Förderung ethischen Handelns in der Schweizer Armee
- ShortId
-
13.3183
- Id
-
20133183
- Updated
-
28.07.2023 12:11
- Language
-
de
- Title
-
Förderung ethischen Handelns in der Schweizer Armee
- AdditionalIndexing
-
09;Aktionsprogramm;Offizier;Armee;Ethik;militärische Ausbildung;Menschenrechte
- 1
-
- L03K040203, Armee
- L04K04020307, militärische Ausbildung
- L05K0402030301, Offizier
- L04K16030104, Ethik
- L03K050202, Menschenrechte
- L05K0703050101, Aktionsprogramm
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Infolge des Postulates Widmer 05.3060 vom 10. März 2005 wurde der Bericht "Militärethik in der Schweizer Armee" des Bundesrates über das interne Verhalten in der Armee am 1. September 2010 veröffentlicht. Dieser Bericht stellt eine ausgezeichnete Arbeitsgrundlage dar, um die Achtung der Menschen- und Grundrechte in der Führungs-, Ausbildungs- und Erziehungskultur in der Schweizer Armee zu verstärken. In ihm sind jedoch weder Angaben über die für die Umsetzung notwendigen Mittel, noch eine Kosten-Nutzen-Analyse der verschiedenen Massnahmen enthalten. Eine solche Analyse scheint notwendig zu sein, damit in diesem Fall die verschiedenen Massnahmen mittels eines Aktionsplans umgesetzt werden können.</p>
- <p>Das Postulat verlangt, der Bundesrat habe aufzuzeigen, wie die zehn Massnahmen des Berichtes "Militärethik in der Schweizer Armee" vom 1. September 2010 in der Führungskultur, der Form der Ausbildung und den Ausbildungsinhalten der Armee konzeptionell und finanziell umzusetzen seien.</p><p>Die Schweiz hat als Mitglied der Uno und des Europarates die grundlegenden Menschenrechtsverträge ratifiziert. Diese sind - wie die verfassungsmässigen Grundrechte - integraler Bestandteil der Schweizer Rechtsordnung. Für bewaffnete Konflikte bilden die Regeln des Kriegsvölkerrechts den äusseren Rahmen der militärischen Gewaltanwendung. Die Armee steht nicht ausserhalb des Rechts. Sie hat sich vollumfänglich an die geltende Rechtsordnung zu halten. Ihre Führungskultur und die Form der Ausbildung basieren deshalb auf der Respektierung sowohl der Menschen- als auch der Grundrechte und des Kriegsvölkerrechts.</p><p>Unsere Milizarmee, bestehend aus Bürgern und Bürgerinnen in Uniform, ist der Spiegel unserer Gesellschaft mit ihren Werten und Vorstellungen. In der Schweiz bilden die Angehörigen der Armee keine gesonderte Gesellschaftsschicht, die es in allgemeinen ethischen Belangen speziell auszubilden gilt. Das zivile soziale Umfeld prägt die jungen Angehörigen der Armee.</p><p>Die Armee ist sich dessen bewusst, und die Führungs- und Ausbildungspersonen werden entsprechend sensibilisiert. Die militärische Erziehung gemäss Dienstreglement muss sich in der knappen Ausbildungszeit darauf beschränken, Einfluss auf Verhalten und Wertehaltung der Angehörigen der Armee zu nehmen. Darauf sind die aktuellen Führungs- und Ausbildungsreglemente der Armee ausgerichtet. In den Rekruten-, Kaderschulen und -lehrgängen erhalten die Milizangehörigen eine militärethische Ausbildung. Die Kader werden speziell geschult. Dafür führen die Militärakademie der ETH Zürich bzw. die Berufsunteroffiziersschule der Armee entsprechende Lehrgänge für die Berufsmilitärs durch.