Mehrwertsteuer-Befreiung für Anlage-Edelmetalle
- ShortId
-
13.3279
- Id
-
20133279
- Updated
-
28.07.2023 07:39
- Language
-
de
- Title
-
Mehrwertsteuer-Befreiung für Anlage-Edelmetalle
- AdditionalIndexing
-
24;Steuerbefreiung;Silber;Platin;Edelmetall;Mehrwertsteuer;Gold;Kapitalanlage
- 1
-
- L05K1101010301, Gold
- L06K070502010201, Platin
- L06K070502010202, Silber
- L04K11070103, Mehrwertsteuer
- L05K1107030701, Steuerbefreiung
- L05K0705020102, Edelmetall
- L05K1106020101, Kapitalanlage
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Keines der vier Edelmetalle in Münzen- oder Barrenform wird für einen "Endverbrauch" (Art. 1 MWSTG) gekauft. Beide Anlageformen dienen allein der Werterhaltung. Ein Verbrauch (Nutzung für technische Erzeugnisse) ist nicht wirtschaftlich. Diese Metalle werfen keine Dividenden oder Zinsen ab. Daher kann ein "Gebrauch" und eine "Nutzung" nach Artikel 3 Buchstabe d ausgeschlossen werden.</p><p>Beim Handwechsel von Gold- bzw. Silbermünzen oder -barren wird keine Leistung in Rechnung gestellt und kein Entgelt von Käufer zu Verkäufer entrichtet. Der Preis wird täglich international festgelegt (London Fixing). Ein Gewinn entsteht nur, wenn der Verkäufer die Münzen und Barren zu tieferem Preis eingekauft hat. Kursgewinne sind bei Privatpersonen von der Steuer befreit.</p><p>Beim Handel mit Gold- und Silbermünzen bzw. -barren wird kein "Mehrwert" nach Artikel 18 MWSTG generiert. Es wird nichts an den Eigenschaften (Gewicht, Form, Zusammenstellung, Prägung, Reinheit) der Münzen und Barren geändert.</p><p>Die Schweiz hat kein Abkommen mit der EU unterzeichnet, welches vorschreibt, dass Gold- und Silbermünzen und -barren der Mehrwertsteuer unterstellt sein müssen. Deutschland plant eine Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Anlagesilber per 1. Januar 2014 von 7 Prozent auf 19 Prozent. Ein Anreiz zum Schmuggeln besteht. Allerdings ist dies ein Problem Deutschlands. In anderen Euroländern bleibt ein reduzierter Mehrwertsteuersatz auf Silber bestehen (z. B. Niederlande 6 Prozent). In Singapur wird Anlagegold und -silber wie Aktien und festverzinsliche Wertpapiere mehrwertsteuerfrei gehandelt. Man will Silber und Gold gegenüber anderen Anlageformen nicht benachteiligen. Auch in Estland wird bereits heute keine Mehrwertsteuer auf Silber erhoben. Der globale Trend geht hin zu Mehrwertsteuer-befreiten Edelmetallen.</p><p>Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 18. Mai 2011 zur Motion 11.3303 ausführt, betragen die Einnahmen aus der Mehrwertsteuer auf Silber in Münzen- und Barrenform in Silberboomjahren bis 40 Millionen Franken. Das sind 0,064 Prozent der Bundeseinnahmen 2010 - ein verkraftbarer Betrag.</p>
- <p>Die Mehrwertsteuer ist eine allgemeine Verbrauchssteuer nach dem System der Netto-Allphasensteuer mit Vorsteuerabzug. Die Steuer bezweckt die Besteuerung des nichtunternehmerischen Endverbrauchs im Inland (Art. 1 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer, MWSTG; SR 641.20). Somit unterliegen alle Leistungen, die im Inland gegen Entgelt erbracht werden, der Mehrwertsteuer, sofern sie nicht gestützt auf das MWSTG ausgenommen oder befreit sind.</p><p>Seit 1954 - mit einem Unterbruch vom 1. Januar 1980 bis 30. September 1986 - sind die Inlandumsätze und die Einfuhr von Währungsgold von der Umsatzbesteuerung befreit. Auch das am 1. Januar 2010 in Kraft getretene MWSTG gibt in Artikel 107 dem Bundesrat die Kompetenz, von diesem Gesetz abweichende Bestimmungen über die Besteuerung von Münz- und Feingold zu erlassen. Der Bundesrat hat von dieser Befugnis Gebrauch gemacht und in Artikel 44 der Mehrwertsteuerverordnung vom 27. November 2009 (SR 641.201) festgehalten, dass Umsätze von Münz- und Feingold von der Mehrwertsteuer befreit sind. Das EU-Recht kennt eine vergleichbare Bestimmung. Insofern stimmt das schweizerische MWSTG mit dem EU-Recht überein.