Die zweijährige Lehre aufwerten
- ShortId
-
13.3311
- Id
-
20133311
- Updated
-
24.06.2025 23:34
- Language
-
de
- Title
-
Die zweijährige Lehre aufwerten
- AdditionalIndexing
-
32;Ausbildung am Arbeitsplatz;Nachwuchsförderung;duales Bildungssystem;Lehrstelle;Lehre;Attest-Lehre
- 1
-
- L04K13020204, Lehre
- L06K070202030801, Lehrstelle
- L04K13020206, Attest-Lehre
- L04K13020201, Ausbildung am Arbeitsplatz
- L04K13020205, duales Bildungssystem
- L04K13030114, Nachwuchsförderung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>An der Lehrstellenkonferenz 2005 setzten sich Bund und Kantone zum Ziel, dass bis ins Jahr 2015 95 Prozent aller Jugendlichen im Besitz eines Abschlusses auf Sekundarstufe II sind. Heute sind es knapp über 90 Prozent. Die Einführung der zweijährigen Lehre mit Berufsattest (EBA) sollte dazu beitragen, schulisch schwachen Jugendlichen den Einstieg in die Berufswelt zu erleichtern. Die Zwischenbilanz fällt aus Sicht der Wirtschaft durchzogen aus: Nicht alle Branchen haben eine solche Lehre eingeführt, und dort, wo es sie gibt, hat es teilweise zu wenig Lehrstellen. Das Problem: Nicht wenige Lehrbetriebe scheuen den zusätzlichen Betreuungsaufwand für vermeintlich schwierigere EBA-Lernende, ausserdem scheinen die schulischen Anforderungen für etliche Schulabgänger immer noch zu hoch zu sein. Handlungsbedarf besteht meines Erachtens vor allem auf folgenden drei Ebenen:</p><p>a. Kommunikation: Artikel 17 des Berufsbildungsgesetzes (BBG) spricht von zwei-, drei- und vierjährigen beruflichen Grundbildungen. Das sollte man sich in der Kommunikation von offizieller Seite zu Nutzen machen und fortan ganz einfach von "Zweijähriger Lehre" sprechen und nicht von "Attest- oder EBA-Ausbildung". Diese Bezeichnungen suggerieren nämlich, dass es sich um eine Lehre zweiter Klasse handelt.</p><p>b. Individuelle Verlängerung: Artikel 18 BBG sagt, dass man die Lehren angemessen verlängern oder verkürzen kann. Diesen Spielraum sollten Lehrbetriebe und Bewilligungsbehörden vermehrt nutzen, damit die zweijährige Lehre auch von Lernenden, die mehr Zeit für die Verarbeitung des Schulstoffs brauchen, erfolgreich absolviert werden kann.</p><p>c. Wiederbelebung der Vorlehre: Praktisch begabte, aber schulisch sehr schwache Jugendliche erfüllen auch die Anforderungen einer zweijährigen Lehre nicht. Artikel 7 BBG bietet die Möglichkeit für eine einjährige "Vorlehre". Sie erleichtert den späteren Einstieg in eine reguläre Lehre im selben Betrieb und ist deshalb einem klassischen Brückenangebot vorzuziehen.</p>
- <p>In Erfüllung der Postulate Ingold 10.3738 und Müri 11.4007 wird gemäss den Jahreszielen des Bundesrates bis Ende 2013 ein Bericht zum Massnahmenangebot am Übergang zur Sekundarstufe II verfasst. Ein besonderer Fokus wird dabei auf die Entwicklung der zweijährigen beruflichen Grundbildungen gelegt. Aufgrund des Berichtes wird sich zeigen, ob Handlungsbedarf besteht. In diesem Sinne ist der Bundesrat bereit, die Anliegen des Postulanten zu berücksichtigen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Mittel und Wege aufzuzeigen, wie die Attraktivität der zweijährigen Lehren (EBA) erhöht werden kann. Denkbar wären zum Beispiel:</p><p>a. eine Kommunikation, welche die zweijährigen Lehren gegenüber den drei- oder vierjährigen nicht stigmatisiert;</p><p>b. die vermehrte Nutzung des rechtlichen Spielraums zur Individualisierung der Ausbildungswege;</p><p>c. die Wiederbelebung der sogenannten Vorlehre.</p>
