Waffen abgeben oder registrieren

ShortId
13.3142
Id
20133142
Updated
27.07.2023 20:06
Language
de
Title
Waffen abgeben oder registrieren
AdditionalIndexing
09;Koordination;Beziehung Bund-Kanton;Verzeichnis;Waffenbesitz
1
  • L04K05010209, Waffenbesitz
  • L04K02020702, Verzeichnis
  • L07K08070102010101, Beziehung Bund-Kanton
  • L04K08020314, Koordination
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In den Schweizer Privathaushalten hat es viele Waffen. Ein Grossteil derselben ist nirgendwo registriert. Die bisherigen kantonalen Sammelaktionen haben gezeigt, dass viele Personen froh darum sind, die in ihrem Haushalt lagernden Waffen auf unbürokratische Art und Weise abgeben zu können. Der Erfolg solcher Einsammelaktionen kann gesteigert werden, wenn sie gemeinsam von Bund und Kantonen gleichzeitig durchgeführt werden. Ein vergleichbares Beispiel ist das Abgeben von Giftflaschen und Giftstoffen in den Siebzigerjahren. Ein methodisches Vorbild ist die umfassende und intensive Stop-Aids-Kampagne in den Achtzigerjahren. Gefördert wird das Einsammeln von Waffen durch die Pflicht, sie andernfalls registrieren zu lassen.</p><p>Handkehrum hat die Registrierung aller Waffen nur eine Chance, wenn deren Besitzer oder die Witwen der ehemaligen Besitzer oder deren Nachfahren die Möglichkeit haben, sie einfach abzugeben. Die Registrierung aller Waffen ist nur möglich in der Verbindung mit der Alternative, sie abzugeben. Und die Reduktion der Zahl der Waffen ist nur möglich in der Verbindung mit der Pflicht, sie andernfalls zu registrieren.</p>
  • <p>Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulanten als wichtig und begrüsst diesbezügliche kantonale Initiativen. Die Durchführung einer entsprechenden Einsammelaktion unterliegt jedoch klarerweise der kantonalen Kompetenz. So verpflichtet Artikel 31a des Waffengesetzes (WG; SR 514.54) die Kantone bereits, überzählige Waffen gebührenfrei entgegenzunehmen. Im Übrigen wird die Einführung einer Registrierungspflicht für alle Feuerwaffen zurzeit im Rahmen der laufenden Arbeiten zur Umsetzung der Motionen 13.3000 bis 13.3003 betreffend Massnahmen zur Bekämpfung des Waffenmissbrauchs geprüft.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bund organisiert gemeinsam mit den Kantonen und zivilgesellschaftlichen Organisationen eine grosse Einsammelaktion von Waffen. Diese verbindet er mit der Verpflichtung, alle Waffen, die nicht abgegeben werden, registrieren zu lassen.</p>
  • Waffen abgeben oder registrieren
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In den Schweizer Privathaushalten hat es viele Waffen. Ein Grossteil derselben ist nirgendwo registriert. Die bisherigen kantonalen Sammelaktionen haben gezeigt, dass viele Personen froh darum sind, die in ihrem Haushalt lagernden Waffen auf unbürokratische Art und Weise abgeben zu können. Der Erfolg solcher Einsammelaktionen kann gesteigert werden, wenn sie gemeinsam von Bund und Kantonen gleichzeitig durchgeführt werden. Ein vergleichbares Beispiel ist das Abgeben von Giftflaschen und Giftstoffen in den Siebzigerjahren. Ein methodisches Vorbild ist die umfassende und intensive Stop-Aids-Kampagne in den Achtzigerjahren. Gefördert wird das Einsammeln von Waffen durch die Pflicht, sie andernfalls registrieren zu lassen.</p><p>Handkehrum hat die Registrierung aller Waffen nur eine Chance, wenn deren Besitzer oder die Witwen der ehemaligen Besitzer oder deren Nachfahren die Möglichkeit haben, sie einfach abzugeben. Die Registrierung aller Waffen ist nur möglich in der Verbindung mit der Alternative, sie abzugeben. Und die Reduktion der Zahl der Waffen ist nur möglich in der Verbindung mit der Pflicht, sie andernfalls zu registrieren.</p>
    • <p>Der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulanten als wichtig und begrüsst diesbezügliche kantonale Initiativen. Die Durchführung einer entsprechenden Einsammelaktion unterliegt jedoch klarerweise der kantonalen Kompetenz. So verpflichtet Artikel 31a des Waffengesetzes (WG; SR 514.54) die Kantone bereits, überzählige Waffen gebührenfrei entgegenzunehmen. Im Übrigen wird die Einführung einer Registrierungspflicht für alle Feuerwaffen zurzeit im Rahmen der laufenden Arbeiten zur Umsetzung der Motionen 13.3000 bis 13.3003 betreffend Massnahmen zur Bekämpfung des Waffenmissbrauchs geprüft.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bund organisiert gemeinsam mit den Kantonen und zivilgesellschaftlichen Organisationen eine grosse Einsammelaktion von Waffen. Diese verbindet er mit der Verpflichtung, alle Waffen, die nicht abgegeben werden, registrieren zu lassen.</p>
    • Waffen abgeben oder registrieren

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