Ausgeglichene Vertretung in mit Bundesgeldern unterstützten Organisationen
- ShortId
-
13.3176
- Id
-
20133176
- Updated
-
01.07.2023 10:13
- Language
-
de
- Title
-
Ausgeglichene Vertretung in mit Bundesgeldern unterstützten Organisationen
- AdditionalIndexing
-
04
- 1
-
- L05K0101030204, Vereinigung
- L02K1501, Nichtregierungsorganisation
- L04K08020207, Führung
- L05K1102030202, Subvention
- L03K080503, politische Partei (speziell)
- L04K08030307, Repräsentationsprinzip
- L04K08020321, Pluralismus
- L05K0806020201, ausserparlamentarische Kommission
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bund subventioniert mit Steuergeldern eine Vielzahl an Organisationen und Kommissionen, welche mittels Leistungsauftrag gewisse Aufgaben (u. a. Beratungsfunktionen) wahrnehmen. Viele dieser Institutionen äussern sich auch in Abstimmungskampagnen, wenn diese ihren Bereich betreffen. Trotz der Subventionierung durch den Bund mit Steuergeldern der gesamten Bevölkerung sind die leitenden Gremien solcher Organisationen oft sehr einseitig zusammengesetzt. Gruppen wie der Schweizer Seniorenrat (SSR), Pro Senectute, Pro Juventute, aber auch Vertretungen wie der Auslandschweizerrat (ASR) oder ausserparlamentarische Kommissionen (u. a. Pro Familia) vermitteln mit ihren Aussagen das Gefühl, im Namen der Gesamtheit ihrer Gruppe zu sprechen; dabei sind die beschlussfähigen Instanzen oft alles andere als analog der nationalen Wählerstärke zusammengesetzt. Dies bewirkt, dass ein Grossteil der Bevölkerung wie auch die angeblich vertretenen Gruppen, z. B. im Vorfeld von Abstimmungskampagnen, einseitig und unzulänglich informiert werden - bezahlt notabene mit Steuergeldern der gesamten Bevölkerung! Um sicherzustellen, dass alle Gruppierungen im politischen Diskurs gleich lange Spiesse haben, wäre die Zusammensetzung der leitenden Gremien solcher Institutionen gemäss Parteienstärke ein probates Mittel. Dies könnte entweder durch gesetzliche Anpassungen oder durch Anpassungen bei den jeweiligen Leistungsverträgen oder den Statuten geschehen.</p>
- <p>Organisationen, die mit Bundesmitteln unterstützt werden, können ganz verschiedene Rechtsformen haben. Das können beispielsweise privatrechtliche Vereine im Sinne von Artikel 60 des Zivilgesetzbuches (ZGB) sein oder privatrechtliche Stiftungen im Sinne von Artikel 80 des ZGB. Es wäre nicht zu rechtfertigen, juristischen Personen des Privatrechts eine politisch ausgewogene Zusammensetzung ihrer Leitungsorgane aufzuzwingen. Im Übrigen sind in Organisationen wie der Pro Juventute, Pro Familia oder Pro Senectute schon heute breite Kreise der Schweizer Bevölkerung vertreten, womit die nötige Ausgewogenheit gewährleistet ist.</p><p>Der Nationalrat hat am 12. Dezember 2011 beschlossen, einer parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben, die eine bessere Vertretung des politischen Spektrums in den ausserparlamentarischen Kommissionen forderte. Der Bundesrat teilt die Ansicht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates (SPK-N), die in ihrem Bericht vom 14. Januar 2011 zur parlamentarischen Initiative Lustenberger 10.432, "Ausserparlamentarische Kommissionen. Bessere Vertretung des politischen Spektrums", festgehalten hat, dass Personen in erster Linie wegen ihres Fachwissens als Mitglieder ausserparlamentarischer Kommissionen gewählt werden sollen. Dies muss für Mitglieder leitender Organe von Organisationen, die mit Bundesmitteln unterstützt werden, umso mehr gelten, sind diese Organisationen doch privatrechtlich organisiert.</p><p>Der Motionär befürchtet, dass durch die erwähnten Organisationen die Meinungsbildung, insbesondere bei Abstimmungskämpfen, beeinflusst werden könnte. Der Bundesrat teilt diese Befürchtung nicht. Er ist der Auffassung, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger in der Lage sind, sich gestützt auf Informationen aus verschiedenen Quellen ihre Meinung zu bilden.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die relevanten Grundlagen dahingehend anzupassen, dass Organisationen, welche mit Bundesmitteln unterstützt werden, in ihren leitenden Gremien eine pluralistisch möglichst ausgeglichene Vertretung aufweisen. Als Massstab diene in etwa die Wählerstärke der Parteien gemäss den letzten nationalen Wahlen.</p>
