Erhebung der Radio- und Fernsehgebühr beim Kauf eines Empfangsgerätes
- ShortId
-
13.3187
- Id
-
20133187
- Updated
-
27.07.2023 19:10
- Language
-
de
- Title
-
Erhebung der Radio- und Fernsehgebühr beim Kauf eines Empfangsgerätes
- AdditionalIndexing
-
34;Radio;Radio- und Fernsehgebühren;Kauf;Fernsehempfänger;Fakturierung;zweckgebundene Abgabe
- 1
-
- L05K1202040105, Radio- und Fernsehgebühren
- L04K11070211, zweckgebundene Abgabe
- L04K12020103, Fernsehempfänger
- L05K1202050103, Radio
- L05K0701010203, Kauf
- L05K0703020203, Fakturierung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das gegenwärtige System zur Erhebung der Gebühren zur Finanzierung des Service public im Bereich von Radio und Fernsehen ist seit Jahren umstritten. Der Zweck der Gebühr, nämlich einen qualitativ hochstehenden Service public in einem mehrsprachigen Land sicherzustellen, ist hingegen nicht umstritten. Um den notwendigen Service-public-Auftrag vor der wachsenden Unzufriedenheit mit dessen Finanzierung zu schützen, ist eine Reform der Gebührenerhebung erforderlich. </p><p>Das gegenwärtige System zur Gebührenerhebung ist an den Besitz eines geeigneten Empfangsgerätes gekoppelt. Der Bundesrat hat kürzlich seinen Willen kundgetan, dieses System abzuschaffen. Er verweist völlig zu Recht auf die Vielfalt der neuen Empfangsgeräte (Smartphones, Computer usw.), die die herkömmlichen Geräte (Radio, Fernseher) ersetzen und die Gebührenerhebung sehr teuer machen. Zahlreiche mehr oder weniger komplexe Lösungen wurden bisher erarbeitet, um dieser unbefriedigenden Situation zu begegnen. </p><p>Eine Idee allerdings wurde bisher weder aufgenommen noch weiterverfolgt. Sie verdient es aber, diskutiert zu werden: nämlich die Erhebung einer Abgabe direkt beim Kauf eines geeigneten Empfangsgerätes. Dieses System wirkt sich auf die Preise aus. Es hat den Vorteil, dass man mit solchen Systemen in unserem Land seit Langem vertraut ist (Mehrwertsteuer, verschiedene ökologische Abgaben) und dass das Inkasso keine besonderen Probleme stellen dürfte.</p>
- <p>Das Parlament hat den Bundesrat beauftragt, ein neues System für eine geräteunabhängige Abgabe zur Finanzierung des Service public in Radio und Fernsehen auszuarbeiten, das die heutige Empfangsgebühr ablösen soll (Motion 10.3014 der KVF-N). Diese Motion verlangt, dass alle Haushalte und Betriebe grundsätzlich der Abgabepflicht unterliegen sollen, wobei Ausnahmen aus sozialen Gründen für Haushalte und für kleine Betriebe vorzusehen sind. Der Bundesrat wird dem Parlament demnächst eine entsprechende Vorlage präsentieren. Bei der Formulierung des Auftrags orientierte sich das Parlament auch an einem Bericht des Bundesrates aus dem Jahr 2009, in welchem verschiedene Alternativen zum System der Empfangsgebühr vorgestellt und bewertet worden waren (http://www.bakom.admin.ch/empfangsgebuehren/03812/03817/index.html?lang=de). Der Bericht behandelte auch die in der vorliegenden Motion geforderte Abgabe beim Kauf eines Empfangsgeräts, verwarf letztere indes als ungeeigneten Lösungsansatz. Der Ertrag einer Abgabe auf verkaufte Geräte liesse sich kaum im Voraus berechnen und könnte von Jahr zu Jahr schwanken. Die Frage, welche Geräte als "Empfangsgerät" gelten und mit der Abgabe belastet würden, wäre angesichts der technologischen Entwicklung nur schwer zu beantworten. Ausserdem würde die Abgabe die Geräte erheblich verteuern: Wollte man durch eine Geräte-Abgabe denselben Ertrag wie heute aus der Empfangsgebühr erzielen, würden die Preise für Empfangsgeräte in der Schweiz durchschnittlich um rund 50 Prozent steigen. Dadurch würden Kunden zu Händlern ins Ausland ausweichen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Gesetzesänderung zu unterbreiten, mit der ein neues System zur Erhebung der Radio- und Fernsehempfangsgebühren eingeführt wird. Die Gebühr soll direkt beim Kauf eines wie auch immer gearteten Empfangsgerätes erhoben werden.</p>
