Einheimische Getreideproduktion. Handeln ist angesagt

ShortId
13.3139
Id
20133139
Updated
27.07.2023 19:47
Language
de
Title
Einheimische Getreideproduktion. Handeln ist angesagt
AdditionalIndexing
55;Ursprungsbezeichnung;Inlandsproduktion;Getreide;Handel mit Agrarerzeugnissen;Einfuhr;Futtergetreide;Agrarpolitik (speziell);Produktionssteigerung;Unabhängigkeit in der Nahrungsmittelversorgung;Getreidebau;Sicherung der Versorgung;Umweltverträglichkeit;nachhaltige Entwicklung
1
  • L06K140101010101, Getreidebau
  • L04K14020205, Getreide
  • L04K10010107, Unabhängigkeit in der Nahrungsmittelversorgung
  • L05K0701030905, Sicherung der Versorgung
  • L04K07060204, Inlandsproduktion
  • L04K06010401, Umweltverträglichkeit
  • L04K07060213, Produktionssteigerung
  • L04K14010302, Agrarpolitik (speziell)
  • L05K1402020503, Futtergetreide
  • L05K0701020304, Handel mit Agrarerzeugnissen
  • L05K0701020303, Einfuhr
  • L05K0704010210, nachhaltige Entwicklung
  • L05K0701010310, Ursprungsbezeichnung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In seiner Antwort vom 30. Januar 2013 auf die Interpellation Knecht 12.4064, "Entwicklung der einheimischen Getreideproduktion", nahm der Bundesrat zu den vom Interpellanten vorliegend wiederholten Fragen bereits Stellung.</p><p>Seither hat das Parlament die Revision des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) verabschiedet. Es hat den vom Bundesrat offen formulierten Artikel 54 dahingehend abgeändert, dass nun im Gesetzestext explizit festgehalten ist, dass der Bundesrat Einzelkulturbeiträge ausrichten kann, um eine angemessene Versorgung mit Nutztierfutter zu gewährleisten.</p><p>Der Bundesrat anerkennt das Anliegen, dass ihm mit Artikel 54 LwG die Möglichkeit zur Ausrichtung von Einzelkulturbeiträgen zugunsten der Futterproduktion eingeräumt wurde. Anlässlich der Parlamentsdebatte wurde der Antrag mit der Absicht begründet, dass der Bundesrat eingreifen kann, wenn das neue Direktzahlungssystem in Verbindung mit den vom Bundesrat vorgesehenen Massnahmen in der Futtermittelproduktion die erwünschte Entwicklung verfehlen würde.</p><p>Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung hat am 8. April 2013 die Anhörung zu den Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2014-2017 eröffnet. In einer ersten Phase sollen die Auswirkungen des weiterentwickelten Direktzahlungssystems evaluiert werden, das eine Stärkung des Ackerbaus gegenüber der Grünlandbewirtschaftung anstrebt. Die Modellergebnisse zeigen, dass die vorgeschlagenen instrumentellen und finanziellen Änderungen zu einer Steigerung der Futtergetreideproduktion in der Schweiz führen. Der Bundesrat erachtet daher vorderhand die Ausrichtung eines Einzelkulturbeitrags für Futtergetreide als nicht notwendig.</p><p>Aufgrund des tiefen Selbstversorgungsgrades mit hochkonzentrierten pflanzlichen Futtereiweissen und der effizienten Ressourcennutzung sollen die spezifischen Beiträge für Körnerleguminosen in unveränderter Höhe weitergeführt werden. Neben dem Anbau in Reinform soll neu auch der Mischanbau von Leguminosen mit Getreide gefördert werden. Diese Massnahme erhöht die Ertragssicherheit der Leguminosen und trägt zu einer Steigerung der Futtergetreideproduktion bei.</p><p>Bis am 28. Juni 2013 haben die interessierten Kreise Gelegenheit, sich zu den im Rahmen der Agrarpolitik 2014-2017 beabsichtigten Ausführungsbestimmungen zu äussern. Im Anschluss daran wird der Bundesrat in Kenntnis der Stellungnahmen aus der Anhörung über die Verordnungsänderungen befinden.</p><p>In Bezug auf die einzelnen, vorliegend wiederholten Fragen verweist der Bundesrat auf seine Antwort vom 30. Januar 2013 auf die Interpellation 12.4064.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Antwort des Bundesrates vom 30. Januar 2013 auf meine Interpellation 12.4064 befriedigt nicht, denn die konkreten Fragen wurden nicht beantwortet. Es besteht daher die Befürchtung, dass dem Bundesrat bzw. dem zuständigen Bundesamt die dramatische Situation im Futtergetreidesektor mit dem massiven Absinken des Selbstversorgungsgrades zu wenig bewusst ist. Nachdem gegen den Willen des Bundesrates in Artikel 54 des Landwirtschaftsgesetzes explizit die Förderung des Anbaus von Futtergetreide aufgenommen wird, ist es nun nötig, dass sich der Bundesrat bzw. das zuständige Bundesamt für Landwirtschaft ernsthaft mit der Problematik auseinandersetzt. Ich erlaube mir daher, die aufgeworfenen Fragen nochmals zu stellen, und bitte darum, diese auch im neuen Lichte der gefassten Beschlüsse bei der Agrarpolitik 2014-2017 zu beantworten.</p><p>1. Welchen Stellenwert räumt der Bundesrat der Ernährungs- und Versorgungssicherheit ein?</p><p>2. Wie stellt er sich zur zunehmenden Auslandabhängigkeit beim Getreide?</p><p>3. Wie ist der steigende Import unter Gesichtspunkten der Ökologie und Nachhaltigkeit zu bewerten?</p><p>4. Was gedenkt er zu tun, um den Anteil der Schweizer Getreideproduktion wieder zu steigern und damit die Abhängigkeit von ausländischen Importen zu senken?</p><p>5. Wie beurteilt er aufgrund der weltweiten Verknappung von Getreide den künftigen Wettbewerb um diese Ressourcen?</p><p>6. Wie beurteilt er den starken Rückgang der einheimischen Futtergetreideproduktion vor dem Hintergrund der Swissness-Vorlage und der Qualitätsstrategie des Bundesrates für die Landwirtschaft?</p>
