Leistungsgerechte Korrekturen am Arzttarif Tarmed und Stärkung der Hausarztmedizin

ShortId
13.3223
Id
20133223
Updated
27.07.2023 21:45
Language
de
Title
Leistungsgerechte Korrekturen am Arzttarif Tarmed und Stärkung der Hausarztmedizin
AdditionalIndexing
2841;Tarif;Lohn;Festpreis;Hausarzt/-ärztin;Medizin;Therapeutik
1
  • L05K0105040201, Hausarzt/-ärztin
  • L06K110503020101, Tarif
  • L05K1105030201, Festpreis
  • L05K0702010103, Lohn
  • L03K010502, Medizin
  • L04K01050214, Therapeutik
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./5. Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass der Tarmed einer Revision bedarf. Mit der Zielsetzung und der neuen subsidiären Kompetenz des Bundesrates wird den Schlussfolgerungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle, wie in der Antwort des Bundesrates auf die Motion der sozialdemokratischen Fraktion 11.3070, "Überarbeitung Tarifmodell Tarmed", dargelegt wurde, umfassend Rechnung getragen. Der Bundesrat kann sich indessen mit der subsidiären Kompetenz nicht vollumfänglich an die Stelle der Tarifpartner setzen. Eine Anpassung der Tarifstrukturen soll daher weiterhin in erster Linie Sache der Tarifpartner sein. Das zuständige Departement bereitet die Umsetzung der zusätzlichen Kompetenz des Bundesrates entsprechend vor. Diese Arbeiten erfordern den vorgängigen Aufbau eines neuen Fachdienstes mit entsprechenden Kenntnissen beim Bundesamt für Gesundheit.</p><p>2./3./4./6. Im Rahmen des Masterplans "Hausarztmedizin und medizinische Grundversorgung" wird eine gezielte Besserstellung der Grundversorger vorgesehen. Die Tarifpartner sind beauftragt, Vorschläge zu erarbeiten, die gleichzeitig die Sachgerechtigkeit der Tarifstruktur, aber auch die Wahrung der Kostenneutralität erlauben und somit die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben gewährleisten. Die Tarifpartner haben sich an Vorgesprächen teilweise für ein separates Kapitel im Tarmed ausgesprochen, aber es wurden auch andere Lösungen skizziert. Zwischenzeitlich haben die Tarifpartner ihre Vorschläge eingereicht, es muss aber festgestellt werden, dass diese divergieren und auch kein Konsens über ein separates Kapitel für die Hausarztmedizin besteht. Daher wird der Bundesrat in einer ersten Phase die Wahrnehmung seiner neuen Kompetenz im Sinne von punktuellen Anpassungen bezogen auf ambulant tätige Hausärzte in freier Praxis prüfen und gegebenenfalls ab 2014 umsetzen. Anpassungen von ganzen Leistungsbereichen im Tarmed sind wesentlich aufwendiger und kommen daher erst in einer zweiten Phase, voraussichtlich ab 2015, infrage. Dies gilt auch für die allfällige Prüfung eines Einbezugs von Auslandpreisvergleichen.</p><p>7. Die subsidiäre Kompetenz gibt dem Bundesrat indessen keine Zuständigkeit, die Taxpunktwerte festzulegen oder Vorgaben für deren Differenzierung zu machen. Vielmehr hat sich der Bundesrat anlässlich der Genehmigung der Tarmed-Version 1.1. am 4. Oktober 2002 gegenüber Kantonen und Tarifpartnern dahingehend geäussert, dass Taxpunktwerte für einzelne Fachbereiche nicht zulässig und Taxpunktwerte für einzelne Leistungserbringer oder -gruppen im ambulanten Spitalbereich zu vermeiden sind. Zur Differenzierung der Taxpunktwerte nach regionalpolitischen Gründen hat sich der Bundesrat ebenfalls bereits geäussert (vgl. Antworten auf die Motion Humbel 11.3888 und die Interpellation Lumengo 10.3584) und festgehalten, dass dies den geltenden Grundsätzen des KVG nicht entspricht. Eine Anpassung in diesem Sinne würde daher eine Neugestaltung des Tarifsystems und eine entsprechende Gesetzesänderung bedingen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Seit Anfang Jahr hat der Bundesrat die Kompetenz, Anpassungen an der Tarifstruktur vorzunehmen, wenn sich diese als nicht mehr sachgerecht erweist und sich die Parteien nicht auf eine Revision einigen können. Es scheint, dass die Tarifpartner weiterhin nicht in der Lage sind, die im Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle bereits im November 2010 aufgezeigten Schieflagen des Tarifs zu korrigieren. Als Beispiel sei die Kataraktoperation (grüner Star) erwähnt, welche mit rund 2500 Franken für einen 15-minütigen Eingriff viel zu hoch tarifiert ist, weil die Tarifierung noch immer auf der wesentlich länger dauernden offenen Operation basiert. </p><p>Mit dem "Masterplan Hausarztmedizin und medizinische Grundversorgung" will der Bundesrat die Hausarztmedizin stützen. Für die Grundversorger respektive die Hausarztmedizin soll ein separates Kapitel eingeführt werden. Doch die Vertragspartner scheinen sich nicht einig zu werden über die Frage, wer zu den Verrechnungsberechtigten gehören soll. Es scheinen auch Spezialärzte und sogar Spitäler in diesen neuen Topf greifen zu wollen.</p><p>Weiter scheint es den Tarifpartnern nicht zu gelingen, differenzierte Taxpunktwerte auszuhandeln, um beispielsweise in abgelegenen Gebieten mit dem Risiko zu Unterversorgung höhere Preise zu bezahlen und demgegenüber tiefere Preise in Agglomerationen mit Überversorgung. </p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie und in welchem Zeitraum gedenkt er von seiner Kompetenz, Tarmed-Tarife anzupassen, Gebrauch zu machen? </p><p>2. Sieht er ein gestaffeltes Vorgehen für die tarifarische Besserstellung der Hausarztmedizin sowie für die Korrekturen zu hoch tarifierter Tarmed-Leistungen vor? </p><p>3. Werden die Leistungen des neuen Kapitels für die Hausarztmedizin in Tarmed einzig und ausschliesslich für ambulant tätige Hausärzte in freier Praxis verrechenbar sein?</p><p>4. Bis wann wird das neue Kapitel für Hausarztmedizin in Kraft gesetzt?</p><p>5. Wie sieht der Zeitplan bezüglich der Umsetzung der übrigen Massnahmen gemäss Empfehlung der Eidgenössischen Finanzkontrolle aus?</p><p>6. Werden die Preise für die technischen Leistungen aufgrund eines Auslandpreisvergleichs gesenkt?</p><p>7. Wie kann der Bundesrat Einfluss nehmen auf differenzierte Taxpunktwerte und diese in Agglomerationen mit Überversorgung senken und in Gebieten mit drohender Unterversorgung erhöhen?</p>
  • Leistungsgerechte Korrekturen am Arzttarif Tarmed und Stärkung der Hausarztmedizin
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./5. Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass der Tarmed einer Revision bedarf. Mit der Zielsetzung und der neuen subsidiären Kompetenz des Bundesrates wird den Schlussfolgerungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle, wie in der Antwort des Bundesrates auf die Motion der sozialdemokratischen Fraktion 11.3070, "Überarbeitung Tarifmodell Tarmed", dargelegt wurde, umfassend Rechnung getragen. Der Bundesrat kann sich indessen mit der subsidiären Kompetenz nicht vollumfänglich an die Stelle der Tarifpartner setzen. Eine Anpassung der Tarifstrukturen soll daher weiterhin in erster Linie Sache der Tarifpartner sein. Das zuständige Departement bereitet die Umsetzung der zusätzlichen Kompetenz des Bundesrates entsprechend vor. Diese Arbeiten erfordern den vorgängigen Aufbau eines neuen Fachdienstes mit entsprechenden Kenntnissen beim Bundesamt für Gesundheit.</p><p>2./3./4./6. Im Rahmen des Masterplans "Hausarztmedizin und medizinische Grundversorgung" wird eine gezielte Besserstellung der Grundversorger vorgesehen. Die Tarifpartner sind beauftragt, Vorschläge zu erarbeiten, die gleichzeitig die Sachgerechtigkeit der Tarifstruktur, aber auch die Wahrung der Kostenneutralität erlauben und somit die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben gewährleisten. Die Tarifpartner haben sich an Vorgesprächen teilweise für ein separates Kapitel im Tarmed ausgesprochen, aber es wurden auch andere Lösungen skizziert. Zwischenzeitlich haben die Tarifpartner ihre Vorschläge eingereicht, es muss aber festgestellt werden, dass diese divergieren und auch kein Konsens über ein separates Kapitel für die Hausarztmedizin besteht. Daher wird der Bundesrat in einer ersten Phase die Wahrnehmung seiner neuen Kompetenz im Sinne von punktuellen Anpassungen bezogen auf ambulant tätige Hausärzte in freier Praxis prüfen und gegebenenfalls ab 2014 umsetzen. Anpassungen von ganzen Leistungsbereichen im Tarmed sind wesentlich aufwendiger und kommen daher erst in einer zweiten Phase, voraussichtlich ab 2015, infrage. Dies gilt auch für die allfällige Prüfung eines Einbezugs von Auslandpreisvergleichen.