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Prinzipien der Menschen- und Grundrechte in der Armee jederzeit respektiert werden. Er ist auch überzeugt, dass die Armee über angemessene ethische Grundlagen und die Angehörigen der Armee über ein solides militärethisches Wissen verfügen. Der Bundesrat macht ferner darauf aufmerksam, dass der Bericht "Militärethik in der Schweizer Armee" von zehn möglichen weiterführenden Massnahmen zur Optimierung der bisherigen Anstrengungen der Armee spricht. Der Bundesrat anerkennt das Optimierungspotenzial und befürwortet eine graduelle Umsetzung der Massnahmen. Er ist aber auch der Auffassung, dass Aufwand und Nutzen im Rahmen der vorhandenen Ressourcen stets gegeneinander abzuwägen seien. Insgesamt kommt die Armee diesen Handlungsrichtlinien nach. Über die Weiterführung dieser Bemühungen wird auch in Zukunft regelmässig und in geeigneter Form informiert werden. Der Bundesrat sieht dagegen keine Notwendigkeit, das im Prinzip gut funktionierende Modell Ethik in der Armee darüber hinaus umzugestalten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Kosten zu analysieren, die für die Umsetzung eines Aktionsplans notwendig sind. In diesem Aktionsplan wird die verstärkte Achtung der Menschen- und Grundrechte in der Führungs-, Ausbildungs- und Erziehungskultur in der Schweizer Armee vorgesehen.</p><p>Als Grundlage für den Aktionsplan dienen könnten die Umsetzung des 10-Punkte-Massnahmenpakets, das im Jahr 2010 vom Bundesrat in seinem Bericht "Militärethik in der Schweizer Armee" vorgestellt wurde, und der 2008 vom Chef der Armee veröffentlichten Richtlinien im Bereich des Diversity Managements innerhalb der Armee.</p><p>Das vom Bundesrat vorgeschlagene Massnahmenpaket:</p><p>1. Systematisierung Militärethikunterricht;</p><p>2. Militärethik als Teil der sicherheitspolitischen Ausbildung;</p><p>3. Controlling der Umsetzung von ethischen Prinzipien;</p><p>4. Institutionalisierung der Ausbildung in den Bereichen "Extremismus" und "Diversity Management";</p><p>5. Kommunikation des Berichtsinhaltes in der Bevölkerung und in der Politik;</p><p>6. Beharrlichkeit beim Durchsetzen von Ordnung;</p><p>7. Weiterführen der laufenden empirischen Erfassung der Ist-Situation;</p><p>8. Sicherstellung der Ressourcen zur Einführung neuer bzw. überarbeiteter Reglemente in WK-Verbänden;</p><p>9. Ermöglichung einer vertieften praktischen Führungserfahrung;</p><p>10. rthische Grundsätze als Qualifikationselement.</p>
- Förderung ethischen Handelns in der Schweizer Armee
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Infolge des Postulates Widmer 05.3060 vom 10. März 2005 wurde der Bericht "Militärethik in der Schweizer Armee" des Bundesrates über das interne Verhalten in der Armee am 1. September 2010 veröffentlicht. Dieser Bericht stellt eine ausgezeichnete Arbeitsgrundlage dar, um die Achtung der Menschen- und Grundrechte in der Führungs-, Ausbildungs- und Erziehungskultur in der Schweizer Armee zu verstärken. In ihm sind jedoch weder Angaben über die für die Umsetzung notwendigen Mittel, noch eine Kosten-Nutzen-Analyse der verschiedenen Massnahmen enthalten. Eine solche Analyse scheint notwendig zu sein, damit in diesem Fall die verschiedenen Massnahmen mittels eines Aktionsplans umgesetzt werden können.</p>
- <p>Das Postulat verlangt, der Bundesrat habe aufzuzeigen, wie die zehn Massnahmen des Berichtes "Militärethik in der Schweizer Armee" vom 1. September 2010 in der Führungskultur, der Form der Ausbildung und den Ausbildungsinhalten der Armee konzeptionell und finanziell umzusetzen seien.</p><p>Die Schweiz hat als Mitglied der Uno und des Europarates die grundlegenden Menschenrechtsverträge ratifiziert. Diese sind - wie die verfassungsmässigen Grundrechte - integraler Bestandteil der Schweizer Rechtsordnung. Für bewaffnete Konflikte bilden die Regeln des Kriegsvölkerrechts den äusseren Rahmen der militärischen Gewaltanwendung. Die Armee steht nicht ausserhalb des Rechts. Sie hat sich vollumfänglich an die geltende Rechtsordnung zu halten. Ihre Führungskultur und die Form der Ausbildung basieren deshalb auf der Respektierung sowohl der Menschen- als auch der Grundrechte und des Kriegsvölkerrechts.