Wald-Agenda 2030
- ShortId
-
13.3248
- Id
-
20133248
- Updated
-
28.07.2023 09:30
- Language
-
de
- Title
-
Wald-Agenda 2030
- AdditionalIndexing
-
55;52;Holzindustrie;Aktionsprogramm;Nadelbaum;Waldbau;Wald;Nutzung der Ressourcen;Waldschutz
- 1
-
- L03K070504, Holzindustrie
- L05K1401070105, Waldbau
- L04K14010702, Wald
- L05K1401070108, Waldschutz
- L05K0703050101, Aktionsprogramm
- L05K0601030101, Nutzung der Ressourcen
- L06K140107020202, Nadelbaum
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Reaktionen auf verschiedene Vorstösse und die Aussagen des Bafu am Startanlass zur Umsetzung der Waldpolitik 2020 zeigen, dass der Bund die Situation der Wald- und Holzwirtschaft anders einschätzt als die Betroffenen selber. Die Waldpflege wird vernachlässigt, und die bewirtschaftete Fläche nimmt ab statt zu. Die für die Waldwirtschaft und Holzverarbeiter bedeutenden Nachteile der Frankenstärke werden nicht wahrgenommen. Der Bund will den Wald erhalten und die Öko-Vorteile von Holz nutzen, investiert aber teilweise an diesen Zielen vorbei.</p><p>Einerseits fördert der Bund Holz: Er will das Holznutzungspotenzial möglichst ausschöpfen und bestätigt in der Ressourcenpolitik Holz und in der Waldpolitik 2020, dass die Wald- und Holzwirtschaft einen wichtigen Beitrag zu den energie-, klima- und ressourcenpolitischen Zielen des Bundes leistet. Der Bund anerkennt auch die CO2-Speichereffekte im verbauten Holz.</p><p>Andererseits duldet oder fördert der Bund gegenteilige Entwicklungen:</p><p>1. Höchstens 65 Prozent der Waldfläche werden bewirtschaftet, immer weniger ist mit dem wirtschaftlich wichtigen Nadelholz bestockt. Pflegerückstände im unbewirtschafteten Wald wirken sich negativ aus.</p><p>2. Der Bundesrat hat am 31. August 2011 die Waldpolitik 2020 gutgeheissen, einschliesslich "Zugang zu den Holzressourcen sicherstellen". Ein Jahr später werden 6 Millionen Franken pro Jahr für den Waldstrassenbau trotzdem gestrichen. Die Seilbahnbeiträge als Ergänzungsmassnahmen fehlen.</p><p>3. Der Bundesrat investiert noch nicht in den Wald der Zukunft, obwohl dieser geprägt sein wird von Bäumen, die jetzt keimen und Wurzeln schlagen sollten.</p><p>Es drängen sich folgende Korrekturen auf: bessere Ausschöpfung des Nutzungspotenzials, budgetneutrale Finanzierung, Sicherung des Nadelholzangebotes, z. B. mit einem Douglasienprogramm (für die Anpassung an den Klimawandel sind bereits Mittel vorgesehen), Verwendung von Schweizer Holz in öffentlichen Bauten zur Motivation der Waldbesitzer und zur Erhöhung der CO2-Senke.</p>
- <p>Der Bundesrat hat am 31. August 2011 die Waldpolitik 2020 gutgeheissen; bei deren Erarbeitung wurden die Akteure der Wald- und Holzwirtschaft sowie die Umweltverbände und Kantone mit einbezogen. Die Waldpolitik 2020 umfasst konkrete Ziele mit einem Zeithorizont 2020 und Visionen bis 2030. Mit der Waldpolitik 2020 verfolgt der Bundesrat das Hauptziel einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung sowie einer effizienten und innovativen Wald- und Holzwirtschaft und hat dafür elf Ziele festgelegt. Auf fünf dieser elf Ziele legt der Bund in den nächsten zehn Jahren einen Schwerpunkt. Es sind dies die Ausschöpfung des Holznutzungspotenzials, die Anpassung an den Klimawandel, die Sicherstellung der Schutzwaldleistung, die Erhaltung und Förderung der Biodiversität sowie die Erhaltung der Waldfläche.</p><p>Am 14. September 2012 hat der Bundesrat den Massnahmenplan für die Umsetzung der Waldpolitik 2020 geprüft und festgestellt, dass für die Umsetzung das Bundesgesetz vom 4. Oktober 1991 über den Wald (SR 921.0) in einzelnen Punkten zu ergänzen ist. Damit sollen gezielt Lücken geschlossen werden. Der Bundesrat hatte auch Massnahmen für einen besseren Zugang zu den Holzressourcen ausserhalb des Schutzwaldes geprüft, erachtet eine solche Förderung aber nicht als Bundesaufgabe.