Gleiche Finanzierung von stationären und ambulanten Spitalleistungen

ShortId
13.3213
Id
20133213
Updated
28.07.2023 15:20
Language
de
Title
Gleiche Finanzierung von stationären und ambulanten Spitalleistungen
AdditionalIndexing
2841;Spitalkosten;Krankenversicherung;Therapeutik;Spital;Finanzierung
1
  • L05K0105051101, Spital
  • L05K0105050102, Spitalkosten
  • L04K01050214, Therapeutik
  • L04K01040109, Krankenversicherung
  • L03K110902, Finanzierung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Durch den medizintechnischen Fortschritt können immer mehr Leistungen ambulant erbracht werden, welche früher stationär gemacht werden mussten. Die volkswirtschaftlich sinnvolle Entwicklung führt zu einer Kostenverschiebung hin zur obligatorischen Krankenversicherung, weil die Krankenversicherung im ambulanten Bereich alleiniger Kostenträger ist, während im stationären Bereich eine duale Finanzierung zwischen Kantonen und Versicherern gilt.</p><p>Um die Anreize richtig zu setzen, sind auch spitalambulante Leistungen (Nutzen der Spitalinfrastruktur wie OP und Anästhesie) nach gleicher Tarifstruktur (DRG ohne Übernachtungspauschalen) abzugelten sowie zwischen Versicherern und Kantonen nach gleichem Kostenschlüssel zu finanzieren wie stationäre Leistungen. Spitalinfrastrukturen sollten nur für jene Behandlungen genutzt werden, die auch wirklich in einem Spital erbracht werden müssen. Dabei ist eine für die Kantone kostenneutrale Lösung zu prüfen. Medizinische Behandlungen, die keiner Spitalinfrastruktur bedürfen, müssen hingegen ambulant ausserhalb des Spitals in freier Praxis erbracht und von den Krankenversicherern finanziert werden.</p><p>Eine duale Finanzierung aller Spitalleistungen ist eine erforderliche Massnahme, um falsche Finanzierungsanreize zu eliminieren und weil ein monistisches Finanzierungssystem im Moment nicht mehrheitsfähig zu sein scheint.</p>
  • <p>Das Parlament hat dem Bundesrat bereits mit den Motionen der SGK-S 06.3009, "Einheitliche Finanzierung von Spital- und ambulanten Leistungen", sowie der SP-Fraktion 09.3535, "Leistungsfinanzierung nach dem KVG vereinheitlichen", den Auftrag erteilt, zu diesem Thema Grundlagen vorzubereiten. Er hat im Jahr 2010 einen ersten Bericht zu möglichen Umsetzungsvarianten verabschiedet und festgehalten, dass hierzu eine vertiefte Diskussion mit den Kantonen notwendig ist. Die Diskussion findet im Rahmen des Dialogs Nationale Gesundheitspolitik statt. Diese ständige Plattform von Bund und Kantonen ermöglicht es beiden Dialogpartnern, gesundheitspolitische Themen und Aufgaben zu diskutieren und die nötigen Absprachen zu treffen.</p><p>Der Bundesrat befürwortet das Anliegen der gleichen Finanzierung von stationären und ambulanten Spitalleistungen im Kern. In seinen gesundheitspolitischen Prioritäten "Gesundheit 2020" hat er das Thema der besseren Steuerungsmöglichkeiten der Kantone für die Versorgung im (spital)ambulanten Bereich denn auch aufgenommen und insbesondere die Ziele formuliert, dass ein Über- bzw. Unterangebot verhindert und der Anteil der Steuerfinanzierung langfristig nicht zurückgehen solle. Eine Umstellung der Finanzierung kann indessen nur in Zusammenarbeit mit den Kantonen erfolgen; die Frage ist im Dialog Nationale Gesundheitspolitik pendent. Wie erwähnt sind verschiedene Umsetzungsvarianten denkbar. Zudem sind auch die Auswirkungen der neuen Spitalfinanzierung in die Beurteilung einzubeziehen. Der Bundesrat will das Ergebnis dieser Gespräche abwarten und lehnt daher zum jetzigen Zeitpunkt den mit der Motion verbundenen Auftrag, eine duale Finanzierung aller Spitalleistungen vorzubereiten, ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) zu unterbreiten, die für Spitalleistungen eine gleiche Finanzierung vorsieht, unabhängig davon, ob sie stationär oder ambulant erbracht werden.</p>