</p><p>Unsere Milizarmee, bestehend aus Bürgern und Bürgerinnen in Uniform, ist der Spiegel unserer Gesellschaft mit ihren Werten und Vorstellungen. In der Schweiz bilden die Angehörigen der Armee keine gesonderte Gesellschaftsschicht, die es in allgemeinen ethischen Belangen speziell auszubilden gilt. Das zivile soziale Umfeld prägt die jungen Angehörigen der Armee.</p><p>Die Armee ist sich dessen bewusst, und die Führungs- und Ausbildungspersonen werden entsprechend sensibilisiert. Die militärische Erziehung gemäss Dienstreglement muss sich in der knappen Ausbildungszeit darauf beschränken, Einfluss auf Verhalten und Wertehaltung der Angehörigen der Armee zu nehmen. Darauf sind die aktuellen Führungs- und Ausbildungsreglemente der Armee ausgerichtet. In den Rekruten-, Kaderschulen und -lehrgängen erhalten die Milizangehörigen eine militärethische Ausbildung. Die Kader werden speziell geschult. Dafür führen die Militärakademie der ETH Zürich bzw. die Berufsunteroffiziersschule der Armee entsprechende Lehrgänge für die Berufsmilitärs durch.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Prinzipien der Menschen- und Grundrechte in der Armee jederzeit respektiert werden. Er ist auch überzeugt, dass die Armee über angemessene ethische Grundlagen und die Angehörigen der Armee über ein solides militärethisches Wissen verfügen. Der Bundesrat macht ferner darauf aufmerksam, dass der Bericht "Militärethik in der Schweizer Armee" von zehn möglichen weiterführenden Massnahmen zur Optimierung der bisherigen Anstrengungen der Armee spricht. Der Bundesrat anerkennt das Optimierungspotenzial und befürwortet eine graduelle Umsetzung der Massnahmen. Er ist aber auch der Auffassung, dass Aufwand und Nutzen im Rahmen der vorhandenen Ressourcen stets gegeneinander abzuwägen seien. Insgesamt kommt die Armee diesen Handlungsrichtlinien nach. Über die Weiterführung dieser Bemühungen wird auch in Zukunft regelmässig und in geeigneter Form informiert werden. Der Bundesrat sieht dagegen keine Notwendigkeit, das im Prinzip gut funktionierende Modell Ethik in der Armee darüber hinaus umzugestalten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Kosten zu analysieren, die für die Umsetzung eines Aktionsplans notwendig sind. In diesem Aktionsplan wird die verstärkte Achtung der Menschen- und Grundrechte in der Führungs-, Ausbildungs- und Erziehungskultur in der Schweizer Armee vorgesehen.</p><p>Als Grundlage für den Aktionsplan dienen könnten die Umsetzung des 10-Punkte-Massnahmenpakets, das im Jahr 2010 vom Bundesrat in seinem Bericht "Militärethik in der Schweizer Armee" vorgestellt wurde, und der 2008 vom Chef der Armee veröffentlichten Richtlinien im Bereich des Diversity Managements innerhalb der Armee.</p><p>Das vom Bundesrat vorgeschlagene Massnahmenpaket:</p><p>1. Systematisierung Militärethikunterricht;</p><p>2. Militärethik als Teil der sicherheitspolitischen Ausbildung;</p><p>3. Controlling der Umsetzung von ethischen Prinzipien;</p><p>4. Institutionalisierung der Ausbildung in den Bereichen "Extremismus" und "Diversity Management";</p><p>5. Kommunikation des Berichtsinhaltes in der Bevölkerung und in der Politik;</p><p>6. Beharrlichkeit beim Durchsetzen von Ordnung;</p><p>7. Weiterführen der laufenden empirischen Erfassung der Ist-Situation;</p><p>8. Sicherstellung der Ressourcen zur Einführung neuer bzw. überarbeiteter Reglemente in WK-Verbänden;</p><p>9. Ermöglichung einer vertieften praktischen Führungserfahrung;</p><p>10. rthische Grundsätze als Qualifikationselement.</p>
- Förderung ethischen Handelns in der Schweizer Armee
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