Pensionsalter 65 statt 62 für das SRG-Kader
- ShortId
-
13.3296
- Id
-
20133296
- Updated
-
28.07.2023 12:08
- Language
-
de
- Title
-
Pensionsalter 65 statt 62 für das SRG-Kader
- AdditionalIndexing
-
34;28;Kostenrechnung;Pensionskasse;Rentenalter;vorgezogener Ruhestand;SRG;Führungskraft
- 1
-
- L05K1202050108, SRG
- L05K0702020204, Führungskraft
- L06K070203010401, Rentenalter
- L05K0702030107, vorgezogener Ruhestand
- L05K0703020201, Kostenrechnung
- L06K010401010205, Pensionskasse
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die verfassungsmässig garantierte Autonomie der SRG bezieht sich auch auf deren Organisation und erstreckt sich ebenfalls auf Massnahmen im Personalwesen einschliesslich Fragen der Pensionskasse. Das Radio- und Fernsehgesetz (Bundesgesetz über Radio und Fernsehen vom 24. März 2006; SR 784.40) setzt diesem Spielraum aber Schranken. Es verpflichtet die SRG zur Wirtschaftlichkeit und erklärt die Kaderlohnbestimmungen des Bundesrechts für anwendbar.</p><p>1. Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Verantwortung für die Pensionskasse von Gesetzes wegen beim Stiftungsrat liegt, ist es nicht Sache des Bundesrates, in die Entwicklung der Pensionskasse oder die Festlegung des Rentenalters einzugreifen. Der Bundesrat nimmt jedoch zur Kenntnis, dass bereits 2012 eine SRG-interne Arbeitsgruppe geschaffen wurde, welche die Möglichkeit einer Heraufsetzung und Flexibilisierung des Rentenalters für das Kader sowie die Voraussetzungen dafür prüfen soll.</p><p>2. Der Deckungsgrad der Pensionskasse der SRG beträgt per 31. Dezember 2012 104 Prozent. Obwohl die Schwankungsreserve noch weiter geäufnet werden muss, weist die Kasse weder Unterdeckung noch Finanzierungslücken auf. Mit anderen Worten: Die Lage der Pensionskasse der SRG ist nicht so, dass eine Sanierung erforderlich wäre.</p><p>Die vorgesehenen Änderungen (Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat und Senkung des technischen Zinssatzes von 4 Prozent auf 3,25 Prozent) sind keine Sanierungsmassnahmen, sondern im Gegenteil proaktive Massnahmen zur Gewährleistung der dauerhaften Stabiliät der Pensionskasse. Die Anpassung des technischen Zinssatzes entspricht den Good-Practice-Richtlinien im Bereich der zweiten Säule.</p><p>3. Die Zahl der Führungskräfte, die seit 2001 in Rente gegangen sind, beläuft sich auf 191. Seit 2001 sind also durchschnittlich 16 Führungskräfte pro Jahr in den Ruhestand getreten. Am meisten Führungskräfte, nämlich 27, sind 2008 in Rente gegangen, während es in den Jahren 2011 und 2012 jeweils 11 waren.</p><p>4. Die fraglichen Pensionierungen und Übergangsrenten verursachen keine besonderen Kosten für die Gebührenzahlenden. Die SRG beteiligt sich wie jeder andere Arbeitgeber gesetzlich und reglementarisch an der Finanzierung der zweiten Säule ihrer Arbeitnehmenden.</p><p>Das Reglement der Pensionskasse der SRG gestattet dem versicherten Personal, ab dem Alter von 58 Jahren vorzeitig in Rente zu gehen, dies jedoch mit einer gekürzten Rente. Für Mitarbeitende, welche das 60. Altersjahr vollendet haben, gewährt die Pensionskasse auf Wunsch eine Übergangsrente bis zum gesetzlichen Rentenalter. Gemäss Information der SRG wird die Hälfte dieser Übergangsrente von der versicherten Person selbst in Form einer lebenslänglichen Rentenkürzung finanziert, und die andere Hälfte wird von der Pensionskasse aus deren Vermögensertrag und über Beiträge finanziert.</p><p>5. Wie unter Ziffer 2 erwähnt, beträgt der Deckungsgrad der Pensionskasse der SRG per 31. Dezember 2012 104 Prozent. Die von der SRG vorgeschlagenen finanziellen Massnahmen sollten der Pensionskasse ermöglichen, diesen Deckungsgrad nach dem Primatwechsel und der Senkung des technischen Zinssatzes zu halten.</p><p>Ob die Pensionskasse der SRG in der Lage ist, ihre Leistungen in Zukunft zu gewährleisten, hängt dagegen unter anderem vom auf dem Kapitalmarkt erzielten Ertrag ab.