Nutzen und Kosten des Projekts Mars
- ShortId
-
13.3115
- Id
-
20133115
- Updated
-
27.07.2023 21:02
- Language
-
de
- Title
-
Nutzen und Kosten des Projekts Mars
- AdditionalIndexing
-
2841;ärztliche Versorgung;Kostenrechnung;Durchführung eines Projektes;Gesundheitswesen;Spitex;Arzt/Ärztin;Spital;Datenerhebung;Kosten-Nutzen-Analyse;Statistik
- 1
-
- L04K01050511, Gesundheitswesen
- L05K0105051104, ärztliche Versorgung
- L03K020218, Statistik
- L04K12030402, Datenerhebung
- L06K070302020501, Kosten-Nutzen-Analyse
- L05K0105051101, Spital
- L04K01050402, Arzt/Ärztin
- L05K0105051105, Spitex
- L05K0703020201, Kostenrechnung
- L06K070305010102, Durchführung eines Projektes
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die Datenlage im Gesundheitswesen weist insbesondere im ambulanten Sektor, welcher rund ein Drittel der Gesundheitskosten ausmacht, bedeutende Lücken auf. Es bestehen keine systematischen Statistiken, welche den Entscheidungsträgern mit fundierten datenbasierten Informationen dienen könnten. Dazu gehören z. B. die Angaben zur Hausarztmedizin oder zu den medizinischen und pflegerischen Ausbildungsplätzen. Im internationalen Vergleich verweist auch die OECD regelmässig in ihren Berichten über die Schweiz auf das Fehlen eines Informationssystems. Die Forschung muss mangels Input auf unsichere, minderwertige oder ausländische Quellen zurückgreifen. Zahlreiche politische Vorstösse strebten deshalb eine Verbesserung an (insbesondere die Interpellation Hollenstein 00.3557, die Motion Rossini 04.3138 sowie die Motion Wehrli 05.3756). Mit der Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) im Bereich der Spitalfinanzierung vom 21. Dezember 2007 hat der Gesetzgeber bereits in Form der Artikel 22a und 23 KVG einen Ausbau der Datengrundlagen - zwecks Schliessung der Lücken im ambulanten Bereich und Aufbau entsprechender Statistiken - verabschiedet. Den Auftrag für die Erhebung der Daten hat der Gesetzgeber dem Bundesamt für Statistik (BFS) erteilt. Das BFS-Projekt Mars (Modules Ambulatoires des Relevés sur la Santé) wurde mit Beschluss vom Bundesrat zur Änderung der Verordnungen zum KVG gestartet. Mars ist ein wesentlicher Bestandteil der mit der Umsetzung der Teilrevision des KVG (Spitalfinanzierung) zusammenhängenden Massnahmen, welche im Bereich der Grundlagen und Folgen der neuen stationären Spitaltarifstrukturen zusätzlich zum BFS auch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Preisüberwachung betreffen.</p><p>Die zu erhebenden Daten werden wie bereits im stationären Bereich sowohl für administrative als auch für statistische Zwecke verwendet. Der statistische Auftrag im Rahmen des KVG zur Erstellung von Grundlagen für die Beurteilung von Funktions- und Wirkungsweise des Gesetzes erfordert eine Erweiterung der bestehenden Bundeserhebungen, um Aufschluss über die Inanspruchnahme der ambulanten Medizin und deren Gründe (Diagnosen), das Leistungsgeschehen sowie die damit verbundenen Kosten zu geben. Durch Verbindung der Daten aus dem ambulanten mit denen des stationären Bereichs lassen sich Patienten über mehrere Leistungserbringer verfolgen und damit Behandlungsverläufe nachzeichnen. Dies ermöglicht den Vergleich von Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit unterschiedlicher Behandlungsformen und Versorgungsmodelle. Die administrativen Daten werden für die Aufsicht und den Vollzug des KVG benötigt (Art. 22a). Diese Daten dienen der Überprüfung der Wirtschaftlichkeit und der Qualität von Leistungen durch die Organe der Krankenversicherung. Dadurch können u. a. die Kantone ihre Kompetenzen zur Aufsicht der Leistungserbringer ausüben, z. B. für eine fundierte Versorgungsplanung.