Legalisierung von Cannabis. Zürich möchte Pionierrolle übernehmen

ShortId
13.3112
Id
20133112
Updated
28.07.2023 11:52
Language
de
Title
Legalisierung von Cannabis. Zürich möchte Pionierrolle übernehmen
AdditionalIndexing
2841;Bundesamt für Gesundheit;Drogenlegalisierung;Legalität;kontrollierte Drogenabgabe;Zürich (Kanton);weiche Droge
1
  • L05K0105050402, Drogenlegalisierung
  • L06K010505040201, kontrollierte Drogenabgabe
  • L07K01010201020102, weiche Droge
  • L04K08040103, Bundesamt für Gesundheit
  • L04K08020502, Legalität
  • L05K0301010123, Zürich (Kanton)
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) lässt Projekte zur kontrollierten Drogenabgabe nicht zu. Für Forschungsprojekte im Zusammenhang mit der beschränkten medizinischen Anwendung von Cannabis ist eine Bewilligung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) erforderlich. Die Stadt Zürich hat in einem Schreiben vom 11. Oktober 2012 an den Vorsteher des Eidgenössischen Departementes des Innern ein auf wissenschaftlich-medizinische Fragen fokussierendes Forschungsprojekt zum Cannabiskonsum angeregt, jedoch ohne nähere Angaben zum Gegenstand und Ziel einer solchen Studie zu machen. In seiner Antwort vom 30. November 2012 hat Bundesrat Alain Berset darauf verwiesen, dass das BAG zu einem Austausch über ein solches Forschungsprojekt bereit sei.</p><p>Dem für die Ausnahmebewilligungen zuständigen BAG liegt jedoch bislang weder eine entsprechende Projektskizze noch ein ausformuliertes Forschungsgesuch vor. Deshalb können auch keine Aussagen dazu gemacht werden, ob das von Zürich geplante, auf wissenschaftlich-medizinische Fragen fokussierende Forschungsprojekt mit dem BetmG vereinbar ist und gegebenenfalls eine Ausnahmebewilligung des BAG erforderlich ist.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Obwohl sich das Schweizervolk im November 2008 mit grosser Mehrheit gegen die Entkriminalisierung von Cannabis ausgesprochen hat, will die Stadt Zürich eine Pionierrolle bei dessen Legalisierung übernehmen und bringt die Debatte darüber wieder in Gang. Eine von den Städten Zürich und Basel eingesetzte Arbeitsgruppe hat bereits die Eckpunkte eines Pilotprojektes zum kontrollierten Cannabisverkauf umrissen.</p><p>Nach Angaben des "Tages-Anzeigers" ist die Diskussion zwischen den Verantwortlichen der Arbeitsgruppe und dem Bundesamt für Gesundheit angelaufen.</p><p>Um ein solches Vorhaben umzusetzen, bedarf es einer Sonderbewilligung, da das Gesetz die Abgabe von Cannabis, auch für den Eigenbedarf, nicht gestattet.</p><p>Wurde dem Bundesrat ein entsprechendes Gesuch gestellt?</p><p>Wenn ja, beabsichtigt er, diesem Gesuch zuzustimmen?</p>
  • Legalisierung von Cannabis. Zürich möchte Pionierrolle übernehmen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) lässt Projekte zur kontrollierten Drogenabgabe nicht zu. Für Forschungsprojekte im Zusammenhang mit der beschränkten medizinischen Anwendung von Cannabis ist eine Bewilligung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) erforderlich. Die Stadt Zürich hat in einem Schreiben vom 11. Oktober 2012 an den Vorsteher des Eidgenössischen Departementes des Innern ein auf wissenschaftlich-medizinische Fragen fokussierendes Forschungsprojekt zum Cannabiskonsum angeregt, jedoch ohne nähere Angaben zum Gegenstand und Ziel einer solchen Studie zu machen. In seiner Antwort vom 30. November 2012 hat Bundesrat Alain Berset darauf verwiesen, dass das BAG zu einem Austausch über ein solches Forschungsprojekt bereit sei.</p><p>Dem für die Ausnahmebewilligungen zuständigen BAG liegt jedoch bislang weder eine entsprechende Projektskizze noch ein ausformuliertes Forschungsgesuch vor. Deshalb können auch keine Aussagen dazu gemacht werden, ob das von Zürich geplante, auf wissenschaftlich-medizinische Fragen fokussierende Forschungsprojekt mit dem BetmG vereinbar ist und gegebenenfalls eine Ausnahmebewilligung des BAG erforderlich ist.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Obwohl sich das Schweizervolk im November 2008 mit grosser Mehrheit gegen die Entkriminalisierung von Cannabis ausgesprochen hat, will die Stadt Zürich eine Pionierrolle bei dessen Legalisierung übernehmen und bringt die Debatte darüber wieder in Gang. Eine von den Städten Zürich und Basel eingesetzte Arbeitsgruppe hat bereits die Eckpunkte eines Pilotprojektes zum kontrollierten Cannabisverkauf umrissen.</p><p>Nach Angaben des "Tages-Anzeigers" ist die Diskussion zwischen den Verantwortlichen der Arbeitsgruppe und dem Bundesamt für Gesundheit angelaufen.</p><p>Um ein solches Vorhaben umzusetzen, bedarf es einer Sonderbewilligung, da das Gesetz die Abgabe von Cannabis, auch für den Eigenbedarf, nicht gestattet.</p><p>Wurde dem Bundesrat ein entsprechendes Gesuch gestellt?</p><p>Wenn ja, beabsichtigt er, diesem Gesuch zuzustimmen?</p>
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