</p><p>Welche Baumartenzusammensetzung (inklusive Nadelholz) in Zukunft anzustreben ist, wird zurzeit in einem Forschungsprogramm Wald und Klimawandel (Bafu und WSL) geprüft. Die Ergebnisse werden Ende 2015 vorliegen. Im Rahmen dieses Forschungsprogramms werden zudem Grundlagen für die notwendigen Massnahmen zur Sicherstellung aller Waldleistungen (inklusive Holzproduktion) erarbeitet.</p><p>Bezüglich der Verwendung von Holz in öffentlichen Bauten des Bundes werden auf Verwaltungsstufe Lösungen gesucht, um bei Ausschreibungen nach Möglichkeit Holz und Holzprodukte einzubeziehen (vgl. dazu auch Interpellation 11.3968, "Frankenstärke").</p><p>Im Ergebnis stellt der Bundesrat fest, dass für die Erreichung der mit der Motion verfolgten Anliegen bereits Ziele und Massnahmen in der Waldpolitik 2020 verankert sind. Bei den Zielsetzungen bestehen nur wenige Differenzen. Es besteht daher kein Bedarf nach einer neuen Waldagenda durch den Bund, auch wenn einzelne Forderungen der Motionärin auf der Massnahmenebene Entscheiden des Bundesrates widersprechen (z. B. Walderschliessung) bzw. dafür dem Bundesrat zum heutigen Zeitpunkt noch keine ausreichende Entscheidungsgrundlage zur Verfügung steht. Zu gewissen Themengebieten sind zudem politische Vorstösse hängig, die einen parlamentarischen Entscheid erfordern (parlamentarische Initiative 12.477, "Verwendung von Schweizer Holz in Bauten mit öffentlicher Finanzierung", sowie parlamentarische Initiative 13.414 und Motion 12.3877 zur Förderung der Walderschliessung).</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zusammen mit den Waldbesitzern und den Holzverarbeitern eine Wald-Agenda 2030 festzulegen.</p><p>Mit der Wald-Agenda 2030 sollen Massnahmen festgelegt werden, um kurzfristig negative Waldentwicklungen zu korrigieren, damit Raum für den Wald der Zukunft geschaffen werden kann. Wirtschaftswald und Ökologie müssen in einen für beide Seiten gerechten und vernünftigen Rahmen gestellt werden.</p>
- Wald-Agenda 2030
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Reaktionen auf verschiedene Vorstösse und die Aussagen des Bafu am Startanlass zur Umsetzung der Waldpolitik 2020 zeigen, dass der Bund die Situation der Wald- und Holzwirtschaft anders einschätzt als die Betroffenen selber. Die Waldpflege wird vernachlässigt, und die bewirtschaftete Fläche nimmt ab statt zu. Die für die Waldwirtschaft und Holzverarbeiter bedeutenden Nachteile der Frankenstärke werden nicht wahrgenommen. Der Bund will den Wald erhalten und die Öko-Vorteile von Holz nutzen, investiert aber teilweise an diesen Zielen vorbei.</p><p>Einerseits fördert der Bund Holz: Er will das Holznutzungspotenzial möglichst ausschöpfen und bestätigt in der Ressourcenpolitik Holz und in der Waldpolitik 2020, dass die Wald- und Holzwirtschaft einen wichtigen Beitrag zu den energie-, klima- und ressourcenpolitischen Zielen des Bundes leistet. Der Bund anerkennt auch die CO2-Speichereffekte im verbauten Holz.</p><p>Andererseits duldet oder fördert der Bund gegenteilige Entwicklungen:</p><p>1. Höchstens 65 Prozent der Waldfläche werden bewirtschaftet, immer weniger ist mit dem wirtschaftlich wichtigen Nadelholz bestockt. Pflegerückstände im unbewirtschafteten Wald wirken sich negativ aus.</p><p>2. Der Bundesrat hat am 31. August 2011 die Waldpolitik 2020 gutgeheissen, einschliesslich "Zugang zu den Holzressourcen sicherstellen". Ein Jahr später werden 6 Millionen Franken pro Jahr für den Waldstrassenbau trotzdem gestrichen. Die Seilbahnbeiträge als Ergänzungsmassnahmen fehlen.</p><p>3. Der Bundesrat investiert noch nicht in den Wald der Zukunft, obwohl dieser geprägt sein wird von Bäumen, die jetzt keimen und Wurzeln schlagen sollten.</p><p>Es drängen sich folgende Korrekturen auf: bessere Ausschöpfung des Nutzungspotenzials, budgetneutrale Finanzierung, Sicherung des Nadelholzangebotes, z. B. mit einem Douglasienprogramm (für die Anpassung an den Klimawandel sind bereits Mittel vorgesehen), Verwendung von Schweizer Holz in öffentlichen Bauten zur Motivation der Waldbesitzer und zur Erhöhung der CO2-Senke.</p>