</p><p>Die bestehenden Datenlücken werden auch von Bund und Kantonen im Rahmen des Dialogs Nationale Gesundheitspolitik diskutiert: Das Thema "Datengrundlagen" ist eines der zentralen strategischen Themen. Eine mandatierte Arbeitsgruppe erarbeitet Vorschläge zur Schliessung der Datenlücken. Der Bundesrat hat ausserdem im Januar 2013 das Projekt Mars in seinen gesundheitspolitischen Prioritäten gemäss "Gesundheit 2020" als Massnahme integriert.</p><p>2. Die Kosten des Projektes Mars für das BFS belaufen sich: a. für die Projektausgaben 2010 bis 2014 auf Fr. 5 033 300.- (Sachkosten) und Fr. 3 590 000.- (Personalkosten) und b. für den jährlichen Betrieb ab 2014 auf Fr. 650 000.- (Sachkosten) und Fr. 1 069 200.- (Personalkosten).</p><p>3.a./b. Für die Erhebungsstellen der Kantone fallen mit dem Projekt Mars keine Sachkosten an, da die Erhebungsinfrastruktur durch das BFS erstellt und betrieben wird. Die Investitionskosten, einschliesslich der Schulung, werden mit den Mitteln unter 2.a. vom Bund getragen. Der personelle Mehraufwand der Kantone für das Projekt Mars konzentriert sich auf die Datenvalidierung. Er ist bescheiden, weil dieser durch den Einsatz von verbesserten Befragungsinstrumenten in den nachfolgenden Datenprozess beim BFS verlagert und durch die oben unter 2.b. dargestellten Mittel getragen wird. Die zusätzlichen Ressourcenbedürfnisse bei den einzelnen Kantonen sind abhängig von der jeweiligen Organisationsform. Sie werden in Bezug auf Erfahrungswerte von vergangenen Statistikrevisionen als gering geschätzt. Hingegen erhalten die Kantone bei der Aufsicht und Zulassung der Leistungserbringer optimierte Instrumente zur Ausführung dieser Aufgaben.</p><p>4. Das BFS stellt mit den Projektmitteln (vgl. Ziffer 2.a.) die Erhebungsinstrumente und die Schnittstellenspezifikationen zur Verfügung. Wie bei jeder Einführung einer neuen Erhebung müssen die Leistungserbringer mit einem anfänglichen Mehraufwand rechnen. Sie müssen eine einmalige Investition tätigen, um ihre internen Informationssysteme anzupassen. Danach kann die jährliche Datenübermittlung automatisiert erfolgen. Der Aufwand der Datenlieferanten wird minimal gehalten, indem hauptsächlich Informationen erhoben werden, welche nach Möglichkeit bereits bei den Leistungserbringern oder in bestehenden Datenbanken und Registern in elektronischer Form vorhanden sein sollten. Das Projekt wird regelmässig der Expertengruppe Gesundheitsstatistik präsentiert, und die Projektarbeiten werden von einer Begleitgruppe unterstützt. In beiden Gremien sind die Leistungserbringer und Stakeholder, u. a. über ihre Dachverbände H plus und FMH, vertreten.</p><p>5. Ein Abbruch des Projektes hätte zur Folge, dass die unter 1. erwähnten Ziele und Zwecke nicht erreicht werden können. Die beabsichtigte Förderung der Transparenz im Gesundheitswesen wäre erschwert, und die Schaffung eines integrierten statistischen Gesundheitsinformationssystems würde scheitern. Besonders die Verwender der Daten, seien es Forschung, Politik, Bundesverwaltung oder Kantone, könnten ihre Aktivitäten nur auf ungenügende Datengrundlagen stützen und manche ihrer geplanten Aufgaben nicht erfüllen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Beim Bundesamt für Statistik laufen gegenwärtig Projektarbeiten zum Aufbau der Statistiken der ambulanten Gesundheitsversorgung (Projekt Mars). Ziel dieses Projektes ist die Schliessung der heute angeblich bestehenden Datenlücken im ambulanten Bereich. Es soll die bereits heute bestehenden obligatorischen Bundeserhebungen im stationären Bereich (Krankenhausstatistik, medizinische Statistik, Statistik der sozialmedizinischen Institutionen) ergänzen. </p><p>Die rechtlichen Grundlagen zum Aufbau dieser Statistiken finden sich in den Artikel 22a und Artikel 23 KVG.