Gegenvorschlag zum Zulassungsstopp für Ärzte

ShortId
13.3265
Id
20133265
Updated
28.07.2023 15:17
Language
de
Title
Gegenvorschlag zum Zulassungsstopp für Ärzte
AdditionalIndexing
2841;Bewilligung;Beschäftigungsplanung;Moratorium;Arbeitskräftebedarf;Arbeitserlaubnis;Unternehmensgründung;Krankenkasse;Arzt/Ärztin;Fremdarbeiter/in;Vertrag des Privatrechts
1
  • L04K01050402, Arzt/Ärztin
  • L05K0702020302, Arbeitskräftebedarf
  • L05K0702030302, Arbeitserlaubnis
  • L05K0806010102, Bewilligung
  • L06K070304020402, Unternehmensgründung
  • L05K0702020109, Fremdarbeiter/in
  • L05K0702030306, Beschäftigungsplanung
  • L04K08020318, Moratorium
  • L04K05070201, Vertrag des Privatrechts
  • L05K0104010902, Krankenkasse
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Infolge der Aufhebung des Zulassungsstopps haben seit 1. Januar 2012 die Anträge für die Eröffnung neuer Arztpraxen stark zugenommen.</p><p>Die Absicht des Bundesrates besteht darin, den Zulassungsstopp für Spezialisten für drei weitere Jahre (bis März 2016) wieder einzuführen. Dieser Schritt kommt einer staatlichen Planung des ambulanten Bereichs gleich und überträgt den Kantonen weitere Aufgaben und regulatorische Kompetenzen. Die Rolle der Kantone ist heute bereits sehr umfassend (Spitaleigentümer, Tarifgenehmigungs- und Tariffestsetzungsbehörde usw.). Deren Kompetenzen sollten daher nicht noch mehr ausgeweitet werden, und ihre Aufgaben sollten auf die Sicherstellung der Rahmenbedingungen und der medizinischen Versorgung begrenzt werden.</p><p>Statt den Kantonen noch mehr Kompetenzen zu übergeben, sollte der Bundesrat die Vertragsfreiheit einführen. Diese sollte aber nur dann zur Anwendung kommen, wenn in einem Kanton mehr Ärzte praktizieren, als für die Sicherstellung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung notwendig ist. Nach Anhörung der Ärzte und der Versicherer soll der Bundesrat die entsprechende Anzahl Ärzte festlegen, welche für die ganze Schweiz einheitlich (pro 1000 Einwohner) und nach Facharztgruppen definiert werden sollte.</p>
  • <p>Die Zulassungsbeschränkung von Leistungserbringern zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung ist am 31. Dezember 2011 ausgelaufen. Seither ist in einigen Kantonen ein erheblicher Anstieg der Anzahl ambulanter Leistungserbringer festzustellen. Die unerwünschten Auswirkungen dieses Anstiegs - insbesondere die Problematik steigender Kosten im ambulanten Bereich - haben den Bundesrat dazu bewogen, auch im Nachgang zur Motion Humbel 12.3600, "Steuerung der Ärztezulassung im KVG wieder einführen", dem Parlament die kurzfristig anwendbare Massnahme der vorübergehenden Wiedereinführung der bedarfsabhängigen Zulassung vorzuschlagen. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die bedarfsabhängige Zulassung auch unerwünschte Auswirkungen mit sich bringt. Deshalb soll sie nur für eine zeitlich begrenzte Dauer wieder eingeführt werden. Die Entscheidung, ob die Massnahme eingeführt werden soll, obliegt nun dem Parlament.</p><p>Da das Parlament noch nicht über die befristete Wiedereinführung der bedarfsabhängigen Zulassung entschieden hat, erscheint es dem Bundesrat zum heutigen Zeitpunkt nicht opportun, dem Parlament einen Vorschlag zur bedarfsabhängigen Zulassung zu unterbreiten. Zudem sind in Bezug auf die Vertragsfreiheit in der Vergangenheit sowohl parlamentarische Vorstösse (z. B. Motion Forster 08.3929, "Ablösung des Zulassungsstopps für Ärzte durch eine freiheitliche und praxistaugliche Lösung", sowie zuletzt Motion Gutzwiller 12.3638, "KVG. Vertragsfreiheit einführen") wie auch die Vorlage des Bundesrates 04.032, "Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Vertragsfreiheit", vom Parlament entweder abgelehnt worden, bzw. es wurde nicht darauf eingetreten. Auch im Rahmen der Beratung der Vorlage über die befristete Wiedereinführung der bedarfsabhängigen Zulassung wurde der Antrag auf Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat mit dem Auftrag, eine definitive Lösung vorzulegen, die u. a. auch eine Lockerung des Vertragszwangs vorsieht, vom Ständerat abgelehnt.</p><p>Der Bundesrat will die bedarfsabhängige Zulassung mittelfristig durch eine taugliche und nachhaltige Regelung zur Steuerung des ambulanten Bereichs ersetzen, die sowohl zur Eindämmung der Kosten beiträgt als auch die Versorgung sicherstellt. Bei der Erarbeitung dieser Regelung sollen die Anspruchsgruppen (insbesondere Versicherer, Ärzte und Patienten) mit einbezogen und sämtliche in diesem Zusammenhang vom Parlament eingereichten Vorschläge vertieft geprüft und wenn möglich berücksichtigt werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird bezüglich der Beschränkung der Zulassung zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung beauftragt, auf ein Moratorium zu verzichten und ab einer bestimmten Ärztedichte die Vertragsfreiheit einzuführen. Er soll dem Parlament die hierzu notwendigen Gesetzesänderungen vorschlagen.</p>
