Schuldenbremse auch für die SRG
- ShortId
-
13.3301
- Id
-
20133301
- Updated
-
27.07.2023 19:07
- Language
-
de
- Title
-
Schuldenbremse auch für die SRG
- AdditionalIndexing
-
34;Leistungsauftrag;Schuldenbremse;Radio- und Fernsehgebühren;Haushaltsplan;SRG
- 1
-
- L05K1202050108, SRG
- L04K11080305, Schuldenbremse
- L02K1102, Haushaltsplan
- L05K1202040105, Radio- und Fernsehgebühren
- L05K0806010105, Leistungsauftrag
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Was sich für den Staat Schweiz seit einem Jahrzehnt als ein echter finanzpolitischer Vorteil erwiesen hat, soll auch für die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) als "Quasi-Staat im Staat Schweiz" analoge Geltung haben, nämlich die sogenannte Schuldenbremse beziehungsweise das nachhaltige Gleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben.</p><p>Stattdessen fährt die SRG Millionendefizite ein, für 2012 gar in dreistelliger Millionenhöhe, wobei ein äusserst grosszügiges Salär- und Pensionierungssystem insbesondere für Kaderleute dafür ausschlaggebend ist. So ist nicht einzusehen, warum etwa der SRG-Generaldirektor ein weit höheres Salär bezieht als ein Bundesrat oder warum auf den teuren Aussenkorrespondentenposten nicht mehr Synergien zugunsten anderer Teilbereiche der SRG genutzt werden. Das im Geschäftsjahr 2012 ausgewiesene Defizit von 117 Millionen Franken muss in den Folgejahren kompensiert werden.</p><p>Zudem gilt es auf Bundesebene, angesichts der technologischen Entwicklung nachgerade auch im Bereich der medialen Kommunikation, den gesetzlich festgeschriebenen Programmauftrag der SRG sowie den schwammigen Begriff des "Service public" einer Neubeurteilung und Aktualisierung zu unterziehen. Ebenso drängt sich eine Überprüfung der Frage auf, ob die SRG derart vieler Sender und anderer medialer Plattformen bedarf, um ihren gesetzlichen Auftrag zu erfüllen.</p>
- <p>Die SRG weist seit 1991 im Durchschnitt recht ausgeglichene Betriebsergebnisse aus (-0,9 Millionen Franken jährlich). Auch 2012 hat sie grundsätzlich ein ausgeglichenes operatives Ergebnis erzielt. Wegen eines einmaligen Sondereffekts (Pensionskasse) hat sie aber ausserordentliche Rückstellungen von 160 Millionen Franken getätigt, weshalb die Rechnung 2012 mit einem Defizit von 117 Millionen Franken schliesst. Die SRG erwartet gemäss ihrer Mittelfristplanung für die Jahre 2013 bis 2017 wieder schwarze Zahlen. Es ist ihr nach eigenen Informationen im Übrigen auch gelungen, die Verschuldung seit 2010 von 350 Millionen auf 200 Millionen Franken zu reduzieren. Die Rückstellungen für die Pensionskasse im Jahr 2012 drängen sich wegen der Senkung des technischen Zinssatzes von 4 auf 3,25 Prozent aufgrund des anhaltend tiefen Zinsniveaus und wegen des Wechsels vom Leistungs- zum Beitragsprimat auf.</p><p>Trotz des Defizits im Jahr 2012 sind die Finanzen der SRG nach wie vor solid und stabil, weshalb der Bundesrat eine Schuldenbremse als unnötig erachtet. Die SRG ist nach eigenen Angaben imstande, ihren Verpflichtungen gegenüber der Pensionskasse mit der vorhandenen Liquidität und ohne zusätzliche Verschuldung oder Gebührenerhöhung nachzukommen.</p><p>Eine Schuldenbremse ist auch aufgrund der vorhandenen Aufsichtsinstrumente nicht erforderlich. Die SRG unterliegt spezialgesetzlichen Finanzvorschriften (Art. 35 des Bundesgesetzes vom 24. März 2006 über Radio und Fernsehen, RTVG, SR 784.40) und legt dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) als Finanzaufsichtsbehörde jährlich die Rechnung, das Budget und die Finanzplanung vor (Art. 36 Abs. 3 und 4 RTVG). Der Bundesrat überprüft zudem regelmässig die Höhe der Radio- und Fernsehempfangsgebühren und damit auch den Finanzbedarf der SRG. Bei der letzten Überprüfung im Jahr 2010 hat er den von der SRG geltend gemachten Finanzbedarf nicht vollständig anerkannt und sie zu Sparmassnahmen im Umfang von 58 Millionen Franken verpflichtet. </p><p>Was die in der Motion erwähnten Saläre der Kaderleute und des Generaldirektors der SRG betrifft, so ist darauf hinzuweisen, dass die SRG den Kaderlohnbestimmungen des Bundesrechts unterliegt und jährlich berichterstattungspflichtig ist. Im Zusammenhang mit dem Korrespondentennetz und der erwähnten Definition des Begriffs "Service public" verweist der Bundesrat auf seine Stellungnahme vom 18. Mai 2011 zur Motion Leutenegger Filippo 11.3254, "Definition des Service public".</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) zu unterbreiten, die vorsieht, dass der Finanzhaushalt der SRG zwingend analog der auch für die Haushaltführung des Bundes massgebenden Schuldenbremse (Art. 126 der Bundesverfassung) auszugestalten ist. Eine Einführung und Umsetzung der Schuldenbremse ist unabdingbare Voraussetzung für jegliche Erhöhung oder sonstige Änderung der bestehenden Empfangsgebührenregelung der SRG.</p>
