Die Schweiz und das 4. Eisenbahnpaket der EU

ShortId
13.3120
Id
20133120
Updated
28.07.2023 11:50
Language
de
Title
Die Schweiz und das 4. Eisenbahnpaket der EU
AdditionalIndexing
48;Gemeinschaftsrecht;Europäische Union;Evaluation;Schienenverkehr;Gesetzesevaluation;Liberalisierung
1
  • L03K180302, Schienenverkehr
  • L02K0903, Europäische Union
  • L04K08020315, Liberalisierung
  • L03K090101, Gemeinschaftsrecht
  • L04K08020302, Evaluation
  • L04K08070301, Gesetzesevaluation
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>1. Mit der Einführung von Wettbewerb im Personenverkehr möchte die Europäische Kommission den Schienenverkehr insgesamt stärken. Ein zentrales Element der bisherigen Eisenbahnpakete der EU ist die Trennung wesentlicher Funktionen von Infrastrukturbetreibern und Eisenbahnverkehrsunternehmen. Damit soll der diskriminierungsfreie Zugang zum Schienennetz gewährt werden. Der kürzlich von der Europäischen Kommission verabschiedete Vorschlag für ein 4. Eisenbahnpaket sieht unter anderem strengere Vorgaben für die Trennung von Infrastruktur und Betrieb, die weitere Marktöffnung des Personenverkehrs und die Stärkung der Kompetenzen im Bereich Interoperabilität der Europäischen Eisenbahnagentur (ERA) vor. Der Vorschlag befindet sich zurzeit im europäischen Gesetzgebungsverfahren und dürfte noch gewisse Anpassungen erfahren. Eine Anbindung der schweizerischen Eisenbahninfrastruktur an ein leistungsfähiges europäisches Eisenbahnnetz ist im Interesse des Bundes. Herausforderungen für die Schweiz bilden in den nächsten Jahren insbesondere die in der EU bereits weiter fortgeschrittene Liberalisierung des Bahnverkehrs und die damit einhergehenden Anforderungen an die Organisation der Eisenbahninfrastruktur und die Trassenvergabe.</p><p>2. Die Qualität und die Leistungen der Schweizer Bahnen sind im internationalen Vergleich sehr gut. Eine vom UVEK 2010 eingesetzte Expertengruppe hat im Mai 2013 Empfehlungen für die künftige Organisation der schweizerischen Bahninfrastruktur veröffentlicht. Die Qualität und Leistungsfähigkeit des Bahnangebots muss dabei weiterhin garantiert werden. Der Bundesrat wird diese Vorschläge prüfen und entscheiden, welche der Empfehlungen er weiter verfolgen will.</p><p>3. Seit dem Inkrafttreten des Landverkehrsabkommens im Juni 2002 hat sich der Rechtsrahmen der Schweizer Bahnen im internationalen Verkehr nicht geändert. Die Frage einer äquivalenten Umsetzung der drei ersten Eisenbahnpakete der EU ins Schweizer Recht wird geprüft. Es wird keine automatische Übernahme geben.</p><p>4. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Implementierung der europäischen Interoperabilitätsrichtlinien in der Schweiz eine Bedingung ist, damit über weitere Übernahmeschritte entschieden werden kann. Die technische Kompatibilität würde sowohl zu tieferen Kosten der Leistungserbringung führen als auch weitere Eisenbahnmarktöffnungen ermöglichen. Mit der vom Parlament am 16. März 2012 beschlossenen Übernahme der Interoperabilitäts- und Sicherheitsrichtlinien der EU macht die Schweiz einen wichtigen Schritt zugunsten einer Vereinfachung des grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehrs.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Zusammenhang mit der von der EU-Kommission im Rahmen des 4. Eisenbahnpaketes geplanten Vollliberalisierung des Schienenverkehrs in Europa (explizite Vorbilder sind Grossbritannien und Schweden) bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt er die Entwicklung des EU-Rechts im Schienenverkehr?</p><p>2. Teilt er die Auffassung, dass die Schweiz mit dem System der integrierten Bahn gut gefahren ist und eine Liberalisierung - und insbesondere die Trennung von Infrastruktur und Verkehr in verschiedene Unternehmen - im nationalen Personenverkehr nicht infrage kommt?</p><p>3. Ist er auch der Meinung, dass unsere Bahnen und namentlich die SBB auf einen stabilen Rechtsrahmen angewiesen sind, wenn der mit Fabi/Step geplante Quantensprung im öffentlichen Verkehr auch realisiert werden soll?</p><p>4. Teilt er die Beurteilung, dass die Interoperabilität im europäischen Kontext aus schweizerischer Sicht auch ohne weitergehende Liberalisierung realisiert werden kann?</p>