- Erhebung der Radio- und Fernsehgebühr beim Kauf eines Empfangsgerätes
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Das gegenwärtige System zur Erhebung der Gebühren zur Finanzierung des Service public im Bereich von Radio und Fernsehen ist seit Jahren umstritten. Der Zweck der Gebühr, nämlich einen qualitativ hochstehenden Service public in einem mehrsprachigen Land sicherzustellen, ist hingegen nicht umstritten. Um den notwendigen Service-public-Auftrag vor der wachsenden Unzufriedenheit mit dessen Finanzierung zu schützen, ist eine Reform der Gebührenerhebung erforderlich. </p><p>Das gegenwärtige System zur Gebührenerhebung ist an den Besitz eines geeigneten Empfangsgerätes gekoppelt. Der Bundesrat hat kürzlich seinen Willen kundgetan, dieses System abzuschaffen. Er verweist völlig zu Recht auf die Vielfalt der neuen Empfangsgeräte (Smartphones, Computer usw.), die die herkömmlichen Geräte (Radio, Fernseher) ersetzen und die Gebührenerhebung sehr teuer machen. Zahlreiche mehr oder weniger komplexe Lösungen wurden bisher erarbeitet, um dieser unbefriedigenden Situation zu begegnen. </p><p>Eine Idee allerdings wurde bisher weder aufgenommen noch weiterverfolgt. Sie verdient es aber, diskutiert zu werden: nämlich die Erhebung einer Abgabe direkt beim Kauf eines geeigneten Empfangsgerätes. Dieses System wirkt sich auf die Preise aus. Es hat den Vorteil, dass man mit solchen Systemen in unserem Land seit Langem vertraut ist (Mehrwertsteuer, verschiedene ökologische Abgaben) und dass das Inkasso keine besonderen Probleme stellen dürfte.</p>
- <p>Das Parlament hat den Bundesrat beauftragt, ein neues System für eine geräteunabhängige Abgabe zur Finanzierung des Service public in Radio und Fernsehen auszuarbeiten, das die heutige Empfangsgebühr ablösen soll (Motion 10.3014 der KVF-N). Diese Motion verlangt, dass alle Haushalte und Betriebe grundsätzlich der Abgabepflicht unterliegen sollen, wobei Ausnahmen aus sozialen Gründen für Haushalte und für kleine Betriebe vorzusehen sind. Der Bundesrat wird dem Parlament demnächst eine entsprechende Vorlage präsentieren. Bei der Formulierung des Auftrags orientierte sich das Parlament auch an einem Bericht des Bundesrates aus dem Jahr 2009, in welchem verschiedene Alternativen zum System der Empfangsgebühr vorgestellt und bewertet worden waren (http://www.bakom.admin.ch/empfangsgebuehren/03812/03817/index.html?lang=de). Der Bericht behandelte auch die in der vorliegenden Motion geforderte Abgabe beim Kauf eines Empfangsgeräts, verwarf letztere indes als ungeeigneten Lösungsansatz. Der Ertrag einer Abgabe auf verkaufte Geräte liesse sich kaum im Voraus berechnen und könnte von Jahr zu Jahr schwanken. Die Frage, welche Geräte als "Empfangsgerät" gelten und mit der Abgabe belastet würden, wäre angesichts der technologischen Entwicklung nur schwer zu beantworten. Ausserdem würde die Abgabe die Geräte erheblich verteuern: Wollte man durch eine Geräte-Abgabe denselben Ertrag wie heute aus der Empfangsgebühr erzielen, würden die Preise für Empfangsgeräte in der Schweiz durchschnittlich um rund 50 Prozent steigen. Dadurch würden Kunden zu Händlern ins Ausland ausweichen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Gesetzesänderung zu unterbreiten, mit der ein neues System zur Erhebung der Radio- und Fernsehempfangsgebühren eingeführt wird. Die Gebühr soll direkt beim Kauf eines wie auch immer gearteten Empfangsgerätes erhoben werden.</p>
- Erhebung der Radio- und Fernsehgebühr beim Kauf eines Empfangsgerätes
Back to List