</p><p>Verkäufe von Silber in Münzen- und Barrenform sind in Deutschland mit 19 Prozent (bis voraussichtlich Ende 2013: 7 Prozent auf Silbermünzen, die als gesetzliches Zahlungsmittel gelten), in Frankreich mit 19,6 Prozent, in Italien mit 21 Prozent und in Österreich mit 20 Prozent Mehrwertsteuer belastet. Auch in den übrigen Ländern der EU gilt praktisch durchwegs der Normalsatz von mindestens 15 Prozent. Nur in den Niederlanden (Steuersatz 6 Prozent) und in Estland (steuerbefreit) gibt es Sonderbehandlungen für Silbermünzen, die als gesetzliches Zahlungsmittel gelten. Silber in Barrenform wird jedoch auch in diesen beiden Ländern zum Normalsatz besteuert. Für Verkäufe von Platin und Palladium gilt in allen EU-Ländern der Normalsatz. Von einem globalen Trend zu Mehrwertsteuer-befreiten Edelmetallen kann somit nicht gesprochen werden. Eine Steuerbefreiung von Silber, Platin und Palladium in Münzen- und Barrenform würde somit den Schmuggel in die EU äusserst attraktiv machen. Dies ist nach Ansicht des Bundesrates nicht nur ein Problem der Nachbarländer, sondern auch ein Problem der Schweiz.</p><p>Silber, Platin und Palladium sind ausserdem wichtige Rohstoffe für die schweizerische Industrie. Eine mit der spekulativen Anlage in diese Edelmetalle verbundene Verknappung und Preissteigerung, welcher durch einen Verzicht auf Besteuerung Vorschub geleistet würde, liegt nicht im Interesse des Werkplatzes Schweiz.</p><p>Zudem haben zahlreiche Produkte sowohl Anlage- als auch Dekorations- und Sammlerwert und werden also mit einem Aufpreis zum Edelmetallwert verkauft. Die Importe und Exporte von Silber, Platin und Palladium unterliegen grossen Schwankungen. Als Edelmetallanlagen sind Platin und Palladium im Vergleich zu Silber und insbesondere zu Gold von untergeordneter Bedeutung. Demzufolge wären die finanziellen Folgen einer Steuerbefreiung von Silber, Platin und Palladium in Münzen- und Barrenform für die Bundeskasse vergleichbar mit einer blossen Befreiung von Silber (vgl. hierzu Motion 11.3303, "Befreiung des Silbers von der Mehrwertsteuer"). In normalen Jahren würde eine Befreiung nur zu geringfügigen Mindereinnahmen aus der Mehrwertsteuer führen. In Boomjahren hingegen dürften die Mindereinnahmen bis zu 40 Millionen Franken betragen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG) so zu ändern, dass sowohl Gold (Feinheit minimal 995/1000) wie auch Silber (Feinheit 999/1000), Platin und Palladium (Feinheit 999,5/1000) in Münzen- oder Barrenform von der Mehrwertsteuer befreit sind und die Bestimmungen gemäss Artikel 107 Buchstabe 2 MWSTG im gleichen Sinne angepasst werden.</p>
- Mehrwertsteuer-Befreiung für Anlage-Edelmetalle
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Keines der vier Edelmetalle in Münzen- oder Barrenform wird für einen "Endverbrauch" (Art. 1 MWSTG) gekauft. Beide Anlageformen dienen allein der Werterhaltung. Ein Verbrauch (Nutzung für technische Erzeugnisse) ist nicht wirtschaftlich. Diese Metalle werfen keine Dividenden oder Zinsen ab. Daher kann ein "Gebrauch" und eine "Nutzung" nach Artikel 3 Buchstabe d ausgeschlossen werden.</p><p>Beim Handwechsel von Gold- bzw. Silbermünzen oder -barren wird keine Leistung in Rechnung gestellt und kein Entgelt von Käufer zu Verkäufer entrichtet. Der Preis wird täglich international festgelegt (London Fixing). Ein Gewinn entsteht nur, wenn der Verkäufer die Münzen und Barren zu tieferem Preis eingekauft hat. Kursgewinne sind bei Privatpersonen von der Steuer befreit.</p><p>Beim Handel mit Gold- und Silbermünzen bzw. -barren wird kein "Mehrwert" nach Artikel 18 MWSTG generiert. Es wird nichts an den Eigenschaften (Gewicht, Form, Zusammenstellung, Prägung, Reinheit) der Münzen und Barren geändert.</p><p>Die Schweiz hat kein Abkommen mit der EU unterzeichnet, welches vorschreibt, dass Gold- und Silbermünzen und -barren der Mehrwertsteuer unterstellt sein müssen. Deutschland plant eine Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Anlagesilber per 1. Januar 2014 von 7 Prozent auf 19 Prozent. Ein Anreiz zum Schmuggeln besteht. Allerdings ist dies ein Problem Deutschlands. In anderen Euroländern bleibt ein reduzierter Mehrwertsteuersatz auf Silber bestehen (z. B. Niederlande 6 Prozent). In Singapur wird Anlagegold und -silber wie Aktien und festverzinsliche Wertpapiere mehrwertsteuerfrei gehandelt. Man will Silber und Gold gegenüber anderen Anlageformen nicht benachteiligen. Auch in Estland wird bereits heute keine Mehrwertsteuer auf Silber erhoben. Der globale Trend geht hin zu Mehrwertsteuer-befreiten Edelmetallen.</p><p>Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 18. Mai 2011 zur Motion 11.3303 ausführt, betragen die Einnahmen aus der Mehrwertsteuer auf Silber in Münzen- und Barrenform in Silberboomjahren bis 40 Millionen Franken. Das sind 0,064 Prozent der Bundeseinnahmen 2010 - ein verkraftbarer Betrag.</p>
