Abgeltung der Staatsgarantie durch systemrelevante Banken

ShortId
13.3163
Id
20133163
Updated
28.07.2023 08:13
Language
de
Title
Abgeltung der Staatsgarantie durch systemrelevante Banken
AdditionalIndexing
24;Staatsgarantie;Entschädigung;Grossbank;zweckgebundene Abgabe
1
  • L05K1104010104, Grossbank
  • L06K050702010102, Staatsgarantie
  • L05K0507020201, Entschädigung
  • L04K11070211, zweckgebundene Abgabe
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die beiden Grossbanken geniessen eine indirekte Staatsgarantie. Anders als z. B. viele Kantonalbanken müssen sie diese dem Staat nicht abgelten. In einer Studie des Instituts für Banking und Finance der Universität Zürich bezifferten die Autorinnen und Autoren diesen Wert auf etwa 4 Milliarden Franken im Jahr. Diese volkswirtschaftlichen Kosten trägt heute der Bund. </p><p>Aufgrund der langen Übergangsfrist bis zur Wirksamkeit der "Too big to fail"-Gesetzgebung wird der Bund diese Kosten absehbar noch einige Zeit tragen müssen. Es liegt auf der Hand, dass diese Kosten dem Staat abgegolten werden sollten, auch um ein risikoadäquates Verhalten der Banken herbeizuführen.</p><p>Heute ist festzustellen, dass die Grossbanken, insbesondere die UBS, ihr Risikoverhalten noch nicht angepasst haben. Noch immer werden Entschädigungen bezahlt, die sich ökonomisch nicht rechtfertigen lassen. Besonders gravierend ist die Antrittsentschädigung für den Chef des Investmentbankings, Andrea Orcel, also ausgerechnet jener Konzernsparte, die die grossen Verluste und volkswirtschaftlichen Risiken generiert hat und weiterhin generiert.</p><p>Eine finanzielle Abgeltung der Staatsgarantie wird das Verhalten der systemrelevanten Banken ökonomisch in die gewünschte Richtung lenken.</p>
  • <p>Die Finanz- und Wirtschaftskrise machte 2008 staatliche Massnahmenpakete zur Stabilisierung des Finanzsystems und zur Rettung einzelner Finanzinstitute in historischen Grössenordnungen in den USA, in praktisch allen europäischen Ländern und auch in der Schweiz notwendig. Um in Zukunft zu verhindern, dass wichtige Schweizer Finanzinstitute "zu gross sind, um unterzugehen", (too big to fail, TBTF) und der Staat Steuergelder zu deren Rettung einsetzen muss, hat die Schweiz im internationalen Vergleich sehr rasch das Bankengesetz revidiert (seit 1. März 2012 in Kraft) und es mit spezifischen Bestimmungen zur Regulierung systemrelevanter Banken erweitert. Bei der Änderung des Bankengesetzes stehen vier Kernmassnahmen im Zentrum: 1. Stärkung der Eigenmittelbasis, 2. strengere Liquiditätsanforderungen, 3. eine bessere Risikodiversifikation, welche Verflechtungen innerhalb des Bankensektors verringert, und 4. organisatorische Massnahmen, die eine Weiterführung von systemrelevanten Funktionen (z. B. Zahlungsverkehr) bei drohender Insolvenz gewährleisten.</p><p>In ihrer Gesamtheit bewirken die verschärften gesetzlichen Massnahmen, dass die Stabilität der jeweiligen Bank, aber auch des Finanzsystems gestärkt wird mit dem Ziel, Folgekosten von Finanzkrisen für die Steuerzahler und die ganze Volkswirtschaft zu vermeiden. Mit dem TBTF-Massnahmenpaket wird die Wahrscheinlichkeit einer staatlichen Intervention minimiert. Die zwei Grossbanken sind mit dessen Umsetzung befasst und schreiten innerhalb des gesetzlichen Fahrplans mit der Umsetzung fort. Die Umsetzung des TBTF-Gesetzespakets ist für die betroffenen Banken mit gewissen Kosten verbunden. Zudem haben die Grossbanken ihre Geschäftsmodelle angepasst und die Bilanzsumme seit Ausbruch der Krise bis heute um über 30 Prozent reduziert.</p><p>Nicht zu vergessen ist, dass das Vertrauen der Investoren und Kunden in den Finanzplatz Schweiz durch die Massnahmen gestärkt wird, was einen Wettbewerbsvorteil für die Schweiz und die betroffenen Institute darstellt.</p><p>Vor diesem Hintergrund erachtet der Bundesrat eine temporäre finanzielle Abgeltung der impliziten Staatsgarantie im Sinne der Motionärin als nicht zielführend bzw. gar kontraproduktiv. Eine zusätzliche Abgabenbelastung würde dem erforderlichen Kapitalaufbau zuwiderlaufen. Ausserdem würde die Abgeltung das Signal vermitteln, dass die Bank vom Staat gerettet würde, und daher eine falsche Sicherheit geben.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Vorlage zur finanziellen Abgeltung der indirekten Staatsgarantie der systemrelevanten Banken zu unterbreiten. Darin ist der finanzielle Wert der indirekten Staatsgarantie zu beziffern und sind die gesetzlichen Grundlagen für die finanzielle Abgeltung der Leistungen vorzusehen. Diese Abgeltung ist zu befristen, bis die systemrelevanten Banken keine indirekte Staatsgarantie mehr beanspruchen.</p>
