Explosionsartiger Anstieg der Meldungen über kurzfristige Erwerbstätigkeit
- ShortId
-
13.3105
- Id
-
20133105
- Updated
-
28.07.2023 07:54
- Language
-
de
- Title
-
Explosionsartiger Anstieg der Meldungen über kurzfristige Erwerbstätigkeit
- AdditionalIndexing
-
15;Lohndumping;Wettbewerbsbeschränkung;Arbeitserlaubnis;Gleichbehandlung;Saisonarbeiter/in;Mehrwertsteuer;Fremdarbeiter/in;Tessin
- 1
-
- L05K0702030302, Arbeitserlaubnis
- L05K0702020115, Saisonarbeiter/in
- L05K0301010117, Tessin
- L05K0702020109, Fremdarbeiter/in
- L04K07030101, Wettbewerbsbeschränkung
- L05K0702010303, Lohndumping
- L04K11070103, Mehrwertsteuer
- L04K05020303, Gleichbehandlung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass der Kanton Tessin als Grenzregion besonders stark von den Auswirkungen der Personenfreizügigkeit betroffen ist. Namentlich sind im Kanton Tessin viele meldepflichtige Kurzaufenthalter bis zu 90 Arbeitstage pro Kalenderjahr tätig (entsandte Arbeitnehmende, selbstständige Dienstleistungserbringer und Stellenantritte bei Schweizer Arbeitgebern). Zwischen 2005 und 2012 stieg die Zahl der meldepflichtigen Kurzaufenthalter im Kanton Tessin durchschnittlich um 15 Prozent pro Jahr an. Gesamtschweizerisch lag die jährliche durchschnittliche Zunahme bei 12 Prozent.</p><p>Die meldepflichtigen Kurzaufenthalter spielen eine bedeutende Rolle für die Arbeitsmarktentwicklung in den Grenzregionen. Insgesamt weisen grenznahe Kantone tendenziell höhere Anteile an meldepflichtigen Kurzaufenthaltern auf. Das von den meldepflichtigen Kurzaufenthaltern verrichtete Arbeitsvolumen ist im Kanton Tessin mit einem Beschäftigungsanteil von über einem Prozent an der Gesamtbeschäftigung schweizweit am höchsten. Mehr als ein Drittel des Arbeitsvolumens der meldepflichtigen Personen wird im Tessin durch Dienstleistungserbringer aus dem Ausland erbracht. Die Bedeutung der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung im Kanton Tessin reflektiert auch die Bedürfnisse der Tessiner Wirtschaft. Die Tessiner Wirtschaft profitiert somit in diesem Bereich vermehrt von der Möglichkeit, Dienstleistungen auch im Ausland nachzufragen.</p><p>2. Mit der Personenfreizügigkeit wurden flankierende Massnahmen (Flam) eingeführt, um in- und ausländische Arbeitnehmende vor missbräuchlichen Lohnunterbietungen und Verstössen gegen die Arbeitsbedingungen zu schützen. Nach Ansicht des Bundesrates haben sich die Flam bewährt. In den Bereichen, in denen bei den Flam Lücken bestanden, wurden diese gezielt behoben. Seit dem 1. Januar 2013 sind namentlich Massnahmen in Kraft, welche die gezieltere Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit ausländischer Dienstleistungserbringer ermöglichen. Zudem kann neu die Nichteinhaltung von zwingenden Mindestlöhnen in Normalarbeitsverträgen durch Schweizer Arbeitgeber sanktioniert werden. Weiter hat sich das Parlament in der Wintersession 2012 für die Einführung einer Solidarhaftung im Baugewerbe ausgesprochen. Am 1. Mai 2013 ist ausserdem für Arbeitgeber, welche Arbeitnehmende in die Schweiz entsenden, die Pflicht zur Meldung des Lohnes in Kraft getreten. Diese Massnahmen auf Gesetzesebene sowie laufende Vollzugsverbesserungen im Bereich der Flam werden dazu beitragen, die Missbrauchsbekämpfung weiter zu optimieren. Der Bundesrat wird die Entwicklung der Situation weiterhin aufmerksam beobachten.