Unicef-Bericht über palästinensische Kinder in israelischen Militärgefängnissen
- ShortId
-
13.3128
- Id
-
20133128
- Updated
-
28.07.2023 10:28
- Language
-
de
- Title
-
Unicef-Bericht über palästinensische Kinder in israelischen Militärgefängnissen
- AdditionalIndexing
-
28;12;08;Bericht;diplomatische Beziehungen;Militärgerichtsbarkeit;Rechte des Kindes;UNICEF;Kind;Haftordnung;militärische Zusammenarbeit;Häftling;Israel;Palästina-Frage
- 1
-
- L04K05010301, Häftling
- L05K0107010205, Kind
- L04K03030108, Israel
- L06K040102010301, Palästina-Frage
- L04K05050109, Militärgerichtsbarkeit
- L04K05010303, Haftordnung
- L04K15040112, UNICEF
- L03K020206, Bericht
- L04K05020508, Rechte des Kindes
- L04K10020102, diplomatische Beziehungen
- L04K10010210, militärische Zusammenarbeit
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat ist allgemein besorgt über die Menschenrechtslage und die mangelnde Beachtung des humanitären Völkerrechts im besetzten palästinensischen Gebiet. Dies gilt speziell auch für die Situation von palästinensischen Kindern in israelischen Militärgefängnissen.</p><p>1. Dem Bundesrat ist der erwähnte Unicef-Bericht bekannt. Der Bericht lässt darauf schliessen, dass die gegenüber palästinensischen Kindern regelmässig angewendete Massnahme der Militärhaft mit den Minimalgarantien der Kinderrechtskonvention in verschiedener Hinsicht kollidiert. Er erwähnt jedoch auch, dass Israel das Volljährigkeitsalter für Palästinenser von 16 auf 18 Jahre heraufgesetzt hat und konkrete Massnahmen im Hinblick auf einen verbesserten Schutz inhaftierter palästinensischer Kinder ergriffen hat, insbesondere was die Handfesseltechnik, die Benachrichtigung der Eltern und den Zugang zu einem Rechtsvertreter angeht.</p><p>2./3. Die im Unicef-Bericht gerügte Praxis der Inhaftnahme von palästinensischen Kindern, deren Zuführung vor ein Militärgericht und der gegebenenfalls anschliessende Freiheitsentzug betreffen insbesondere Artikel 37 (Garantien bei Freiheitsentzug von Kindern), Artikel 39 (Massnahmen zur Rehabilitation) sowie Artikel 40 (Rechte des Kindes im Strafverfahren) der Kinderrechtskonvention.</p><p>Die Praxis der Inhaftnahme von palästinensischen Kindern durch die israelische Polizei bzw. das Militär wurde bereits vor dem in der Interpellation erwähnten Unicef-Bericht von diversen Nichtregierungsorganisationen beanstandet. Auch von verschiedenen Uno-Gremien, darunter der Uno-Kinderrechtsausschuss und der Uno-Folterausschuss, wurde diese Praxis explizit gerügt.</p><p>Unter Berücksichtigung dieser Rügen und Verurteilungen ist der Bundesrat der Auffassung, dass es bei der Inhaftierung von palästinensischen Kindern durch das israelische Militär zu Verletzungen internationalen Rechts kommt. Dies gilt trotz des Umstands, dass Israel 2009 als Reaktion auf die anhaltende internationale Kritik ein Militärgericht eigens für Kinder eröffnet hat. Je nach Einzelfall können diese Verletzungen namentlich die Kinderrechtskonvention, die Folterkonvention oder das Genfer Abkommen über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten betreffen.</p><p>4. Die Schweiz pflegt in all ihren Gesprächen mit den israelischen Behörden und Regierungsvertretern auf bestehende Probleme im Bereich der Menschenrechte hinzuweisen. Dies gilt auch für die im erwähnten Unicef-Bericht festgestellten Verstösse gegen die Kinderrechtskonvention. Sie hofft, wie die Interpellantin, dass dies zu einer Verbesserung der Situation beitragen möge.