</p><p>Der Umfang des Projektes ist enorm. So sollen neu erhoben werden:</p><p>- Strukturdaten Spital ambulant</p><p>- Patientendaten Spital ambulant</p><p>- Strukturdaten Arztpraxen</p><p>- Patientendaten Arztpraxen</p><p>- Patientendaten Spitex</p><p>Zu den bereits heute jährlich erfassten 1,3 Millionen stationären Fällen kommen demzufolge alle ambulanten Fälle in den Spitälern, in den Arztpraxen und bei der Spitex dazu. Die Arztpraxen sollen zusätzlich Daten zur Infrastruktur sowie Finanz- und Betriebsdaten liefern. Ebenso sollen bei der Spitex nicht mehr nur die Strukturdaten, sondern neu auch die Patientendaten als Einzeldaten erfasst werden. </p><p>Für die operative Durchführung der Erhebungen sind die Kantone zuständig. Die Einführung soll gestaffelt in den Jahren 2013 bis 2016 erfolgen. Es ist unverkennbar, dass der Aufbau der Statistiken und die jährlichen Erhebungen im ambulanten Bereich für die Kantone einen erheblichen Aufwand bedeuten. Aber auch die Leistungserbringer (Spitäler, Ärzte, Spitex-Organisationen und Apotheken) müssen erhebliche finanzielle und personelle Ressourcen zur Verfügung stellen. </p><p>Es stellen sich bei diesem Grossprojekt die folgenden kritischen Fragen:</p><p>1. Zu welchem Zweck sollen zusätzliche Daten erhoben werden?</p><p>2. Wie hoch sind die Kosten für den Bund?</p><p>a. Sach- und Personalkosten erstmalig beim Aufbau?</p><p>b. Sach- und Personalkosten jährlich?</p><p>3. Wie hoch sind die Kosten für die Kantone?</p><p>a. Sach- und Personalkosten erstmalig beim Aufbau?</p><p>b. Sach- und Personalkosten jährlich?</p><p>4. Mit welchem zeitlichen und finanziellen Aufwand müssen die Spitäler, Ärzte, Spitex-Organisationen und Apotheken pro Patient und Jahr rechnen?</p><p>5. Welche Folgen hätte ein Abbruch des Projektes?</p>
- Nutzen und Kosten des Projekts Mars
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Die Datenlage im Gesundheitswesen weist insbesondere im ambulanten Sektor, welcher rund ein Drittel der Gesundheitskosten ausmacht, bedeutende Lücken auf. Es bestehen keine systematischen Statistiken, welche den Entscheidungsträgern mit fundierten datenbasierten Informationen dienen könnten. Dazu gehören z. B. die Angaben zur Hausarztmedizin oder zu den medizinischen und pflegerischen Ausbildungsplätzen. Im internationalen Vergleich verweist auch die OECD regelmässig in ihren Berichten über die Schweiz auf das Fehlen eines Informationssystems. Die Forschung muss mangels Input auf unsichere, minderwertige oder ausländische Quellen zurückgreifen. Zahlreiche politische Vorstösse strebten deshalb eine Verbesserung an (insbesondere die Interpellation Hollenstein 00.3557, die Motion Rossini 04.3138 sowie die Motion Wehrli 05.3756). Mit der Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) im Bereich der Spitalfinanzierung vom 21. Dezember 2007 hat der Gesetzgeber bereits in Form der Artikel 22a und 23 KVG einen Ausbau der Datengrundlagen - zwecks Schliessung der Lücken im ambulanten Bereich und Aufbau entsprechender Statistiken - verabschiedet. Den Auftrag für die Erhebung der Daten hat der Gesetzgeber dem Bundesamt für Statistik (BFS) erteilt. Das BFS-Projekt Mars (Modules Ambulatoires des Relevés sur la Santé) wurde mit Beschluss vom Bundesrat zur Änderung der Verordnungen zum KVG gestartet. Mars ist ein wesentlicher Bestandteil der mit der Umsetzung der Teilrevision des KVG (Spitalfinanzierung) zusammenhängenden Massnahmen, welche im Bereich der Grundlagen und Folgen der neuen stationären Spitaltarifstrukturen zusätzlich zum BFS auch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Preisüberwachung betreffen.