Konsequenzen aus der Abstimmung über den Verfassungsartikel zur Familienförderung

ShortId
13.3218
Id
20133218
Updated
28.07.2023 09:17
Language
de
Title
Konsequenzen aus der Abstimmung über den Verfassungsartikel zur Familienförderung
AdditionalIndexing
28;Armut;Aktionsprogramm;Erwerbsleben;Schutz der Familie;Volksabstimmung;Familienpolitik;Familie (speziell);Finanzhilfe;kinderreiche Familie
1
  • L04K01030304, Familienpolitik
  • L05K0103030401, Schutz der Familie
  • L05K0703050101, Aktionsprogramm
  • L04K11020302, Finanzhilfe
  • L04K01030307, kinderreiche Familie
  • L03K080102, Volksabstimmung
  • L03K010303, Familie (speziell)
  • L06K070202010402, Erwerbsleben
  • L04K01010203, Armut
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Eine Mehrheit der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger hat am 3. März 2013 Ja gesagt zu einer modernen Familienpolitik. Der Volkswille ist zu berücksichtigen. Möglich wäre dies allenfalls mit einem Bundesgesetz für Familien, das sich methodisch an die Agrarpolitik anlehnt und die Familien mit einem jeweils mehrjährigen Programm durch unterschiedliche Massnahmen stärkt. Die Kompetenzverteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden soll grundsätzlich beibehalten, das Engagement aber verstärkt werden.</p><p>Die Familien geraten in einer Gesellschaft, in welcher die Zahl der kinderlosen Haushalte steigt, ins Hintertreffen. Nebst ihrem beruflichen Engagement und der Notwendigkeit, für den eigenen Lebensunterhalt aufzukommen, übernehmen sie als Eltern die Verantwortung für das Wohlergehen und eine gute Erziehung ihrer Kinder. Für diese grossen Leistungen werden sie ungenügend unterstützt. So ist es mangels Betreuungsangeboten in vielen Regionen schwierig, Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen. Familien sind auch beim verfügbaren Einkommen gegenüber Haushalten ohne Kinder benachteiligt. Krankenkassenprämien, Gebühren und Auslagen für die Ausbildung lassen selbst mittelständische Einkommen wie Schnee an der Sonne schmelzen. Kinderzulagen und Steuergutschriften gleichen diese Unterschiede heute ungenügend aus. Besonders bedenklich ist zudem, dass Kinder in der reichen Schweiz das Armutsrisiko Nummer 1 sind.</p><p>Bald zwanzig Jahre nach dem Uno-Jahr der Familien ist es an der Zeit, für eine koordinierte und wirkungsvolle Familienpolitik zu sorgen. Der Bericht soll dazu die Grundlagen für weiterführende Entscheide liefern.</p>
  • <p>In der Volksabstimmung vom 3. März 2013 wurde der neue Verfassungsartikel über die Familienpolitik abgelehnt. Es ist selbstverständlich, dass dieser Entscheid zu respektieren ist. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine unterschiedliche Gewichtung der Willensäusserungen von Volk und Ständen nicht statthaft ist. Mit Blick auf den abgelehnten Verfassungsartikel hält es der Bundesrat nicht für opportun zu prüfen, ob und allenfalls wie ein Bundesgesetz für Familien realisiert werden könnte.</p><p>Der Bundesrat ist jedoch bereit, einen Bericht zu erstellen, in welchem er darlegt, wie die schweizerische Familienpolitik im Rahmen der geltenden Zuständigkeiten weiter entwickelt werden kann, welche Schwerpunkte und Zielsetzungen gesetzt werden könnten und mit welchen Instrumenten und Mitteln diese zu erreichen wären. Einen solchen Bericht verlangt das Postulat Tornare 13.3135, "Familienpolitik", welches der Bundesrat zur Annahme empfiehlt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>1. Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, wie der am 3. Mai 2013 geäusserte Volkswille für eine stärkere Familienpolitik durch Bund und Kantone umgesetzt werden kann.</p><p>2. Dabei soll - im Dialog mit den Kantonen, Städten und Gemeinden - insbesondere geprüft werden, ob und allenfalls wie analog zur Agrarpolitik ein Bundesgesetz für Familien die gesellschaftliche und wirtschaftliche Stärkung der Familien ermöglichen könnte. Sicherstellung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, ein wirksamer Lasten- und Leistungsausgleich zur Stärkung der Familien mit tiefen und mittleren Einkommen sowie wirksame Instrumente zur Bekämpfung der Armut könnten Eckpfeiler eines solchen Programm-Gesetzes sein.</p>