  • Die Schweiz und das 4. Eisenbahnpaket der EU
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Mit der Einführung von Wettbewerb im Personenverkehr möchte die Europäische Kommission den Schienenverkehr insgesamt stärken. Ein zentrales Element der bisherigen Eisenbahnpakete der EU ist die Trennung wesentlicher Funktionen von Infrastrukturbetreibern und Eisenbahnverkehrsunternehmen. Damit soll der diskriminierungsfreie Zugang zum Schienennetz gewährt werden. Der kürzlich von der Europäischen Kommission verabschiedete Vorschlag für ein 4. Eisenbahnpaket sieht unter anderem strengere Vorgaben für die Trennung von Infrastruktur und Betrieb, die weitere Marktöffnung des Personenverkehrs und die Stärkung der Kompetenzen im Bereich Interoperabilität der Europäischen Eisenbahnagentur (ERA) vor. Der Vorschlag befindet sich zurzeit im europäischen Gesetzgebungsverfahren und dürfte noch gewisse Anpassungen erfahren. Eine Anbindung der schweizerischen Eisenbahninfrastruktur an ein leistungsfähiges europäisches Eisenbahnnetz ist im Interesse des Bundes. Herausforderungen für die Schweiz bilden in den nächsten Jahren insbesondere die in der EU bereits weiter fortgeschrittene Liberalisierung des Bahnverkehrs und die damit einhergehenden Anforderungen an die Organisation der Eisenbahninfrastruktur und die Trassenvergabe.</p><p>2. Die Qualität und die Leistungen der Schweizer Bahnen sind im internationalen Vergleich sehr gut. Eine vom UVEK 2010 eingesetzte Expertengruppe hat im Mai 2013 Empfehlungen für die künftige Organisation der schweizerischen Bahninfrastruktur veröffentlicht. Die Qualität und Leistungsfähigkeit des Bahnangebots muss dabei weiterhin garantiert werden. Der Bundesrat wird diese Vorschläge prüfen und entscheiden, welche der Empfehlungen er weiter verfolgen will.</p><p>3. Seit dem Inkrafttreten des Landverkehrsabkommens im Juni 2002 hat sich der Rechtsrahmen der Schweizer Bahnen im internationalen Verkehr nicht geändert. Die Frage einer äquivalenten Umsetzung der drei ersten Eisenbahnpakete der EU ins Schweizer Recht wird geprüft. Es wird keine automatische Übernahme geben.</p><p>4. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Implementierung der europäischen Interoperabilitätsrichtlinien in der Schweiz eine Bedingung ist, damit über weitere Übernahmeschritte entschieden werden kann. Die technische Kompatibilität würde sowohl zu tieferen Kosten der Leistungserbringung führen als auch weitere Eisenbahnmarktöffnungen ermöglichen. Mit der vom Parlament am 16. März 2012 beschlossenen Übernahme der Interoperabilitäts- und Sicherheitsrichtlinien der EU macht die Schweiz einen wichtigen Schritt zugunsten einer Vereinfachung des grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehrs.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Zusammenhang mit der von der EU-Kommission im Rahmen des 4. Eisenbahnpaketes geplanten Vollliberalisierung des Schienenverkehrs in Europa (explizite Vorbilder sind Grossbritannien und Schweden) bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt er die Entwicklung des EU-Rechts im Schienenverkehr?</p><p>2. Teilt er die Auffassung, dass die Schweiz mit dem System der integrierten Bahn gut gefahren ist und eine Liberalisierung - und insbesondere die Trennung von Infrastruktur und Verkehr in verschiedene Unternehmen - im nationalen Personenverkehr nicht infrage kommt?</p><p>3. Ist er auch der Meinung, dass unsere Bahnen und namentlich die SBB auf einen stabilen Rechtsrahmen angewiesen sind, wenn der mit Fabi/Step geplante Quantensprung im öffentlichen Verkehr auch realisiert werden soll?</p><p>4. Teilt er die Beurteilung, dass die Interoperabilität im europäischen Kontext aus schweizerischer Sicht auch ohne weitergehende Liberalisierung realisiert werden kann?</p>
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