</p><p>5. Die Schweiz hat 1997 die Kinderrechtskonvention ratifiziert und setzt sich für eine universelle Ratifizierung dieser Konvention durch alle Uno-Mitgliedstaaten ein. Es entspricht jedoch nicht der Praxis, dass sich Staaten vor einem Konventionsorgan wie dem Uno-Kinderrechtsausschuss über andere Staaten äussern. Die Kinderrechtskonvention sieht auch kein Staatenbeschwerdeverfahren an den Uno-Kinderrechtsausschuss vor. Die Problematik israelischer Militärgerichte für Kinder wird jedoch während bilateralen politischen Konsultationen mit Israel aufgenommen.</p><p>6. Die Schweiz und Israel haben am 24. Januar 2013 eine Absichtserklärung unterzeichnet. Darin wird am Dialog zwischen dem VBS und dem israelischen Verteidigungsministerium festgehalten. Es ist zudem vorgesehen, die bestehende bilaterale Zusammenarbeit in den ausgewählten Bereichen fortzusetzen. Hier geht es konkret um den regelmässigen Informations- und Erfahrungsaustausch über Fragen bezüglich Schutz der Bevölkerung und über eine Zusammenarbeit im Rahmen verschiedener Projekte im Rüstungsbereich. Die militärische Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Israel ging nie über diesen Rahmen hinaus. Auch mit der Unterzeichnung dieser Absichtserklärung ist keine Ausweitung der Zusammenarbeit vorgesehen.</p><p>Artikel 3 Buchstabe i der Absichtserklärung sieht im Übrigen einen Meinungsaustausch über das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte zwischen beiden Ministerien vor. In diesem Sinne hält es die Schweiz nicht für angebracht, diesen Dialog zu sistieren.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Alarmiert durch die zunehmende Zahl von Misshandlungen von palästinensischen Kindern in israelischer Militärhaft hat Unicef im Februar 2013 dazu eine Studie veröffentlicht (Unicef: "Children in Israeli Military Detention - Observations and Recommendations"). Sie dokumentiert die systematische Misshandlung von Kindern und hält fest, dass Misshandlungen weit verbreitet und institutionalisiert stattfinden. Das Executive Summary des Berichtes hält fest: "It concludes that the ill-treatment of children who come in contact with the military detention system appears to be widespread, systematic and institutionalized throughout the process, from the moment of arrest until the child's prosecution and eventual conviction and sentencing." Betroffen sind laut Unicef jährlich rund 700 Kinder.</p><p>1. Ist dem Bundesrat der erwähnte Unicef-Bericht bekannt? Welche Schlüsse zieht er aus dem Bericht?</p><p>2. Ist ihm insbesondere bekannt, dass Israel im Jahr 2009 ein Militärgericht eigens für Kinder eröffnet hat, nachdem bekanntwurde, dass zuvor selbst 12-Jährige vor Militärgerichten für Erwachsene angeklagt wurden (Seite 6 des Unicef-Berichtes)? Wie beurteilt er diese Praxis?</p><p>3. Teilt er die Auffassung, dass Israel mit der Praxis der Inhaftnahme von Kindern in Anwendung verschiedener Militär-Dekrete (military order) internationales Recht - namentlich die UN-Konvention über die Rechte der Kinder - verletzt?</p><p>4. Der Bundesrat beschloss im Mai 2011, seine Menschenrechtspolitik zu stärken, indem er das Thema Menschenrechte nicht mehr auf einzelne Gespräche mit ausgewählten Ländern beschränkt, sondern zu einem integralen Bestandteil aller bilateralen politischen Gespräche macht, welche die Schweiz führt. Ist er bereit, in all seinen regelmässigen Gesprächen mit der israelischen Regierung diese auf das illegale Verhalten aufmerksam zu machen und darauf hinzuwirken, dass Israel seine Praxis ändert?</p><p>5. Die Schweiz hat die UN-Konvention über die Rechte der Kinder ebenfalls ratifiziert. Ist er bereit, in diesem Gremium die Problematik der israelischen Militärgerichte für Kinder zu thematisieren?</p><p>6. Die Schweiz und Israel vereinbarten am 24. Januar 2013 einen militärischen Dialog zwischen dem VBS und dem israelischen Verteidigungsministerium. Ist er bereit, diesen zu sistieren, solange Israel die Rechte der palästinensischen Kinder missachtet?</p>
