Unitary Tax. Besteuerung internationaler Konzerne als Einheit

ShortId
13.3289
Id
20133289
Updated
27.07.2023 20:35
Language
de
Title
Unitary Tax. Besteuerung internationaler Konzerne als Einheit
AdditionalIndexing
24;Unternehmenssteuer;multinationales Unternehmen;Steuerausweichung;Besteuerungsgrundlage;Steuerveranlagung
1
  • L04K11070407, Unternehmenssteuer
  • L06K070306010701, multinationales Unternehmen
  • L04K11070601, Steuerausweichung
  • L04K11070301, Steuerveranlagung
  • L05K1107030101, Besteuerungsgrundlage
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Glencore zahlt in der Schweiz seit dem Börsengang "null" Steuern. Auch Google-Manager Eric Schmidt rühmt sich, sein Unternehmen bezahle - ähnlich wie Starbucks, Apple, Facebook oder Intel - in den USA und Europa kaum Steuern. Solche multinationale Unternehmen verschieben ihre Gewinne mit allerlei Tricks auf legale Weise an Orte, an denen sie kaum besteuert werden. Wie nun auch Offshore-Leaks deutlich macht, spielen dabei Offshore-Finanzplätze und Holding-Standorte eine zentrale Rolle.</p><p>Laut Statistiken der Nationalbank werden diese auch von der Schweiz aus rege benutzt. 2011 waren über 173 Milliarden Franken oder 17 Prozent aller schweizerischen Direktinvestitionen im Ausland in Offshore-Finanzplätzen gebunkert. Werden die Holding-Standorte Luxemburg und Niederlande mit einbezogen, so flossen 2011 über 30 Prozent aller schweizerischen Direktinvestitionen in diese Steueroasen, schufen dort aber nur 1,8 Prozent des Personalbestands der schweizerischen Tochtergesellschaften im Ausland. KMU stehen solche Steuervermeidungspraktiken nicht zur Verfügung. Sie müssen die ganze Steuerlast schultern, während sich grosse Konzerne dieser entziehen.</p><p>Dieser "Aushöhlung der Besteuerungsgrundlage und Gewinnverlagerung" (Beps) haben die G-20 und die OECD inzwischen den Kampf angesagt. Als zentralen Lösungsansatz schlägt Sol Picciotto von der britischen Lancaster University eine Unitary Tax vor: Multinationale Unternehmen sollen als Einheit besteuert werden und nicht die jeweils in den Ländern anfallenden Gewinne.</p><p>Ein ähnliches System hat die EU mit der "Gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage" (GKKB) in Arbeit. In mehreren Staaten aktive Unternehmen sollen Gewinne und Verluste konsolidieren, auf konzerninterne komplexe Verrechnungspreise verzichten und eine einzige Steuererklärung einreichen. Der so ermittelte Konzerngewinn wird dann gemäss den drei Faktoren Umsatz, Arbeit und Vermögen auf die Länder aufgeteilt, in denen die Gewinne tatsächlich erarbeitet werden, und dort nach ortsüblichen Tarifen besteuert. Besitzt ein Schweizer Konzern in der EU eine Niederlassung, so könnte er an diesem System teilnehmen. Zu erwarten wäre ein stark verminderter bürokratischer Aufwand bei deutlich mehr Steuergerechtigkeit.</p>
  • <p>Eine Gewinn- und Verlustverteilung im Rahmen einer Steuerausscheidung bei Gesellschaften muss auf interkantonaler bzw. internationaler Ebene vorgenommen werden, wenn ein Unternehmen in mehreren Kantonen bzw. Staaten tätig ist.</p><p>Auf kantonaler Ebene bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass die Steuerausscheidungsmethoden für Unternehmen revidiert werden müssen.</p><p>Auf internationaler Ebene ist es nötig, dass die Steuerausscheidungsmethoden für global operierende Unternehmen auf bilateraler oder multilateraler Ebene koordiniert werden, damit es nicht zu Doppelbesteuerungen kommt. Mangels einer weltweit einheitlichen Bemessungsgrundlage erfolgt die internationale Steuerausscheidung nach den von der OECD etablierten Grundsätzen, die sich in erster Linie am Konzept von Betriebsstätten und an den Verrechnungspreisleitlinien orientieren.</p><p>Im Rahmen des Beps-Projekts (Aushöhlung der Bemessungsgrundlage und Gewinnverschiebung), das von der OECD initiiert wurde, ist die Problematik der Steuerausscheidungsmethoden von Unternehmen zur Sprache gekommen. Dort ist auch eine gründliche Analyse aller denkbaren Lösungsvarianten im Gang. Zurzeit ist ein Aktionsplan in Ausarbeitung, der im Juni 2013 im Committee on Fiscal Affairs vorgestellt werden soll.</p><p>Die Schweiz engagiert sich bei der Bekämpfung der Steuervermeidung. Sie unterstützt die Diskussion in der OECD über die Möglichkeiten zur Eindämmung von Steuervermeidung, beteiligt sich aktiv daran und prüft die Umsetzung der Resultate in der Schweiz. Es ist wichtig, in diesem Kontext allen Akteuren gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten.</p><p>Eine Beteiligung der Schweiz an der Analyse der Problematik und an der Erarbeitung möglicher Lösungsansätze im Rahmen der OECD ist deswegen einer Analyse im Alleingang vorzuziehen. Der Bundesrat informiert zu gegebener Zeit.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Vor- und Nachteile einer Besteuerung multinationaler Unternehmen als Einheit zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten.</p>
