Kostenbremse beim Stromnetzausbau

ShortId
13.3162
Id
20133162
Updated
28.07.2023 13:21
Language
de
Title
Kostenbremse beim Stromnetzausbau
AdditionalIndexing
66;elektrische Leitung;Stromversorgung;Durchführung eines Projektes;Investitionsvorhaben;Wirtschaftsplanung;Netzgesellschaft;Management;Finanzierung
1
  • L05K1703030101, elektrische Leitung
  • L06K070305010102, Durchführung eines Projektes
  • L06K170303010102, Netzgesellschaft
  • L04K07040103, Wirtschaftsplanung
  • L03K110902, Finanzierung
  • L05K1109010604, Investitionsvorhaben
  • L04K07030501, Management
  • L06K170101060701, Stromversorgung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit dem Entscheid des Bundesrates zur Neuberechnung des Kapitalzinssatzes im Netzbereich vom Januar 2013 proklamieren bestimmte Kreise, dass der Bundesrat damit ein wichtiges Zeichen in Richtung markt- und verursachergerechte Finanzierung des Stromnetzes gesetzt habe. In diesem Zusammenhang wird ins Feld geführt, dass die zunehmend unregelmässig anfallende Produktion aus erneuerbaren Energien nur mit einem gut ausgebauten Stromnetz zu transportieren sei. Die daraus resultierenden Kosten für Substanzerhalt, Ausbau und Verstärkung der Netze bis ins Jahr 2050 werden in einer Studie des VSE/SEV mit 60 bis 70 Milliarden Franken beziffert.</p><p>Mit Artikel 8 Absatz 2 StromVG werden die Netzbetreiber verpflichtet, Mehrjahrespläne zur Gewährleistung eines sicheren, leistungsfähigen und effizienten Netzes zu erstellen. Es ist unbestritten, dass die erneuerbaren Energien unregelmässig produzieren. Allerdings bedeutet dies nicht, dass deshalb die Schweiz gleich mit Stromnetzen zugepflastert werden muss. Vielmehr können die genannten Spitzen der erneuerbaren Energien zu einem grossen Teil bereits durch sinnvolles lokales Strommanagement gebrochen und kann somit ein effizientes Netz erstellt und betrieben werden. So liegt beispielsweise der Spitzenverbrauch von Kühl- und Klimaanlagen in den Sommermonaten zur Tageszeit. Die Spitzenproduktion von Fotovoltaikanlagen liegt ebenfalls in den Sommermonaten zur Tageszeit. Auch bei der Bewirtschaftung von Mehrfamilienhäusern steckt ein grosses Potenzial im Bereich Strommanagement. Somit decken sich in verschiedenen Bereichen die Spitzen von Verbrauch und Produktion. Demnach ist es anzustreben, dass Produktion und Verbrauch möglichst am gleichen Standort gebaut werden, damit der Weg zwischen Produktions- und Verbrauchsstandort und somit auch der Ausbau von Stromnetzen reduziert werden können. Ebenfalls dürfte unbestritten sein, dass dieses Ziel sinnvollerweise mittels lokalen Strommanagements erreicht werden kann.</p>
  • <p>Mithilfe der Strategie Stromnetze sollen Rahmenbedingungen für einen bedarfs- und zeitgerechten Netzausbau geschaffen werden. Hierbei ist eine Weiterentwicklung des bisherigen Prozesses zur Erstellung und Beurteilung der Mehrjahrespläne ein integraler Bestandteil. Der Bundesrat hat den Entwurf für das Detailkonzept zur Strategie Stromnetze Ende Oktober 2012 zur Kenntnis genommen. Das Detailkonzept soll im Verlauf des zweiten Quartals 2013 durch den Bundesrat verabschiedet werden.</p><p>Das BFE hat zudem die Auswirkungen der vermehrten Einspeisung aus dezentralen, dargebotsabhängigen und fluktuierenden Einspeisungen in den unteren Netzebenen auf die Übertragungs- und Verteilnetze untersucht. Dabei wurde der Investitionsbedarf für die Übertragungs- und Verteilnetze unter verschiedenen Annahmen und dem Einsatz von Smart-Grid-Technologien ermittelt. Die Smart-Grid-Technologien sollen neue Funktionalitäten der Netze ermöglichen, welche es auch erlauben werden, Netzausbaukosten zu sparen. Zu diesen Technologien gehören Laststeuerung, aber auch Hausautomation oder Energiespeicher. Die Integration und Operationalisierung dieser Technologien in die Netze wird im Rahmen der Erarbeitung der Smart-Grid-Roadmap Schweiz näher beleuchtet. In diesem Zusammenhang werden derzeit die Studien "Schlüsseltechnologien für ein Schweizer Smart Grid" und "Energiespeicher in der Schweiz: Bedarf, Wirtschaftlichkeit und Rahmenbedingungen im Kontext der Energiestrategie 2050" erarbeitet.