</p><p>7. Die subsidiäre Kompetenz gibt dem Bundesrat indessen keine Zuständigkeit, die Taxpunktwerte festzulegen oder Vorgaben für deren Differenzierung zu machen. Vielmehr hat sich der Bundesrat anlässlich der Genehmigung der Tarmed-Version 1.1. am 4. Oktober 2002 gegenüber Kantonen und Tarifpartnern dahingehend geäussert, dass Taxpunktwerte für einzelne Fachbereiche nicht zulässig und Taxpunktwerte für einzelne Leistungserbringer oder -gruppen im ambulanten Spitalbereich zu vermeiden sind. Zur Differenzierung der Taxpunktwerte nach regionalpolitischen Gründen hat sich der Bundesrat ebenfalls bereits geäussert (vgl. Antworten auf die Motion Humbel 11.3888 und die Interpellation Lumengo 10.3584) und festgehalten, dass dies den geltenden Grundsätzen des KVG nicht entspricht. Eine Anpassung in diesem Sinne würde daher eine Neugestaltung des Tarifsystems und eine entsprechende Gesetzesänderung bedingen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Seit Anfang Jahr hat der Bundesrat die Kompetenz, Anpassungen an der Tarifstruktur vorzunehmen, wenn sich diese als nicht mehr sachgerecht erweist und sich die Parteien nicht auf eine Revision einigen können. Es scheint, dass die Tarifpartner weiterhin nicht in der Lage sind, die im Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle bereits im November 2010 aufgezeigten Schieflagen des Tarifs zu korrigieren. Als Beispiel sei die Kataraktoperation (grüner Star) erwähnt, welche mit rund 2500 Franken für einen 15-minütigen Eingriff viel zu hoch tarifiert ist, weil die Tarifierung noch immer auf der wesentlich länger dauernden offenen Operation basiert. </p><p>Mit dem "Masterplan Hausarztmedizin und medizinische Grundversorgung" will der Bundesrat die Hausarztmedizin stützen. Für die Grundversorger respektive die Hausarztmedizin soll ein separates Kapitel eingeführt werden. Doch die Vertragspartner scheinen sich nicht einig zu werden über die Frage, wer zu den Verrechnungsberechtigten gehören soll. Es scheinen auch Spezialärzte und sogar Spitäler in diesen neuen Topf greifen zu wollen.</p><p>Weiter scheint es den Tarifpartnern nicht zu gelingen, differenzierte Taxpunktwerte auszuhandeln, um beispielsweise in abgelegenen Gebieten mit dem Risiko zu Unterversorgung höhere Preise zu bezahlen und demgegenüber tiefere Preise in Agglomerationen mit Überversorgung. </p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie und in welchem Zeitraum gedenkt er von seiner Kompetenz, Tarmed-Tarife anzupassen, Gebrauch zu machen? </p><p>2. Sieht er ein gestaffeltes Vorgehen für die tarifarische Besserstellung der Hausarztmedizin sowie für die Korrekturen zu hoch tarifierter Tarmed-Leistungen vor? </p><p>3. Werden die Leistungen des neuen Kapitels für die Hausarztmedizin in Tarmed einzig und ausschliesslich für ambulant tätige Hausärzte in freier Praxis verrechenbar sein?</p><p>4. Bis wann wird das neue Kapitel für Hausarztmedizin in Kraft gesetzt?</p><p>5. Wie sieht der Zeitplan bezüglich der Umsetzung der übrigen Massnahmen gemäss Empfehlung der Eidgenössischen Finanzkontrolle aus?</p><p>6. Werden die Preise für die technischen Leistungen aufgrund eines Auslandpreisvergleichs gesenkt?</p><p>7. Wie kann der Bundesrat Einfluss nehmen auf differenzierte Taxpunktwerte und diese in Agglomerationen mit Überversorgung senken und in Gebieten mit drohender Unterversorgung erhöhen?</p>
    • Leistungsgerechte Korrekturen am Arzttarif Tarmed und Stärkung der Hausarztmedizin

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