Patentschutz in Indien

ShortId
13.3287
Id
20133287
Updated
14.11.2025 07:38
Language
de
Title
Patentschutz in Indien
AdditionalIndexing
15;2841;Indien;pharmazeutische Industrie;geistiges Eigentum;Urteil;Patentrecht;Medikament;Freihandelsabkommen
1
  • L06K160204020204, Patentrecht
  • L05K0105030102, Medikament
  • L04K03030403, Indien
  • L03K160204, geistiges Eigentum
  • L03K010503, pharmazeutische Industrie
  • L03K050403, Urteil
  • L05K0701020204, Freihandelsabkommen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Beim indischen Glivec-Urteil handelt es sich um einen höchstrichterlichen Entscheid in Anwendung des nationalen Rechts eines Landes auf einen individuellen Fall. Es ist nicht Sache des Bundesrates, Urteile eines ausländischen Gerichtes zu kommentieren.</p><p>2. Der Bundesrat verfolgt die Entwicklungen in Indien aufmerksam. Im Verlauf der letzten Jahre haben indische Behörden eine Anzahl Entscheide gefällt, die in ihrer Gesamtheit und Tendenz einem innovations- und investitionsfreundlichen Umfeld für ausländische Unternehmen abträglich sein können. Die Schweiz führt in ihren bilateralen Kontakten den Dialog mit Indien, spricht diese Bedenken an und versucht, gemeinsam Verbesserungen anzustreben.</p><p>3. Für den Bundesrat sind sowohl der Schutz der Rechte am geistigen Eigentum im Gesundheitsbereich als auch die Verbesserung der Gesundheit der armen und verletzbaren Bevölkerungsschichten von grosser Bedeutung. Der Schutz des geistigen Eigentums stellt gerade im Gesundheitsbereich einen Motor für die Entwicklung neuer und wirksamerer Medikamente sowie besserer Technologien und Dienstleistungen dar, die auch der ärmeren Bevölkerung zugutekommen sollen. Im konkreten Bedarfsfall sind jedoch Ausnahmen von diesem Schutz zur Wahrung öffentlicher Gesundheitsinteressen gemäss der WTO-Doha-Erklärung zum Trips-Abkommen und zur öffentlichen Gesundheit vom 14. November 2001 möglich. Der Schweiz ist es ein Anliegen, die Kohärenz ihrer Politik im Zusammenhang mit komplexen gesundheitsrelevanten Fragen sicherzustellen.</p><p>4. Der Bundesrat begrüsst das Engagement des Privatsektors und die initiierten Medikamentenzugangsprogramme für die Abgabe von Medikamenten an Bedürftige in den Entwicklungsländern. Beides leistet einen wichtigen Beitrag für den besseren Zugang armer Bevölkerungsschichten zu Medikamenten. Gleichzeitig ist klar, dass die Verantwortung der Versorgung armer Bevölkerungsschichten mit Medikamenten in erster Linie Aufgabe der betroffenen Staaten ist. Nur eine enge und konstruktive Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor ermöglicht nachhaltige Lösungen. Voraussetzung für eine solche konstruktive Zusammenarbeit ist ein regulatorischer Rahmen, der unter Wahrung des legitimen Interesses der öffentlichen Gesundheit auch die Rechtssicherheit und damit auch einen angemessenen Schutz für Investitionen, Innovationen und geistiges Eigentum bietet. Dies sind Anliegen, die der Bundesrat mit den Handelspartnern der Schweiz aktiv thematisiert. Allerdings entbindet dies die Pharmaindustrie nicht von ihrer Evaluation, ob die regulatorischen Bedingungen in denjenigen Ländern gegeben sind, in welchen sie sich entscheidet, in Forschung und Entwicklung zu investieren.</p><p>5. Ob und wann die Schweiz bereit sein wird, das Freihandelsabkommen mit Indien abzuschliessen, wird davon abhängen, ob das Verhandlungsresultat als Gesamtes die schweizerischen Wirtschaftsinteressen ausreichend berücksichtigt. Die wichtigen Interessen der Schweiz im Bereich des geistigen Eigentums werden dabei gebührend berücksichtigt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das Schweizer Pharmaunternehmen Novartis ist im indischen Patentprozess um das Krebsmedikament Glivec nach über sieben Jahren Rechtsstreit endgültig unterlegen. Indiens oberster Gerichtshof hat Novartis den Patentschutz für Glivec auf dem indischen Markt verweigert. Glivec ist eine bahnbrechende Medikamentenentwicklung und in vielen Ländern patentiert. Mit Indien ist die Schweiz in zähen Verhandlungen um ein Freihandelsabkommen. In diesem Zusammenhang stellen sich Fragen:</p><p>1. Wie ist das Schweigen der Landesregierung angesichts des weltweiten Echos auf den indischen Urteilsspruch zu werten?</p><p>2. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass es sich beim jüngsten Richterspruch um das Symptom eines Malaises, d. h. eines ungenügenden Schutzes des geistigen Eigentums in Indien, handelt?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, Indien klarzumachen, dass das Problem des ungenügenden Zugangs der mittellosen Bevölkerung zu Medizin nicht durch eine Negierung von Rechten an geistigem Eigentum gelöst werden kann?</p><p>4. Ist der Bundesrat einverstanden mit der Beurteilung, dass der indische Richterspruch einem Affront gegenüber Pharmafirmen gleichkommt, welche für Indien umfangreiche Medikamentenzugangsprogramme für die mittellose Bevölkerung entwickelt haben?</p><p>5. Hat das indische Gerichtsurteil den Willen der Landesregierung gestärkt, die indische Freihandelsdelegation wissen zu lassen, dass ohne klare Regeln für die Respektierung des Patentschutzes das Schweizer Interesse an einem Freihandelsabkommen nicht gegeben ist?</p>
