NFA von Grund auf überprüfen
- ShortId
-
13.3170
- Id
-
20133170
- Updated
-
28.07.2023 10:15
- Language
-
de
- Title
-
NFA von Grund auf überprüfen
- AdditionalIndexing
-
24;Leistungsauftrag;Kanton;Finanzausgleich;Kantonsvergleich;Reform
- 1
-
- L04K11080202, Finanzausgleich
- L04K08020310, Reform
- L05K0806010105, Leistungsauftrag
- L06K080701020108, Kanton
- L03K020219, Kantonsvergleich
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In breiten Bevölkerungskreisen von Geberkantonen wächst der Unmut über die bedingungslosen Ausgleichszahlungen des NFA. Es verstärken sich die Anhaltspunkte, wonach die finanzpolitischen Hausaufgaben in Nehmerkantonen nicht so umgesetzt werden, dass diese Kantone an Finanzkraft und Ressourcenstärke hinzugewinnen. </p><p>Die soeben veröffentlichte Rechnung 2012 des grössten Nehmerkantons, Bern, schliesst mit einem Ausgabenüberschuss von 198 Millionen Franken deutlich schlechter ab als budgetiert. Der Voranschlag sah noch Mehreinnahmen von 2 Millionen Franken vor.</p><p>Aus der Sicht von Geberkantonen zeigen Vergleiche, dass bisher im Kanton Bern Hausaufgaben und Sparmassnahmen nicht im erforderlichen Ausmass umgesetzt worden sind. So ist es in diesem Kanton möglich, mit 63 frühzeitig in Pension zu gehen, ohne eine entsprechende Leistungskürzung hinnehmen zu müssen. Und während in den Kantonen Schwyz, Zug und Zürich weniger als 44 Angestellte pro 1000 Einwohner in der Verwaltung tätig sind, beträgt diese Kennzahl in Bern 55,82 Angestellte pro 1000 Einwohner. Die von den Gewerkschaften am 16. März 2013 organisierte Demonstration gegen jegliche Sparmassnahmen beim Berner Staatspersonal unterstreicht die Notwendigkeit einer NFA-System-Änderung.</p>
- <p>Der Bundesrat hat bereits bei der Beantwortung des vorangegangenen Vorstosses des Motionärs (Motion Pezzatti 12.3810, "Kein tieferes Rentenalter auf Kosten der anderen Kantone", vom 26. September 2012) die in Artikel 47 Absatz 2 der Bundesverfassung verankerte Organisations- und Finanzautonomie der Kantone ins Zentrum seiner Stellungnahme gerückt: Die Kantone sind in der Ausgestaltung ihrer Organisation und Finanzpolitik weitgehend autonom. Voraussetzung für die Autonomie auch der ressourcenschwachen Kantone ist ein effektiver Finanzausgleich. Er kann dieses Oberziel indes nur dann erfüllen, wenn er - wie das die NFA beabsichtigte - seine Wirkung losgelöst von allen Sektorpolitiken entfalten kann. Das Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (SR 613.2) bestimmt denn auch, dass die Finanzausgleichsmittel den Kantonen ohne jegliche Zweckbindung auszurichten sind (Art. 6 Abs. 2 für den Ressourcenausgleich, Art. 9 Abs. 4 für den Lastenausgleich, Art. 19 Abs. 7 für den Härteausgleich). Aus Sicht des Bundesrates geht es hier um die grundlegende Konzeption des schweizerischen Föderalismus. Er kann die vom Motionär geforderte Stossrichtung deshalb schon aus grundsätzlichen staatspolitischen Überlegungen nicht unterstützen.</p><p>Im Weiteren weist der Bundesrat darauf hin, dass gerade der vom Motionär angeführte Kanton Bern grosse Anstrengungen unternimmt, die Staatsfinanzen wieder besser in den Griff zu bekommen. Mit einer breitangelegten Angebots- und Strukturüberprüfung werden dabei auch strukturelle Fragen ernsthaft angegangen. Das Massnahmenpaket soll einen Sanierungsumfang von 450 Millionen Franken erreichen. Der Bundesrat hat keine Veranlassung, daran zu zweifeln, dass der Kanton die eingeleitete Überprüfung in nützlicher Frist auch umsetzen wird. </p><p>Was das vom Motionär erwähnte Rentenalter betrifft, hat der Regierungsrat des Kantons Bern dem Kantonsparlament jüngst eine Revision des Pensionskassengesetzes vorgelegt, wonach das Rentenalter für Staatsangestellte von 63 auf 65 Jahre angehoben werden soll.</p><p>Interkantonale Vergleiche der Anzahl Staatsangestellter müssen - isoliert betrachtet - in zweierlei Hinsicht als heikel bezeichnet werden. Erstens sind die Voraussetzungen in den einzelnen Kantonen ganz allgemein recht unterschiedlich (Hochschul-/Nichthochschulkantone, Ein-/Zweisprachigkeit, unterschiedliche geografisch-topografische Verhältnisse usw.). Zweitens vermittelt ein Vergleich der Anzahl Angestellter allein kein genügend differenziertes Bild. So fällt für die vom Motionär herangezogenen Kantone der Vergleich beispielsweise des finanziellen Aufwandes für die allgemeine Verwaltung ganz anders aus als jener der Anzahl Staatsangestellter (Zahlen des Jahres 2010, pro Einwohner, jeweils Kanton und seine Gemeinden): Zug: 1608 Franken; Zürich: 1068 Franken; Schwyz: 889 Franken; Bern: 868 Franken.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die NFA-Konzeption von Grund auf zu überprüfen mit dem Ziel, künftige Ausgleichsleistungen an Nehmerkantone an zu definierende Mindestanforderungen zu knüpfen.</p>
