Autobahnvignette. Wechselschilder, Anhänger und Motorräder

ShortId
13.3219
Id
20133219
Updated
28.07.2023 12:39
Language
de
Title
Autobahnvignette. Wechselschilder, Anhänger und Motorräder
AdditionalIndexing
48;Motorfahrzeug;Zulassung des Fahrzeugs;Kostenrechnung;Autobahnvignette
1
  • L05K1802010201, Autobahnvignette
  • L04K18030101, Motorfahrzeug
  • L04K18020307, Zulassung des Fahrzeugs
  • L05K0703020201, Kostenrechnung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Besitzer von Wechselschildern, die zwei oder mehrere (gilt bei Oldtimern, kantonal unterschiedlich gelöst) Fahrzeuge eingelöst haben, sollen nicht weiter doppelt oder mehrfach die Autobahngebühr zahlen müssen, obwohl sie mit dem Wechselschild jeweils nur ein Fahrzeug bewegen können. Die Versicherungen belasten die Prämie jeweils auf dem Fahrzeug mit der höheren Leistung, und das zweite Fahrzeug ist automatisch mitversichert. Eine solche Umsetzung sollte ebenfalls möglich sein, wenn man die Vignetten der in der Schweiz angemeldeten Fahrzeuge über das Nummernschild bezieht bzw. eine technische Lösung findet, dass die Gebühr nicht über eine Klebevignette, sondern über die Kontrollschilder bezahlt und kontrolliert wird.</p><p>Für Motorräder ist es ebenfalls nicht nachvollziehbar, warum für ein ganzes Jahr bezahlt werden muss, obwohl diese jeweils sehr oft nur wenige Monate eingelöst sind.</p><p>Für Anhänger soll die Vignettenpflicht gänzlich aufgehoben werden, denn ein Anhänger ist kein "Selbstfahrer" und kann nur mit einem Zugfahrzeug bewegt werden, welches die Vignette gelöst hat.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat zur Problematik bei Fahrzeugen mit Wechselschildern bereits mehrmals Stellung genommen, letztmalig anlässlich der Interpellation Quadri 12.3434, "Autobahnvignetten und Wechselschilder. Unbefriedigende Situation korrigieren", vom 5. Juni 2012.</p><p>Bei der Autobahnvignette in der heutigen Form als Klebevignette handelt es sich weder um eine Prämie noch um eine generell geschuldete Steuer, sondern um eine Gebühr bzw. Abgabe für die Benutzung der Nationalstrassen, welche als fahrzeug- und nicht als kontrollschildgebundene Pauschalabgabe erhoben wird. Diese pauschale Erhebungsform nimmt dabei weder auf die Immatrikulation des Fahrzeuges mit Normal- oder Wechselschildern noch auf die effektiv zurückgelegte Fahrstrecke oder die individuelle Benutzungsdauer Rücksicht. Speziallösungen für Wechselschilder würden die Einfachheit des Klebevignettensystems infrage stellen. Detaillierte Ausführungen dazu können der Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Quadri 12.3434 entnommen werden.</p><p>Im Zuge der vom Parlament am 22. März 2013 beschlossenen Preiserhöhung der Jahresvignette soll auch eine Zweimonatsvignette eingeführt werden. Mit dieser Kurzzeitvignette wird den Bedürfnissen der Fahrzeughalterinnen und -halter, welche ihre Motorwagen, Motorräder oder Anhänger nur für eine kurze Zeit (z. B. Sommersaison) auf den abgabepflichtigen Strassen einsetzen wollen, teilweise Rechnung getragen.</p><p>Die Schaffung weiterer Kurzzeitvignetten mit unterschiedlichen Gültigkeitsintervallen oder Spezialvignetten für Fahrzeuge mit Wechselschildern auf Basis der Klebevignette lehnt der Bundesrat aus verkaufs- und kontrolltechnischer Sicht wie auch aufgrund von deutlich höheren administrativen Kosten bei gleichzeitig tendenziell sinkenden Einnahmen ab.</p><p>Die für den Motionär unbefriedigende Situation bei Fahrzeugen mit Wechselschildern liesse sich mit einem Systemwechsel von der Klebevignette zu einer elektronischen Vignette (E-Vignette) lösen. Der Bundesrat hat in seiner Botschaft zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz und zu deren Finanzierung vom 18. Januar 2012 (BBl 2012 745) explizit darauf hingewiesen, dass er in naher Zukunft diesen Systemwechsel vorzunehmen beabsichtige. Das EFD wurde beauftragt, die rechtlichen und technischen Voraussetzungen für die Einführung einer E-Vignette vorzubereiten und die Vernehmlassungsunterlagen zu erarbeiten, sobald die vorgeschlagenen Änderungen des Nationalstrassenabgabegesetzes in Bezug auf die Preiserhöhung der Jahresabgabe definitiv gutgeheissen worden