  • Patentschutz in Indien
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Beim indischen Glivec-Urteil handelt es sich um einen höchstrichterlichen Entscheid in Anwendung des nationalen Rechts eines Landes auf einen individuellen Fall. Es ist nicht Sache des Bundesrates, Urteile eines ausländischen Gerichtes zu kommentieren.</p><p>2. Der Bundesrat verfolgt die Entwicklungen in Indien aufmerksam. Im Verlauf der letzten Jahre haben indische Behörden eine Anzahl Entscheide gefällt, die in ihrer Gesamtheit und Tendenz einem innovations- und investitionsfreundlichen Umfeld für ausländische Unternehmen abträglich sein können. Die Schweiz führt in ihren bilateralen Kontakten den Dialog mit Indien, spricht diese Bedenken an und versucht, gemeinsam Verbesserungen anzustreben.</p><p>3. Für den Bundesrat sind sowohl der Schutz der Rechte am geistigen Eigentum im Gesundheitsbereich als auch die Verbesserung der Gesundheit der armen und verletzbaren Bevölkerungsschichten von grosser Bedeutung. Der Schutz des geistigen Eigentums stellt gerade im Gesundheitsbereich einen Motor für die Entwicklung neuer und wirksamerer Medikamente sowie besserer Technologien und Dienstleistungen dar, die auch der ärmeren Bevölkerung zugutekommen sollen. Im konkreten Bedarfsfall sind jedoch Ausnahmen von diesem Schutz zur Wahrung öffentlicher Gesundheitsinteressen gemäss der WTO-Doha-Erklärung zum Trips-Abkommen und zur öffentlichen Gesundheit vom 14. November 2001 möglich. Der Schweiz ist es ein Anliegen, die Kohärenz ihrer Politik im Zusammenhang mit komplexen gesundheitsrelevanten Fragen sicherzustellen.</p><p>4. Der Bundesrat begrüsst das Engagement des Privatsektors und die initiierten Medikamentenzugangsprogramme für die Abgabe von Medikamenten an Bedürftige in den Entwicklungsländern. Beides leistet einen wichtigen Beitrag für den besseren Zugang armer Bevölkerungsschichten zu Medikamenten. Gleichzeitig ist klar, dass die Verantwortung der Versorgung armer Bevölkerungsschichten mit Medikamenten in erster Linie Aufgabe der betroffenen Staaten ist. Nur eine enge und konstruktive Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor ermöglicht nachhaltige Lösungen. Voraussetzung für eine solche konstruktive Zusammenarbeit ist ein regulatorischer Rahmen, der unter Wahrung des legitimen Interesses der öffentlichen Gesundheit auch die Rechtssicherheit und damit auch einen angemessenen Schutz für Investitionen, Innovationen und geistiges Eigentum bietet. Dies sind Anliegen, die der Bundesrat mit den Handelspartnern der Schweiz aktiv thematisiert. Allerdings entbindet dies die Pharmaindustrie nicht von ihrer Evaluation, ob die regulatorischen Bedingungen in denjenigen Ländern gegeben sind, in welchen sie sich entscheidet, in Forschung und Entwicklung zu investieren.</p><p>5. Ob und wann die Schweiz bereit sein wird, das Freihandelsabkommen mit Indien abzuschliessen, wird davon abhängen, ob das Verhandlungsresultat als Gesamtes die schweizerischen Wirtschaftsinteressen ausreichend berücksichtigt. Die wichtigen Interessen der Schweiz im Bereich des geistigen Eigentums werden dabei gebührend berücksichtigt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das Schweizer Pharmaunternehmen Novartis ist im indischen Patentprozess um das Krebsmedikament Glivec nach über sieben Jahren Rechtsstreit endgültig unterlegen. Indiens oberster Gerichtshof hat Novartis den Patentschutz für Glivec auf dem indischen Markt verweigert. Glivec ist eine bahnbrechende Medikamentenentwicklung und in vielen Ländern patentiert. Mit Indien ist die Schweiz in zähen Verhandlungen um ein Freihandelsabkommen. In diesem Zusammenhang stellen sich Fragen:</p><p>1. Wie ist das Schweigen der Landesregierung angesichts des weltweiten Echos auf den indischen Urteilsspruch zu werten?</p><p>2. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass es sich beim jüngsten Richterspruch um das Symptom eines Malaises, d. h. eines ungenügenden Schutzes des geistigen Eigentums in Indien, handelt?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, Indien klarzumachen, dass das Problem des ungenügenden Zugangs der mittellosen Bevölkerung zu Medizin nicht durch eine Negierung von Rechten an geistigem Eigentum gelöst werden kann?</p><p>4. Ist der Bundesrat einverstanden mit der Beurteilung, dass der indische Richterspruch einem Affront gegenüber Pharmafirmen gleichkommt, welche für Indien umfangreiche Medikamentenzugangsprogramme für die mittellose Bevölkerung entwickelt haben?</p><p>5. Hat das indische Gerichtsurteil den Willen der Landesregierung gestärkt, die indische Freihandelsdelegation wissen zu lassen, dass ohne klare Regeln für die Respektierung des Patentschutzes das Schweizer Interesse an einem Freihandelsabkommen nicht gegeben ist?</p>
    • Patentschutz in Indien

Back to List