BVG-Deckungsgrade vergleichbar machen

ShortId
13.3109
Id
20133109
Updated
14.11.2025 08:16
Language
de
Title
BVG-Deckungsgrade vergleichbar machen
AdditionalIndexing
28;Pensionskasse;Evaluation;Deckungsgrad;Transparenz
1
  • L06K010401010209, Deckungsgrad
  • L06K010401010205, Pensionskasse
  • L04K08020302, Evaluation
  • L05K1201020203, Transparenz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Vertrauen der Bevölkerung in die berufliche Vorsorge ist in den letzten Jahren geschwunden, und die Pensionskassen stehen in der Kritik, nicht transparent zu sein. Es ist nicht zuletzt auch für den sozialen Frieden unbedingt nötig, dass die Bevölkerung den Pensionskassen und unseren Vorsorgesystemen wieder vertrauen kann. Dafür ist insbesondere dort Transparenz unabdingbar, wenn es um die Fähigkeit einer Vorsorgeeinrichtung geht, die versprochenen Leistungen (Renten, Austrittsleistungen usw.) zu erbringen.</p><p>Heute ist es üblich, die finanzielle Lage der verschiedenen Pensionskassen aufgrund des jeweiligen Deckungsgrades zu vergleichen. Der Deckungsgrad allein ist jedoch wenig aussagekräftig. Somit ist nicht früh genug erkennbar, wann sich eine Vorsorgeeinrichtung in Schieflage befindet. Mindestens ebenso wichtig ist der technische Zinssatz. Doch eine Beschränkung auf den ökonomischen Deckungsgrad (Berechnung des Deckungsgrades aufgrund der aktuellen Rendite von Bundesobligationen anstelle des technischen Zinses) greift als Vergleichsmechanismus zu kurz, da die Lebenserwartung (Entwicklung und/oder Sterbetafeln), das Verhältnis von Aktiven und Rentnern innerhalb einer Vorsorgeeinrichtung (und die demografische Entwicklung), der Mindestumwandlungssatz und der BVG-Anteil an der Gesamtvorsorge ebenfalls eine zentrale Rolle spielen.</p><p>Pensionskassen sollen neben dem "Deckungsgrad" eine weitere Kennzahl publizieren, welche über die verschiedenen Vorsorgeeinrichtungen hinweg vergleichbar ist und die obenerwähnten Variablen widerspiegelt. Diese Kennzahl soll als einfacher Indikator für möglichst alle Versicherten aussagekräftig sein. Dieser Indikator muss keine Zahl sein - so wäre ein Ampelsystem für Pensionskassen durchaus vorstellbar.</p>
  • <p>Der Deckungsgrad einer Vorsorgeeinrichtung allein ist in der Tat wenig aussagekräftig, um über die finanzielle Situation urteilen zu können. Andere Indikatoren müssen dazu ebenfalls berücksichtigt werden, so z. B. der technische Zinssatz, das Verhältnis Erwerbstätige/Pensionierte, der Umwandlungssatz, die über das gesetzliche Minimum hinausgehenden Leistungen und die damit verbundenen Verpflichtungen, die finanzielle Stabilität des Arbeitgebers oder der Cashflow.</p><p>Eine echte Vergleichbarkeit wäre nur möglich, wenn sämtliche Vorsorgeeinrichtungen die gleichen versicherungsmathematischen Parameter verwendeten. Aus versicherungstechnischer Sicht wäre dies aber nicht korrekt, und die Eigenverantwortung der in den Vorsorgeeinrichtungen involvierten Sozialpartner würde entfallen.</p><p>Einen Index oder sogar ein Ampelsystem mit den wichtigsten Indikatoren aufzubauen wäre durchaus denkbar, um verschiedene Vorsorgeeinrichtungen miteinander vergleichen zu können. Allerdings wäre dies eine sehr schwierige Aufgabe. Der Index würde auch nicht das Grundproblem lösen, nämlich dass man nicht Dinge vergleichen kann, die angesichts verschiedener Kontexte nicht vergleichbar sind. Hier liegen die Grenzen eines solchen Indexes.