</p><p>Zu den konkret gestellten Fragen kann Folgendes ausgeführt werden:</p><p>1. Die Mehrjahrespläne sind heute nicht öffentlich einsehbar. Sie müssen nach Artikel 8 Absatz 2 des Stromversorgungsgesetzes (StromVG; SR 734.7) durch die Netzbetreiber erstellt werden. Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (Elcom) überwacht nach Artikel 22 Absatz 1 StromVG die Einhaltung des StromVG und kann gemäss Artikel 25 Absatz 1 die Mehrjahrespläne einfordern. Sie kann aber auf ein Einfordern verzichten. Laut dem Tätigkeitsbericht des Geschäftsjahres 2011 beschränkte sich die Elcom auf die Mehrjahrespläne der Übertragungsnetze. Im Rahmen ihrer Überwachungsaufgaben prüft die Elcom, ob genug Investitionen getätigt werden, um das Stromnetz in gutem Zustand zu halten. Die Elcom begleitet die Swissgrid bei der Ausarbeitung der Mehrjahrespläne und beurteilt diese unter dem Aspekt der Anrechenbarkeit für die Tarifkalkulation sowie der regionalen Ausgewogenheit der Investitionen. Die Elcom nahm zu Ausbauplänen von Verteilnetzbetreibern dann Stellung, wenn diese bei Unsicherheiten zur Anrechenbarkeit von Kosten unterschiedlicher Ausbauvarianten eine Stellungnahme durch die Elcom benötigten.</p><p>Im Rahmen der Strategie Stromnetze soll der Prozess zur Erstellung, Prüfung und Genehmigung der Mehrjahrespläne definiert werden.</p><p>2. In der Vergangenheit waren die Überlandwerke für die Erstellung der Mehrjahrespläne auf der Höchstspannungsnetzebene verantwortlich. Die Erstellung erfolgte weitgehend nach den Prämissen des jeweiligen Überlandwerks, also nicht standardisiert. Durch die Übernahme des gesamten Übertragungsnetzes am 1. Januar 2013 durch die nationale Netzgesellschaft Swissgrid liegt die Zuständigkeit für die Erstellung der Mehrjahrespläne auf der Höchstspannungsnetzebene nun aufseiten der Swissgrid. Dadurch ist zukünftig von einer einheitlichen Vorgehensweise zur Erstellung der Mehrjahrespläne auf der Ebene der Höchstspannungsnetze auszugehen. Auch hier soll die Strategie Stromnetze mit Leitlinien für den Netzumbau und Netzausbau neue Ansätze festlegen.</p><p>3. Bisher besteht aufseiten der Netzbetreiber einzig die Pflicht, Mehrjahrespläne zu erstellen. In Zukunft soll der Elcom als unabhängiger Regulierungsbehörde beim Prozess zur Erarbeitung, Einreichung und Genehmigung der Mehrjahrespläne eine zentrale Rolle im Netzplanungsprozess zukommen.</p><p>4. Lokales Lastmanagement wird heute in einer rudimentären Form durch Rundsteueranlagen umgesetzt. Eine Weiterentwicklung dieser Laststeuerung, gerade im Bereich von Smart Grids und Smart-Home-Systemen, wird jedoch antizipiert und durch eine vermehrte Penetration von Informations- und Kommunikationstechnologie in die elektrischen Netze ermöglicht werden. Das weiterentwickelte Lastmanagement oder die Hausautomatisierung zählen zu den Schlüsseltechnologien, die derzeit im Rahmen der Arbeiten des BFE zur Smart-Grid-Roadmap in einer Studie vertieft betrachtet werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Damit der Bau von effizienten Stromnetzen gemäss Artikel 8 Absatz 2 StromVG sichergestellt werden kann, drängen sich nachfolgende Fragen auf:</p><p>1. Wo sind die Mehrjahrespläne im Sinne von Artikel 8 Absatz 2 StromVG einsehbar?</p><p>2. Werden diese Mehrjahrespläne nach standardisierten Verfahren oder spezifisch erstellt?</p><p>3. Welche Stelle ist für die Genehmigung dieser Pläne zuständig?</p><p>4. Wie wird sichergestellt, dass lokales Lastmanagement stattfindet, welche Anreize gibt es dafür?</p>
