Auswirkungen eines geologischen Tiefenlagers

ShortId
13.3286
Id
20133286
Updated
25.06.2025 00:09
Language
de
Title
Auswirkungen eines geologischen Tiefenlagers
AdditionalIndexing
52;66;Lagerung radioaktiver Abfälle;Evaluation;Entschädigung;Schadenersatz;Geologie
1
  • L05K0601020302, Lagerung radioaktiver Abfälle
  • L04K08020302, Evaluation
  • L05K0507020201, Entschädigung
  • L05K0507020205, Schadenersatz
  • L04K16010402, Geologie
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Rahmen der Beratung der parlamentarischen Initiative Fehr Hans-Jürg 12.411, "Atommüll-Endlager. Rechtsanspruch auf Schadenersatz", stellten sich u. a. Fragen zu den rechtlichen Grundlagen für Schadenersatzforderungen, Abgeltungen und Kompensationsmassnahmen. Im Rahmen der Diskussion wurde auch die Frage aufgeworfen, ob auf Abgeltungen verzichtet wird und nur Kompensationsmassnahmen bezahlt werden im Falle von nachgewiesenen negativen Auswirkungen. Dazu sollen obige Fragen geklärt werden und allfälliger gesetzlicher Handlungsbedarf aufgezeigt werden.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wo werden heute bei Infrastrukturanlagen von nationaler Bedeutung Abgeltungen an Kantone, Regionen oder Gemeinden bezahlt und aufgrund welcher rechtlicher Grundlagen?</p><p>2. Wie können positive und negative Auswirkungen eines geologischen Tiefenlagers erkannt werden, und welche Massnahmen sind im Falle von negativen Auswirkungen vorgesehen?</p><p>3. Wie werden Schadenersatz, Abgeltungen und Kompensationsmassnahmen im Zusammenhang mit der nuklearen Entsorgung definiert, welches sind die rechtlichen Grundlagen, wann kommen sie zur Anwendung und wie wird die Finanzierung sichergestellt? Braucht es neue gesetzliche Grundlagen?</p><p>4. Unterscheiden sich die Vorgaben für die nukleare Entsorgung von den Vorgaben für konventionelle Infrastrukturanlagen gemäss Ziffer 1?</p><p>5. Gibt es allenfalls Gründe, für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle eine Sonderregelung einzuführen, und wie bzw. wo müsste dies erfolgen?</p><p>6. Gemäss Konzeptteil Sachplan geologische Tiefenlager werden allfällige Abgeltungen vom Standortkanton und der Standortregion zusammen mit den Entsorgungspflichtigen in Etappe 3 geregelt. Wie sieht das Vorgehen zur Aushandlung allfälliger Abgeltungen aus? Wozu könnten die Abgeltungen verwendet werden?</p>
  • Auswirkungen eines geologischen Tiefenlagers
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Rahmen der Beratung der parlamentarischen Initiative Fehr Hans-Jürg 12.411, "Atommüll-Endlager. Rechtsanspruch auf Schadenersatz", stellten sich u. a. Fragen zu den rechtlichen Grundlagen für Schadenersatzforderungen, Abgeltungen und Kompensationsmassnahmen. Im Rahmen der Diskussion wurde auch die Frage aufgeworfen, ob auf Abgeltungen verzichtet wird und nur Kompensationsmassnahmen bezahlt werden im Falle von nachgewiesenen negativen Auswirkungen. Dazu sollen obige Fragen geklärt werden und allfälliger gesetzlicher Handlungsbedarf aufgezeigt werden.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wo werden heute bei Infrastrukturanlagen von nationaler Bedeutung Abgeltungen an Kantone, Regionen oder Gemeinden bezahlt und aufgrund welcher rechtlicher Grundlagen?</p><p>2. Wie können positive und negative Auswirkungen eines geologischen Tiefenlagers erkannt werden, und welche Massnahmen sind im Falle von negativen Auswirkungen vorgesehen?</p><p>3. Wie werden Schadenersatz, Abgeltungen und Kompensationsmassnahmen im Zusammenhang mit der nuklearen Entsorgung definiert, welches sind die rechtlichen Grundlagen, wann kommen sie zur Anwendung und wie wird die Finanzierung sichergestellt? Braucht es neue gesetzliche Grundlagen?</p><p>4. Unterscheiden sich die Vorgaben für die nukleare Entsorgung von den Vorgaben für konventionelle Infrastrukturanlagen gemäss Ziffer 1?</p><p>5. Gibt es allenfalls Gründe, für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle eine Sonderregelung einzuführen, und wie bzw. wo müsste dies erfolgen?</p><p>6. Gemäss Konzeptteil Sachplan geologische Tiefenlager werden allfällige Abgeltungen vom Standortkanton und der Standortregion zusammen mit den Entsorgungspflichtigen in Etappe 3 geregelt. Wie sieht das Vorgehen zur Aushandlung allfälliger Abgeltungen aus? Wozu könnten die Abgeltungen verwendet werden?</p>
    • Auswirkungen eines geologischen Tiefenlagers

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