</p><p>Für gewisse Vorsorgeeinrichtungen beziehungsweise in gewissen Situationen würde ein solcher Index zudem zwangsläufig falsche oder gar unlogische Ergebnisse liefern. Dieses Problem zeigt sich beispielsweise auch beim BVG-Mindestzinssatz: Eine Formel wäre zwar wünschenswert, aber sie würde der Situation nur teilweise Rechnung tragen und je nach Jahr inadäquate Ergebnisse liefern. Die Folge davon wäre, dass ein solcher Index ständig infrage gestellt würde, wie dies auch im Zusammenhang mit einer Formel für den BVG-Mindestzinssatz der Fall ist.</p><p>Oberste Organe, Arbeitgeber und öffentlich-rechtliche Körperschaften müssen bei Bedarf, was immer auch die Ursache des Problems ist, angemessen handeln können, und dies unabhängig von der Tatsache, ob andere Vorsorgeeinrichtungen Massnahmen treffen oder nicht. Stiftungsräte und interessierte Parteien könnten sich zudem in falscher Sicherheit wähnen, wenn der Index gute Ergebnisse liefert. Ausserdem hätte er bei der Suche nach konkreten Lösungen überhaupt keinen Nutzen. In diesem Sinne würde er auch nicht die Bedürfnisse der Aufsichtsbehörden decken.</p><p>Die Einführung eines solchen Indexes wäre für Vorsorgeeinrichtungen eine Zusatzbelastung und hätte somit administrative Mehrkosten zur Folge. Dies liefe den derzeitigen Bemühungen zuwider, die Umsetzung der beruflichen Vorsorge zu vereinfachen oder zumindest nicht noch komplizierter zu gestalten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, inwiefern die Vergleichbarkeit der finanziellen Lage von Schweizer Vorsorgeeinrichtungen verbessert werden kann. Um die Fähigkeit einer Vorsorgeeinrichtung auszuweisen, dass sie ihren Verpflichtungen nachkommen kann, sollen Vorsorgeeinrichtungen einen über die verschiedenen Pensionskassen hinweg vergleichbaren Kennwert publizieren. Als Alternative zu einem Kennwert soll auch ein Ampelsystem geprüft werden.</p>
  • BVG-Deckungsgrade vergleichbar machen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Vertrauen der Bevölkerung in die berufliche Vorsorge ist in den letzten Jahren geschwunden, und die Pensionskassen stehen in der Kritik, nicht transparent zu sein. Es ist nicht zuletzt auch für den sozialen Frieden unbedingt nötig, dass die Bevölkerung den Pensionskassen und unseren Vorsorgesystemen wieder vertrauen kann. Dafür ist insbesondere dort Transparenz unabdingbar, wenn es um die Fähigkeit einer Vorsorgeeinrichtung geht, die versprochenen Leistungen (Renten, Austrittsleistungen usw.) zu erbringen.</p><p>Heute ist es üblich, die finanzielle Lage der verschiedenen Pensionskassen aufgrund des jeweiligen Deckungsgrades zu vergleichen. Der Deckungsgrad allein ist jedoch wenig aussagekräftig. Somit ist nicht früh genug erkennbar, wann sich eine Vorsorgeeinrichtung in Schieflage befindet. Mindestens ebenso wichtig ist der technische Zinssatz. Doch eine Beschränkung auf den ökonomischen Deckungsgrad (Berechnung des Deckungsgrades aufgrund der aktuellen Rendite von Bundesobligationen anstelle des technischen Zinses) greift als Vergleichsmechanismus zu kurz, da die Lebenserwartung (Entwicklung und/oder Sterbetafeln), das Verhältnis von Aktiven und Rentnern innerhalb einer Vorsorgeeinrichtung (und die demografische Entwicklung), der Mindestumwandlungssatz und der BVG-Anteil an der Gesamtvorsorge ebenfalls eine zentrale Rolle spielen.</p><p>Pensionskassen sollen neben dem "Deckungsgrad" eine weitere Kennzahl publizieren, welche über die verschiedenen Vorsorgeeinrichtungen hinweg vergleichbar ist und die obenerwähnten Variablen widerspiegelt. Diese Kennzahl soll als einfacher Indikator für möglichst alle Versicherten aussagekräftig sein. Dieser Indikator muss keine Zahl sein - so wäre ein Ampelsystem für Pensionskassen durchaus vorstellbar.</p>