  • Konsequenzen aus der Abstimmung über den Verfassungsartikel zur Familienförderung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Eine Mehrheit der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger hat am 3. März 2013 Ja gesagt zu einer modernen Familienpolitik. Der Volkswille ist zu berücksichtigen. Möglich wäre dies allenfalls mit einem Bundesgesetz für Familien, das sich methodisch an die Agrarpolitik anlehnt und die Familien mit einem jeweils mehrjährigen Programm durch unterschiedliche Massnahmen stärkt. Die Kompetenzverteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden soll grundsätzlich beibehalten, das Engagement aber verstärkt werden.</p><p>Die Familien geraten in einer Gesellschaft, in welcher die Zahl der kinderlosen Haushalte steigt, ins Hintertreffen. Nebst ihrem beruflichen Engagement und der Notwendigkeit, für den eigenen Lebensunterhalt aufzukommen, übernehmen sie als Eltern die Verantwortung für das Wohlergehen und eine gute Erziehung ihrer Kinder. Für diese grossen Leistungen werden sie ungenügend unterstützt. So ist es mangels Betreuungsangeboten in vielen Regionen schwierig, Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen. Familien sind auch beim verfügbaren Einkommen gegenüber Haushalten ohne Kinder benachteiligt. Krankenkassenprämien, Gebühren und Auslagen für die Ausbildung lassen selbst mittelständische Einkommen wie Schnee an der Sonne schmelzen. Kinderzulagen und Steuergutschriften gleichen diese Unterschiede heute ungenügend aus. Besonders bedenklich ist zudem, dass Kinder in der reichen Schweiz das Armutsrisiko Nummer 1 sind.</p><p>Bald zwanzig Jahre nach dem Uno-Jahr der Familien ist es an der Zeit, für eine koordinierte und wirkungsvolle Familienpolitik zu sorgen. Der Bericht soll dazu die Grundlagen für weiterführende Entscheide liefern.</p>
    • <p>In der Volksabstimmung vom 3. März 2013 wurde der neue Verfassungsartikel über die Familienpolitik abgelehnt. Es ist selbstverständlich, dass dieser Entscheid zu respektieren ist. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine unterschiedliche Gewichtung der Willensäusserungen von Volk und Ständen nicht statthaft ist. Mit Blick auf den abgelehnten Verfassungsartikel hält es der Bundesrat nicht für opportun zu prüfen, ob und allenfalls wie ein Bundesgesetz für Familien realisiert werden könnte.</p><p>Der Bundesrat ist jedoch bereit, einen Bericht zu erstellen, in welchem er darlegt, wie die schweizerische Familienpolitik im Rahmen der geltenden Zuständigkeiten weiter entwickelt werden kann, welche Schwerpunkte und Zielsetzungen gesetzt werden könnten und mit welchen Instrumenten und Mitteln diese zu erreichen wären. Einen solchen Bericht verlangt das Postulat Tornare 13.3135, "Familienpolitik", welches der Bundesrat zur Annahme empfiehlt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>1. Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, wie der am 3. Mai 2013 geäusserte Volkswille für eine stärkere Familienpolitik durch Bund und Kantone umgesetzt werden kann.</p><p>2. Dabei soll - im Dialog mit den Kantonen, Städten und Gemeinden - insbesondere geprüft werden, ob und allenfalls wie analog zur Agrarpolitik ein Bundesgesetz für Familien die gesellschaftliche und wirtschaftliche Stärkung der Familien ermöglichen könnte. Sicherstellung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, ein wirksamer Lasten- und Leistungsausgleich zur Stärkung der Familien mit tiefen und mittleren Einkommen sowie wirksame Instrumente zur Bekämpfung der Armut könnten Eckpfeiler eines solchen Programm-Gesetzes sein.</p>
    • Konsequenzen aus der Abstimmung über den Verfassungsartikel zur Familienförderung

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