- Unicef-Bericht über palästinensische Kinder in israelischen Militärgefängnissen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat ist allgemein besorgt über die Menschenrechtslage und die mangelnde Beachtung des humanitären Völkerrechts im besetzten palästinensischen Gebiet. Dies gilt speziell auch für die Situation von palästinensischen Kindern in israelischen Militärgefängnissen.</p><p>1. Dem Bundesrat ist der erwähnte Unicef-Bericht bekannt. Der Bericht lässt darauf schliessen, dass die gegenüber palästinensischen Kindern regelmässig angewendete Massnahme der Militärhaft mit den Minimalgarantien der Kinderrechtskonvention in verschiedener Hinsicht kollidiert. Er erwähnt jedoch auch, dass Israel das Volljährigkeitsalter für Palästinenser von 16 auf 18 Jahre heraufgesetzt hat und konkrete Massnahmen im Hinblick auf einen verbesserten Schutz inhaftierter palästinensischer Kinder ergriffen hat, insbesondere was die Handfesseltechnik, die Benachrichtigung der Eltern und den Zugang zu einem Rechtsvertreter angeht.</p><p>2./3. Die im Unicef-Bericht gerügte Praxis der Inhaftnahme von palästinensischen Kindern, deren Zuführung vor ein Militärgericht und der gegebenenfalls anschliessende Freiheitsentzug betreffen insbesondere Artikel 37 (Garantien bei Freiheitsentzug von Kindern), Artikel 39 (Massnahmen zur Rehabilitation) sowie Artikel 40 (Rechte des Kindes im Strafverfahren) der Kinderrechtskonvention.</p><p>Die Praxis der Inhaftnahme von palästinensischen Kindern durch die israelische Polizei bzw. das Militär wurde bereits vor dem in der Interpellation erwähnten Unicef-Bericht von diversen Nichtregierungsorganisationen beanstandet. Auch von verschiedenen Uno-Gremien, darunter der Uno-Kinderrechtsausschuss und der Uno-Folterausschuss, wurde diese Praxis explizit gerügt.</p><p>Unter Berücksichtigung dieser Rügen und Verurteilungen ist der Bundesrat der Auffassung, dass es bei der Inhaftierung von palästinensischen Kindern durch das israelische Militär zu Verletzungen internationalen Rechts kommt. Dies gilt trotz des Umstands, dass Israel 2009 als Reaktion auf die anhaltende internationale Kritik ein Militärgericht eigens für Kinder eröffnet hat. Je nach Einzelfall können diese Verletzungen namentlich die Kinderrechtskonvention, die Folterkonvention oder das Genfer Abkommen über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten betreffen.</p><p>4. Die Schweiz pflegt in all ihren Gesprächen mit den israelischen Behörden und Regierungsvertretern auf bestehende Probleme im Bereich der Menschenrechte hinzuweisen. Dies gilt auch für die im erwähnten Unicef-Bericht festgestellten Verstösse gegen die Kinderrechtskonvention. Sie hofft, wie die Interpellantin, dass dies zu einer Verbesserung der Situation beitragen möge.</p><p>5. Die Schweiz hat 1997 die Kinderrechtskonvention ratifiziert und setzt sich für eine universelle Ratifizierung dieser Konvention durch alle Uno-Mitgliedstaaten ein. Es entspricht jedoch nicht der Praxis, dass sich Staaten vor einem Konventionsorgan wie dem Uno-Kinderrechtsausschuss über andere Staaten äussern. Die Kinderrechtskonvention sieht auch kein Staatenbeschwerdeverfahren an den Uno-Kinderrechtsausschuss vor. Die Problematik israelischer Militärgerichte für Kinder wird jedoch während bilateralen politischen Konsultationen mit Israel aufgenommen.