Klärung für das umstrittene Exportregime für Waffenteile
- ShortId
-
13.3158
- Id
-
20133158
- Updated
-
14.11.2025 08:23
- Language
-
de
- Title
-
Klärung für das umstrittene Exportregime für Waffenteile
- AdditionalIndexing
-
09;Wiederausfuhr;Bewilligung;vorübergehende Einfuhr;Transparenz;Endverbrauch;Ausfuhrbeschränkung;Waffenausfuhr
- 1
-
- L05K0402020501, Waffenausfuhr
- L06K070102030102, Wiederausfuhr
- L05K0701040204, vorübergehende Einfuhr
- L05K0701060104, Endverbrauch
- L05K0701020102, Ausfuhrbeschränkung
- L05K1201020203, Transparenz
- L05K0806010102, Bewilligung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Was mit den Waffen aus Schweizer Bauteilen geschieht, weiss niemand so genau. Grund: Eine Rüstungsfirma muss keine Nichtwiederausführ-Erklärung des Empfängerstaates vorlegen, wenn die Bauteile nicht mehr als die Hälfte der Herstellungskosten der fertigen Waffe ausmachen. Vor zehn Jahren betrafen 20 Prozent der Exportbewilligungen Lieferungen von Bauteilen. Im vergangenen Jahr stieg dieser Anteil gemäss Auskunft der Kontrollbehörde, des Seco, auf 46 Prozent. Man muss gar nicht vermuten, dass die Bauteilexporte zumindest teilweise Geschäfte zur Umgehung des restriktiven Schweizer Ausfuhrregimes sind, aber der bewilligte Export von Bauteilen im Wert von fast einer Milliarde Franken ist zu hoch, als dass noch akzeptiert werden kann, dass weder Kenntnis noch Bewilligung über den Wiederexport der Einzelteile oder Baugruppen erforderlich ist. Das Beispiel der Firma Kriss, deren Pistolenteile gemäss Antrag Seco in die USA exportiert werden sollten und von da aus die fertigen Pistolen nach Saudi-Arabien, alarmierte auch den Bundesrat. Er versagte dem Deal knapp die Bewilligung, aber erst nachdem es von den Medien publik gemacht worden war. Das kratzt an der Glaubwürdigkeit der Bewilligungspraxis und an der guten Reputation der Schweiz, was die transparente und verantwortungsvolle Handhabung der Kriegsmaterialausfuhr betrifft. </p><p>Es ist auch nicht transparent, was genau die 50-Prozent-Grenze bezüglich Herstellungskosten einer Waffe oder etwa eines ganzen Waffensystems heisst, für die keine Nichtwiederausfuhr-Erklärung verlangt wird. Sind da auch die Lohnkosten für die Weiterverarbeitung drin, die allgemeinen Verwaltungskosten usw.? Jedenfalls ist die Hürde für den Ausschluss aus der Kriegsmaterialverordnung relativ tief, wenn darunter unterdessen die Hälfte aller Rüstungsgüter fällt. Deshalb muss der Bundesrat eine bessere Kontrolle über Waffenteilexporte festlegen und die Transparenz des Exportregimes erhöhen.</p>
- <p>Es wird im Wesentlichen auf die Antwort auf die Motion Galladé 13.3123 verwiesen.</p><p>Was die in der Motion genannten statistischen Angaben angeht, ist vorerst darauf hinzuweisen, dass das Bewilligungsvolumen für Einzelteile und Baugruppen sehr starken Schwankungen unterworfen ist. Im Jahr 2001 betrug der entsprechende Anteil am gesamten Bewilligungsvolumen für Kriegsmaterial 29 Prozent, während er 2010 bei 24 Prozent lag. Von einem klaren Trend kann deshalb kaum gesprochen werden. Zu beachten ist ferner, dass in den entsprechenden Bewilligungszahlen aus technischen Gründen auch Lieferungen von anonymen Teilen, Einzelteilen und Baugruppen als Ersatzteile zu bestehenden Systemen im Besitz ausländischer Regierungen enthalten sind, bei denen Klarheit über den Endabnehmer herrscht. Und schliesslich darf nicht vergessen werden, dass es sich bei den erwähnten Zahlen lediglich um das Volumen bewilligter Geschäfte handelt und nicht um das Volumen tatsächlich erfolgter Ausfuhren. Während im vergangenen Jahr Kriegsmaterial im Gesamtwert von rund 2 Milliarden Franken zur Ausfuhr bewilligt worden war, erreichten die tatsächlichen Ausfuhren lediglich 700,4 Millionen Franken.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat soll eine einheitliche und transparente Bewilligungspraxis für Waffenteile in der Kriegsmaterialverordnung verankern, die den Anteil der Waffenteil-Exporte ohne Bescheinigungspflicht bezüglich des Wiederausfuhrverbots des Käuferlandes deutlich senkt und die Reputation der Schweiz mit ihrem restriktiven und einer Friedenspolitik verpflichteten Waffenexportregime nicht gefährdet.</p>
