Überarbeitung des Formulars für Kurzarbeit
- ShortId
-
13.3233
- Id
-
20133233
- Updated
-
28.07.2023 09:32
- Language
-
de
- Title
-
Überarbeitung des Formulars für Kurzarbeit
- AdditionalIndexing
-
28;Kontrolle;Versicherungsleistung;Arbeitszeit;Formular;Kurzarbeit;Arbeitslosenversicherung
- 1
-
- L05K0702030405, Kurzarbeit
- L03K020214, Formular
- L04K01040102, Arbeitslosenversicherung
- L05K1110011304, Versicherungsleistung
- L05K0702050302, Arbeitszeit
- L04K08020313, Kontrolle
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In Artikel 46b, "Kontrollierbarkeit des Arbeitsausfalles", Absatz 1 der Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung heisst es, dass die genügende Kontrollierbarkeit des Arbeitsausfalles eine betriebliche Arbeitszeitkontrolle voraussetzt. Das Seco stellt folgende Formulare für Kurzarbeitsentschädigung zur Verfügung:</p><p>1. Voranmeldung von Kurzarbeit;</p><p>2. Antrag auf Kurzarbeitsentschädigung;</p><p>3. Abrechnung von Kurzarbeit als PDF und als Excel-Arbeitsmappe (Formular 716.303).</p><p>Mit dem Formular 716.303 machen von Kurzarbeit betroffene Betriebe monatlich ihren Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung gegenüber der auszahlenden Arbeitslosenkasse geltend.</p><p>Die Ausgestaltung des Formulars ist ungenügend und führt in die Irre. Aus den Formularen geht nicht hervor, dass eine zusätzliche Arbeitszeiterfassung durch den Arbeitgeber nötig ist. In der Informationsbroschüre des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes (neu Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung, WBF) ist dies zwar nachzulesen. Aber auch aus dieser Information geht nicht hervor, dass diese Rapporte zusätzlich zu den vom Seco zur Verfügung gestellten Formularen geführt werden müssen. Dies führt bei KMU zu Missverständnissen, was in gewissen Fällen die Pflicht zur Rückerstattung der Gelder zur Folge hatte.</p><p>Die Möglichkeit, Kurzarbeit anzumelden, soll Unternehmen in einer schwierigen Zeit helfen, Arbeitsplätze zu sichern. Es darf nicht sein, dass mangelhafte Formulare der Behörden dieses Ziel gefährden. </p>
- <p>Die Motion bezieht sich auf das Formular 716.303, Abrechnung von Kurzarbeit. Dieses Formular benötigen die Unternehmen, um die Kurzarbeitsentschädigung (KAE) bei den Arbeitslosenkassen geltend machen zu können. Die Abrechnung kann bis zu drei Monaten nach erfolgter Kurzarbeit eingereicht werden. Die Information bezüglich der erforderlichen Zeitkontrolle während der Phase der Kurzarbeit würde zum Zeitpunkt der Abrechnung zu spät erfolgen. Bei fehlender Kontrollierbarkeit der Arbeitsausfälle müsste der Anspruch auf KAE verneint werden. </p><p>Das zuständige Seco überprüft gegenwärtig die Formulare, welche die Unternehmen verwenden müssen, um KAE zu beantragen und abzurechnen. Ziel dieser Überprüfung ist es, unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen den administrativen Aufwand beim Verfahren zur KAE soweit möglich zu senken. Dabei konnte festgestellt werden, dass das Formular 716.300, Voranmeldung von Kurzarbeit, optimiert werden kann. </p><p>Die Voranmeldung der Kurzarbeit steht am Anfang des gesamten Prozesses. Wenn ein Unternehmen den Info-Service (Informationsbroschüre) nicht gelesen, die Hinweise der Arbeitslosenkasse nicht wahrgenommen und auch sonst keine Vorinformationen eingeholt hat, dann müsste dieses Unternehmen spätestens beim Ausfüllen der Voranmeldung klar erkennen, welche Pflichten es erfüllen muss, um zu Recht die Kurzarbeitsentschädigung beantragen und später abrechnen zu können. Bisher enthält das Formular 716.300 lediglich den Hinweis auf den Info-Service. </p><p>Deshalb überarbeitet das Seco das Formular 716.300 und fügt dort folgenden Passus unmittelbar vor der Signatur des beantragenden Unternehmens ein:</p><p>"Mit meiner Unterschrift bestätige ich, die Angaben wahrheitsgetreu gemacht zu haben. Zudem nehme ich zur Kenntnis, dass ich für die von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmenden eine betriebliche Arbeitszeitkontrolle (z. B. Stempelkarten, Stundenrapporte) führen muss. Diese beinhaltet die</p><p>- täglich geleisteten Arbeitsstunden inkl. allfälliger Mehrstunden und</p><p>- die wirtschaftlich bedingten Ausfallstunden sowie</p><p>- sämtliche übrigen Absenzen wie z. B. Ferien-, Krankheits-, Unfall- oder Militärdienstabwesenheiten."</p><p>Der Passus entspricht dem Wortlaut des Info-Service. Er legt klar dar, dass die in Artikel 46b Absatz 1 Aviv geforderte betriebliche Arbeitszeitkontrolle unabhängig von den Formularen erfolgen muss, mit deren Hilfe Kurzarbeit beantragt und abgerechnet werden kann. </p><p>Der Bundesrat unterstützt das Instrument der KAE. Als erfolgreiches und rasch einsetzbares Instrument hat sie in wirtschaftlichen Krisenperioden zur Erhaltung schweizerischer Arbeitsplätze beigetragen. Hingegen betont der Bundesrat, dass die geltenden gesetzlichen Bestimmungen bei der Vergabe von KAE eingehalten werden müssen, um die Gleichbehandlung aller Betriebe sicherstellen und Missbräuche vermeiden zu können. </p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Formulare für Kurzarbeitsentschädigung zu überarbeiten, damit daraus klar hervorgeht, welche Pflichten mit dem Ausfüllen der Formulare zu erfüllen sind.</p>
