Unilaterale Massnahme der EU gegen die Schweiz im Luftverkehr
- ShortId
-
13.3231
- Id
-
20133231
- Updated
-
28.07.2023 12:59
- Language
-
de
- Title
-
Unilaterale Massnahme der EU gegen die Schweiz im Luftverkehr
- AdditionalIndexing
-
48;10;Schweiz;Wettbewerbsbeschränkung;Europäische Union;Luftrecht;Anwendung des Gemeinschaftsrechts;Gleichbehandlung;wirtschaftliche Auswirkung;Staatssouveränität;Luftverkehr;Verkehrsunternehmen
- 1
-
- L04K18040104, Luftverkehr
- L04K18020403, Luftrecht
- L02K0903, Europäische Union
- L04K09010102, Anwendung des Gemeinschaftsrechts
- L04K18010211, Verkehrsunternehmen
- L04K07030101, Wettbewerbsbeschränkung
- L04K05060203, Staatssouveränität
- L04K05020303, Gleichbehandlung
- L04K18010211, Verkehrsunternehmen
- L04K03010101, Schweiz
- L04K07040404, wirtschaftliche Auswirkung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Am 8. Februar 2013 beantwortete EU-Klima-Kommissarin Connie Hedegaard das Schreiben der UVEK-Vorsteherin vom 19. Dezember 2012. Sie führte aus, dass es sich bei der zeitlich begrenzten Suspension des EU-ETS für Flugzeugbetreiber aus Drittstaaten ("Stop the Clock"-Initiative) einzig um eine Geste des guten Willens seitens der EU mit Blick auf die anstehende Generalversammlung der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (Icao) handle. Das Aussetzen der Massnahme für alle Drittstaaten ausser für die Schweiz begründete Kommissarin Hedegaard einerseits damit, dass unser Land in klimapolitischen Fragen eine vergleichbare Haltung wie die EU einnehme, und andererseits mit den laufenden Verhandlungen über eine Verknüpfung der Emissionshandelssysteme der Schweiz und der EU. Weiter argumentierte die EU mit der geografischen Lage der Schweiz und deren Einbindung in den europäischen Binnenmarkt. Zudem verwies die Kommissarin auf den Anhang der bestehenden ETS-Richtlinie der EU, welcher bereits bisher einen unilateralen Einbezug der Schweiz vorgesehen habe. Insofern ergäbe sich deshalb für die Schweiz keine Veränderung gegenüber der heutigen Situation.</p><p>2. Die Schweiz wurde bei den für die Umsetzung der "Stop the Clock"-Initiative zuständigen politischen Instanzen der EU vorstellig und ersuchte diese, die entsprechende Gesetzesvorlage in dem Sinne abzuändern, dass auch die Schweiz nicht in das EU-ETS im Bereich der Luftfahrt einbezogen werde. So hat sich insbesondere Bundesrätin Doris Leuthard in zwei Schreiben an Umwelt-Kommissarin Hedegaard gewandt und ihr Befremden über das Vorgehen der EU zum Ausdruck gebracht. Sie forderte darin die dahingehende Anpassung der Gesetzesvorlage, dass die Schweiz, wie alle anderen Drittländer, in die "Stop the Clock"-Initiative einbezogen werde. Trotz dieser Interventionen hat das Europäische Parlament den Vorschlag der Kommission am 16. April 2013 ohne die von der Schweiz geforderten Änderungen verabschiedet. Die Schweiz wird nun mit der Europäischen Kommission nach möglichen Lösungen für ein weiteres Vorgehen suchen.