Fracking in der Schweiz

ShortId
13.3108
Id
20133108
Updated
24.06.2025 23:44
Language
de
Title
Fracking in der Schweiz
AdditionalIndexing
52;Industriegefahren;Moratorium;Erdgas;Umweltverträglichkeitsprüfung;neue Technologie;Trinkwasser;Geologie;Gewässerschutz
1
  • L04K17040201, Erdgas
  • L05K0706010508, neue Technologie
  • L05K0603030210, Trinkwasser
  • L05K0601030201, Industriegefahren
  • L04K06010407, Gewässerschutz
  • L05K0601040103, Umweltverträglichkeitsprüfung
  • L04K16010402, Geologie
  • L04K08020318, Moratorium
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Fracking (Aufbrechen von Gesteinsschichten für die Gasförderung), deutsch auch hydraulische Frakturierung, wird in den umliegenden Ländern der Schweiz vermehrt zum Thema. In der Bodenseeregion sind bereits Projekte geplant.</p><p>Es ist bis heute nicht erwiesen, dass Fracking umweltverträglich und nicht gesundheitsschädigend ist. Im Gegenteil: Es besteht erwiesenermassen die Gefahr der Grundwasserverschmutzung durch die eingespülte Stützmittelflüssigkeit. Zudem wird das tiefe Grundwasser durch Fracking direkt belastet.</p><p>In der Schweiz haben bereits die Kantone Waadt und Freiburg ein Verbot verhängt, Solothurn und Thurgau haben sich offiziell kritisch gegenüber Fracking geäussert. Die bestehenden Verbote haben keinen Zeithorizont und können schnell von Regierung und/oder Parlament aufgehoben werden. Ein Moratorium von zehn Jahren würde somit die Gefahr für die Schweizer Bevölkerung eindämmen.</p><p>Frankreich hat bereits ein Fracking-Verbot ausgesprochen. Präsident Hollande hat die Diskussion jedoch wieder neu lanciert.</p>
  • <p>Fracking ist eine seit Jahrzehnten bei der Ausbeutung von Erdöl- und Gasvorkommen oder bei Geothermieprojekten angewandte Technologie. In der Schweiz liegt gemäss geltender Rechtslage die Kompetenz zur Regelung der Nutzungsberechtigung für Bodenschätze bei den Kantonen. Wie bereits in der Stellungnahme des Bundesrates zur Motion Reimann Lukas 12.4262 erwähnt, verlangt das schweizerische Umweltrecht bei allen Tiefenbohrungen umfassende Massnahmen, um das Risiko für die Umwelt auf ein vertretbares Niveau zu reduzieren. Der Bundesrat anerkennt jedoch den Bedarf nach einer vertieften Auseinandersetzung mit der Fracking-Technologie. Er ist daher bereit, den Prüfauftrag entgegenzunehmen und seine Haltung gegenüber einem allfälligen Moratorium zur Schiefergasförderung bzw. zur Fracking-Technologie gemäss Antwort zur Motion Reimann Lukas 12.4262 ausführlicher darzulegen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Um dem Risiko des Fracking in der Schweiz und auch in den umliegenden Ländern vorzubeugen, wird der Bundesrat beauftragt, in einem oder mehreren Berichten:</p><p>1. explizit die Haltung des Bundesrates gegenüber Fracking in der Schweiz festzuhalten;</p><p>2. gesicherte Erkenntnisse zur Umweltverträglichkeit des Fracking auszuweisen;</p><p>3. detailliert darzulegen, welche Gesetzesgrundlagen geschaffen werden müssten, um die Exploration und Gewinnung von Schiefergas - unter Zuhilfenahme welcher Technik auch immer - einem zehnjährigen Moratorium zu unterstellen;</p><p>4. die Möglichkeiten aufzuzeigen, welche die Schweiz hat, um sich bei den an die Schweiz grenzenden Ländern für ein Fracking-Verbot oder ein Fracking-Moratorium einzusetzen.</p>
  • Fracking in der Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Fracking (Aufbrechen von Gesteinsschichten für die Gasförderung), deutsch auch hydraulische Frakturierung, wird in den umliegenden Ländern der Schweiz vermehrt zum Thema. In der Bodenseeregion sind bereits Projekte geplant.</p><p>Es ist bis heute nicht erwiesen, dass Fracking umweltverträglich und nicht gesundheitsschädigend ist. Im Gegenteil: Es besteht erwiesenermassen die Gefahr der Grundwasserverschmutzung durch die eingespülte Stützmittelflüssigkeit. Zudem wird das tiefe Grundwasser durch Fracking direkt belastet.</p><p>In der Schweiz haben bereits die Kantone Waadt und Freiburg ein Verbot verhängt, Solothurn und Thurgau haben sich offiziell kritisch gegenüber Fracking geäussert. Die bestehenden Verbote haben keinen Zeithorizont und können schnell von Regierung und/oder Parlament aufgehoben werden. Ein Moratorium von zehn Jahren würde somit die Gefahr für die Schweizer Bevölkerung eindämmen.</p><p>Frankreich hat bereits ein Fracking-Verbot ausgesprochen. Präsident Hollande hat die Diskussion jedoch wieder neu lanciert.</p>
    • <p>Fracking ist eine seit Jahrzehnten bei der Ausbeutung von Erdöl- und Gasvorkommen oder bei Geothermieprojekten angewandte Technologie. In der Schweiz liegt gemäss geltender Rechtslage die Kompetenz zur Regelung der Nutzungsberechtigung für Bodenschätze bei den Kantonen. Wie bereits in der Stellungnahme des Bundesrates zur Motion Reimann Lukas 12.4262 erwähnt, verlangt das schweizerische Umweltrecht bei allen Tiefenbohrungen umfassende Massnahmen, um das Risiko für die Umwelt auf ein vertretbares Niveau zu reduzieren. Der Bundesrat anerkennt jedoch den Bedarf nach einer vertieften Auseinandersetzung mit der Fracking-Technologie. Er ist daher bereit, den Prüfauftrag entgegenzunehmen und seine Haltung gegenüber einem allfälligen Moratorium zur Schiefergasförderung bzw. zur Fracking-Technologie gemäss Antwort zur Motion Reimann Lukas 12.4262 ausführlicher darzulegen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Um dem Risiko des Fracking in der Schweiz und auch in den umliegenden Ländern vorzubeugen, wird der Bundesrat beauftragt, in einem oder mehreren Berichten:</p><p>1. explizit die Haltung des Bundesrates gegenüber Fracking in der Schweiz festzuhalten;</p><p>2. gesicherte Erkenntnisse zur Umweltverträglichkeit des Fracking auszuweisen;</p><p>3. detailliert darzulegen, welche Gesetzesgrundlagen geschaffen werden müssten, um die Exploration und Gewinnung von Schiefergas - unter Zuhilfenahme welcher Technik auch immer - einem zehnjährigen Moratorium zu unterstellen;</p><p>4. die Möglichkeiten aufzuzeigen, welche die Schweiz hat, um sich bei den an die Schweiz grenzenden Ländern für ein Fracking-Verbot oder ein Fracking-Moratorium einzusetzen.</p>
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