Schutz für alle von häuslicher Gewalt Bedrohten und Betroffenen

ShortId
13.3261
Id
20133261
Updated
28.07.2023 12:04
Language
de
Title
Schutz für alle von häuslicher Gewalt Bedrohten und Betroffenen
AdditionalIndexing
12;28;Sozialeinrichtung;häusliche Gewalt;Opfer;Opferhilfe;Finanzierung;Statistik
1
  • L05K0101020701, häusliche Gewalt
  • L03K020218, Statistik
  • L04K05010205, Opfer
  • L05K0501020501, Opferhilfe
  • L04K01040407, Sozialeinrichtung
  • L03K110902, Finanzierung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gewalt in Familien nimmt zu. Sie trifft Männer und Frauen, am schlimmsten aber die Kinder. Oft bleibt nur eines, nämlich Zuflucht an einem sicheren Ort zu suchen. Der Dachverband der Schweizer Frauenhäuser meldet, dass Hilfesuchende oft abgewiesen werden, aus Mangel an Plätzen. Das ist nicht zu verantworten. Die Finanzierungsstruktur scheint ein Hindernis für ein bedarfsgerechtes Angebot zu sein. Der Europarat hält fest: Häusliche Gewalt ist die Hauptursache für den Tod oder Gesundheitsschädigungen bei Frauen zwischen 16 und 44 Jahren. Gewalt in der Partnerschaft trifft Frauen und Männer aller Kulturen, Bildungsniveaus und jeden Alters, zum Teil über Jahre hinweg, mit steigender Gewaltintensität. 2011 kam es zu mehr als 15 000 Straftaten der häuslichen Gewalt (BFS, Dezember 2012). Von 2009 bis 2011 gingen die Fälle etwas zurück. Die Schwere hingegen nahm deutlich zu. Ein Ausstieg aus der Gewaltspirale ist schwierig. Die Schweiz hat 17 Frauenhäuser. Als Kriseninterventionsstellen geben sie Betroffenen und deren Kindern Notunterkunft, Schutz, Betreuung und Beratung. Sie ermöglichen ihnen damit, neue Wege zu finden. Doch die Zahl der Plätze ist zu knapp. Bern, Basel und Zürich mussten Schutzsuchende abweisen. Für Männer gibt es so gut wie keine Plätze. Gewaltprävention, die Gewährung von Schutz und Sicherheit für die Opfer sind staatliche Aufgaben. Wo Familien unter Gewalt leiden, sind alle staatlichen Ebenen gefordert, zu handeln und für genügend Zufluchtsmöglichkeiten zu sorgen. Der Bund hat die Kantone darin zu unterstützen.</p>
  • <p>1. Das Bundesamt für Statistik (BFS) hat im November 2012 eine Übersichtspublikation zur polizeilich registrierten häuslichen Gewalt herausgegeben. Diese Studie zeigt, dass es in den Jahren 2009 bis 2011 zu einem Rückgang der polizeilich registrierten Straftaten im häuslichen Bereich kam (14 881 registrierte Straftaten 2011, minus 7,3 Prozent). Eine Ausnahme bilden jedoch schwere physische Gewaltstraftaten wie versuchte und vollendete Tötungsdelikte (92 registrierte Straftaten 2011, plus 16,5 Prozent) und schwere Körperverletzungen (70 registrierte Straftaten 2011, plus 27,3 Prozent). Die jährlich aktualisierte polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) hat für das Jahr 2012 15 810 Straftaten häuslicher Gewalt, meistens Gewalt in der Partnerschaft, registriert. Dies entspricht einer Zunahme von 6 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Da nicht alle Straftaten verzeigt werden, müssen diese Zahlen als Minimalwerte angesehen werden. Die Daten der PKS zu häuslicher Gewalt sind nach Geschlecht aufgeschlüsselt; aus der Übersichtspublikation 2009-2011 sind auch die Rate der geschädigten Kinder und deren Alter ersichtlich.</p><p>2. Laut Statistik der Dachorganisation der Frauenhäuser der Schweiz (DAO) verzeichneten ihre Mitglieder für das Jahr 2011 69 055 Übernachtungen (davon 35 723 Frauen und 33 332 Kinder) in insgesamt 255 zur Verfügung stehenden Betten. Aufgenommen wurden im Jahr 2011 insgesamt 2176 Personen (davon 1115 Frauen und 1061 Kinder). Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer betrug 27 Tage. 2011 kam es laut Statistik der DAO in Frauenhäusern zu 1388 Abweisungen, was einer Rate von 55 Prozent entspricht. Die Zahlen für 2012 liegen zurzeit noch nicht vor. Das einzige Männerhaus der Schweiz im Kanton Aargau verzeichnete 2012 305 Übernachtungen (davon 182 Männer und 123 Kinder) in einem aufgrund von kantonalen Vorschriften von 10 (2011) auf 3 (2012) Betten reduzierten Angebot. Aufgenommen wurden im Jahr 2012 insgesamt 15 Personen (davon 9 Männer und 6 Kinder). Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer betrug 15 Tage. Abgewiesen werden mussten 14 Männer.</p><p>3. Der letzte Länderbericht von Women Against Violence Europe (Wave) aus dem Jahr 2011 beurteilt die Anzahl der in der Schweiz zur Verfügung stehenden Schutzplätze als ungenügend; sie erfülle die Empfehlung des Europarates nicht, wie sie sich im Begleitbericht zum Übereinkommen zur Verhinderung und zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (CETS Nr. 210) findet. Demnach sollte ein Platz pro 10 000 Einwohner bzw. Einwohnerinnen in allen Regionen zur Verfügung stehen. Der Wave-Bericht 2011 spricht von einer fehlenden Anzahl von 482 Plätzen in der Schweiz.</p><p>4. Die Finanzierung von Frauen- und Männerhäusern liegt in der Kompetenz der Kantone und ist uneinheitlich geregelt. Bei einer Finanzierung stützen sich die Kantone meist auf die kantonalen Sozialhilfegesetze und weitere Erlasse. Vereinzelt bestehen Leistungsverträge. Auch die Form der Finanzierung ist unterschiedlich: Es bestehen Modelle der pauschalisierten und aufwandorientierten Finanzierung sowie der Fest- und der Fehlbetragsfinanzierung. Die Schweizerische Verbindungsstellen-Konferenz Opferhilfe empfiehlt in ihren Richtlinien (Ziff. 3.3.2), die Kosten für den Aufenthalt von 21 Tagen in einem Frauenhaus als Soforthilfe zu übernehmen. Eine zusätzliche Kostenübernahme hängt von den konkreten Umständen ab. Die Praxis der Kantone zur Frage, in welchem Umfang die Sozialhilfe im Einzelfall die Kosten für einen Aufenthalt in einem Frauenhaus übernimmt, ist unterschiedlich.</p><p>5./6. Im Rahmen der 2016 geplanten Evaluation des Opferhilfegesetzes (SR 312.5) wird das Bundesamt für Justiz u. a. auch die Frage untersuchen, ob und inwieweit die Unterstützungs- und Beratungsangebote den Bedürfnissen der verschiedenen Gruppen von Opfern von Straftaten, u. a. jenen von häuslicher Gewalt, gerecht werden (siehe Massnahme I aus dem Bericht des Bundesrates "Gewalt in Paarbeziehungen. Ursachen und in der Schweiz getroffene Massnahmen" in Erfüllung des Postulates Stump 05.3694 vom 7. Oktober 2005, BBl 2009 4115). Sollte die Evaluation des Opferhilfegesetzes in diesen Punkten Lücken aufzeigen, wäre zu prüfen, mit welchen Massnahmen auf Bundes- und/oder Kantonsebene eine genügende Anzahl von Schutzunterkünften und deren Finanzierung sichergestellt werden kann.</p><p>Dem Anliegen des Postulates wird durch die Publikationen des BFS und die geplante umfassende Evaluation des Opferhilfegesetzes Rechnung getragen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten aufzuzeigen:</p><p>1. wie sich die Zahl der von häuslicher Gewalt Betroffenen, nach Frauen, Männern und Kindern aufgeschlüsselt, in den letzten vier Jahren entwickelt hat;</p><p>2. wie viele Personen Platz in einem Frauen- bzw. Männerhaus pro Jahr finden, wie viele abgewiesen werden mussten;</p><p>3. wie viele Plätze für Männer bzw. Frauen zur Verfügung stehen, wie viele nötig wären und nach dem Wave Country Report 2012 angemessen wären;</p><p>4. wie die verschiedenen Frauen- und Männerhäuser finanziert sind;</p><p>5. welche rechtlichen Grundlagen ermöglichen würden bzw. zu schaffen wären, damit der Bund Kantone und Gemeinden bei der Errichtung von Plätzen für Opfer häuslicher Gewalt (Frauen- bzw. Männerhaus) unterstützen kann;</p><p>6. dabei ist die Frage der Anschubfinanzierung im Rahmen von Pilotprojekten zu prüfen.</p>