- Überarbeitung des Formulars für Kurzarbeit
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>In Artikel 46b, "Kontrollierbarkeit des Arbeitsausfalles", Absatz 1 der Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung heisst es, dass die genügende Kontrollierbarkeit des Arbeitsausfalles eine betriebliche Arbeitszeitkontrolle voraussetzt. Das Seco stellt folgende Formulare für Kurzarbeitsentschädigung zur Verfügung:</p><p>1. Voranmeldung von Kurzarbeit;</p><p>2. Antrag auf Kurzarbeitsentschädigung;</p><p>3. Abrechnung von Kurzarbeit als PDF und als Excel-Arbeitsmappe (Formular 716.303).</p><p>Mit dem Formular 716.303 machen von Kurzarbeit betroffene Betriebe monatlich ihren Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung gegenüber der auszahlenden Arbeitslosenkasse geltend.</p><p>Die Ausgestaltung des Formulars ist ungenügend und führt in die Irre. Aus den Formularen geht nicht hervor, dass eine zusätzliche Arbeitszeiterfassung durch den Arbeitgeber nötig ist. In der Informationsbroschüre des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes (neu Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung, WBF) ist dies zwar nachzulesen. Aber auch aus dieser Information geht nicht hervor, dass diese Rapporte zusätzlich zu den vom Seco zur Verfügung gestellten Formularen geführt werden müssen. Dies führt bei KMU zu Missverständnissen, was in gewissen Fällen die Pflicht zur Rückerstattung der Gelder zur Folge hatte.</p><p>Die Möglichkeit, Kurzarbeit anzumelden, soll Unternehmen in einer schwierigen Zeit helfen, Arbeitsplätze zu sichern. Es darf nicht sein, dass mangelhafte Formulare der Behörden dieses Ziel gefährden. </p>
- <p>Die Motion bezieht sich auf das Formular 716.303, Abrechnung von Kurzarbeit. Dieses Formular benötigen die Unternehmen, um die Kurzarbeitsentschädigung (KAE) bei den Arbeitslosenkassen geltend machen zu können. Die Abrechnung kann bis zu drei Monaten nach erfolgter Kurzarbeit eingereicht werden. Die Information bezüglich der erforderlichen Zeitkontrolle während der Phase der Kurzarbeit würde zum Zeitpunkt der Abrechnung zu spät erfolgen. Bei fehlender Kontrollierbarkeit der Arbeitsausfälle müsste der Anspruch auf KAE verneint werden. </p><p>Das zuständige Seco überprüft gegenwärtig die Formulare, welche die Unternehmen verwenden müssen, um KAE zu beantragen und abzurechnen. Ziel dieser Überprüfung ist es, unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen den administrativen Aufwand beim Verfahren zur KAE soweit möglich zu senken. Dabei konnte festgestellt werden, dass das Formular 716.300, Voranmeldung von Kurzarbeit, optimiert werden kann. </p><p>Die Voranmeldung der Kurzarbeit steht am Anfang des gesamten Prozesses. Wenn ein Unternehmen den Info-Service (Informationsbroschüre) nicht gelesen, die Hinweise der Arbeitslosenkasse nicht wahrgenommen und auch sonst keine Vorinformationen eingeholt hat, dann müsste dieses Unternehmen spätestens beim Ausfüllen der Voranmeldung klar erkennen, welche Pflichten es erfüllen muss, um zu Recht die Kurzarbeitsentschädigung beantragen und später abrechnen zu können. Bisher enthält das Formular 716.300 lediglich den Hinweis auf den Info-Service. </p><p>Deshalb überarbeitet das Seco das Formular 716.300 und fügt dort folgenden Passus unmittelbar vor der Signatur des beantragenden Unternehmens ein:</p><p>"Mit meiner Unterschrift bestätige ich, die Angaben wahrheitsgetreu gemacht zu haben. Zudem nehme ich zur Kenntnis, dass ich für die von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmenden eine betriebliche Arbeitszeitkontrolle (z. B. Stempelkarten, Stundenrapporte) führen muss. Diese beinhaltet die</p><p>- täglich geleisteten Arbeitsstunden inkl. allfälliger Mehrstunden und</p><p>- die wirtschaftlich bedingten Ausfallstunden sowie</p><p>- sämtliche übrigen Absenzen wie z. B. Ferien-, Krankheits-, Unfall- oder Militärdienstabwesenheiten."</p><p>Der Passus entspricht dem Wortlaut des Info-Service. Er legt klar dar, dass die in Artikel 46b Absatz 1 Aviv geforderte betriebliche Arbeitszeitkontrolle unabhängig von den Formularen erfolgen muss, mit deren Hilfe Kurzarbeit beantragt und abgerechnet werden kann. </p><p>Der Bundesrat unterstützt das Instrument der KAE. Als erfolgreiches und rasch einsetzbares Instrument hat sie in wirtschaftlichen Krisenperioden zur Erhaltung schweizerischer Arbeitsplätze beigetragen. Hingegen betont der Bundesrat, dass die geltenden gesetzlichen Bestimmungen bei der Vergabe von KAE eingehalten werden müssen, um die Gleichbehandlung aller Betriebe sicherstellen und Missbräuche vermeiden zu können. </p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Formulare für Kurzarbeitsentschädigung zu überarbeiten, damit daraus klar hervorgeht, welche Pflichten mit dem Ausfüllen der Formulare zu erfüllen sind.</p>
- Überarbeitung des Formulars für Kurzarbeit
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