- Schuldenbremse auch für die SRG
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Was sich für den Staat Schweiz seit einem Jahrzehnt als ein echter finanzpolitischer Vorteil erwiesen hat, soll auch für die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) als "Quasi-Staat im Staat Schweiz" analoge Geltung haben, nämlich die sogenannte Schuldenbremse beziehungsweise das nachhaltige Gleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben.</p><p>Stattdessen fährt die SRG Millionendefizite ein, für 2012 gar in dreistelliger Millionenhöhe, wobei ein äusserst grosszügiges Salär- und Pensionierungssystem insbesondere für Kaderleute dafür ausschlaggebend ist. So ist nicht einzusehen, warum etwa der SRG-Generaldirektor ein weit höheres Salär bezieht als ein Bundesrat oder warum auf den teuren Aussenkorrespondentenposten nicht mehr Synergien zugunsten anderer Teilbereiche der SRG genutzt werden. Das im Geschäftsjahr 2012 ausgewiesene Defizit von 117 Millionen Franken muss in den Folgejahren kompensiert werden.</p><p>Zudem gilt es auf Bundesebene, angesichts der technologischen Entwicklung nachgerade auch im Bereich der medialen Kommunikation, den gesetzlich festgeschriebenen Programmauftrag der SRG sowie den schwammigen Begriff des "Service public" einer Neubeurteilung und Aktualisierung zu unterziehen. Ebenso drängt sich eine Überprüfung der Frage auf, ob die SRG derart vieler Sender und anderer medialer Plattformen bedarf, um ihren gesetzlichen Auftrag zu erfüllen.</p>
- <p>Die SRG weist seit 1991 im Durchschnitt recht ausgeglichene Betriebsergebnisse aus (-0,9 Millionen Franken jährlich). Auch 2012 hat sie grundsätzlich ein ausgeglichenes operatives Ergebnis erzielt. Wegen eines einmaligen Sondereffekts (Pensionskasse) hat sie aber ausserordentliche Rückstellungen von 160 Millionen Franken getätigt, weshalb die Rechnung 2012 mit einem Defizit von 117 Millionen Franken schliesst. Die SRG erwartet gemäss ihrer Mittelfristplanung für die Jahre 2013 bis 2017 wieder schwarze Zahlen. Es ist ihr nach eigenen Informationen im Übrigen auch gelungen, die Verschuldung seit 2010 von 350 Millionen auf 200 Millionen Franken zu reduzieren. Die Rückstellungen für die Pensionskasse im Jahr 2012 drängen sich wegen der Senkung des technischen Zinssatzes von 4 auf 3,25 Prozent aufgrund des anhaltend tiefen Zinsniveaus und wegen des Wechsels vom Leistungs- zum Beitragsprimat auf.</p><p>Trotz des Defizits im Jahr 2012 sind die Finanzen der SRG nach wie vor solid und stabil, weshalb der Bundesrat eine Schuldenbremse als unnötig erachtet. Die SRG ist nach eigenen Angaben imstande, ihren Verpflichtungen gegenüber der Pensionskasse mit der vorhandenen Liquidität und ohne zusätzliche Verschuldung oder Gebührenerhöhung nachzukommen.</p><p>Eine Schuldenbremse ist auch aufgrund der vorhandenen Aufsichtsinstrumente nicht erforderlich. Die SRG unterliegt spezialgesetzlichen Finanzvorschriften (Art. 35 des Bundesgesetzes vom 24. März 2006 über Radio und Fernsehen, RTVG, SR 784.40) und legt dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) als Finanzaufsichtsbehörde jährlich die Rechnung, das Budget und die Finanzplanung vor (Art. 36 Abs. 3 und 4 RTVG). Der Bundesrat überprüft zudem regelmässig die Höhe der Radio- und Fernsehempfangsgebühren und damit auch den Finanzbedarf der SRG. Bei der letzten Überprüfung im Jahr 2010 hat er den von der SRG geltend gemachten Finanzbedarf nicht vollständig anerkannt und sie zu Sparmassnahmen im Umfang von 58 Millionen Franken verpflichtet. </p><p>Was die in der Motion erwähnten Saläre der Kaderleute und des Generaldirektors der SRG betrifft, so ist darauf hinzuweisen, dass die SRG den Kaderlohnbestimmungen des Bundesrechts unterliegt und jährlich berichterstattungspflichtig ist. Im Zusammenhang mit dem Korrespondentennetz und der erwähnten Definition des Begriffs "Service public" verweist der Bundesrat auf seine Stellungnahme vom 18. Mai 2011 zur Motion Leutenegger Filippo 11.3254, "Definition des Service public".</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) zu unterbreiten, die vorsieht, dass der Finanzhaushalt der SRG zwingend analog der auch für die Haushaltführung des Bundes massgebenden Schuldenbremse (Art. 126 der Bundesverfassung) auszugestalten ist. Eine Einführung und Umsetzung der Schuldenbremse ist unabdingbare Voraussetzung für jegliche Erhöhung oder sonstige Änderung der bestehenden Empfangsgebührenregelung der SRG.</p>
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