- <p>Die Mehrwertsteuer ist eine allgemeine Verbrauchssteuer nach dem System der Netto-Allphasensteuer mit Vorsteuerabzug. Die Steuer bezweckt die Besteuerung des nichtunternehmerischen Endverbrauchs im Inland (Art. 1 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer, MWSTG; SR 641.20). Somit unterliegen alle Leistungen, die im Inland gegen Entgelt erbracht werden, der Mehrwertsteuer, sofern sie nicht gestützt auf das MWSTG ausgenommen oder befreit sind.</p><p>Seit 1954 - mit einem Unterbruch vom 1. Januar 1980 bis 30. September 1986 - sind die Inlandumsätze und die Einfuhr von Währungsgold von der Umsatzbesteuerung befreit. Auch das am 1. Januar 2010 in Kraft getretene MWSTG gibt in Artikel 107 dem Bundesrat die Kompetenz, von diesem Gesetz abweichende Bestimmungen über die Besteuerung von Münz- und Feingold zu erlassen. Der Bundesrat hat von dieser Befugnis Gebrauch gemacht und in Artikel 44 der Mehrwertsteuerverordnung vom 27. November 2009 (SR 641.201) festgehalten, dass Umsätze von Münz- und Feingold von der Mehrwertsteuer befreit sind. Das EU-Recht kennt eine vergleichbare Bestimmung. Insofern stimmt das schweizerische MWSTG mit dem EU-Recht überein.</p><p>Verkäufe von Silber in Münzen- und Barrenform sind in Deutschland mit 19 Prozent (bis voraussichtlich Ende 2013: 7 Prozent auf Silbermünzen, die als gesetzliches Zahlungsmittel gelten), in Frankreich mit 19,6 Prozent, in Italien mit 21 Prozent und in Österreich mit 20 Prozent Mehrwertsteuer belastet. Auch in den übrigen Ländern der EU gilt praktisch durchwegs der Normalsatz von mindestens 15 Prozent. Nur in den Niederlanden (Steuersatz 6 Prozent) und in Estland (steuerbefreit) gibt es Sonderbehandlungen für Silbermünzen, die als gesetzliches Zahlungsmittel gelten. Silber in Barrenform wird jedoch auch in diesen beiden Ländern zum Normalsatz besteuert. Für Verkäufe von Platin und Palladium gilt in allen EU-Ländern der Normalsatz. Von einem globalen Trend zu Mehrwertsteuer-befreiten Edelmetallen kann somit nicht gesprochen werden. Eine Steuerbefreiung von Silber, Platin und Palladium in Münzen- und Barrenform würde somit den Schmuggel in die EU äusserst attraktiv machen. Dies ist nach Ansicht des Bundesrates nicht nur ein Problem der Nachbarländer, sondern auch ein Problem der Schweiz.</p><p>Silber, Platin und Palladium sind ausserdem wichtige Rohstoffe für die schweizerische Industrie. Eine mit der spekulativen Anlage in diese Edelmetalle verbundene Verknappung und Preissteigerung, welcher durch einen Verzicht auf Besteuerung Vorschub geleistet würde, liegt nicht im Interesse des Werkplatzes Schweiz.</p><p>Zudem haben zahlreiche Produkte sowohl Anlage- als auch Dekorations- und Sammlerwert und werden also mit einem Aufpreis zum Edelmetallwert verkauft. Die Importe und Exporte von Silber, Platin und Palladium unterliegen grossen Schwankungen. Als Edelmetallanlagen sind Platin und Palladium im Vergleich zu Silber und insbesondere zu Gold von untergeordneter Bedeutung. Demzufolge wären die finanziellen Folgen einer Steuerbefreiung von Silber, Platin und Palladium in Münzen- und Barrenform für die Bundeskasse vergleichbar mit einer blossen Befreiung von Silber (vgl. hierzu Motion 11.3303, "Befreiung des Silbers von der Mehrwertsteuer"). In normalen Jahren würde eine Befreiung nur zu geringfügigen Mindereinnahmen aus der Mehrwertsteuer führen. In Boomjahren hingegen dürften die Mindereinnahmen bis zu 40 Millionen Franken betragen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG) so zu ändern, dass sowohl Gold (Feinheit minimal 995/1000) wie auch Silber (Feinheit 999/1000), Platin und Palladium (Feinheit 999,5/1000) in Münzen- oder Barrenform von der Mehrwertsteuer befreit sind und die Bestimmungen gemäss Artikel 107 Buchstabe 2 MWSTG im gleichen Sinne angepasst werden.</p>
- Mehrwertsteuer-Befreiung für Anlage-Edelmetalle
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