BVG-Umverteilung aufzeigen

ShortId
13.3313
Id
20133313
Updated
14.11.2025 07:33
Language
de
Title
BVG-Umverteilung aufzeigen
AdditionalIndexing
28;Pensionskasse;Altersrentner/in;junge/r Arbeitnehmer/in;Informationsverbreitung;Vermögensumverteilung;Umwandlungssatz;Kapitaldeckungsverfahren
1
  • L06K010401010205, Pensionskasse
  • L06K010401010208, Umwandlungssatz
  • L05K0104011201, Kapitaldeckungsverfahren
  • L08K0704050205020101, Vermögensumverteilung
  • L04K12010202, Informationsverbreitung
  • L05K0702020112, junge/r Arbeitnehmer/in
  • L05K0702030101, Altersrentner/in
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Den heutigen Erwerbstätigen ist bewusst, dass die Finanzierung der AHV mit grossen Schwierigkeiten verbunden ist. Die wenigsten wissen aber, dass im BVG eine systemwidrige Umverteilung von der jungen Generation zu den Rentnern vonstattengeht. Die nichterfüllbaren gesetzlichen Mindestleistungen untergraben das Kapitaldeckungsprinzip, und die zweite Säule verkommt immer mehr zur Umverteilungsmaschinerie. Jährlich werden die BVG-Konten der erwerbstätigen Generation um mehrere Hundert Millionen Franken "erleichtert" (schliesst man das Überobligatorium mit ein, werden gemäss dem Bericht des Bundesrates zur Zukunft der zweiten Säule jährlich sogar 600 Millionen Franken systemwidrig umverteilt). Dieses umverteilte Geld wird den heute jungen Erwerbstätigen beim Renteneintritt als Sparkapital fehlen.</p><p>Den Versicherten soll (wieder) bewusst werden, dass ein Teil dieser umverteilten Gelder aus ihrem persönlich angesparten BVG-Guthaben stammt. Aus diesem Grund soll das Mass der Umverteilung in einer Vorsorgeeinrichtung auf dem jährlichen Vorsorgeausweis ausgewiesen werden. Wird den Jungen bewusst, dass ihr Vorsorgekapital angezapft wird, werden sie sich wehren. Nach etlichen gescheiterten Reformversuchen könnte eine starke Stimme der Jungen den entscheidenden Impuls geben, unsere Sozialwerke endlich nachhaltig zu sichern.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass es bei vielen Vorsorgeeinrichtungen innerhalb ihres Finanzierungssystems zu ungewollten Solidaritäten zwischen jungen Versicherten gegenüber älteren Versicherten kommt. Entgegen der Aussage des Motionärs wird für die Finanzierung der Renten von Pensionierten nicht Geld aus dem BVG-Guthaben der aktiven Versicherten verwendet. Aktive Versicherte können gehalten sein, sich indirekt an der Finanzierung der laufenden Renten zu beteiligen, indem ihr Guthaben weniger hoch verzinst wird oder sie Sanierungsbeiträge leisten. Aber das angesparte Guthaben wird nicht direkt gemindert. Die unerwünschte Solidarität in der beruflichen Vorsorge ist zwar bekannt, deren Quantifizierung ist jedoch problematisch.</p><p>Es wird daran erinnert, dass der BVG-Mindestumwandlungssatz von zwei zentralen Parametern abhängt, nämlich der Lebenserwartung der Pensionierten und dem technischen Zinssatz, wobei dieser selber von der zu erwartenden Rendite der Vorsorgeeinrichtung abhängt. Die Unsicherheiten in Bezug auf die Entwicklung dieser Parameter verunmöglichen eine eindeutige Quantifizierung dieser Solidaritäten: Ohne zu wissen, welches der "korrekte" Wert des technischen Zinssatzes und somit des Mindestumwandlungssatzes ist, lässt sich somit nicht quantifizieren, was allfällig zu viel oder zu wenig bezahlte Beiträge sind.</p><p>Die Machbarkeit bzw. der Nutzen einer Generationenbilanz, die jährlich auf den Versicherungsausweisen ausgewiesen wird, ist somit fragwürdig. Die Bestimmung der theoretischen Lücke bei der Berechnung einer möglichen Generationenumverteilung wäre kaum möglich und würde auf jeden Fall zu einem erheblichen Durchführungsaufwand führen, ohne Nutzen zu generieren. Die Führung einer Generationenbilanz durch die Vorsorgeeinrichtung und der Ausweis ihrer Ergebnisse in den Versicherungsausweisen der Versicherten erweisen sich deshalb nicht als sachgerecht.</p><p>Mit der Reform der Altersvorsorge 2020 soll jedoch der Mindestumwandlungssatz auf ein versicherungstechnisch korrektes Niveau gesenkt werden, womit das Anliegen des Motionärs, die Verhinderung einer intransparenten Umverteilung in der beruflichen Vorsorge, erfüllt wird. Der Bundesrat wird im Rahmen der Reform der Altersvorsorge 2020 die erforderlichen Korrekturen beantragen und dem Parlament bis Ende 2014 eine entsprechende Botschaft unterbreiten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu treffen, damit die einzelnen BVG-Versicherten über die ungewollte Umverteilung innerhalb einer Vorsorgeeinrichtung im obligatorischen Bereich informiert werden: Einrichtungen der beruflichen Vorsorge sollen auf den jährlich ausgehändigten Vorsorgeausweisen aufzeigen, wie viel Kapital zur Stützung des gesetzlich zu hoch angesetzten Mindestumwandlungssatzes - im Widerspruch zum Kapitaldeckungsprinzip - zu ihren Ungunsten umverteilt wird.</p>