</p><p>3. Gestützt auf die vom Parlament verabschiedete Fassung bleiben die betroffenen schweizerischen Luftfahrzeugbetreiber weiterhin in die administrativen Verpflichtungen gegenüber der EU eingebunden. Demnach haben sie ihre CO2-Emissionen im Europaverkehr zu erfassen und entsprechende Berichte einzureichen. Schliesslich müssen sie für einen Teil ihrer CO2-Emissionen CO2-Zertifikate dazukaufen. Der Bundesrat verfügt über keine genauen Angaben, wie viele Emissionsrechte die betroffenen in- und ausländischen Flugzeugbetreiber von der EU respektive von den für ihre Emissionsabgaben zuständigen Staaten für ihre Flüge zwischen der Schweiz und dem EU-/EWR-Raum kostenlos zugeteilt erhalten haben und wie viele sie erwerben mussten. Ebenfalls unklar ist zurzeit, wie viele solcher Zertifikate für die Emissionen des Jahres 2012 einzureichen sind. Die Schätzungen gehen dahin, dass die betroffenen Betreiber insgesamt Zertifikate für 985 000 Tonnen CO2 dazukaufen müssen, wovon Zertifikate für etwa 571 000 Tonnen CO2 auf schweizerische Betreiber entfallen. Der Preis für diesen Zukauf lässt sich nicht genau beziffern, ist er doch abhängig von dem zum Zeitpunkt des Kaufes an den CO2-Märkten geltenden Kurs pro Tonne CO2. Mitte April 2013 lag dieser unter 4 Franken pro Tonne CO2. Im vergangenen Jahr schwankte der bei Primär-Auktionen von EU-Emissionsrechten an der EEX-Börse (European Energy Exchange) erzielte Preis zwischen 7 und 11 Franken.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Mit meiner Anfrage 12.1131, "Widerrechtliche Einbindung der Schweizer Luftfahrt in das Europäische Emissionshandelssystem (EU-ETS)", habe ich dem Bundesrat verschiedene Fragen gestellt.</p><p>In seiner Antwort vom 27. Februar 2013 gibt der Bundesrat zu, dass die Schweiz als einziger Drittstaat ohne vertragliche Bindung in das EU-ETS eingebunden wird. Die Schweizer Luftfahrt würde mit dieser Massnahme durch die EU einseitig benachteiligt. </p><p>Das UVEK hat in einem Brief an die EU sein Befremden über das Vorgehen der EU ausgedrückt und eine Antwort verlangt. </p><p>Diese Situation kann so nicht akzeptiert werden und muss daher entsprechend bekämpft werden. Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Hat er bis heute eine Antwort erhalten, und wenn ja, wie ist diese ausgefallen?</p><p>2. Welche Schritte wird er prüfen, sofern an dieser Ungleichbehandlung festgehalten wird?</p><p>3. Welche Nachteile entstehen für die schweizerischen Fluggesellschaften bei einem Festhalten an diesem Entscheid?</p>
- Unilaterale Massnahme der EU gegen die Schweiz im Luftverkehr
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Am 8. Februar 2013 beantwortete EU-Klima-Kommissarin Connie Hedegaard das Schreiben der UVEK-Vorsteherin vom 19. Dezember 2012. Sie führte aus, dass es sich bei der zeitlich begrenzten Suspension des EU-ETS für Flugzeugbetreiber aus Drittstaaten ("Stop the Clock"-Initiative) einzig um eine Geste des guten Willens seitens der EU mit Blick auf die anstehende Generalversammlung der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (Icao) handle. Das Aussetzen der Massnahme für alle Drittstaaten ausser für die Schweiz begründete Kommissarin Hedegaard einerseits damit, dass unser Land in klimapolitischen Fragen eine vergleichbare Haltung wie die EU einnehme, und andererseits mit den laufenden Verhandlungen über eine Verknüpfung der Emissionshandelssysteme der Schweiz und der EU. Weiter argumentierte die EU mit der geografischen Lage der Schweiz und deren Einbindung in den europäischen Binnenmarkt. Zudem verwies die Kommissarin auf den Anhang der bestehenden ETS-Richtlinie der EU, welcher bereits bisher einen unilateralen Einbezug der Schweiz vorgesehen habe. Insofern ergäbe sich deshalb für die Schweiz keine Veränderung gegenüber der heutigen Situation.