- NFA von Grund auf überprüfen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>In breiten Bevölkerungskreisen von Geberkantonen wächst der Unmut über die bedingungslosen Ausgleichszahlungen des NFA. Es verstärken sich die Anhaltspunkte, wonach die finanzpolitischen Hausaufgaben in Nehmerkantonen nicht so umgesetzt werden, dass diese Kantone an Finanzkraft und Ressourcenstärke hinzugewinnen. </p><p>Die soeben veröffentlichte Rechnung 2012 des grössten Nehmerkantons, Bern, schliesst mit einem Ausgabenüberschuss von 198 Millionen Franken deutlich schlechter ab als budgetiert. Der Voranschlag sah noch Mehreinnahmen von 2 Millionen Franken vor.</p><p>Aus der Sicht von Geberkantonen zeigen Vergleiche, dass bisher im Kanton Bern Hausaufgaben und Sparmassnahmen nicht im erforderlichen Ausmass umgesetzt worden sind. So ist es in diesem Kanton möglich, mit 63 frühzeitig in Pension zu gehen, ohne eine entsprechende Leistungskürzung hinnehmen zu müssen. Und während in den Kantonen Schwyz, Zug und Zürich weniger als 44 Angestellte pro 1000 Einwohner in der Verwaltung tätig sind, beträgt diese Kennzahl in Bern 55,82 Angestellte pro 1000 Einwohner. Die von den Gewerkschaften am 16. März 2013 organisierte Demonstration gegen jegliche Sparmassnahmen beim Berner Staatspersonal unterstreicht die Notwendigkeit einer NFA-System-Änderung.</p>
- <p>Der Bundesrat hat bereits bei der Beantwortung des vorangegangenen Vorstosses des Motionärs (Motion Pezzatti 12.3810, "Kein tieferes Rentenalter auf Kosten der anderen Kantone", vom 26. September 2012) die in Artikel 47 Absatz 2 der Bundesverfassung verankerte Organisations- und Finanzautonomie der Kantone ins Zentrum seiner Stellungnahme gerückt: Die Kantone sind in der Ausgestaltung ihrer Organisation und Finanzpolitik weitgehend autonom. Voraussetzung für die Autonomie auch der ressourcenschwachen Kantone ist ein effektiver Finanzausgleich. Er kann dieses Oberziel indes nur dann erfüllen, wenn er - wie das die NFA beabsichtigte - seine Wirkung losgelöst von allen Sektorpolitiken entfalten kann. Das Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (SR 613.2) bestimmt denn auch, dass die Finanzausgleichsmittel den Kantonen ohne jegliche Zweckbindung auszurichten sind (Art. 6 Abs. 2 für den Ressourcenausgleich, Art. 9 Abs. 4 für den Lastenausgleich, Art. 19 Abs. 7 für den Härteausgleich). Aus Sicht des Bundesrates geht es hier um die grundlegende Konzeption des schweizerischen Föderalismus. Er kann die vom Motionär geforderte Stossrichtung deshalb schon aus grundsätzlichen staatspolitischen Überlegungen nicht unterstützen.</p><p>Im Weiteren weist der Bundesrat darauf hin, dass gerade der vom Motionär angeführte Kanton Bern grosse Anstrengungen unternimmt, die Staatsfinanzen wieder besser in den Griff zu bekommen. Mit einer breitangelegten Angebots- und Strukturüberprüfung werden dabei auch strukturelle Fragen ernsthaft angegangen. Das Massnahmenpaket soll einen Sanierungsumfang von 450 Millionen Franken erreichen. Der Bundesrat hat keine Veranlassung, daran zu zweifeln, dass der Kanton die eingeleitete Überprüfung in nützlicher Frist auch umsetzen wird. </p><p>Was das vom Motionär erwähnte Rentenalter betrifft, hat der Regierungsrat des Kantons Bern dem Kantonsparlament jüngst eine Revision des Pensionskassengesetzes vorgelegt, wonach das Rentenalter für Staatsangestellte von 63 auf 65 Jahre angehoben werden soll.</p><p>Interkantonale Vergleiche der Anzahl Staatsangestellter müssen - isoliert betrachtet - in zweierlei Hinsicht als heikel bezeichnet werden. Erstens sind die Voraussetzungen in den einzelnen Kantonen ganz allgemein recht unterschiedlich (Hochschul-/Nichthochschulkantone, Ein-/Zweisprachigkeit, unterschiedliche geografisch-topografische Verhältnisse usw.). Zweitens vermittelt ein Vergleich der Anzahl Angestellter allein kein genügend differenziertes Bild. So fällt für die vom Motionär herangezogenen Kantone der Vergleich beispielsweise des finanziellen Aufwandes für die allgemeine Verwaltung ganz anders aus als jener der Anzahl Staatsangestellter (Zahlen des Jahres 2010, pro Einwohner, jeweils Kanton und seine Gemeinden): Zug: 1608 Franken; Zürich: 1068 Franken; Schwyz: 889 Franken; Bern: 868 Franken.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die NFA-Konzeption von Grund auf zu überprüfen mit dem Ziel, künftige Ausgleichsleistungen an Nehmerkantone an zu definierende Mindestanforderungen zu knüpfen.</p>
- NFA von Grund auf überprüfen
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