- Ausgeglichene Vertretung in mit Bundesgeldern unterstützten Organisationen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bund subventioniert mit Steuergeldern eine Vielzahl an Organisationen und Kommissionen, welche mittels Leistungsauftrag gewisse Aufgaben (u. a. Beratungsfunktionen) wahrnehmen. Viele dieser Institutionen äussern sich auch in Abstimmungskampagnen, wenn diese ihren Bereich betreffen. Trotz der Subventionierung durch den Bund mit Steuergeldern der gesamten Bevölkerung sind die leitenden Gremien solcher Organisationen oft sehr einseitig zusammengesetzt. Gruppen wie der Schweizer Seniorenrat (SSR), Pro Senectute, Pro Juventute, aber auch Vertretungen wie der Auslandschweizerrat (ASR) oder ausserparlamentarische Kommissionen (u. a. Pro Familia) vermitteln mit ihren Aussagen das Gefühl, im Namen der Gesamtheit ihrer Gruppe zu sprechen; dabei sind die beschlussfähigen Instanzen oft alles andere als analog der nationalen Wählerstärke zusammengesetzt. Dies bewirkt, dass ein Grossteil der Bevölkerung wie auch die angeblich vertretenen Gruppen, z. B. im Vorfeld von Abstimmungskampagnen, einseitig und unzulänglich informiert werden - bezahlt notabene mit Steuergeldern der gesamten Bevölkerung! Um sicherzustellen, dass alle Gruppierungen im politischen Diskurs gleich lange Spiesse haben, wäre die Zusammensetzung der leitenden Gremien solcher Institutionen gemäss Parteienstärke ein probates Mittel. Dies könnte entweder durch gesetzliche Anpassungen oder durch Anpassungen bei den jeweiligen Leistungsverträgen oder den Statuten geschehen.</p>
- <p>Organisationen, die mit Bundesmitteln unterstützt werden, können ganz verschiedene Rechtsformen haben. Das können beispielsweise privatrechtliche Vereine im Sinne von Artikel 60 des Zivilgesetzbuches (ZGB) sein oder privatrechtliche Stiftungen im Sinne von Artikel 80 des ZGB. Es wäre nicht zu rechtfertigen, juristischen Personen des Privatrechts eine politisch ausgewogene Zusammensetzung ihrer Leitungsorgane aufzuzwingen. Im Übrigen sind in Organisationen wie der Pro Juventute, Pro Familia oder Pro Senectute schon heute breite Kreise der Schweizer Bevölkerung vertreten, womit die nötige Ausgewogenheit gewährleistet ist.</p><p>Der Nationalrat hat am 12. Dezember 2011 beschlossen, einer parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben, die eine bessere Vertretung des politischen Spektrums in den ausserparlamentarischen Kommissionen forderte. Der Bundesrat teilt die Ansicht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates (SPK-N), die in ihrem Bericht vom 14. Januar 2011 zur parlamentarischen Initiative Lustenberger 10.432, "Ausserparlamentarische Kommissionen. Bessere Vertretung des politischen Spektrums", festgehalten hat, dass Personen in erster Linie wegen ihres Fachwissens als Mitglieder ausserparlamentarischer Kommissionen gewählt werden sollen. Dies muss für Mitglieder leitender Organe von Organisationen, die mit Bundesmitteln unterstützt werden, umso mehr gelten, sind diese Organisationen doch privatrechtlich organisiert.</p><p>Der Motionär befürchtet, dass durch die erwähnten Organisationen die Meinungsbildung, insbesondere bei Abstimmungskämpfen, beeinflusst werden könnte. Der Bundesrat teilt diese Befürchtung nicht. Er ist der Auffassung, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger in der Lage sind, sich gestützt auf Informationen aus verschiedenen Quellen ihre Meinung zu bilden.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die relevanten Grundlagen dahingehend anzupassen, dass Organisationen, welche mit Bundesmitteln unterstützt werden, in ihren leitenden Gremien eine pluralistisch möglichst ausgeglichene Vertretung aufweisen. Als Massstab diene in etwa die Wählerstärke der Parteien gemäss den letzten nationalen Wahlen.</p>
- Ausgeglichene Vertretung in mit Bundesgeldern unterstützten Organisationen
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