  • Unitary Tax. Besteuerung internationaler Konzerne als Einheit
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Glencore zahlt in der Schweiz seit dem Börsengang "null" Steuern. Auch Google-Manager Eric Schmidt rühmt sich, sein Unternehmen bezahle - ähnlich wie Starbucks, Apple, Facebook oder Intel - in den USA und Europa kaum Steuern. Solche multinationale Unternehmen verschieben ihre Gewinne mit allerlei Tricks auf legale Weise an Orte, an denen sie kaum besteuert werden. Wie nun auch Offshore-Leaks deutlich macht, spielen dabei Offshore-Finanzplätze und Holding-Standorte eine zentrale Rolle.</p><p>Laut Statistiken der Nationalbank werden diese auch von der Schweiz aus rege benutzt. 2011 waren über 173 Milliarden Franken oder 17 Prozent aller schweizerischen Direktinvestitionen im Ausland in Offshore-Finanzplätzen gebunkert. Werden die Holding-Standorte Luxemburg und Niederlande mit einbezogen, so flossen 2011 über 30 Prozent aller schweizerischen Direktinvestitionen in diese Steueroasen, schufen dort aber nur 1,8 Prozent des Personalbestands der schweizerischen Tochtergesellschaften im Ausland. KMU stehen solche Steuervermeidungspraktiken nicht zur Verfügung. Sie müssen die ganze Steuerlast schultern, während sich grosse Konzerne dieser entziehen.</p><p>Dieser "Aushöhlung der Besteuerungsgrundlage und Gewinnverlagerung" (Beps) haben die G-20 und die OECD inzwischen den Kampf angesagt. Als zentralen Lösungsansatz schlägt Sol Picciotto von der britischen Lancaster University eine Unitary Tax vor: Multinationale Unternehmen sollen als Einheit besteuert werden und nicht die jeweils in den Ländern anfallenden Gewinne.</p><p>Ein ähnliches System hat die EU mit der "Gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage" (GKKB) in Arbeit. In mehreren Staaten aktive Unternehmen sollen Gewinne und Verluste konsolidieren, auf konzerninterne komplexe Verrechnungspreise verzichten und eine einzige Steuererklärung einreichen. Der so ermittelte Konzerngewinn wird dann gemäss den drei Faktoren Umsatz, Arbeit und Vermögen auf die Länder aufgeteilt, in denen die Gewinne tatsächlich erarbeitet werden, und dort nach ortsüblichen Tarifen besteuert. Besitzt ein Schweizer Konzern in der EU eine Niederlassung, so könnte er an diesem System teilnehmen. Zu erwarten wäre ein stark verminderter bürokratischer Aufwand bei deutlich mehr Steuergerechtigkeit.</p>
    • <p>Eine Gewinn- und Verlustverteilung im Rahmen einer Steuerausscheidung bei Gesellschaften muss auf interkantonaler bzw. internationaler Ebene vorgenommen werden, wenn ein Unternehmen in mehreren Kantonen bzw. Staaten tätig ist.</p><p>Auf kantonaler Ebene bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass die Steuerausscheidungsmethoden für Unternehmen revidiert werden müssen.</p><p>Auf internationaler Ebene ist es nötig, dass die Steuerausscheidungsmethoden für global operierende Unternehmen auf bilateraler oder multilateraler Ebene koordiniert werden, damit es nicht zu Doppelbesteuerungen kommt. Mangels einer weltweit einheitlichen Bemessungsgrundlage erfolgt die internationale Steuerausscheidung nach den von der OECD etablierten Grundsätzen, die sich in erster Linie am Konzept von Betriebsstätten und an den Verrechnungspreisleitlinien orientieren.</p><p>Im Rahmen des Beps-Projekts (Aushöhlung der Bemessungsgrundlage und Gewinnverschiebung), das von der OECD initiiert wurde, ist die Problematik der Steuerausscheidungsmethoden von Unternehmen zur Sprache gekommen. Dort ist auch eine gründliche Analyse aller denkbaren Lösungsvarianten im Gang. Zurzeit ist ein Aktionsplan in Ausarbeitung, der im Juni 2013 im Committee on Fiscal Affairs vorgestellt werden soll.</p><p>Die Schweiz engagiert sich bei der Bekämpfung der Steuervermeidung. Sie unterstützt die Diskussion in der OECD über die Möglichkeiten zur Eindämmung von Steuervermeidung, beteiligt sich aktiv daran und prüft die Umsetzung der Resultate in der Schweiz. Es ist wichtig, in diesem Kontext allen Akteuren gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten.</p><p>Eine Beteiligung der Schweiz an der Analyse der Problematik und an der Erarbeitung möglicher Lösungsansätze im Rahmen der OECD ist deswegen einer Analyse im Alleingang vorzuziehen. Der Bundesrat informiert zu gegebener Zeit.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Vor- und Nachteile einer Besteuerung multinationaler Unternehmen als Einheit zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten.</p>
    • Unitary Tax. Besteuerung internationaler Konzerne als Einheit

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