Familienverträglichkeitsprüfung

ShortId
13.3155
Id
20133155
Updated
01.07.2023 10:13
Language
de
Title
Familienverträglichkeitsprüfung
AdditionalIndexing
28
1
  • L03K010303, Familie (speziell)
  • L05K0103030401, Schutz der Familie
  • L04K01040214, Sozialverträglichkeit
  • L03K080702, Gesetzgebungsverfahren
  • L04K08020302, Evaluation
  • L04K08070301, Gesetzesevaluation
  • L04K01030304, Familienpolitik
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gemäss Artikel 141 Absatz 2 Buchstabe g des Parlamentsgesetzes muss der Bundesrat in seinen Botschaften zu Erlassentwürfen u. a. die Auswirkungen auf die Wirtschaft, Gesellschaft, Umwelt und künftige Generationen erläutern, soweit substanzielle Angaben dazu möglich sind. Diese Bestimmung ist zu erweitern auf die Familien, um zu gewährleisten, dass bei allen Gesetzgebungen eine konsequente Familienverträglichkeitsprüfung vorgenommen wird. </p><p>Mit einer im Parlamentsrecht institutionalisierten Familienverträglichkeitsprüfung soll sichergestellt werden, dass in den Botschaften des Bundesrates bzw. Berichten des Parlaments transparent dargelegt werden muss, welche Auswirkungen die vorgeschlagenen Bestimmungen auf das Wohl der Familien und deren Kinder haben. Dies ist insbesondere deshalb von besonderem Nutzen, weil die Familienpolitik kein in sich geschlossenes und deshalb schwierig überschaubares Politikfeld ist. Eine Familienverträglichkeitsprüfung wäre deshalb ein geeignetes Instrument dafür, Gesetzesvorhaben verschiedenster Politikbereiche aus der Perspektive der Familien einer kritischen Würdigung zu unterziehen.</p>
  • <p>Das Büro wird beauftragt, dem Parlament folgende Ergänzung von Artikel 141 Absatz 2 Buchstabe g des Bundesgesetzes über die Bundesversammlung zu unterbreiten:</p><p>g. die Auswirkungen auf Wirtschaft, Gesellschaft, Umwelt, künftige Generationen und Familien.</p>
  • Familienverträglichkeitsprüfung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss Artikel 141 Absatz 2 Buchstabe g des Parlamentsgesetzes muss der Bundesrat in seinen Botschaften zu Erlassentwürfen u. a. die Auswirkungen auf die Wirtschaft, Gesellschaft, Umwelt und künftige Generationen erläutern, soweit substanzielle Angaben dazu möglich sind. Diese Bestimmung ist zu erweitern auf die Familien, um zu gewährleisten, dass bei allen Gesetzgebungen eine konsequente Familienverträglichkeitsprüfung vorgenommen wird. </p><p>Mit einer im Parlamentsrecht institutionalisierten Familienverträglichkeitsprüfung soll sichergestellt werden, dass in den Botschaften des Bundesrates bzw. Berichten des Parlaments transparent dargelegt werden muss, welche Auswirkungen die vorgeschlagenen Bestimmungen auf das Wohl der Familien und deren Kinder haben. Dies ist insbesondere deshalb von besonderem Nutzen, weil die Familienpolitik kein in sich geschlossenes und deshalb schwierig überschaubares Politikfeld ist. Eine Familienverträglichkeitsprüfung wäre deshalb ein geeignetes Instrument dafür, Gesetzesvorhaben verschiedenster Politikbereiche aus der Perspektive der Familien einer kritischen Würdigung zu unterziehen.</p>
    • <p>Das Büro wird beauftragt, dem Parlament folgende Ergänzung von Artikel 141 Absatz 2 Buchstabe g des Bundesgesetzes über die Bundesversammlung zu unterbreiten:</p><p>g. die Auswirkungen auf Wirtschaft, Gesellschaft, Umwelt, künftige Generationen und Familien.</p>
    • Familienverträglichkeitsprüfung

Back to List