- <p>Der Bundesrat hat am 31. August 2011 die Waldpolitik 2020 gutgeheissen; bei deren Erarbeitung wurden die Akteure der Wald- und Holzwirtschaft sowie die Umweltverbände und Kantone mit einbezogen. Die Waldpolitik 2020 umfasst konkrete Ziele mit einem Zeithorizont 2020 und Visionen bis 2030. Mit der Waldpolitik 2020 verfolgt der Bundesrat das Hauptziel einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung sowie einer effizienten und innovativen Wald- und Holzwirtschaft und hat dafür elf Ziele festgelegt. Auf fünf dieser elf Ziele legt der Bund in den nächsten zehn Jahren einen Schwerpunkt. Es sind dies die Ausschöpfung des Holznutzungspotenzials, die Anpassung an den Klimawandel, die Sicherstellung der Schutzwaldleistung, die Erhaltung und Förderung der Biodiversität sowie die Erhaltung der Waldfläche.</p><p>Am 14. September 2012 hat der Bundesrat den Massnahmenplan für die Umsetzung der Waldpolitik 2020 geprüft und festgestellt, dass für die Umsetzung das Bundesgesetz vom 4. Oktober 1991 über den Wald (SR 921.0) in einzelnen Punkten zu ergänzen ist. Damit sollen gezielt Lücken geschlossen werden. Der Bundesrat hatte auch Massnahmen für einen besseren Zugang zu den Holzressourcen ausserhalb des Schutzwaldes geprüft, erachtet eine solche Förderung aber nicht als Bundesaufgabe.</p><p>Welche Baumartenzusammensetzung (inklusive Nadelholz) in Zukunft anzustreben ist, wird zurzeit in einem Forschungsprogramm Wald und Klimawandel (Bafu und WSL) geprüft. Die Ergebnisse werden Ende 2015 vorliegen. Im Rahmen dieses Forschungsprogramms werden zudem Grundlagen für die notwendigen Massnahmen zur Sicherstellung aller Waldleistungen (inklusive Holzproduktion) erarbeitet.</p><p>Bezüglich der Verwendung von Holz in öffentlichen Bauten des Bundes werden auf Verwaltungsstufe Lösungen gesucht, um bei Ausschreibungen nach Möglichkeit Holz und Holzprodukte einzubeziehen (vgl. dazu auch Interpellation 11.3968, "Frankenstärke").</p><p>Im Ergebnis stellt der Bundesrat fest, dass für die Erreichung der mit der Motion verfolgten Anliegen bereits Ziele und Massnahmen in der Waldpolitik 2020 verankert sind. Bei den Zielsetzungen bestehen nur wenige Differenzen. Es besteht daher kein Bedarf nach einer neuen Waldagenda durch den Bund, auch wenn einzelne Forderungen der Motionärin auf der Massnahmenebene Entscheiden des Bundesrates widersprechen (z. B. Walderschliessung) bzw. dafür dem Bundesrat zum heutigen Zeitpunkt noch keine ausreichende Entscheidungsgrundlage zur Verfügung steht. Zu gewissen Themengebieten sind zudem politische Vorstösse hängig, die einen parlamentarischen Entscheid erfordern (parlamentarische Initiative 12.477, "Verwendung von Schweizer Holz in Bauten mit öffentlicher Finanzierung", sowie parlamentarische Initiative 13.414 und Motion 12.3877 zur Förderung der Walderschliessung).</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zusammen mit den Waldbesitzern und den Holzverarbeitern eine Wald-Agenda 2030 festzulegen.</p><p>Mit der Wald-Agenda 2030 sollen Massnahmen festgelegt werden, um kurzfristig negative Waldentwicklungen zu korrigieren, damit Raum für den Wald der Zukunft geschaffen werden kann. Wirtschaftswald und Ökologie müssen in einen für beide Seiten gerechten und vernünftigen Rahmen gestellt werden.</p>
- Wald-Agenda 2030
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