  • BVG-Umverteilung aufzeigen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Den heutigen Erwerbstätigen ist bewusst, dass die Finanzierung der AHV mit grossen Schwierigkeiten verbunden ist. Die wenigsten wissen aber, dass im BVG eine systemwidrige Umverteilung von der jungen Generation zu den Rentnern vonstattengeht. Die nichterfüllbaren gesetzlichen Mindestleistungen untergraben das Kapitaldeckungsprinzip, und die zweite Säule verkommt immer mehr zur Umverteilungsmaschinerie. Jährlich werden die BVG-Konten der erwerbstätigen Generation um mehrere Hundert Millionen Franken "erleichtert" (schliesst man das Überobligatorium mit ein, werden gemäss dem Bericht des Bundesrates zur Zukunft der zweiten Säule jährlich sogar 600 Millionen Franken systemwidrig umverteilt). Dieses umverteilte Geld wird den heute jungen Erwerbstätigen beim Renteneintritt als Sparkapital fehlen.</p><p>Den Versicherten soll (wieder) bewusst werden, dass ein Teil dieser umverteilten Gelder aus ihrem persönlich angesparten BVG-Guthaben stammt. Aus diesem Grund soll das Mass der Umverteilung in einer Vorsorgeeinrichtung auf dem jährlichen Vorsorgeausweis ausgewiesen werden. Wird den Jungen bewusst, dass ihr Vorsorgekapital angezapft wird, werden sie sich wehren. Nach etlichen gescheiterten Reformversuchen könnte eine starke Stimme der Jungen den entscheidenden Impuls geben, unsere Sozialwerke endlich nachhaltig zu sichern.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass es bei vielen Vorsorgeeinrichtungen innerhalb ihres Finanzierungssystems zu ungewollten Solidaritäten zwischen jungen Versicherten gegenüber älteren Versicherten kommt. Entgegen der Aussage des Motionärs wird für die Finanzierung der Renten von Pensionierten nicht Geld aus dem BVG-Guthaben der aktiven Versicherten verwendet. Aktive Versicherte können gehalten sein, sich indirekt an der Finanzierung der laufenden Renten zu beteiligen, indem ihr Guthaben weniger hoch verzinst wird oder sie Sanierungsbeiträge leisten. Aber das angesparte Guthaben wird nicht direkt gemindert. Die unerwünschte Solidarität in der beruflichen Vorsorge ist zwar bekannt, deren Quantifizierung ist jedoch problematisch.</p><p>Es wird daran erinnert, dass der BVG-Mindestumwandlungssatz von zwei zentralen Parametern abhängt, nämlich der Lebenserwartung der Pensionierten und dem technischen Zinssatz, wobei dieser selber von der zu erwartenden Rendite der Vorsorgeeinrichtung abhängt. Die Unsicherheiten in Bezug auf die Entwicklung dieser Parameter verunmöglichen eine eindeutige Quantifizierung dieser Solidaritäten: Ohne zu wissen, welches der "korrekte" Wert des technischen Zinssatzes und somit des Mindestumwandlungssatzes ist, lässt sich somit nicht quantifizieren, was allfällig zu viel oder zu wenig bezahlte Beiträge sind.</p><p>Die Machbarkeit bzw. der Nutzen einer Generationenbilanz, die jährlich auf den Versicherungsausweisen ausgewiesen wird, ist somit fragwürdig. Die Bestimmung der theoretischen Lücke bei der Berechnung einer möglichen Generationenumverteilung wäre kaum möglich und würde auf jeden Fall zu einem erheblichen Durchführungsaufwand führen, ohne Nutzen zu generieren. Die Führung einer Generationenbilanz durch die Vorsorgeeinrichtung und der Ausweis ihrer Ergebnisse in den Versicherungsausweisen der Versicherten erweisen sich deshalb nicht als sachgerecht.</p><p>Mit der Reform der Altersvorsorge 2020 soll jedoch der Mindestumwandlungssatz auf ein versicherungstechnisch korrektes Niveau gesenkt werden, womit das Anliegen des Motionärs, die Verhinderung einer intransparenten Umverteilung in der beruflichen Vorsorge, erfüllt wird. Der Bundesrat wird im Rahmen der Reform der Altersvorsorge 2020 die erforderlichen Korrekturen beantragen und dem Parlament bis Ende 2014 eine entsprechende Botschaft unterbreiten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu treffen, damit die einzelnen BVG-Versicherten über die ungewollte Umverteilung innerhalb einer Vorsorgeeinrichtung im obligatorischen Bereich informiert werden: Einrichtungen der beruflichen Vorsorge sollen auf den jährlich ausgehändigten Vorsorgeausweisen aufzeigen, wie viel Kapital zur Stützung des gesetzlich zu hoch angesetzten Mindestumwandlungssatzes - im Widerspruch zum Kapitaldeckungsprinzip - zu ihren Ungunsten umverteilt wird.</p>
    • BVG-Umverteilung aufzeigen

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