  • Kostenbremse beim Stromnetzausbau
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit dem Entscheid des Bundesrates zur Neuberechnung des Kapitalzinssatzes im Netzbereich vom Januar 2013 proklamieren bestimmte Kreise, dass der Bundesrat damit ein wichtiges Zeichen in Richtung markt- und verursachergerechte Finanzierung des Stromnetzes gesetzt habe. In diesem Zusammenhang wird ins Feld geführt, dass die zunehmend unregelmässig anfallende Produktion aus erneuerbaren Energien nur mit einem gut ausgebauten Stromnetz zu transportieren sei. Die daraus resultierenden Kosten für Substanzerhalt, Ausbau und Verstärkung der Netze bis ins Jahr 2050 werden in einer Studie des VSE/SEV mit 60 bis 70 Milliarden Franken beziffert.</p><p>Mit Artikel 8 Absatz 2 StromVG werden die Netzbetreiber verpflichtet, Mehrjahrespläne zur Gewährleistung eines sicheren, leistungsfähigen und effizienten Netzes zu erstellen. Es ist unbestritten, dass die erneuerbaren Energien unregelmässig produzieren. Allerdings bedeutet dies nicht, dass deshalb die Schweiz gleich mit Stromnetzen zugepflastert werden muss. Vielmehr können die genannten Spitzen der erneuerbaren Energien zu einem grossen Teil bereits durch sinnvolles lokales Strommanagement gebrochen und kann somit ein effizientes Netz erstellt und betrieben werden. So liegt beispielsweise der Spitzenverbrauch von Kühl- und Klimaanlagen in den Sommermonaten zur Tageszeit. Die Spitzenproduktion von Fotovoltaikanlagen liegt ebenfalls in den Sommermonaten zur Tageszeit. Auch bei der Bewirtschaftung von Mehrfamilienhäusern steckt ein grosses Potenzial im Bereich Strommanagement. Somit decken sich in verschiedenen Bereichen die Spitzen von Verbrauch und Produktion. Demnach ist es anzustreben, dass Produktion und Verbrauch möglichst am gleichen Standort gebaut werden, damit der Weg zwischen Produktions- und Verbrauchsstandort und somit auch der Ausbau von Stromnetzen reduziert werden können. Ebenfalls dürfte unbestritten sein, dass dieses Ziel sinnvollerweise mittels lokalen Strommanagements erreicht werden kann.</p>
    • <p>Mithilfe der Strategie Stromnetze sollen Rahmenbedingungen für einen bedarfs- und zeitgerechten Netzausbau geschaffen werden. Hierbei ist eine Weiterentwicklung des bisherigen Prozesses zur Erstellung und Beurteilung der Mehrjahrespläne ein integraler Bestandteil. Der Bundesrat hat den Entwurf für das Detailkonzept zur Strategie Stromnetze Ende Oktober 2012 zur Kenntnis genommen. Das Detailkonzept soll im Verlauf des zweiten Quartals 2013 durch den Bundesrat verabschiedet werden.</p><p>Das BFE hat zudem die Auswirkungen der vermehrten Einspeisung aus dezentralen, dargebotsabhängigen und fluktuierenden Einspeisungen in den unteren Netzebenen auf die Übertragungs- und Verteilnetze untersucht. Dabei wurde der Investitionsbedarf für die Übertragungs- und Verteilnetze unter verschiedenen Annahmen und dem Einsatz von Smart-Grid-Technologien ermittelt. Die Smart-Grid-Technologien sollen neue Funktionalitäten der Netze ermöglichen, welche es auch erlauben werden, Netzausbaukosten zu sparen. Zu diesen Technologien gehören Laststeuerung, aber auch Hausautomation oder Energiespeicher. Die Integration und Operationalisierung dieser Technologien in die Netze wird im Rahmen der Erarbeitung der Smart-Grid-Roadmap Schweiz näher beleuchtet. In diesem Zusammenhang werden derzeit die Studien "Schlüsseltechnologien für ein Schweizer Smart Grid" und "Energiespeicher in der Schweiz: Bedarf, Wirtschaftlichkeit und Rahmenbedingungen im Kontext der Energiestrategie 2050" erarbeitet.