</p><p>Die zu erhebenden Daten werden wie bereits im stationären Bereich sowohl für administrative als auch für statistische Zwecke verwendet. Der statistische Auftrag im Rahmen des KVG zur Erstellung von Grundlagen für die Beurteilung von Funktions- und Wirkungsweise des Gesetzes erfordert eine Erweiterung der bestehenden Bundeserhebungen, um Aufschluss über die Inanspruchnahme der ambulanten Medizin und deren Gründe (Diagnosen), das Leistungsgeschehen sowie die damit verbundenen Kosten zu geben. Durch Verbindung der Daten aus dem ambulanten mit denen des stationären Bereichs lassen sich Patienten über mehrere Leistungserbringer verfolgen und damit Behandlungsverläufe nachzeichnen. Dies ermöglicht den Vergleich von Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit unterschiedlicher Behandlungsformen und Versorgungsmodelle. Die administrativen Daten werden für die Aufsicht und den Vollzug des KVG benötigt (Art. 22a). Diese Daten dienen der Überprüfung der Wirtschaftlichkeit und der Qualität von Leistungen durch die Organe der Krankenversicherung. Dadurch können u. a. die Kantone ihre Kompetenzen zur Aufsicht der Leistungserbringer ausüben, z. B. für eine fundierte Versorgungsplanung.</p><p>Die bestehenden Datenlücken werden auch von Bund und Kantonen im Rahmen des Dialogs Nationale Gesundheitspolitik diskutiert: Das Thema "Datengrundlagen" ist eines der zentralen strategischen Themen. Eine mandatierte Arbeitsgruppe erarbeitet Vorschläge zur Schliessung der Datenlücken. Der Bundesrat hat ausserdem im Januar 2013 das Projekt Mars in seinen gesundheitspolitischen Prioritäten gemäss "Gesundheit 2020" als Massnahme integriert.</p><p>2. Die Kosten des Projektes Mars für das BFS belaufen sich: a. für die Projektausgaben 2010 bis 2014 auf Fr. 5 033 300.- (Sachkosten) und Fr. 3 590 000.- (Personalkosten) und b. für den jährlichen Betrieb ab 2014 auf Fr. 650 000.- (Sachkosten) und Fr. 1 069 200.- (Personalkosten).</p><p>3.a./b. Für die Erhebungsstellen der Kantone fallen mit dem Projekt Mars keine Sachkosten an, da die Erhebungsinfrastruktur durch das BFS erstellt und betrieben wird. Die Investitionskosten, einschliesslich der Schulung, werden mit den Mitteln unter 2.a. vom Bund getragen. Der personelle Mehraufwand der Kantone für das Projekt Mars konzentriert sich auf die Datenvalidierung. Er ist bescheiden, weil dieser durch den Einsatz von verbesserten Befragungsinstrumenten in den nachfolgenden Datenprozess beim BFS verlagert und durch die oben unter 2.b. dargestellten Mittel getragen wird. Die zusätzlichen Ressourcenbedürfnisse bei den einzelnen Kantonen sind abhängig von der jeweiligen Organisationsform. Sie werden in Bezug auf Erfahrungswerte von vergangenen Statistikrevisionen als gering geschätzt. Hingegen erhalten die Kantone bei der Aufsicht und Zulassung der Leistungserbringer optimierte Instrumente zur Ausführung dieser Aufgaben.