</p><p>6. Der Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle vom 29. März 2006 (www.efk.admin.ch/Publikationen/Evaluationen) zur Prüfung der Finanzlage und Wirtschaftlichkeit der SRG zeigt auf, dass die Pensionskasse für die SRG (Gründerin) kein Finanzstrukturrisiko darstellt. Er empfiehlt jedoch, die Frage eines Primatwechsels bei der Pensionskasse periodisch zu überprüfen.</p><p>Ausserdem war eine allfällige Anpassung des technischen Zinssatzes 2005 nicht aktuell. Erst nach der Finanzkrise von 2008 und in Anbetracht der ständig steigenden Lebenserwartung der Versicherten setzten sich die Akteure der beruflichen Vorsorge ernsthaft mit diesem Thema auseinander und passten die versicherungstechnischen Rahmenbedingungen entsprechend an.</p><p>7. Nein. Aber jede Senkung des technischen Zinssatzes bringt einen höheren Deckungskapitalbedarf zur Finanzierung der Renten mit sich. Ohne Engagement der SRG zur Deckung der finanziellen Auswirkung der künftigen Senkung des technischen Zinssatzes würde die Pensionskasse in eine Unterdeckung geraten und de facto Sanierungsmassnahmen benötigen. In diesem Fall käme das Sanierungsreglement der Pensionskasse zur Anwendung, und die SRG müsste intervenieren, da die Rückstellungen für versicherungstechnische Risiken in der Bilanz der Pensionskasse kaum ausreichen würden.</p><p>8. Allfällige Nebenerwerbseinkünfte sind Einnahmen, die Mitarbeitende von anderen Arbeitgebern beziehen. Ob und wie diese Einkünfte den BVG-Bestimmungen unterliegen, hängt vom privaten Vertragsverhältnis zwischen diesen Mitarbeitenden und ihren anderen Arbeitgebern ab.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die SRG hat 2012 ein Rekorddefizit von 117 Millionen Franken eingefahren. Als Grund gibt die SRG Rückstellungen für die Sanierung der Pensionskasse an. Nicht angetastet wird seitens der SRG das Rentenalter 62 für das Kader, was inakzeptabel ist. Diese Frühpensionierungen gehen voll zulasten der Gebührenzahler; die Versicherten müssen keinen eigenen Beitrag leisten. </p><p>SRG-Generaldirektor Roger de Weck meinte im "Sonntags-Blick" vom 15. April: "Da besteht ein krasser Zielkonflikt. Einerseits geht die allgemeine Tendenz richtigerweise auf ein höheres Pensionsalter zu. Andererseits braucht ein Medienunternehmen immer mehr Digital Natives in Führungspositionen." Und auf "NZZ.ch" am 15. Oktober 2012: "Wie wir das klugerweise lösen, weiss ich noch nicht. Da ist noch viel nachzudenken. Seit ich bei der SRG bin, denke ich eher mehr nach als früher, als ich Schreiber war."</p><p>Mit Nachdenken alleine wird dieser Zielkonflikt nicht gelöst. Unter dem Deckmantel der "Unabhängigkeit" kann die SRG schalten und walten, wie sie will. Dem Parlament sind hier leider die Hände gebunden.</p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, bei der SRG darauf hinzuwirken, dass auch für das Kader Rentenalter 65 gilt?</p><p>2. Ist er auch der Meinung, dass die SRG zuerst das Pensionsalter für das Kader auf 65 anheben muss, bevor mit Gebührengeldern die Pensionskasse saniert werden darf?</p><p>3. Wie viele Kaderleute hat die SRG seit der Einführung dieses Sonderprivilegs 2001 (aufgeteilt pro Jahr) pensioniert?</p><p>4. Wie viele Franken haben diese Pensionierungen und AHV-Übergangsrenten den Gebührenzahler gekostet (aufgeteilt pro Jahr)?</p><p>5. Wie beurteilt der Bundesrat die vorgeschlagenen einseitigen Massnahmen der SRG zur Sanierung der Pensionskasse? Genügen diese, oder sind aus seiner Sicht weitere Zahlungen nötig? Wo steht der ökonomische Deckungsgrad der Kasse?</p><p>6. Weshalb wurden mögliche Risiken im Zusammenhang mit der SRG-Pensionskasse nicht bereits früher näher verfolgt, nachdem schon 2005 im Parlament entsprechende kritische Fragen gestellt worden waren (Interpellation 05.3062)?</p><p>7. Basieren die von der SRG kommunizierten Rückstellungen für die Pensionskasse auf dem 2009 erlassenen Sanierungsreglement?</p><p>8. Liefern SRG-Mitarbeiter mit Nebenerwerbseinkünften auf diesen Zusatzhonoraren Pensionskassenbeiträge ab? Wenn nein, warum nicht?</p>
