Für ein modernes Obligationenrecht
- ShortId
-
13.3217
- Id
-
20133217
- Updated
-
25.06.2025 00:16
- Language
-
de
- Title
-
Für ein modernes Obligationenrecht
- AdditionalIndexing
-
12;Obligationenrecht;Gesetzgebungsverfahren;Reform
- 1
-
- L04K05070204, Obligationenrecht
- L03K080702, Gesetzgebungsverfahren
- L04K08020310, Reform
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Der OR AT ist ein Herzstück unseres Rechtssystems und unserer Wirtschaftsordnung. Das geltende OR von 1912 ist aber teils widersprüchlich, teils überdetailliert und teils unvollständig. Für Nichtjuristen ist es kaum mehr lesbar.</p><p>Im Rahmen eines SNF-Projekts haben Forschende aller schweizerischen Rechtsfakultäten - unter Begleitung des Bundesamtes für Justiz - den geltenden OR AT systematisch aufgearbeitet und modernisiert. Entstanden ist ein Entwurf namens "OR 2020". Dieser eignet sich als Basis für einen revidierten OR AT. Selbstverständlich ist der Entwurf "OR 2020" dabei nicht tel quel zu übernehmen. Doch dank dieser Vorarbeit könnte sich die Arbeit in Verwaltung und Parlament auf die wichtigsten Punkte konzentrieren. Auf die klare Sprache, die ZGB und OR ursprünglich auszeichneten, ist dabei Wert zu legen.</p><p>Betreffs Privatautonomie soll der Entwurf "haushaltneutral" sein: Das Verhältnis aus Privatautonomie und dem wenigen zwingenden Recht des bestehenden OR AT ist beizubehalten. Diesbezügliche Verschiebungen würden in einen separaten Gesetzgebungsprozess gehören.</p><p>Ein moderner OR AT beseitigt Widersprüche, strafft den Inhalt und füllt Lücken. So werden die Liquidation eines gescheiterten Vertrages oder die Kündigung von Dauerverträgen geregelt. Die Entstehung und Erfüllung der Verträge, die unerlaubten Handlungen, das Haftpflichtrecht, die Stellvertretung und die Verjährung werden der hundertjährigen Rechtsentwicklung angepasst. Internationale Entwicklungen werden aufgenommen. Die Gesetzesbestimmungen werden intuitiv auffindbar, was Rechtssicherheit schafft.</p><p>Bürger und Bürgerinnen gewinnen mit einem modernen OR AT wieder Zugriff auf ihre Rechte. Die Wirtschaft kann sich darauf verlassen, dass sie ihre Verträge weiterhin auf das Wesentliche beschränken kann. Im internationalen Verhältnis wird unser OR noch verstärkt eine Rolle als Wahlrechtsordnung spielen, wovon auch der Schiedsort Schweiz profitiert. Ganz allgemein soll der Entwurf zwischen den Vertragsparteien klare Verhältnisse schaffen und den selbstbestimmten Zugang zum Recht erleichtern. Beides ist zentral für den nachhaltigen Wohlstand unserer Bürgerinnen und Bürger.</p>
- Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, darüber Bericht zu erstatten, ob er bereit ist, dem Parlament den Entwurf für einen modernen und benutzerfreundlichen Allgemeinen Teil des Schweizer Obligationenrechtes (OR AT) vorzulegen.</p>
- Für ein modernes Obligationenrecht
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der OR AT ist ein Herzstück unseres Rechtssystems und unserer Wirtschaftsordnung. Das geltende OR von 1912 ist aber teils widersprüchlich, teils überdetailliert und teils unvollständig. Für Nichtjuristen ist es kaum mehr lesbar.</p><p>Im Rahmen eines SNF-Projekts haben Forschende aller schweizerischen Rechtsfakultäten - unter Begleitung des Bundesamtes für Justiz - den geltenden OR AT systematisch aufgearbeitet und modernisiert. Entstanden ist ein Entwurf namens "OR 2020". Dieser eignet sich als Basis für einen revidierten OR AT. Selbstverständlich ist der Entwurf "OR 2020" dabei nicht tel quel zu übernehmen. Doch dank dieser Vorarbeit könnte sich die Arbeit in Verwaltung und Parlament auf die wichtigsten Punkte konzentrieren. Auf die klare Sprache, die ZGB und OR ursprünglich auszeichneten, ist dabei Wert zu legen.</p><p>Betreffs Privatautonomie soll der Entwurf "haushaltneutral" sein: Das Verhältnis aus Privatautonomie und dem wenigen zwingenden Recht des bestehenden OR AT ist beizubehalten. Diesbezügliche Verschiebungen würden in einen separaten Gesetzgebungsprozess gehören.</p><p>Ein moderner OR AT beseitigt Widersprüche, strafft den Inhalt und füllt Lücken. So werden die Liquidation eines gescheiterten Vertrages oder die Kündigung von Dauerverträgen geregelt. Die Entstehung und Erfüllung der Verträge, die unerlaubten Handlungen, das Haftpflichtrecht, die Stellvertretung und die Verjährung werden der hundertjährigen Rechtsentwicklung angepasst. Internationale Entwicklungen werden aufgenommen. Die Gesetzesbestimmungen werden intuitiv auffindbar, was Rechtssicherheit schafft.</p><p>Bürger und Bürgerinnen gewinnen mit einem modernen OR AT wieder Zugriff auf ihre Rechte. Die Wirtschaft kann sich darauf verlassen, dass sie ihre Verträge weiterhin auf das Wesentliche beschränken kann. Im internationalen Verhältnis wird unser OR noch verstärkt eine Rolle als Wahlrechtsordnung spielen, wovon auch der Schiedsort Schweiz profitiert. Ganz allgemein soll der Entwurf zwischen den Vertragsparteien klare Verhältnisse schaffen und den selbstbestimmten Zugang zum Recht erleichtern. Beides ist zentral für den nachhaltigen Wohlstand unserer Bürgerinnen und Bürger.</p>
- Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, darüber Bericht zu erstatten, ob er bereit ist, dem Parlament den Entwurf für einen modernen und benutzerfreundlichen Allgemeinen Teil des Schweizer Obligationenrechtes (OR AT) vorzulegen.</p>
- Für ein modernes Obligationenrecht
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