  • Einheimische Getreideproduktion. Handeln ist angesagt
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In seiner Antwort vom 30. Januar 2013 auf die Interpellation Knecht 12.4064, "Entwicklung der einheimischen Getreideproduktion", nahm der Bundesrat zu den vom Interpellanten vorliegend wiederholten Fragen bereits Stellung.</p><p>Seither hat das Parlament die Revision des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) verabschiedet. Es hat den vom Bundesrat offen formulierten Artikel 54 dahingehend abgeändert, dass nun im Gesetzestext explizit festgehalten ist, dass der Bundesrat Einzelkulturbeiträge ausrichten kann, um eine angemessene Versorgung mit Nutztierfutter zu gewährleisten.</p><p>Der Bundesrat anerkennt das Anliegen, dass ihm mit Artikel 54 LwG die Möglichkeit zur Ausrichtung von Einzelkulturbeiträgen zugunsten der Futterproduktion eingeräumt wurde. Anlässlich der Parlamentsdebatte wurde der Antrag mit der Absicht begründet, dass der Bundesrat eingreifen kann, wenn das neue Direktzahlungssystem in Verbindung mit den vom Bundesrat vorgesehenen Massnahmen in der Futtermittelproduktion die erwünschte Entwicklung verfehlen würde.</p><p>Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung hat am 8. April 2013 die Anhörung zu den Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2014-2017 eröffnet. In einer ersten Phase sollen die Auswirkungen des weiterentwickelten Direktzahlungssystems evaluiert werden, das eine Stärkung des Ackerbaus gegenüber der Grünlandbewirtschaftung anstrebt. Die Modellergebnisse zeigen, dass die vorgeschlagenen instrumentellen und finanziellen Änderungen zu einer Steigerung der Futtergetreideproduktion in der Schweiz führen. Der Bundesrat erachtet daher vorderhand die Ausrichtung eines Einzelkulturbeitrags für Futtergetreide als nicht notwendig.</p><p>Aufgrund des tiefen Selbstversorgungsgrades mit hochkonzentrierten pflanzlichen Futtereiweissen und der effizienten Ressourcennutzung sollen die spezifischen Beiträge für Körnerleguminosen in unveränderter Höhe weitergeführt werden. Neben dem Anbau in Reinform soll neu auch der Mischanbau von Leguminosen mit Getreide gefördert werden. Diese Massnahme erhöht die Ertragssicherheit der Leguminosen und trägt zu einer Steigerung der Futtergetreideproduktion bei.</p><p>Bis am 28. Juni 2013 haben die interessierten Kreise Gelegenheit, sich zu den im Rahmen der Agrarpolitik 2014-2017 beabsichtigten Ausführungsbestimmungen zu äussern. Im Anschluss daran wird der Bundesrat in Kenntnis der Stellungnahmen aus der Anhörung über die Verordnungsänderungen befinden.</p><p>In Bezug auf die einzelnen, vorliegend wiederholten Fragen verweist der Bundesrat auf seine Antwort vom 30. Januar 2013 auf die Interpellation 12.4064.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Antwort des Bundesrates vom 30. Januar 2013 auf meine Interpellation 12.4064 befriedigt nicht, denn die konkreten Fragen wurden nicht beantwortet. Es besteht daher die Befürchtung, dass dem Bundesrat bzw. dem zuständigen Bundesamt die dramatische Situation im Futtergetreidesektor mit dem massiven Absinken des Selbstversorgungsgrades zu wenig bewusst ist. Nachdem gegen den Willen des Bundesrates in Artikel 54 des Landwirtschaftsgesetzes explizit die Förderung des Anbaus von Futtergetreide aufgenommen wird, ist es nun nötig, dass sich der Bundesrat bzw. das zuständige Bundesamt für Landwirtschaft ernsthaft mit der Problematik auseinandersetzt. Ich erlaube mir daher, die aufgeworfenen Fragen nochmals zu stellen, und bitte darum, diese auch im neuen Lichte der gefassten Beschlüsse bei der Agrarpolitik 2014-2017 zu beantworten.</p><p>1. Welchen Stellenwert räumt der Bundesrat der Ernährungs- und Versorgungssicherheit ein?</p><p>2. Wie stellt er sich zur zunehmenden Auslandabhängigkeit beim Getreide?</p><p>3. Wie ist der steigende Import unter Gesichtspunkten der Ökologie und Nachhaltigkeit zu bewerten?</p><p>4. Was gedenkt er zu tun, um den Anteil der Schweizer Getreideproduktion wieder zu steigern und damit die Abhängigkeit von ausländischen Importen zu senken?</p><p>5. Wie beurteilt er aufgrund der weltweiten Verknappung von Getreide den künftigen Wettbewerb um diese Ressourcen?</p><p>6. Wie beurteilt er den starken Rückgang der einheimischen Futtergetreideproduktion vor dem Hintergrund der Swissness-Vorlage und der Qualitätsstrategie des Bundesrates für die Landwirtschaft?</p>
    • Einheimische Getreideproduktion. Handeln ist angesagt

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