- Pensionsalter 65 statt 62 für das SRG-Kader
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die verfassungsmässig garantierte Autonomie der SRG bezieht sich auch auf deren Organisation und erstreckt sich ebenfalls auf Massnahmen im Personalwesen einschliesslich Fragen der Pensionskasse. Das Radio- und Fernsehgesetz (Bundesgesetz über Radio und Fernsehen vom 24. März 2006; SR 784.40) setzt diesem Spielraum aber Schranken. Es verpflichtet die SRG zur Wirtschaftlichkeit und erklärt die Kaderlohnbestimmungen des Bundesrechts für anwendbar.</p><p>1. Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Verantwortung für die Pensionskasse von Gesetzes wegen beim Stiftungsrat liegt, ist es nicht Sache des Bundesrates, in die Entwicklung der Pensionskasse oder die Festlegung des Rentenalters einzugreifen. Der Bundesrat nimmt jedoch zur Kenntnis, dass bereits 2012 eine SRG-interne Arbeitsgruppe geschaffen wurde, welche die Möglichkeit einer Heraufsetzung und Flexibilisierung des Rentenalters für das Kader sowie die Voraussetzungen dafür prüfen soll.</p><p>2. Der Deckungsgrad der Pensionskasse der SRG beträgt per 31. Dezember 2012 104 Prozent. Obwohl die Schwankungsreserve noch weiter geäufnet werden muss, weist die Kasse weder Unterdeckung noch Finanzierungslücken auf. Mit anderen Worten: Die Lage der Pensionskasse der SRG ist nicht so, dass eine Sanierung erforderlich wäre.</p><p>Die vorgesehenen Änderungen (Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat und Senkung des technischen Zinssatzes von 4 Prozent auf 3,25 Prozent) sind keine Sanierungsmassnahmen, sondern im Gegenteil proaktive Massnahmen zur Gewährleistung der dauerhaften Stabiliät der Pensionskasse. Die Anpassung des technischen Zinssatzes entspricht den Good-Practice-Richtlinien im Bereich der zweiten Säule.</p><p>3. Die Zahl der Führungskräfte, die seit 2001 in Rente gegangen sind, beläuft sich auf 191. Seit 2001 sind also durchschnittlich 16 Führungskräfte pro Jahr in den Ruhestand getreten. Am meisten Führungskräfte, nämlich 27, sind 2008 in Rente gegangen, während es in den Jahren 2011 und 2012 jeweils 11 waren.</p><p>4. Die fraglichen Pensionierungen und Übergangsrenten verursachen keine besonderen Kosten für die Gebührenzahlenden. Die SRG beteiligt sich wie jeder andere Arbeitgeber gesetzlich und reglementarisch an der Finanzierung der zweiten Säule ihrer Arbeitnehmenden.</p><p>Das Reglement der Pensionskasse der SRG gestattet dem versicherten Personal, ab dem Alter von 58 Jahren vorzeitig in Rente zu gehen, dies jedoch mit einer gekürzten Rente. Für Mitarbeitende, welche das 60. Altersjahr vollendet haben, gewährt die Pensionskasse auf Wunsch eine Übergangsrente bis zum gesetzlichen Rentenalter. Gemäss Information der SRG wird die Hälfte dieser Übergangsrente von der versicherten Person selbst in Form einer lebenslänglichen Rentenkürzung finanziert, und die andere Hälfte wird von der Pensionskasse aus deren Vermögensertrag und über Beiträge finanziert.</p><p>5. Wie unter Ziffer 2 erwähnt, beträgt der Deckungsgrad der Pensionskasse der SRG per 31. Dezember 2012 104 Prozent. Die von der SRG vorgeschlagenen finanziellen Massnahmen sollten der Pensionskasse ermöglichen, diesen Deckungsgrad nach dem Primatwechsel und der Senkung des technischen Zinssatzes zu halten.</p><p>Ob die Pensionskasse der SRG in der Lage ist, ihre Leistungen in Zukunft zu gewährleisten, hängt dagegen unter anderem vom auf dem Kapitalmarkt erzielten Ertrag ab.</p><p>6. Der Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle vom 29. März 2006 (www.efk.admin.ch/Publikationen/Evaluationen) zur Prüfung der Finanzlage und Wirtschaftlichkeit der SRG zeigt auf, dass die Pensionskasse für die SRG (Gründerin) kein Finanzstrukturrisiko darstellt. Er empfiehlt jedoch, die Frage eines Primatwechsels bei der Pensionskasse periodisch zu überprüfen.