sind; das Parlament hat am 22. März 2013 die Änderungen des Nationalstrassenabgabegesetzes verabschiedet (vorbehältlich eines allfälligen Referendums). Die E-Vignette wäre neu kontrollschildgebunden und sehr flexibel in der Erfassung verschiedener Tarifstrukturen nach Fahrzeugkategorien (z. B. PKW, Motorräder, Anhänger, Lieferwagen usw.) und Zeitintervallen. Diese Abgabeform müsste aber nicht nur auf Fahrzeuge mit Wechselschildern, sondern auch auf Fahrzeuge mit Normalschildern angewendet werden. Der Bundesrat befürwortet in diesem Bereich die Stossrichtung der Motion, in Zukunft die Nationalstrassenabgabe generell kontrollschildgebunden zu erheben.</p><p>In Bezug auf die vom Motionär geforderte generelle Befreiung der Anhänger von der Vignettenpflicht vertritt der Bundesrat die Auffassung, dass die Verkehrsteilnehmer im weitesten Sinne "verursachergerecht" für ihre Motorfahrzeuge und Anhänger je einen finanziellen Beitrag in Form einer pauschalen Nationalstrassenabgabe u. a. an die Errichtung, den Unterhalt und den Betrieb des Nationalstrassennetzes leisten sollen. In Artikel 86 Absatz 2 der Bundesverfassung sind daher neben Motorfahrzeugen explizit auch Anhänger als eigenständige Abgabeobjekte erwähnt. Die Verwendung von Anhängern auf dem Nationalstrassennetz verursacht dem Bund ebenfalls Kosten, weshalb es sich nicht rechtfertigen lässt, in Zukunft Anhänger von der Abgabepflicht zu befreien. Auch bei der Schwerverkehrsabgabe wie in diversen anderen europäischen Ländern, welche für die Benutzung von Autobahnen Mautgebühren verlangen, müssen für Anhänger Abgaben bezahlt werden.</p><p>Wie ausgeführt, ist der Bundesrat durchaus bereit, dem Parlament einen Systemwechsel zu unterbreiten. Anpassungen im geltenden Recht lehnt er jedoch aus den dargelegten Gründen ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird ersucht, die rechtlichen und technischen Voraussetzungen zu schaffen für eine neue Lösung für Wechselschildbesitzer, mit dem Ziel, dass die Eigentümer von Wechselschildern die vollen Kosten der Autobahnvignette nicht doppelt oder mehrfach bezahlen müssen. Analoges soll auch für Motorräder gelten. Für Anhänger sollte die Vignettenpflicht abgeschafft werden.</p>
  • Autobahnvignette. Wechselschilder, Anhänger und Motorräder
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Besitzer von Wechselschildern, die zwei oder mehrere (gilt bei Oldtimern, kantonal unterschiedlich gelöst) Fahrzeuge eingelöst haben, sollen nicht weiter doppelt oder mehrfach die Autobahngebühr zahlen müssen, obwohl sie mit dem Wechselschild jeweils nur ein Fahrzeug bewegen können. Die Versicherungen belasten die Prämie jeweils auf dem Fahrzeug mit der höheren Leistung, und das zweite Fahrzeug ist automatisch mitversichert. Eine solche Umsetzung sollte ebenfalls möglich sein, wenn man die Vignetten der in der Schweiz angemeldeten Fahrzeuge über das Nummernschild bezieht bzw. eine technische Lösung findet, dass die Gebühr nicht über eine Klebevignette, sondern über die Kontrollschilder bezahlt und kontrolliert wird.</p><p>Für Motorräder ist es ebenfalls nicht nachvollziehbar, warum für ein ganzes Jahr bezahlt werden muss, obwohl diese jeweils sehr oft nur wenige Monate eingelöst sind.</p><p>Für Anhänger soll die Vignettenpflicht gänzlich aufgehoben werden, denn ein Anhänger ist kein "Selbstfahrer" und kann nur mit einem Zugfahrzeug bewegt werden, welches die Vignette gelöst hat.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat zur Problematik bei Fahrzeugen mit Wechselschildern bereits mehrmals Stellung genommen, letztmalig anlässlich der Interpellation Quadri 12.3434, "Autobahnvignetten und Wechselschilder. Unbefriedigende Situation korrigieren", vom 5. Juni 2012.</p><p>Bei der Autobahnvignette in der heutigen Form als Klebevignette handelt es sich weder um eine Prämie noch um eine generell geschuldete Steuer, sondern um eine Gebühr bzw. Abgabe für die Benutzung der Nationalstrassen, welche als fahrzeug- und nicht als kontrollschildgebundene Pauschalabgabe erhoben wird. Diese pauschale Erhebungsform nimmt dabei weder auf die Immatrikulation des Fahrzeuges mit Normal- oder Wechselschildern noch auf die effektiv zurückgelegte Fahrstrecke oder die individuelle Benutzungsdauer Rücksicht. Speziallösungen für Wechselschilder würden die Einfachheit des Klebevignettensystems infrage stellen. Detaillierte Ausführungen dazu können der Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Quadri 12.3434 entnommen werden.