</p><p>Aufgrund seiner besonderen Situation sind die Flam namentlich für den Kanton Tessin von grosser Bedeutung. Deshalb stellt der Bund dem Kanton Tessin die nötigen Mittel zu deren Umsetzung zur Verfügung. Die Anzahl Kontrollen, die vom Kanton durchzuführen sind und vom Bund mitfinanziert werden, wurde jüngst erhöht, um der speziellen Situation des Kantons Rechnung zu tragen. Für die Jahre 2013 und 2014 stehen dem Kanton Tessin für 1050 Kontrollen sieben Arbeitsmarktinspektoren zur Verfügung. Diese Zahlen belegen die konsequente Umsetzung der Flam im Kanton Tessin. Verstösse werden aufgedeckt und geahndet.</p><p>3. Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die Motion Cassis 12.4197, "Das Mehrwertsteuergesetz darf nicht toter Buchstabe bleiben. Eindämmung des unlauteren Wettbewerbs in den Grenzregionen", festgehalten, dass er Zweifel daran hat, ob die Daten aus dem Meldeverfahren dazu geeignet sind, potenziell bezugssteuerpflichtige Personen zu identifizieren. Daher hat er beantragt, die Motion in ihrer verbindlichen Form abzulehnen. Er ist aber bereit, die Möglichkeiten zur Verwendung des Meldeverfahrens für den Vollzug der Bezugssteuer zu prüfen. Im Falle einer Annahme der Motion Cassis im Nationalrat wird der Bundesrat einen entsprechenden Abänderungsantrag im Ständerat stellen. Zudem müsste geprüft werden, ob die verlangte Ausdehnung der Verwendung des Meldeverfahrens mit dem FZA (SR 0.142.112.681) vereinbar ist.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>2012 reichten selbstständige Dienstleistungserbringerinnen und Dienstleistungserbringer sowie entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Tessin 21 313 Meldungen über kurzfristige Erwerbstätigkeit von weniger als drei Monaten ein.</p><p>In den letzten Jahren ist die Zahl dieser Meldungen exponentiell angestiegen (2010: 16 700, 2011: 18 900). Bis vor wenigen Jahren kreiste sie noch um 8000 Meldungen pro Jahr; sie hat sich mittlerweile also fast verdreifacht. Angesichts dieser Entwicklung ist es auch wahrscheinlich, dass 2013 die Zahl von 25 000 Meldungen erreicht wird. Dabei rechtfertigt die Wirtschaftsentwicklung im Kanton Tessin eine solche Zunahme in keiner Weise. Die 21 313 Meldungen von 2012 entsprachen rund 671 000 Arbeitstagen - diese Arbeitstage sind der Wirtschaft des Kantons Tessin entgangen und dafür derjenigen im Ausland zugutegekommen.</p><p>Diese besorgniserregende Situation sollte endlich Anlass genug sein, Gegenmassnahmen zum Schutz des lokalen Arbeitsmarkts und der lokalen Wirtschaft zu ergreifen. Als Erstes muss dabei die Möglichkeit abgeschafft werden, dass ausländische Arbeitnehmende sich einfach per E-Mail melden können. Stattdessen müssen diese verpflichtet werden, sich in einem Register anzumelden, wobei vor der Anmeldung eine Reihe von Anforderungen zu erfüllen wäre, mit denen die Gefahr von Missbräuchen - insbesondere im Steuer-, im sozialen und im arbeitsrechtlichen Bereich - eingeschränkt werden soll.</p><p>Angesichts des Anstiegs der Meldungszahl ist es zudem dringender denn je, der Diskriminierung von Tessiner Firmen und Handwerksbetrieben bei der Mehrwertsteuer ein Ende zu setzen: Heute sind nämlich italienische Betriebe im Gegensatz zu Tessiner Betrieben von der Mehrwertsteuerpflicht befreit, wenn sie in der Schweiz Arbeiten im Wert von weniger als 10 000 Schweizerfranken erbringen und kein Material einführen. Das Problem ist dem Bundesrat wohlbekannt, doch scheint er sich dieses nicht annehmen zu wollen.</p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat:</p><p>1. Wie beurteilt er den anhaltenden, unkontrollierten Anstieg der Meldungen im Tessin?</p><p>2. Beabsichtigt er, weitere Massnahmen zum Schutz der Wirtschaft in Grenzregionen zu treffen, wie etwa die hier vorgeschlagenen?</p><p>3. Beabsichtigt er, der Diskriminierung bei der Mehrwertsteuer endlich ein Ende zu setzen? Diese Diskriminierung verschafft Dienstleistungserbringerinnen und Dienstleistungserbringern aus der EU gegenüber ihrer Schweizer Konkurrenz unfairerweise Vorteile und schafft damit offensichtlich einen gesetzlich geschützten unlauteren Wettbewerb.</p>