</p><p>2. Die Schweiz wurde bei den für die Umsetzung der "Stop the Clock"-Initiative zuständigen politischen Instanzen der EU vorstellig und ersuchte diese, die entsprechende Gesetzesvorlage in dem Sinne abzuändern, dass auch die Schweiz nicht in das EU-ETS im Bereich der Luftfahrt einbezogen werde. So hat sich insbesondere Bundesrätin Doris Leuthard in zwei Schreiben an Umwelt-Kommissarin Hedegaard gewandt und ihr Befremden über das Vorgehen der EU zum Ausdruck gebracht. Sie forderte darin die dahingehende Anpassung der Gesetzesvorlage, dass die Schweiz, wie alle anderen Drittländer, in die "Stop the Clock"-Initiative einbezogen werde. Trotz dieser Interventionen hat das Europäische Parlament den Vorschlag der Kommission am 16. April 2013 ohne die von der Schweiz geforderten Änderungen verabschiedet. Die Schweiz wird nun mit der Europäischen Kommission nach möglichen Lösungen für ein weiteres Vorgehen suchen.</p><p>3. Gestützt auf die vom Parlament verabschiedete Fassung bleiben die betroffenen schweizerischen Luftfahrzeugbetreiber weiterhin in die administrativen Verpflichtungen gegenüber der EU eingebunden. Demnach haben sie ihre CO2-Emissionen im Europaverkehr zu erfassen und entsprechende Berichte einzureichen. Schliesslich müssen sie für einen Teil ihrer CO2-Emissionen CO2-Zertifikate dazukaufen. Der Bundesrat verfügt über keine genauen Angaben, wie viele Emissionsrechte die betroffenen in- und ausländischen Flugzeugbetreiber von der EU respektive von den für ihre Emissionsabgaben zuständigen Staaten für ihre Flüge zwischen der Schweiz und dem EU-/EWR-Raum kostenlos zugeteilt erhalten haben und wie viele sie erwerben mussten. Ebenfalls unklar ist zurzeit, wie viele solcher Zertifikate für die Emissionen des Jahres 2012 einzureichen sind. Die Schätzungen gehen dahin, dass die betroffenen Betreiber insgesamt Zertifikate für 985 000 Tonnen CO2 dazukaufen müssen, wovon Zertifikate für etwa 571 000 Tonnen CO2 auf schweizerische Betreiber entfallen. Der Preis für diesen Zukauf lässt sich nicht genau beziffern, ist er doch abhängig von dem zum Zeitpunkt des Kaufes an den CO2-Märkten geltenden Kurs pro Tonne CO2. Mitte April 2013 lag dieser unter 4 Franken pro Tonne CO2. Im vergangenen Jahr schwankte der bei Primär-Auktionen von EU-Emissionsrechten an der EEX-Börse (European Energy Exchange) erzielte Preis zwischen 7 und 11 Franken.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Mit meiner Anfrage 12.1131, "Widerrechtliche Einbindung der Schweizer Luftfahrt in das Europäische Emissionshandelssystem (EU-ETS)", habe ich dem Bundesrat verschiedene Fragen gestellt.</p><p>In seiner Antwort vom 27. Februar 2013 gibt der Bundesrat zu, dass die Schweiz als einziger Drittstaat ohne vertragliche Bindung in das EU-ETS eingebunden wird. Die Schweizer Luftfahrt würde mit dieser Massnahme durch die EU einseitig benachteiligt. </p><p>Das UVEK hat in einem Brief an die EU sein Befremden über das Vorgehen der EU ausgedrückt und eine Antwort verlangt. </p><p>Diese Situation kann so nicht akzeptiert werden und muss daher entsprechend bekämpft werden. Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Hat er bis heute eine Antwort erhalten, und wenn ja, wie ist diese ausgefallen?</p><p>2. Welche Schritte wird er prüfen, sofern an dieser Ungleichbehandlung festgehalten wird?</p><p>3. Welche Nachteile entstehen für die schweizerischen Fluggesellschaften bei einem Festhalten an diesem Entscheid?</p>
- Unilaterale Massnahme der EU gegen die Schweiz im Luftverkehr
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