</p><p>Ausserdem war eine allfällige Anpassung des technischen Zinssatzes 2005 nicht aktuell. Erst nach der Finanzkrise von 2008 und in Anbetracht der ständig steigenden Lebenserwartung der Versicherten setzten sich die Akteure der beruflichen Vorsorge ernsthaft mit diesem Thema auseinander und passten die versicherungstechnischen Rahmenbedingungen entsprechend an.</p><p>7. Nein. Aber jede Senkung des technischen Zinssatzes bringt einen höheren Deckungskapitalbedarf zur Finanzierung der Renten mit sich. Ohne Engagement der SRG zur Deckung der finanziellen Auswirkung der künftigen Senkung des technischen Zinssatzes würde die Pensionskasse in eine Unterdeckung geraten und de facto Sanierungsmassnahmen benötigen. In diesem Fall käme das Sanierungsreglement der Pensionskasse zur Anwendung, und die SRG müsste intervenieren, da die Rückstellungen für versicherungstechnische Risiken in der Bilanz der Pensionskasse kaum ausreichen würden.</p><p>8. Allfällige Nebenerwerbseinkünfte sind Einnahmen, die Mitarbeitende von anderen Arbeitgebern beziehen. Ob und wie diese Einkünfte den BVG-Bestimmungen unterliegen, hängt vom privaten Vertragsverhältnis zwischen diesen Mitarbeitenden und ihren anderen Arbeitgebern ab.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die SRG hat 2012 ein Rekorddefizit von 117 Millionen Franken eingefahren. Als Grund gibt die SRG Rückstellungen für die Sanierung der Pensionskasse an. Nicht angetastet wird seitens der SRG das Rentenalter 62 für das Kader, was inakzeptabel ist. Diese Frühpensionierungen gehen voll zulasten der Gebührenzahler; die Versicherten müssen keinen eigenen Beitrag leisten. </p><p>SRG-Generaldirektor Roger de Weck meinte im "Sonntags-Blick" vom 15. April: "Da besteht ein krasser Zielkonflikt. Einerseits geht die allgemeine Tendenz richtigerweise auf ein höheres Pensionsalter zu. Andererseits braucht ein Medienunternehmen immer mehr Digital Natives in Führungspositionen." Und auf "NZZ.ch" am 15. Oktober 2012: "Wie wir das klugerweise lösen, weiss ich noch nicht. Da ist noch viel nachzudenken. Seit ich bei der SRG bin, denke ich eher mehr nach als früher, als ich Schreiber war."</p><p>Mit Nachdenken alleine wird dieser Zielkonflikt nicht gelöst. Unter dem Deckmantel der "Unabhängigkeit" kann die SRG schalten und walten, wie sie will. Dem Parlament sind hier leider die Hände gebunden.</p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, bei der SRG darauf hinzuwirken, dass auch für das Kader Rentenalter 65 gilt?</p><p>2. Ist er auch der Meinung, dass die SRG zuerst das Pensionsalter für das Kader auf 65 anheben muss, bevor mit Gebührengeldern die Pensionskasse saniert werden darf?</p><p>3. Wie viele Kaderleute hat die SRG seit der Einführung dieses Sonderprivilegs 2001 (aufgeteilt pro Jahr) pensioniert?</p><p>4. Wie viele Franken haben diese Pensionierungen und AHV-Übergangsrenten den Gebührenzahler gekostet (aufgeteilt pro Jahr)?</p><p>5. Wie beurteilt der Bundesrat die vorgeschlagenen einseitigen Massnahmen der SRG zur Sanierung der Pensionskasse? Genügen diese, oder sind aus seiner Sicht weitere Zahlungen nötig? Wo steht der ökonomische Deckungsgrad der Kasse?</p><p>6. Weshalb wurden mögliche Risiken im Zusammenhang mit der SRG-Pensionskasse nicht bereits früher näher verfolgt, nachdem schon 2005 im Parlament entsprechende kritische Fragen gestellt worden waren (Interpellation 05.3062)?</p><p>7. Basieren die von der SRG kommunizierten Rückstellungen für die Pensionskasse auf dem 2009 erlassenen Sanierungsreglement?</p><p>8. Liefern SRG-Mitarbeiter mit Nebenerwerbseinkünften auf diesen Zusatzhonoraren Pensionskassenbeiträge ab? Wenn nein, warum nicht?</p>
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