  • Gleiche Finanzierung von stationären und ambulanten Spitalleistungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Durch den medizintechnischen Fortschritt können immer mehr Leistungen ambulant erbracht werden, welche früher stationär gemacht werden mussten. Die volkswirtschaftlich sinnvolle Entwicklung führt zu einer Kostenverschiebung hin zur obligatorischen Krankenversicherung, weil die Krankenversicherung im ambulanten Bereich alleiniger Kostenträger ist, während im stationären Bereich eine duale Finanzierung zwischen Kantonen und Versicherern gilt.</p><p>Um die Anreize richtig zu setzen, sind auch spitalambulante Leistungen (Nutzen der Spitalinfrastruktur wie OP und Anästhesie) nach gleicher Tarifstruktur (DRG ohne Übernachtungspauschalen) abzugelten sowie zwischen Versicherern und Kantonen nach gleichem Kostenschlüssel zu finanzieren wie stationäre Leistungen. Spitalinfrastrukturen sollten nur für jene Behandlungen genutzt werden, die auch wirklich in einem Spital erbracht werden müssen. Dabei ist eine für die Kantone kostenneutrale Lösung zu prüfen. Medizinische Behandlungen, die keiner Spitalinfrastruktur bedürfen, müssen hingegen ambulant ausserhalb des Spitals in freier Praxis erbracht und von den Krankenversicherern finanziert werden.</p><p>Eine duale Finanzierung aller Spitalleistungen ist eine erforderliche Massnahme, um falsche Finanzierungsanreize zu eliminieren und weil ein monistisches Finanzierungssystem im Moment nicht mehrheitsfähig zu sein scheint.</p>
    • <p>Das Parlament hat dem Bundesrat bereits mit den Motionen der SGK-S 06.3009, "Einheitliche Finanzierung von Spital- und ambulanten Leistungen", sowie der SP-Fraktion 09.3535, "Leistungsfinanzierung nach dem KVG vereinheitlichen", den Auftrag erteilt, zu diesem Thema Grundlagen vorzubereiten. Er hat im Jahr 2010 einen ersten Bericht zu möglichen Umsetzungsvarianten verabschiedet und festgehalten, dass hierzu eine vertiefte Diskussion mit den Kantonen notwendig ist. Die Diskussion findet im Rahmen des Dialogs Nationale Gesundheitspolitik statt. Diese ständige Plattform von Bund und Kantonen ermöglicht es beiden Dialogpartnern, gesundheitspolitische Themen und Aufgaben zu diskutieren und die nötigen Absprachen zu treffen.</p><p>Der Bundesrat befürwortet das Anliegen der gleichen Finanzierung von stationären und ambulanten Spitalleistungen im Kern. In seinen gesundheitspolitischen Prioritäten "Gesundheit 2020" hat er das Thema der besseren Steuerungsmöglichkeiten der Kantone für die Versorgung im (spital)ambulanten Bereich denn auch aufgenommen und insbesondere die Ziele formuliert, dass ein Über- bzw. Unterangebot verhindert und der Anteil der Steuerfinanzierung langfristig nicht zurückgehen solle. Eine Umstellung der Finanzierung kann indessen nur in Zusammenarbeit mit den Kantonen erfolgen; die Frage ist im Dialog Nationale Gesundheitspolitik pendent. Wie erwähnt sind verschiedene Umsetzungsvarianten denkbar. Zudem sind auch die Auswirkungen der neuen Spitalfinanzierung in die Beurteilung einzubeziehen. Der Bundesrat will das Ergebnis dieser Gespräche abwarten und lehnt daher zum jetzigen Zeitpunkt den mit der Motion verbundenen Auftrag, eine duale Finanzierung aller Spitalleistungen vorzubereiten, ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) zu unterbreiten, die für Spitalleistungen eine gleiche Finanzierung vorsieht, unabhängig davon, ob sie stationär oder ambulant erbracht werden.</p>
    • Gleiche Finanzierung von stationären und ambulanten Spitalleistungen

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