  • Gegenvorschlag zum Zulassungsstopp für Ärzte
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20163000
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Infolge der Aufhebung des Zulassungsstopps haben seit 1. Januar 2012 die Anträge für die Eröffnung neuer Arztpraxen stark zugenommen.</p><p>Die Absicht des Bundesrates besteht darin, den Zulassungsstopp für Spezialisten für drei weitere Jahre (bis März 2016) wieder einzuführen. Dieser Schritt kommt einer staatlichen Planung des ambulanten Bereichs gleich und überträgt den Kantonen weitere Aufgaben und regulatorische Kompetenzen. Die Rolle der Kantone ist heute bereits sehr umfassend (Spitaleigentümer, Tarifgenehmigungs- und Tariffestsetzungsbehörde usw.). Deren Kompetenzen sollten daher nicht noch mehr ausgeweitet werden, und ihre Aufgaben sollten auf die Sicherstellung der Rahmenbedingungen und der medizinischen Versorgung begrenzt werden.</p><p>Statt den Kantonen noch mehr Kompetenzen zu übergeben, sollte der Bundesrat die Vertragsfreiheit einführen. Diese sollte aber nur dann zur Anwendung kommen, wenn in einem Kanton mehr Ärzte praktizieren, als für die Sicherstellung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung notwendig ist. Nach Anhörung der Ärzte und der Versicherer soll der Bundesrat die entsprechende Anzahl Ärzte festlegen, welche für die ganze Schweiz einheitlich (pro 1000 Einwohner) und nach Facharztgruppen definiert werden sollte.</p>
    • <p>Die Zulassungsbeschränkung von Leistungserbringern zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung ist am 31. Dezember 2011 ausgelaufen. Seither ist in einigen Kantonen ein erheblicher Anstieg der Anzahl ambulanter Leistungserbringer festzustellen. Die unerwünschten Auswirkungen dieses Anstiegs - insbesondere die Problematik steigender Kosten im ambulanten Bereich - haben den Bundesrat dazu bewogen, auch im Nachgang zur Motion Humbel 12.3600, "Steuerung der Ärztezulassung im KVG wieder einführen", dem Parlament die kurzfristig anwendbare Massnahme der vorübergehenden Wiedereinführung der bedarfsabhängigen Zulassung vorzuschlagen. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die bedarfsabhängige Zulassung auch unerwünschte Auswirkungen mit sich bringt. Deshalb soll sie nur für eine zeitlich begrenzte Dauer wieder eingeführt werden. Die Entscheidung, ob die Massnahme eingeführt werden soll, obliegt nun dem Parlament.</p><p>Da das Parlament noch nicht über die befristete Wiedereinführung der bedarfsabhängigen Zulassung entschieden hat, erscheint es dem Bundesrat zum heutigen Zeitpunkt nicht opportun, dem Parlament einen Vorschlag zur bedarfsabhängigen Zulassung zu unterbreiten. Zudem sind in Bezug auf die Vertragsfreiheit in der Vergangenheit sowohl parlamentarische Vorstösse (z. B. Motion Forster 08.3929, "Ablösung des Zulassungsstopps für Ärzte durch eine freiheitliche und praxistaugliche Lösung", sowie zuletzt Motion Gutzwiller 12.3638, "KVG. Vertragsfreiheit einführen") wie auch die Vorlage des Bundesrates 04.032, "Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Vertragsfreiheit", vom Parlament entweder abgelehnt worden, bzw. es wurde nicht darauf eingetreten. Auch im Rahmen der Beratung der Vorlage über die befristete Wiedereinführung der bedarfsabhängigen Zulassung wurde der Antrag auf Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat mit dem Auftrag, eine definitive Lösung vorzulegen, die u. a. auch eine Lockerung des Vertragszwangs vorsieht, vom Ständerat abgelehnt.</p><p>Der Bundesrat will die bedarfsabhängige Zulassung mittelfristig durch eine taugliche und nachhaltige Regelung zur Steuerung des ambulanten Bereichs ersetzen, die sowohl zur Eindämmung der Kosten beiträgt als auch die Versorgung sicherstellt. Bei der Erarbeitung dieser Regelung sollen die Anspruchsgruppen (insbesondere Versicherer, Ärzte und Patienten) mit einbezogen und sämtliche in diesem Zusammenhang vom Parlament eingereichten Vorschläge vertieft geprüft und wenn möglich berücksichtigt werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird bezüglich der Beschränkung der Zulassung zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung beauftragt, auf ein Moratorium zu verzichten und ab einer bestimmten Ärztedichte die Vertragsfreiheit einzuführen. Er soll dem Parlament die hierzu notwendigen Gesetzesänderungen vorschlagen.</p>
    • Gegenvorschlag zum Zulassungsstopp für Ärzte

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