Energiepotenzial der Plus-Energie-Bauten nutzen

ShortId
13.3205
Id
20133205
Updated
27.07.2023 22:07
Language
de
Title
Energiepotenzial der Plus-Energie-Bauten nutzen
AdditionalIndexing
66;Energieszenarien;energetische Sanierung von Gebäuden;Energierecht;Wohnungsbau;Stromerzeugung;Energieeinsparung
1
  • L04K01020604, Wohnungsbau
  • L05K0705030207, energetische Sanierung von Gebäuden
  • L04K17010107, Energieeinsparung
  • L05K1703030102, Stromerzeugung
  • L04K17010111, Energieszenarien
  • L04K17010102, Energierecht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Bundesrat und Parlament haben 2011 den AKW-Ausstieg und die Förderung der erneuerbaren Energien beschlossen. Im Energieszenario 2050 des Bundesrates vom 28. September 2012 sind diese Ziele unmissverständlich formuliert - doch fehlen entsprechende Massnahmen im revidierten EnG im Bereich der PEB-Effizienz. Das Energiepotenzial der PEB ist riesig, dank Effizienzsteigerung im Gebäudepark und mit der Produktion von elektrischer Energie. Dies bestätigt der Bundesrat in seiner Antwort vom 24. November 2010 auf die Interpellation Wehrli 10.3873: "Mit der Sanierung des ... Gebäudeparks auf Minergie-P-Standard könnte der Heizwärmebedarf ... um 80 Prozent (d. h. 70 bis 90 Terawattstunden) gesenkt werden."</p><p>Auch das Energieszenario 2050 des Bundesrates bestätigt, dass die Gebäude eine "Schlüsselrolle bei der Erreichung der Ziele der Energiestrategie 2050 spielen" (Energieszenario 2050, Erläuternder Bericht vom 28. September 2012, S. 32). Mit der parlamentarischen Initiative 12.400 wird bei der Unterstützung der Fotovoltaik ein erster Schritt gemacht, nicht aber bei der Energieeffizienz.</p><p>Nach Artikel 89 Absatz 2 der Bundesverfassung legt der Bund die Grundsätze "über die Nutzung einheimischer und erneuerbarer Energien und über den sparsamen und rationellen Energieverbrauch" fest. Die duale Förderung der Energieeffizienz und die Förderung der solaren Nutzung liegen somit in der Kompetenz des Bundes; sie könnten bis 2050 über 100 Terawattstunden pro Jahr substituieren.</p><p>Das Schweizer Gewerbe der Bau- und Installationsbranche beweist, dass die Kombination von Minergie-P und PEB ohne Komfortverlust dazu führt, dass 80 Prozent weniger Energie benötigt und gleichzeitig Stromüberschüsse von bis zu 200 Prozent und mehr erzeugt werden (vgl. Schweizer Solarpreis 2011 und 2012).</p><p>Für die Einwohner und Einwohnerinnen in Gemeinden und Städten ist es nicht nachvollziehbar, dass das heutige EnG das riesige Energiepotenzial im PEB-Bereich - Energieeffizienz und Erzeugung - nicht intensiver unterstützt. Damit werden nicht nur der AKW-Ausstieg und die von Bundesrat und Parlament beschlossene Energiewende behindert, sondern auch die Privatinitiative und die Eigenverantwortung der Liegenschaftenbesitzer schlecht belohnt.</p>
  • <p>Mit einem Anteil von rund 46 Prozent am inländischen Energieverbrauch spielt der Schweizer Gebäudepark in der Tat eine wichtige Rolle bei der Erreichung der Ziele der Energiestrategie 2050. Gemäss Artikel 89 Absatz 1 der Bundesverfassung (SR 101) setzen sich Bund und Kantone im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für eine ausreichende, breitgefächerte, sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung sowie für einen sparsamen und rationellen Energieverbrauch ein. Während der Bund, wie der Motionär richtig festhält, Grundsätze über die Nutzung einheimischer und erneuerbarer Energien und über den sparsamen und rationellen Energieverbrauch festlegt (Art. 89 Abs. 2 der Bundesverfassung), sind vor allem die Kantone für Massnahmen, die den Verbrauch von Energie in Gebäuden betreffen, zuständig (Art. 89 Abs. 4 der Bundesverfassung). Der Gebäudebereich und damit auch das Festlegen allfälliger Bestimmungen, welche die Förderung der Plus-Energie-Bauten unterstützen, liegen somit nicht in der Kompetenz des Bundes, sondern sind Sache der Kantone.</p><p>Die Kantone sind sich der grossen Bedeutung des Gebäudebereichs in Zusammenhang mit der Energiestrategie 2050 durchaus bewusst. So sehen die Kantone im Rahmen der Anpassungen der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (Muken) u. a. vor, dass sich Neubauten ab 2020 ganzjährig möglichst selbst mit Wärmeenergie versorgen und zur eigenen Stromversorgung beitragen sollen (vgl. dazu Medienmitteilung der Konferenz kantonaler Energiedirektoren vom 2. September 2011). Der Bundesrat unterstützt diese Arbeiten und empfiehlt den Kantonen, weitere Verschärfungen der Muken zu prüfen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine das Energiegesetz (EnG) ergänzende Bestimmung vorzulegen, die die Förderung der Plus-Energie-Bauten (PEB) vordringlicher und stärker unterstützt.</p>