</p><p>4. Das BFS stellt mit den Projektmitteln (vgl. Ziffer 2.a.) die Erhebungsinstrumente und die Schnittstellenspezifikationen zur Verfügung. Wie bei jeder Einführung einer neuen Erhebung müssen die Leistungserbringer mit einem anfänglichen Mehraufwand rechnen. Sie müssen eine einmalige Investition tätigen, um ihre internen Informationssysteme anzupassen. Danach kann die jährliche Datenübermittlung automatisiert erfolgen. Der Aufwand der Datenlieferanten wird minimal gehalten, indem hauptsächlich Informationen erhoben werden, welche nach Möglichkeit bereits bei den Leistungserbringern oder in bestehenden Datenbanken und Registern in elektronischer Form vorhanden sein sollten. Das Projekt wird regelmässig der Expertengruppe Gesundheitsstatistik präsentiert, und die Projektarbeiten werden von einer Begleitgruppe unterstützt. In beiden Gremien sind die Leistungserbringer und Stakeholder, u. a. über ihre Dachverbände H plus und FMH, vertreten.</p><p>5. Ein Abbruch des Projektes hätte zur Folge, dass die unter 1. erwähnten Ziele und Zwecke nicht erreicht werden können. Die beabsichtigte Förderung der Transparenz im Gesundheitswesen wäre erschwert, und die Schaffung eines integrierten statistischen Gesundheitsinformationssystems würde scheitern. Besonders die Verwender der Daten, seien es Forschung, Politik, Bundesverwaltung oder Kantone, könnten ihre Aktivitäten nur auf ungenügende Datengrundlagen stützen und manche ihrer geplanten Aufgaben nicht erfüllen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Beim Bundesamt für Statistik laufen gegenwärtig Projektarbeiten zum Aufbau der Statistiken der ambulanten Gesundheitsversorgung (Projekt Mars). Ziel dieses Projektes ist die Schliessung der heute angeblich bestehenden Datenlücken im ambulanten Bereich. Es soll die bereits heute bestehenden obligatorischen Bundeserhebungen im stationären Bereich (Krankenhausstatistik, medizinische Statistik, Statistik der sozialmedizinischen Institutionen) ergänzen. </p><p>Die rechtlichen Grundlagen zum Aufbau dieser Statistiken finden sich in den Artikel 22a und Artikel 23 KVG.</p><p>Der Umfang des Projektes ist enorm. So sollen neu erhoben werden:</p><p>- Strukturdaten Spital ambulant</p><p>- Patientendaten Spital ambulant</p><p>- Strukturdaten Arztpraxen</p><p>- Patientendaten Arztpraxen</p><p>- Patientendaten Spitex</p><p>Zu den bereits heute jährlich erfassten 1,3 Millionen stationären Fällen kommen demzufolge alle ambulanten Fälle in den Spitälern, in den Arztpraxen und bei der Spitex dazu. Die Arztpraxen sollen zusätzlich Daten zur Infrastruktur sowie Finanz- und Betriebsdaten liefern. Ebenso sollen bei der Spitex nicht mehr nur die Strukturdaten, sondern neu auch die Patientendaten als Einzeldaten erfasst werden. </p><p>Für die operative Durchführung der Erhebungen sind die Kantone zuständig. Die Einführung soll gestaffelt in den Jahren 2013 bis 2016 erfolgen. Es ist unverkennbar, dass der Aufbau der Statistiken und die jährlichen Erhebungen im ambulanten Bereich für die Kantone einen erheblichen Aufwand bedeuten. Aber auch die Leistungserbringer (Spitäler, Ärzte, Spitex-Organisationen und Apotheken) müssen erhebliche finanzielle und personelle Ressourcen zur Verfügung stellen. </p><p>Es stellen sich bei diesem Grossprojekt die folgenden kritischen Fragen:</p><p>1. Zu welchem Zweck sollen zusätzliche Daten erhoben werden?</p><p>2. Wie hoch sind die Kosten für den Bund?</p><p>a. Sach- und Personalkosten erstmalig beim Aufbau?</p><p>b. Sach- und Personalkosten jährlich?</p><p>3. Wie hoch sind die Kosten für die Kantone?</p><p>a. Sach- und Personalkosten erstmalig beim Aufbau?</p><p>b. Sach- und Personalkosten jährlich?</p><p>4. Mit welchem zeitlichen und finanziellen Aufwand müssen die Spitäler, Ärzte, Spitex-Organisationen und Apotheken pro Patient und Jahr rechnen?</p><p>5. Welche Folgen hätte ein Abbruch des Projektes?</p>
- Nutzen und Kosten des Projekts Mars
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