- Explosionsartiger Anstieg der Meldungen über kurzfristige Erwerbstätigkeit
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass der Kanton Tessin als Grenzregion besonders stark von den Auswirkungen der Personenfreizügigkeit betroffen ist. Namentlich sind im Kanton Tessin viele meldepflichtige Kurzaufenthalter bis zu 90 Arbeitstage pro Kalenderjahr tätig (entsandte Arbeitnehmende, selbstständige Dienstleistungserbringer und Stellenantritte bei Schweizer Arbeitgebern). Zwischen 2005 und 2012 stieg die Zahl der meldepflichtigen Kurzaufenthalter im Kanton Tessin durchschnittlich um 15 Prozent pro Jahr an. Gesamtschweizerisch lag die jährliche durchschnittliche Zunahme bei 12 Prozent.</p><p>Die meldepflichtigen Kurzaufenthalter spielen eine bedeutende Rolle für die Arbeitsmarktentwicklung in den Grenzregionen. Insgesamt weisen grenznahe Kantone tendenziell höhere Anteile an meldepflichtigen Kurzaufenthaltern auf. Das von den meldepflichtigen Kurzaufenthaltern verrichtete Arbeitsvolumen ist im Kanton Tessin mit einem Beschäftigungsanteil von über einem Prozent an der Gesamtbeschäftigung schweizweit am höchsten. Mehr als ein Drittel des Arbeitsvolumens der meldepflichtigen Personen wird im Tessin durch Dienstleistungserbringer aus dem Ausland erbracht. Die Bedeutung der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung im Kanton Tessin reflektiert auch die Bedürfnisse der Tessiner Wirtschaft. Die Tessiner Wirtschaft profitiert somit in diesem Bereich vermehrt von der Möglichkeit, Dienstleistungen auch im Ausland nachzufragen.</p><p>2. Mit der Personenfreizügigkeit wurden flankierende Massnahmen (Flam) eingeführt, um in- und ausländische Arbeitnehmende vor missbräuchlichen Lohnunterbietungen und Verstössen gegen die Arbeitsbedingungen zu schützen. Nach Ansicht des Bundesrates haben sich die Flam bewährt. In den Bereichen, in denen bei den Flam Lücken bestanden, wurden diese gezielt behoben. Seit dem 1. Januar 2013 sind namentlich Massnahmen in Kraft, welche die gezieltere Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit ausländischer Dienstleistungserbringer ermöglichen. Zudem kann neu die Nichteinhaltung von zwingenden Mindestlöhnen in Normalarbeitsverträgen durch Schweizer Arbeitgeber sanktioniert werden. Weiter hat sich das Parlament in der Wintersession 2012 für die Einführung einer Solidarhaftung im Baugewerbe ausgesprochen. Am 1. Mai 2013 ist ausserdem für Arbeitgeber, welche Arbeitnehmende in die Schweiz entsenden, die Pflicht zur Meldung des Lohnes in Kraft getreten. Diese Massnahmen auf Gesetzesebene sowie laufende Vollzugsverbesserungen im Bereich der Flam werden dazu beitragen, die Missbrauchsbekämpfung weiter zu optimieren. Der Bundesrat wird die Entwicklung der Situation weiterhin aufmerksam beobachten.</p><p>Aufgrund seiner besonderen Situation sind die Flam namentlich für den Kanton Tessin von grosser Bedeutung. Deshalb stellt der Bund dem Kanton Tessin die nötigen Mittel zu deren Umsetzung zur Verfügung. Die Anzahl Kontrollen, die vom Kanton durchzuführen sind und vom Bund mitfinanziert werden, wurde jüngst erhöht, um der speziellen Situation des Kantons Rechnung zu tragen. Für die Jahre 2013 und 2014 stehen dem Kanton Tessin für 1050 Kontrollen sieben Arbeitsmarktinspektoren zur Verfügung. Diese Zahlen belegen die konsequente Umsetzung der Flam im Kanton Tessin. Verstösse werden aufgedeckt und geahndet.</p><p>3. Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die Motion Cassis 12.4197, "Das Mehrwertsteuergesetz darf nicht toter Buchstabe bleiben. Eindämmung des unlauteren Wettbewerbs in den Grenzregionen", festgehalten, dass er Zweifel daran hat, ob die Daten aus dem Meldeverfahren dazu geeignet sind, potenziell bezugssteuerpflichtige Personen zu identifizieren. Daher hat er beantragt, die Motion in ihrer verbindlichen Form abzulehnen. Er ist aber bereit, die Möglichkeiten zur Verwendung des Meldeverfahrens für den Vollzug der Bezugssteuer zu prüfen. Im Falle einer Annahme der Motion Cassis im Nationalrat wird der Bundesrat einen entsprechenden Abänderungsantrag im Ständerat stellen. Zudem müsste geprüft werden, ob die verlangte Ausdehnung der Verwendung des Meldeverfahrens mit dem FZA (SR 0.142.112.681) vereinbar ist.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>2012 reichten selbstständige Dienstleistungserbringerinnen und Dienstleistungserbringer sowie entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Tessin 21 313 Meldungen über kurzfristige Erwerbstätigkeit von weniger als drei Monaten ein.</p><p>In den letzten Jahren ist die Zahl dieser Meldungen exponentiell angestiegen (2010: 16 700, 2011: 18 900). Bis vor wenigen Jahren kreiste sie noch um 8000 Meldungen pro Jahr; sie hat sich mittlerweile also fast verdreifacht. Angesichts dieser Entwicklung ist es auch wahrscheinlich, dass 2013 die Zahl von 25 000 Meldungen erreicht wird. Dabei rechtfertigt die Wirtschaftsentwicklung im Kanton Tessin eine solche Zunahme in keiner Weise. Die 21 313 Meldungen von 2012 entsprachen rund 671 000 Arbeitstagen - diese Arbeitstage sind der Wirtschaft des Kantons Tessin entgangen und dafür derjenigen im Ausland zugutegekommen.</p><p>Diese besorgniserregende Situation sollte endlich Anlass genug sein, Gegenmassnahmen zum Schutz des lokalen Arbeitsmarkts und der lokalen Wirtschaft zu ergreifen. Als Erstes muss dabei die Möglichkeit abgeschafft werden, dass ausländische Arbeitnehmende sich einfach per E-Mail melden können. Stattdessen müssen diese verpflichtet werden, sich in einem Register anzumelden, wobei vor der Anmeldung eine Reihe von Anforderungen zu erfüllen wäre, mit denen die Gefahr von Missbräuchen - insbesondere im Steuer-, im sozialen und im arbeitsrechtlichen Bereich - eingeschränkt werden soll.</p><p>Angesichts des Anstiegs der Meldungszahl ist es zudem dringender denn je, der Diskriminierung von Tessiner Firmen und Handwerksbetrieben bei der Mehrwertsteuer ein Ende zu setzen: Heute sind nämlich italienische Betriebe im Gegensatz zu Tessiner Betrieben von der Mehrwertsteuerpflicht befreit, wenn sie in der Schweiz Arbeiten im Wert von weniger als 10 000 Schweizerfranken erbringen und kein Material einführen. Das Problem ist dem Bundesrat wohlbekannt, doch scheint er sich dieses nicht annehmen zu wollen.</p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat:</p><p>1. Wie beurteilt er den anhaltenden, unkontrollierten Anstieg der Meldungen im Tessin?</p><p>2. Beabsichtigt er, weitere Massnahmen zum Schutz der Wirtschaft in Grenzregionen zu treffen, wie etwa die hier vorgeschlagenen?</p><p>3. Beabsichtigt er, der Diskriminierung bei der Mehrwertsteuer endlich ein Ende zu setzen? Diese Diskriminierung verschafft Dienstleistungserbringerinnen und Dienstleistungserbringern aus der EU gegenüber ihrer Schweizer Konkurrenz unfairerweise Vorteile und schafft damit offensichtlich einen gesetzlich geschützten unlauteren Wettbewerb.</p>
- Explosionsartiger Anstieg der Meldungen über kurzfristige Erwerbstätigkeit
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