Praktika für den Wiedereinstieg ins Berufsleben. Rolle des Bundes

ShortId
13.3272
Id
20133272
Updated
28.07.2023 15:19
Language
de
Title
Praktika für den Wiedereinstieg ins Berufsleben. Rolle des Bundes
AdditionalIndexing
15;04;Wiedereinstieg ins Berufsleben;Bundesverwaltung;Berufspraktikum;öffentliches Unternehmen
1
  • L04K13020202, Berufspraktikum
  • L04K08060103, Bundesverwaltung
  • L05K0806011001, öffentliches Unternehmen
  • L05K0702030305, Wiedereinstieg ins Berufsleben
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Immer mehr Personen, grösstenteils Frauen, wollen wieder ins Berufsleben einsteigen, nachdem sie wegen Betreuungsaufgaben ihre Erwerbstätigkeit zeitweilig unterbrochen oder stark reduziert haben. Entsprechend werden Kurse und Ausbildungen zur Förderung des Wiedereinstiegs ins Berufsleben angeboten. Leider ist es für die Personen, die diese Angebote nutzen, oft schwierig, Praktikumsplätze zu finden, was auch die Organisatoren solcher Ausbildungen bestätigen. Der Bund muss hier eine Vorbildrolle einnehmen, Praktikumsplätze anbieten und die nötigen Massnahmen treffen, damit es solche Möglichkeiten auch in den Unternehmen gibt, die dem Bund ganz oder teilweise gehören.</p>
  • <p>Die Bundesverwaltung achtet auf eine diskriminierungsfreie Rekrutierung, fördert die Chancengleichheit zwischen Frau und Mann und ermöglicht eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. So haben Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger die gleichen Chancen auf eine Festanstellung wie alle anderen Bewerberinnen und Bewerber.</p><p>Die Bundesverwaltung bietet bereits seit Jahren Praktika für Studierende und Hochschulabsolventinnen und -absolventen an. Der Zweck der Praktika ist die Vermittlung von Praxiserfahrungen. Die Bundesverwaltung ist sich ihrer volkswirtschaftlichen Verantwortung bewusst. Sie leistet einen wichtigen Beitrag dazu, dass junge Leute eine praxisorientierte Aus- und Weiterbildung erhalten, und ermöglicht ihnen damit einen Einstieg ins Erwerbsleben.</p><p>Der Praktikumslohn ist deutlich tiefer als bei einer normalen Anstellung (Praktikumslohn mit dem Master-Abschluss: monatlich Fr. 4176.45, Stand 2013). Die Praktikumsdauer ist auf maximal ein Jahr befristet, und nach dem Praktikum besteht keine Garantie auf eine Weiterbeschäftigung bzw. kein Anspruch auf eine feste Anstellung. Unter diesen Voraussetzungen erachtet der Bundesrat ein Praktikum als eine nichtangemessene und nichtnachhaltige Massnahme für Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger. Diese Personen sollen eine feste Anstellung mit einem angemessenen Lohn für ihr Alter und ihre allfällig schon vorhandene Berufserfahrung erhalten.</p><p>Um den Wiedereinstieg zu erleichtern und zu ermöglichen, bietet die Bundesverwaltung moderne Arbeitszeitformen (Teilzeitarbeit, Telearbeit, Jobsharing usw.) und flexible Arbeitszeitmodelle (Vertrauensarbeitszeit, Jahresarbeitszeit, gleitende Arbeitszeit usw.) an. Alle neu zu besetzenden Vollzeitstellen in der Bundesverwaltung werden zudem grundsätzlich mit einem Beschäftigungsgrad von 80 bis 100 Prozent ausgeschrieben.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Massnahmen zu treffen, damit im öffentlichen Sektor (Bund sowie Unternehmen, die dem Bund ganz oder teilweise gehören) ein angemessenes Angebot an Praktikumsstellen besteht für Personen, die Kurse und Ausbildungen für den beruflichen Wiedereinstieg absolvieren.</p>
  • Praktika für den Wiedereinstieg ins Berufsleben. Rolle des Bundes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Immer mehr Personen, grösstenteils Frauen, wollen wieder ins Berufsleben einsteigen, nachdem sie wegen Betreuungsaufgaben ihre Erwerbstätigkeit zeitweilig unterbrochen oder stark reduziert haben. Entsprechend werden Kurse und Ausbildungen zur Förderung des Wiedereinstiegs ins Berufsleben angeboten. Leider ist es für die Personen, die diese Angebote nutzen, oft schwierig, Praktikumsplätze zu finden, was auch die Organisatoren solcher Ausbildungen bestätigen. Der Bund muss hier eine Vorbildrolle einnehmen, Praktikumsplätze anbieten und die nötigen Massnahmen treffen, damit es solche Möglichkeiten auch in den Unternehmen gibt, die dem Bund ganz oder teilweise gehören.</p>
    • <p>Die Bundesverwaltung achtet auf eine diskriminierungsfreie Rekrutierung, fördert die Chancengleichheit zwischen Frau und Mann und ermöglicht eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. So haben Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger die gleichen Chancen auf eine Festanstellung wie alle anderen Bewerberinnen und Bewerber.</p><p>Die Bundesverwaltung bietet bereits seit Jahren Praktika für Studierende und Hochschulabsolventinnen und -absolventen an. Der Zweck der Praktika ist die Vermittlung von Praxiserfahrungen. Die Bundesverwaltung ist sich ihrer volkswirtschaftlichen Verantwortung bewusst. Sie leistet einen wichtigen Beitrag dazu, dass junge Leute eine praxisorientierte Aus- und Weiterbildung erhalten, und ermöglicht ihnen damit einen Einstieg ins Erwerbsleben.</p><p>Der Praktikumslohn ist deutlich tiefer als bei einer normalen Anstellung (Praktikumslohn mit dem Master-Abschluss: monatlich Fr. 4176.45, Stand 2013). Die Praktikumsdauer ist auf maximal ein Jahr befristet, und nach dem Praktikum besteht keine Garantie auf eine Weiterbeschäftigung bzw. kein Anspruch auf eine feste Anstellung. Unter diesen Voraussetzungen erachtet der Bundesrat ein Praktikum als eine nichtangemessene und nichtnachhaltige Massnahme für Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger. Diese Personen sollen eine feste Anstellung mit einem angemessenen Lohn für ihr Alter und ihre allfällig schon vorhandene Berufserfahrung erhalten.</p><p>Um den Wiedereinstieg zu erleichtern und zu ermöglichen, bietet die Bundesverwaltung moderne Arbeitszeitformen (Teilzeitarbeit, Telearbeit, Jobsharing usw.) und flexible Arbeitszeitmodelle (Vertrauensarbeitszeit, Jahresarbeitszeit, gleitende Arbeitszeit usw.) an. Alle neu zu besetzenden Vollzeitstellen in der Bundesverwaltung werden zudem grundsätzlich mit einem Beschäftigungsgrad von 80 bis 100 Prozent ausgeschrieben.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Massnahmen zu treffen, damit im öffentlichen Sektor (Bund sowie Unternehmen, die dem Bund ganz oder teilweise gehören) ein angemessenes Angebot an Praktikumsstellen besteht für Personen, die Kurse und Ausbildungen für den beruflichen Wiedereinstieg absolvieren.</p>
    • Praktika für den Wiedereinstieg ins Berufsleben. Rolle des Bundes

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