- Klärung für das umstrittene Exportregime für Waffenteile
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Was mit den Waffen aus Schweizer Bauteilen geschieht, weiss niemand so genau. Grund: Eine Rüstungsfirma muss keine Nichtwiederausführ-Erklärung des Empfängerstaates vorlegen, wenn die Bauteile nicht mehr als die Hälfte der Herstellungskosten der fertigen Waffe ausmachen. Vor zehn Jahren betrafen 20 Prozent der Exportbewilligungen Lieferungen von Bauteilen. Im vergangenen Jahr stieg dieser Anteil gemäss Auskunft der Kontrollbehörde, des Seco, auf 46 Prozent. Man muss gar nicht vermuten, dass die Bauteilexporte zumindest teilweise Geschäfte zur Umgehung des restriktiven Schweizer Ausfuhrregimes sind, aber der bewilligte Export von Bauteilen im Wert von fast einer Milliarde Franken ist zu hoch, als dass noch akzeptiert werden kann, dass weder Kenntnis noch Bewilligung über den Wiederexport der Einzelteile oder Baugruppen erforderlich ist. Das Beispiel der Firma Kriss, deren Pistolenteile gemäss Antrag Seco in die USA exportiert werden sollten und von da aus die fertigen Pistolen nach Saudi-Arabien, alarmierte auch den Bundesrat. Er versagte dem Deal knapp die Bewilligung, aber erst nachdem es von den Medien publik gemacht worden war. Das kratzt an der Glaubwürdigkeit der Bewilligungspraxis und an der guten Reputation der Schweiz, was die transparente und verantwortungsvolle Handhabung der Kriegsmaterialausfuhr betrifft. </p><p>Es ist auch nicht transparent, was genau die 50-Prozent-Grenze bezüglich Herstellungskosten einer Waffe oder etwa eines ganzen Waffensystems heisst, für die keine Nichtwiederausfuhr-Erklärung verlangt wird. Sind da auch die Lohnkosten für die Weiterverarbeitung drin, die allgemeinen Verwaltungskosten usw.? Jedenfalls ist die Hürde für den Ausschluss aus der Kriegsmaterialverordnung relativ tief, wenn darunter unterdessen die Hälfte aller Rüstungsgüter fällt. Deshalb muss der Bundesrat eine bessere Kontrolle über Waffenteilexporte festlegen und die Transparenz des Exportregimes erhöhen.</p>
- <p>Es wird im Wesentlichen auf die Antwort auf die Motion Galladé 13.3123 verwiesen.</p><p>Was die in der Motion genannten statistischen Angaben angeht, ist vorerst darauf hinzuweisen, dass das Bewilligungsvolumen für Einzelteile und Baugruppen sehr starken Schwankungen unterworfen ist. Im Jahr 2001 betrug der entsprechende Anteil am gesamten Bewilligungsvolumen für Kriegsmaterial 29 Prozent, während er 2010 bei 24 Prozent lag. Von einem klaren Trend kann deshalb kaum gesprochen werden. Zu beachten ist ferner, dass in den entsprechenden Bewilligungszahlen aus technischen Gründen auch Lieferungen von anonymen Teilen, Einzelteilen und Baugruppen als Ersatzteile zu bestehenden Systemen im Besitz ausländischer Regierungen enthalten sind, bei denen Klarheit über den Endabnehmer herrscht. Und schliesslich darf nicht vergessen werden, dass es sich bei den erwähnten Zahlen lediglich um das Volumen bewilligter Geschäfte handelt und nicht um das Volumen tatsächlich erfolgter Ausfuhren. Während im vergangenen Jahr Kriegsmaterial im Gesamtwert von rund 2 Milliarden Franken zur Ausfuhr bewilligt worden war, erreichten die tatsächlichen Ausfuhren lediglich 700,4 Millionen Franken.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat soll eine einheitliche und transparente Bewilligungspraxis für Waffenteile in der Kriegsmaterialverordnung verankern, die den Anteil der Waffenteil-Exporte ohne Bescheinigungspflicht bezüglich des Wiederausfuhrverbots des Käuferlandes deutlich senkt und die Reputation der Schweiz mit ihrem restriktiven und einer Friedenspolitik verpflichteten Waffenexportregime nicht gefährdet.</p>
- Klärung für das umstrittene Exportregime für Waffenteile
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