</p><p>Zu den konkret gestellten Fragen kann Folgendes ausgeführt werden:</p><p>1. Die Mehrjahrespläne sind heute nicht öffentlich einsehbar. Sie müssen nach Artikel 8 Absatz 2 des Stromversorgungsgesetzes (StromVG; SR 734.7) durch die Netzbetreiber erstellt werden. Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (Elcom) überwacht nach Artikel 22 Absatz 1 StromVG die Einhaltung des StromVG und kann gemäss Artikel 25 Absatz 1 die Mehrjahrespläne einfordern. Sie kann aber auf ein Einfordern verzichten. Laut dem Tätigkeitsbericht des Geschäftsjahres 2011 beschränkte sich die Elcom auf die Mehrjahrespläne der Übertragungsnetze. Im Rahmen ihrer Überwachungsaufgaben prüft die Elcom, ob genug Investitionen getätigt werden, um das Stromnetz in gutem Zustand zu halten. Die Elcom begleitet die Swissgrid bei der Ausarbeitung der Mehrjahrespläne und beurteilt diese unter dem Aspekt der Anrechenbarkeit für die Tarifkalkulation sowie der regionalen Ausgewogenheit der Investitionen. Die Elcom nahm zu Ausbauplänen von Verteilnetzbetreibern dann Stellung, wenn diese bei Unsicherheiten zur Anrechenbarkeit von Kosten unterschiedlicher Ausbauvarianten eine Stellungnahme durch die Elcom benötigten.</p><p>Im Rahmen der Strategie Stromnetze soll der Prozess zur Erstellung, Prüfung und Genehmigung der Mehrjahrespläne definiert werden.</p><p>2. In der Vergangenheit waren die Überlandwerke für die Erstellung der Mehrjahrespläne auf der Höchstspannungsnetzebene verantwortlich. Die Erstellung erfolgte weitgehend nach den Prämissen des jeweiligen Überlandwerks, also nicht standardisiert. Durch die Übernahme des gesamten Übertragungsnetzes am 1. Januar 2013 durch die nationale Netzgesellschaft Swissgrid liegt die Zuständigkeit für die Erstellung der Mehrjahrespläne auf der Höchstspannungsnetzebene nun aufseiten der Swissgrid. Dadurch ist zukünftig von einer einheitlichen Vorgehensweise zur Erstellung der Mehrjahrespläne auf der Ebene der Höchstspannungsnetze auszugehen. Auch hier soll die Strategie Stromnetze mit Leitlinien für den Netzumbau und Netzausbau neue Ansätze festlegen.</p><p>3. Bisher besteht aufseiten der Netzbetreiber einzig die Pflicht, Mehrjahrespläne zu erstellen. In Zukunft soll der Elcom als unabhängiger Regulierungsbehörde beim Prozess zur Erarbeitung, Einreichung und Genehmigung der Mehrjahrespläne eine zentrale Rolle im Netzplanungsprozess zukommen.</p><p>4. Lokales Lastmanagement wird heute in einer rudimentären Form durch Rundsteueranlagen umgesetzt. Eine Weiterentwicklung dieser Laststeuerung, gerade im Bereich von Smart Grids und Smart-Home-Systemen, wird jedoch antizipiert und durch eine vermehrte Penetration von Informations- und Kommunikationstechnologie in die elektrischen Netze ermöglicht werden. Das weiterentwickelte Lastmanagement oder die Hausautomatisierung zählen zu den Schlüsseltechnologien, die derzeit im Rahmen der Arbeiten des BFE zur Smart-Grid-Roadmap in einer Studie vertieft betrachtet werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Damit der Bau von effizienten Stromnetzen gemäss Artikel 8 Absatz 2 StromVG sichergestellt werden kann, drängen sich nachfolgende Fragen auf:</p><p>1. Wo sind die Mehrjahrespläne im Sinne von Artikel 8 Absatz 2 StromVG einsehbar?</p><p>2. Werden diese Mehrjahrespläne nach standardisierten Verfahren oder spezifisch erstellt?</p><p>3. Welche Stelle ist für die Genehmigung dieser Pläne zuständig?</p><p>4. Wie wird sichergestellt, dass lokales Lastmanagement stattfindet, welche Anreize gibt es dafür?</p>
    • Kostenbremse beim Stromnetzausbau

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