  • Schutz für alle von häuslicher Gewalt Bedrohten und Betroffenen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gewalt in Familien nimmt zu. Sie trifft Männer und Frauen, am schlimmsten aber die Kinder. Oft bleibt nur eines, nämlich Zuflucht an einem sicheren Ort zu suchen. Der Dachverband der Schweizer Frauenhäuser meldet, dass Hilfesuchende oft abgewiesen werden, aus Mangel an Plätzen. Das ist nicht zu verantworten. Die Finanzierungsstruktur scheint ein Hindernis für ein bedarfsgerechtes Angebot zu sein. Der Europarat hält fest: Häusliche Gewalt ist die Hauptursache für den Tod oder Gesundheitsschädigungen bei Frauen zwischen 16 und 44 Jahren. Gewalt in der Partnerschaft trifft Frauen und Männer aller Kulturen, Bildungsniveaus und jeden Alters, zum Teil über Jahre hinweg, mit steigender Gewaltintensität. 2011 kam es zu mehr als 15 000 Straftaten der häuslichen Gewalt (BFS, Dezember 2012). Von 2009 bis 2011 gingen die Fälle etwas zurück. Die Schwere hingegen nahm deutlich zu. Ein Ausstieg aus der Gewaltspirale ist schwierig. Die Schweiz hat 17 Frauenhäuser. Als Kriseninterventionsstellen geben sie Betroffenen und deren Kindern Notunterkunft, Schutz, Betreuung und Beratung. Sie ermöglichen ihnen damit, neue Wege zu finden. Doch die Zahl der Plätze ist zu knapp. Bern, Basel und Zürich mussten Schutzsuchende abweisen. Für Männer gibt es so gut wie keine Plätze. Gewaltprävention, die Gewährung von Schutz und Sicherheit für die Opfer sind staatliche Aufgaben. Wo Familien unter Gewalt leiden, sind alle staatlichen Ebenen gefordert, zu handeln und für genügend Zufluchtsmöglichkeiten zu sorgen. Der Bund hat die Kantone darin zu unterstützen.</p>
    • <p>1. Das Bundesamt für Statistik (BFS) hat im November 2012 eine Übersichtspublikation zur polizeilich registrierten häuslichen Gewalt herausgegeben. Diese Studie zeigt, dass es in den Jahren 2009 bis 2011 zu einem Rückgang der polizeilich registrierten Straftaten im häuslichen Bereich kam (14 881 registrierte Straftaten 2011, minus 7,3 Prozent). Eine Ausnahme bilden jedoch schwere physische Gewaltstraftaten wie versuchte und vollendete Tötungsdelikte (92 registrierte Straftaten 2011, plus 16,5 Prozent) und schwere Körperverletzungen (70 registrierte Straftaten 2011, plus 27,3 Prozent). Die jährlich aktualisierte polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) hat für das Jahr 2012 15 810 Straftaten häuslicher Gewalt, meistens Gewalt in der Partnerschaft, registriert. Dies entspricht einer Zunahme von 6 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Da nicht alle Straftaten verzeigt werden, müssen diese Zahlen als Minimalwerte angesehen werden. Die Daten der PKS zu häuslicher Gewalt sind nach Geschlecht aufgeschlüsselt; aus der Übersichtspublikation 2009-2011 sind auch die Rate der geschädigten Kinder und deren Alter ersichtlich.</p><p>2. Laut Statistik der Dachorganisation der Frauenhäuser der Schweiz (DAO) verzeichneten ihre Mitglieder für das Jahr 2011 69 055 Übernachtungen (davon 35 723 Frauen und 33 332 Kinder) in insgesamt 255 zur Verfügung stehenden Betten. Aufgenommen wurden im Jahr 2011 insgesamt 2176 Personen (davon 1115 Frauen und 1061 Kinder). Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer betrug 27 Tage. 2011 kam es laut Statistik der DAO in Frauenhäusern zu 1388 Abweisungen, was einer Rate von 55 Prozent entspricht. Die Zahlen für 2012 liegen zurzeit noch nicht vor. Das einzige Männerhaus der Schweiz im Kanton Aargau verzeichnete 2012 305 Übernachtungen (davon 182 Männer und 123 Kinder) in einem aufgrund von kantonalen Vorschriften von 10 (2011) auf 3 (2012) Betten reduzierten Angebot. Aufgenommen wurden im Jahr 2012 insgesamt 15 Personen (davon 9 Männer und 6 Kinder). Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer betrug 15 Tage. Abgewiesen werden mussten 14 Männer.</p><p>3. Der letzte Länderbericht von Women Against Violence Europe (Wave) aus dem Jahr 2011 beurteilt die Anzahl der in der Schweiz zur Verfügung stehenden Schutzplätze als ungenügend; sie erfülle die Empfehlung des Europarates nicht, wie sie sich im Begleitbericht zum Übereinkommen zur Verhinderung und zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (CETS Nr. 210) findet. Demnach sollte ein Platz pro 10 000 Einwohner bzw. Einwohnerinnen in allen Regionen zur Verfügung stehen. Der Wave-Bericht 2011 spricht von einer fehlenden Anzahl von 482 Plätzen in der Schweiz.</p><p>4. Die Finanzierung von Frauen- und Männerhäusern liegt in der Kompetenz der Kantone und ist uneinheitlich geregelt. Bei einer Finanzierung stützen sich die Kantone meist auf die kantonalen Sozialhilfegesetze und weitere Erlasse. Vereinzelt bestehen Leistungsverträge. Auch die Form der Finanzierung ist unterschiedlich: Es bestehen Modelle der pauschalisierten und aufwandorientierten Finanzierung sowie der Fest- und der Fehlbetragsfinanzierung. Die Schweizerische Verbindungsstellen-Konferenz Opferhilfe empfiehlt in ihren Richtlinien (Ziff. 3.3.2), die Kosten für den Aufenthalt von 21 Tagen in einem Frauenhaus als Soforthilfe zu übernehmen. Eine zusätzliche Kostenübernahme hängt von den konkreten Umständen ab. Die Praxis der Kantone zur Frage, in welchem Umfang die Sozialhilfe im Einzelfall die Kosten für einen Aufenthalt in einem Frauenhaus übernimmt, ist unterschiedlich.</p><p>5./6. Im Rahmen der 2016 geplanten Evaluation des Opferhilfegesetzes (SR 312.5) wird das Bundesamt für Justiz u. a. auch die Frage untersuchen, ob und inwieweit die Unterstützungs- und Beratungsangebote den Bedürfnissen der verschiedenen Gruppen von Opfern von Straftaten, u. a. jenen von häuslicher Gewalt, gerecht werden (siehe Massnahme I aus dem Bericht des Bundesrates "Gewalt in Paarbeziehungen. Ursachen und in der Schweiz getroffene Massnahmen" in Erfüllung des Postulates Stump 05.3694 vom 7. Oktober 2005, BBl 2009 4115). Sollte die Evaluation des Opferhilfegesetzes in diesen Punkten Lücken aufzeigen, wäre zu prüfen, mit welchen Massnahmen auf Bundes- und/oder Kantonsebene eine genügende Anzahl von Schutzunterkünften und deren Finanzierung sichergestellt werden kann.</p><p>Dem Anliegen des Postulates wird durch die Publikationen des BFS und die geplante umfassende Evaluation des Opferhilfegesetzes Rechnung getragen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten aufzuzeigen:</p><p>1. wie sich die Zahl der von häuslicher Gewalt Betroffenen, nach Frauen, Männern und Kindern aufgeschlüsselt, in den letzten vier Jahren entwickelt hat;</p><p>2. wie viele Personen Platz in einem Frauen- bzw. Männerhaus pro Jahr finden, wie viele abgewiesen werden mussten;</p><p>3. wie viele Plätze für Männer bzw. Frauen zur Verfügung stehen, wie viele nötig wären und nach dem Wave Country Report 2012 angemessen wären;</p><p>4. wie die verschiedenen Frauen- und Männerhäuser finanziert sind;</p><p>5. welche rechtlichen Grundlagen ermöglichen würden bzw. zu schaffen wären, damit der Bund Kantone und Gemeinden bei der Errichtung von Plätzen für Opfer häuslicher Gewalt (Frauen- bzw. Männerhaus) unterstützen kann;</p><p>6. dabei ist die Frage der Anschubfinanzierung im Rahmen von Pilotprojekten zu prüfen.</p>
    • Schutz für alle von häuslicher Gewalt Bedrohten und Betroffenen

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