- Die zweijährige Lehre aufwerten
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>An der Lehrstellenkonferenz 2005 setzten sich Bund und Kantone zum Ziel, dass bis ins Jahr 2015 95 Prozent aller Jugendlichen im Besitz eines Abschlusses auf Sekundarstufe II sind. Heute sind es knapp über 90 Prozent. Die Einführung der zweijährigen Lehre mit Berufsattest (EBA) sollte dazu beitragen, schulisch schwachen Jugendlichen den Einstieg in die Berufswelt zu erleichtern. Die Zwischenbilanz fällt aus Sicht der Wirtschaft durchzogen aus: Nicht alle Branchen haben eine solche Lehre eingeführt, und dort, wo es sie gibt, hat es teilweise zu wenig Lehrstellen. Das Problem: Nicht wenige Lehrbetriebe scheuen den zusätzlichen Betreuungsaufwand für vermeintlich schwierigere EBA-Lernende, ausserdem scheinen die schulischen Anforderungen für etliche Schulabgänger immer noch zu hoch zu sein. Handlungsbedarf besteht meines Erachtens vor allem auf folgenden drei Ebenen:</p><p>a. Kommunikation: Artikel 17 des Berufsbildungsgesetzes (BBG) spricht von zwei-, drei- und vierjährigen beruflichen Grundbildungen. Das sollte man sich in der Kommunikation von offizieller Seite zu Nutzen machen und fortan ganz einfach von "Zweijähriger Lehre" sprechen und nicht von "Attest- oder EBA-Ausbildung". Diese Bezeichnungen suggerieren nämlich, dass es sich um eine Lehre zweiter Klasse handelt.</p><p>b. Individuelle Verlängerung: Artikel 18 BBG sagt, dass man die Lehren angemessen verlängern oder verkürzen kann. Diesen Spielraum sollten Lehrbetriebe und Bewilligungsbehörden vermehrt nutzen, damit die zweijährige Lehre auch von Lernenden, die mehr Zeit für die Verarbeitung des Schulstoffs brauchen, erfolgreich absolviert werden kann.</p><p>c. Wiederbelebung der Vorlehre: Praktisch begabte, aber schulisch sehr schwache Jugendliche erfüllen auch die Anforderungen einer zweijährigen Lehre nicht. Artikel 7 BBG bietet die Möglichkeit für eine einjährige "Vorlehre". Sie erleichtert den späteren Einstieg in eine reguläre Lehre im selben Betrieb und ist deshalb einem klassischen Brückenangebot vorzuziehen.</p>
- <p>In Erfüllung der Postulate Ingold 10.3738 und Müri 11.4007 wird gemäss den Jahreszielen des Bundesrates bis Ende 2013 ein Bericht zum Massnahmenangebot am Übergang zur Sekundarstufe II verfasst. Ein besonderer Fokus wird dabei auf die Entwicklung der zweijährigen beruflichen Grundbildungen gelegt. Aufgrund des Berichtes wird sich zeigen, ob Handlungsbedarf besteht. In diesem Sinne ist der Bundesrat bereit, die Anliegen des Postulanten zu berücksichtigen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Mittel und Wege aufzuzeigen, wie die Attraktivität der zweijährigen Lehren (EBA) erhöht werden kann. Denkbar wären zum Beispiel:</p><p>a. eine Kommunikation, welche die zweijährigen Lehren gegenüber den drei- oder vierjährigen nicht stigmatisiert;</p><p>b. die vermehrte Nutzung des rechtlichen Spielraums zur Individualisierung der Ausbildungswege;</p><p>c. die Wiederbelebung der sogenannten Vorlehre.</p>
- Die zweijährige Lehre aufwerten
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