</p><p>Im Zuge der vom Parlament am 22. März 2013 beschlossenen Preiserhöhung der Jahresvignette soll auch eine Zweimonatsvignette eingeführt werden. Mit dieser Kurzzeitvignette wird den Bedürfnissen der Fahrzeughalterinnen und -halter, welche ihre Motorwagen, Motorräder oder Anhänger nur für eine kurze Zeit (z. B. Sommersaison) auf den abgabepflichtigen Strassen einsetzen wollen, teilweise Rechnung getragen.</p><p>Die Schaffung weiterer Kurzzeitvignetten mit unterschiedlichen Gültigkeitsintervallen oder Spezialvignetten für Fahrzeuge mit Wechselschildern auf Basis der Klebevignette lehnt der Bundesrat aus verkaufs- und kontrolltechnischer Sicht wie auch aufgrund von deutlich höheren administrativen Kosten bei gleichzeitig tendenziell sinkenden Einnahmen ab.</p><p>Die für den Motionär unbefriedigende Situation bei Fahrzeugen mit Wechselschildern liesse sich mit einem Systemwechsel von der Klebevignette zu einer elektronischen Vignette (E-Vignette) lösen. Der Bundesrat hat in seiner Botschaft zur Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz und zu deren Finanzierung vom 18. Januar 2012 (BBl 2012 745) explizit darauf hingewiesen, dass er in naher Zukunft diesen Systemwechsel vorzunehmen beabsichtige. Das EFD wurde beauftragt, die rechtlichen und technischen Voraussetzungen für die Einführung einer E-Vignette vorzubereiten und die Vernehmlassungsunterlagen zu erarbeiten, sobald die vorgeschlagenen Änderungen des Nationalstrassenabgabegesetzes in Bezug auf die Preiserhöhung der Jahresabgabe definitiv gutgeheissen worden sind; das Parlament hat am 22. März 2013 die Änderungen des Nationalstrassenabgabegesetzes verabschiedet (vorbehältlich eines allfälligen Referendums). Die E-Vignette wäre neu kontrollschildgebunden und sehr flexibel in der Erfassung verschiedener Tarifstrukturen nach Fahrzeugkategorien (z. B. PKW, Motorräder, Anhänger, Lieferwagen usw.) und Zeitintervallen. Diese Abgabeform müsste aber nicht nur auf Fahrzeuge mit Wechselschildern, sondern auch auf Fahrzeuge mit Normalschildern angewendet werden. Der Bundesrat befürwortet in diesem Bereich die Stossrichtung der Motion, in Zukunft die Nationalstrassenabgabe generell kontrollschildgebunden zu erheben.</p><p>In Bezug auf die vom Motionär geforderte generelle Befreiung der Anhänger von der Vignettenpflicht vertritt der Bundesrat die Auffassung, dass die Verkehrsteilnehmer im weitesten Sinne "verursachergerecht" für ihre Motorfahrzeuge und Anhänger je einen finanziellen Beitrag in Form einer pauschalen Nationalstrassenabgabe u. a. an die Errichtung, den Unterhalt und den Betrieb des Nationalstrassennetzes leisten sollen. In Artikel 86 Absatz 2 der Bundesverfassung sind daher neben Motorfahrzeugen explizit auch Anhänger als eigenständige Abgabeobjekte erwähnt. Die Verwendung von Anhängern auf dem Nationalstrassennetz verursacht dem Bund ebenfalls Kosten, weshalb es sich nicht rechtfertigen lässt, in Zukunft Anhänger von der Abgabepflicht zu befreien. Auch bei der Schwerverkehrsabgabe wie in diversen anderen europäischen Ländern, welche für die Benutzung von Autobahnen Mautgebühren verlangen, müssen für Anhänger Abgaben bezahlt werden.</p><p>Wie ausgeführt, ist der Bundesrat durchaus bereit, dem Parlament einen Systemwechsel zu unterbreiten. Anpassungen im geltenden Recht lehnt er jedoch aus den dargelegten Gründen ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird ersucht, die rechtlichen und technischen Voraussetzungen zu schaffen für eine neue Lösung für Wechselschildbesitzer, mit dem Ziel, dass die Eigentümer von Wechselschildern die vollen Kosten der Autobahnvignette nicht doppelt oder mehrfach bezahlen müssen. Analoges soll auch für Motorräder gelten. Für Anhänger sollte die Vignettenpflicht abgeschafft werden.</p>
    • Autobahnvignette. Wechselschilder, Anhänger und Motorräder

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