</p><p>6. Die Schweiz und Israel haben am 24. Januar 2013 eine Absichtserklärung unterzeichnet. Darin wird am Dialog zwischen dem VBS und dem israelischen Verteidigungsministerium festgehalten. Es ist zudem vorgesehen, die bestehende bilaterale Zusammenarbeit in den ausgewählten Bereichen fortzusetzen. Hier geht es konkret um den regelmässigen Informations- und Erfahrungsaustausch über Fragen bezüglich Schutz der Bevölkerung und über eine Zusammenarbeit im Rahmen verschiedener Projekte im Rüstungsbereich. Die militärische Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Israel ging nie über diesen Rahmen hinaus. Auch mit der Unterzeichnung dieser Absichtserklärung ist keine Ausweitung der Zusammenarbeit vorgesehen.</p><p>Artikel 3 Buchstabe i der Absichtserklärung sieht im Übrigen einen Meinungsaustausch über das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte zwischen beiden Ministerien vor. In diesem Sinne hält es die Schweiz nicht für angebracht, diesen Dialog zu sistieren.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Alarmiert durch die zunehmende Zahl von Misshandlungen von palästinensischen Kindern in israelischer Militärhaft hat Unicef im Februar 2013 dazu eine Studie veröffentlicht (Unicef: "Children in Israeli Military Detention - Observations and Recommendations"). Sie dokumentiert die systematische Misshandlung von Kindern und hält fest, dass Misshandlungen weit verbreitet und institutionalisiert stattfinden. Das Executive Summary des Berichtes hält fest: "It concludes that the ill-treatment of children who come in contact with the military detention system appears to be widespread, systematic and institutionalized throughout the process, from the moment of arrest until the child's prosecution and eventual conviction and sentencing." Betroffen sind laut Unicef jährlich rund 700 Kinder.</p><p>1. Ist dem Bundesrat der erwähnte Unicef-Bericht bekannt? Welche Schlüsse zieht er aus dem Bericht?</p><p>2. Ist ihm insbesondere bekannt, dass Israel im Jahr 2009 ein Militärgericht eigens für Kinder eröffnet hat, nachdem bekanntwurde, dass zuvor selbst 12-Jährige vor Militärgerichten für Erwachsene angeklagt wurden (Seite 6 des Unicef-Berichtes)? Wie beurteilt er diese Praxis?</p><p>3. Teilt er die Auffassung, dass Israel mit der Praxis der Inhaftnahme von Kindern in Anwendung verschiedener Militär-Dekrete (military order) internationales Recht - namentlich die UN-Konvention über die Rechte der Kinder - verletzt?</p><p>4. Der Bundesrat beschloss im Mai 2011, seine Menschenrechtspolitik zu stärken, indem er das Thema Menschenrechte nicht mehr auf einzelne Gespräche mit ausgewählten Ländern beschränkt, sondern zu einem integralen Bestandteil aller bilateralen politischen Gespräche macht, welche die Schweiz führt. Ist er bereit, in all seinen regelmässigen Gesprächen mit der israelischen Regierung diese auf das illegale Verhalten aufmerksam zu machen und darauf hinzuwirken, dass Israel seine Praxis ändert?</p><p>5. Die Schweiz hat die UN-Konvention über die Rechte der Kinder ebenfalls ratifiziert. Ist er bereit, in diesem Gremium die Problematik der israelischen Militärgerichte für Kinder zu thematisieren?</p><p>6. Die Schweiz und Israel vereinbarten am 24. Januar 2013 einen militärischen Dialog zwischen dem VBS und dem israelischen Verteidigungsministerium. Ist er bereit, diesen zu sistieren, solange Israel die Rechte der palästinensischen Kinder missachtet?</p>
- Unicef-Bericht über palästinensische Kinder in israelischen Militärgefängnissen
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