  • Energiepotenzial der Plus-Energie-Bauten nutzen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bundesrat und Parlament haben 2011 den AKW-Ausstieg und die Förderung der erneuerbaren Energien beschlossen. Im Energieszenario 2050 des Bundesrates vom 28. September 2012 sind diese Ziele unmissverständlich formuliert - doch fehlen entsprechende Massnahmen im revidierten EnG im Bereich der PEB-Effizienz. Das Energiepotenzial der PEB ist riesig, dank Effizienzsteigerung im Gebäudepark und mit der Produktion von elektrischer Energie. Dies bestätigt der Bundesrat in seiner Antwort vom 24. November 2010 auf die Interpellation Wehrli 10.3873: "Mit der Sanierung des ... Gebäudeparks auf Minergie-P-Standard könnte der Heizwärmebedarf ... um 80 Prozent (d. h. 70 bis 90 Terawattstunden) gesenkt werden."</p><p>Auch das Energieszenario 2050 des Bundesrates bestätigt, dass die Gebäude eine "Schlüsselrolle bei der Erreichung der Ziele der Energiestrategie 2050 spielen" (Energieszenario 2050, Erläuternder Bericht vom 28. September 2012, S. 32). Mit der parlamentarischen Initiative 12.400 wird bei der Unterstützung der Fotovoltaik ein erster Schritt gemacht, nicht aber bei der Energieeffizienz.</p><p>Nach Artikel 89 Absatz 2 der Bundesverfassung legt der Bund die Grundsätze "über die Nutzung einheimischer und erneuerbarer Energien und über den sparsamen und rationellen Energieverbrauch" fest. Die duale Förderung der Energieeffizienz und die Förderung der solaren Nutzung liegen somit in der Kompetenz des Bundes; sie könnten bis 2050 über 100 Terawattstunden pro Jahr substituieren.</p><p>Das Schweizer Gewerbe der Bau- und Installationsbranche beweist, dass die Kombination von Minergie-P und PEB ohne Komfortverlust dazu führt, dass 80 Prozent weniger Energie benötigt und gleichzeitig Stromüberschüsse von bis zu 200 Prozent und mehr erzeugt werden (vgl. Schweizer Solarpreis 2011 und 2012).</p><p>Für die Einwohner und Einwohnerinnen in Gemeinden und Städten ist es nicht nachvollziehbar, dass das heutige EnG das riesige Energiepotenzial im PEB-Bereich - Energieeffizienz und Erzeugung - nicht intensiver unterstützt. Damit werden nicht nur der AKW-Ausstieg und die von Bundesrat und Parlament beschlossene Energiewende behindert, sondern auch die Privatinitiative und die Eigenverantwortung der Liegenschaftenbesitzer schlecht belohnt.</p>
    • <p>Mit einem Anteil von rund 46 Prozent am inländischen Energieverbrauch spielt der Schweizer Gebäudepark in der Tat eine wichtige Rolle bei der Erreichung der Ziele der Energiestrategie 2050. Gemäss Artikel 89 Absatz 1 der Bundesverfassung (SR 101) setzen sich Bund und Kantone im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für eine ausreichende, breitgefächerte, sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung sowie für einen sparsamen und rationellen Energieverbrauch ein. Während der Bund, wie der Motionär richtig festhält, Grundsätze über die Nutzung einheimischer und erneuerbarer Energien und über den sparsamen und rationellen Energieverbrauch festlegt (Art. 89 Abs. 2 der Bundesverfassung), sind vor allem die Kantone für Massnahmen, die den Verbrauch von Energie in Gebäuden betreffen, zuständig (Art. 89 Abs. 4 der Bundesverfassung). Der Gebäudebereich und damit auch das Festlegen allfälliger Bestimmungen, welche die Förderung der Plus-Energie-Bauten unterstützen, liegen somit nicht in der Kompetenz des Bundes, sondern sind Sache der Kantone.</p><p>Die Kantone sind sich der grossen Bedeutung des Gebäudebereichs in Zusammenhang mit der Energiestrategie 2050 durchaus bewusst. So sehen die Kantone im Rahmen der Anpassungen der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (Muken) u. a. vor, dass sich Neubauten ab 2020 ganzjährig möglichst selbst mit Wärmeenergie versorgen und zur eigenen Stromversorgung beitragen sollen (vgl. dazu Medienmitteilung der Konferenz kantonaler Energiedirektoren vom 2. September 2011). Der Bundesrat unterstützt diese Arbeiten und empfiehlt den Kantonen, weitere Verschärfungen der Muken zu prüfen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine das Energiegesetz (EnG) ergänzende Bestimmung vorzulegen, die die Förderung der Plus-Energie-Bauten (PEB) vordringlicher und stärker unterstützt.</p>
    • Energiepotenzial der Plus-Energie-Bauten nutzen

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