  • Abgeltung der Staatsgarantie durch systemrelevante Banken
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die beiden Grossbanken geniessen eine indirekte Staatsgarantie. Anders als z. B. viele Kantonalbanken müssen sie diese dem Staat nicht abgelten. In einer Studie des Instituts für Banking und Finance der Universität Zürich bezifferten die Autorinnen und Autoren diesen Wert auf etwa 4 Milliarden Franken im Jahr. Diese volkswirtschaftlichen Kosten trägt heute der Bund. </p><p>Aufgrund der langen Übergangsfrist bis zur Wirksamkeit der "Too big to fail"-Gesetzgebung wird der Bund diese Kosten absehbar noch einige Zeit tragen müssen. Es liegt auf der Hand, dass diese Kosten dem Staat abgegolten werden sollten, auch um ein risikoadäquates Verhalten der Banken herbeizuführen.</p><p>Heute ist festzustellen, dass die Grossbanken, insbesondere die UBS, ihr Risikoverhalten noch nicht angepasst haben. Noch immer werden Entschädigungen bezahlt, die sich ökonomisch nicht rechtfertigen lassen. Besonders gravierend ist die Antrittsentschädigung für den Chef des Investmentbankings, Andrea Orcel, also ausgerechnet jener Konzernsparte, die die grossen Verluste und volkswirtschaftlichen Risiken generiert hat und weiterhin generiert.</p><p>Eine finanzielle Abgeltung der Staatsgarantie wird das Verhalten der systemrelevanten Banken ökonomisch in die gewünschte Richtung lenken.</p>
    • <p>Die Finanz- und Wirtschaftskrise machte 2008 staatliche Massnahmenpakete zur Stabilisierung des Finanzsystems und zur Rettung einzelner Finanzinstitute in historischen Grössenordnungen in den USA, in praktisch allen europäischen Ländern und auch in der Schweiz notwendig. Um in Zukunft zu verhindern, dass wichtige Schweizer Finanzinstitute "zu gross sind, um unterzugehen", (too big to fail, TBTF) und der Staat Steuergelder zu deren Rettung einsetzen muss, hat die Schweiz im internationalen Vergleich sehr rasch das Bankengesetz revidiert (seit 1. März 2012 in Kraft) und es mit spezifischen Bestimmungen zur Regulierung systemrelevanter Banken erweitert. Bei der Änderung des Bankengesetzes stehen vier Kernmassnahmen im Zentrum: 1. Stärkung der Eigenmittelbasis, 2. strengere Liquiditätsanforderungen, 3. eine bessere Risikodiversifikation, welche Verflechtungen innerhalb des Bankensektors verringert, und 4. organisatorische Massnahmen, die eine Weiterführung von systemrelevanten Funktionen (z. B. Zahlungsverkehr) bei drohender Insolvenz gewährleisten.</p><p>In ihrer Gesamtheit bewirken die verschärften gesetzlichen Massnahmen, dass die Stabilität der jeweiligen Bank, aber auch des Finanzsystems gestärkt wird mit dem Ziel, Folgekosten von Finanzkrisen für die Steuerzahler und die ganze Volkswirtschaft zu vermeiden. Mit dem TBTF-Massnahmenpaket wird die Wahrscheinlichkeit einer staatlichen Intervention minimiert. Die zwei Grossbanken sind mit dessen Umsetzung befasst und schreiten innerhalb des gesetzlichen Fahrplans mit der Umsetzung fort. Die Umsetzung des TBTF-Gesetzespakets ist für die betroffenen Banken mit gewissen Kosten verbunden. Zudem haben die Grossbanken ihre Geschäftsmodelle angepasst und die Bilanzsumme seit Ausbruch der Krise bis heute um über 30 Prozent reduziert.</p><p>Nicht zu vergessen ist, dass das Vertrauen der Investoren und Kunden in den Finanzplatz Schweiz durch die Massnahmen gestärkt wird, was einen Wettbewerbsvorteil für die Schweiz und die betroffenen Institute darstellt.</p><p>Vor diesem Hintergrund erachtet der Bundesrat eine temporäre finanzielle Abgeltung der impliziten Staatsgarantie im Sinne der Motionärin als nicht zielführend bzw. gar kontraproduktiv. Eine zusätzliche Abgabenbelastung würde dem erforderlichen Kapitalaufbau zuwiderlaufen. Ausserdem würde die Abgeltung das Signal vermitteln, dass die Bank vom Staat gerettet würde, und daher eine falsche Sicherheit geben.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Vorlage zur finanziellen Abgeltung der indirekten Staatsgarantie der systemrelevanten Banken zu unterbreiten. Darin ist der finanzielle Wert der indirekten Staatsgarantie zu beziffern und sind die gesetzlichen Grundlagen für die finanzielle Abgeltung der Leistungen vorzusehen. Diese Abgeltung ist zu befristen, bis die systemrelevanten Banken keine indirekte Staatsgarantie mehr beanspruchen.</p>
    • Abgeltung der Staatsgarantie durch systemrelevante Banken

Back to List