    • <p>Der Deckungsgrad einer Vorsorgeeinrichtung allein ist in der Tat wenig aussagekräftig, um über die finanzielle Situation urteilen zu können. Andere Indikatoren müssen dazu ebenfalls berücksichtigt werden, so z. B. der technische Zinssatz, das Verhältnis Erwerbstätige/Pensionierte, der Umwandlungssatz, die über das gesetzliche Minimum hinausgehenden Leistungen und die damit verbundenen Verpflichtungen, die finanzielle Stabilität des Arbeitgebers oder der Cashflow.</p><p>Eine echte Vergleichbarkeit wäre nur möglich, wenn sämtliche Vorsorgeeinrichtungen die gleichen versicherungsmathematischen Parameter verwendeten. Aus versicherungstechnischer Sicht wäre dies aber nicht korrekt, und die Eigenverantwortung der in den Vorsorgeeinrichtungen involvierten Sozialpartner würde entfallen.</p><p>Einen Index oder sogar ein Ampelsystem mit den wichtigsten Indikatoren aufzubauen wäre durchaus denkbar, um verschiedene Vorsorgeeinrichtungen miteinander vergleichen zu können. Allerdings wäre dies eine sehr schwierige Aufgabe. Der Index würde auch nicht das Grundproblem lösen, nämlich dass man nicht Dinge vergleichen kann, die angesichts verschiedener Kontexte nicht vergleichbar sind. Hier liegen die Grenzen eines solchen Indexes.</p><p>Für gewisse Vorsorgeeinrichtungen beziehungsweise in gewissen Situationen würde ein solcher Index zudem zwangsläufig falsche oder gar unlogische Ergebnisse liefern. Dieses Problem zeigt sich beispielsweise auch beim BVG-Mindestzinssatz: Eine Formel wäre zwar wünschenswert, aber sie würde der Situation nur teilweise Rechnung tragen und je nach Jahr inadäquate Ergebnisse liefern. Die Folge davon wäre, dass ein solcher Index ständig infrage gestellt würde, wie dies auch im Zusammenhang mit einer Formel für den BVG-Mindestzinssatz der Fall ist.</p><p>Oberste Organe, Arbeitgeber und öffentlich-rechtliche Körperschaften müssen bei Bedarf, was immer auch die Ursache des Problems ist, angemessen handeln können, und dies unabhängig von der Tatsache, ob andere Vorsorgeeinrichtungen Massnahmen treffen oder nicht. Stiftungsräte und interessierte Parteien könnten sich zudem in falscher Sicherheit wähnen, wenn der Index gute Ergebnisse liefert. Ausserdem hätte er bei der Suche nach konkreten Lösungen überhaupt keinen Nutzen. In diesem Sinne würde er auch nicht die Bedürfnisse der Aufsichtsbehörden decken.</p><p>Die Einführung eines solchen Indexes wäre für Vorsorgeeinrichtungen eine Zusatzbelastung und hätte somit administrative Mehrkosten zur Folge. Dies liefe den derzeitigen Bemühungen zuwider, die Umsetzung der beruflichen Vorsorge zu vereinfachen oder zumindest nicht noch komplizierter zu gestalten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, inwiefern die Vergleichbarkeit der finanziellen Lage von Schweizer Vorsorgeeinrichtungen verbessert werden kann. Um die Fähigkeit einer Vorsorgeeinrichtung auszuweisen, dass sie ihren Verpflichtungen nachkommen kann, sollen Vorsorgeeinrichtungen einen über die verschiedenen Pensionskassen hinweg vergleichbaren Kennwert publizieren. Als Alternative zu einem Kennwert soll auch ein Ampelsystem geprüft werden.</p>
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