Gefahrgutkategorien bei Gefahrguttransporten in Tunnels
- ShortId
-
13.3315
- Id
-
20133315
- Updated
-
28.07.2023 10:39
- Language
-
de
- Title
-
Gefahrgutkategorien bei Gefahrguttransporten in Tunnels
- AdditionalIndexing
-
48;Strassentunnel;Verkehrssicherheit;Güterverkehr auf der Strasse;Beförderung gefährlicher Güter
- 1
-
- L05K1801020201, Beförderung gefährlicher Güter
- L05K1801020204, Güterverkehr auf der Strasse
- L07K18020202010102, Strassentunnel
- L04K18020203, Verkehrssicherheit
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In der Antwort auf die Motion Cassis 09.4072 zum Thema Gefahrguttransporte in Tunnels erwähnt der Bundesrat die Möglichkeit einer Umkategorisierung von Tunnels aufgrund einer neuen Risikoermittlungsmethodik. Heute gilt gemäss Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) für ein Dutzend Tunnels pauschal die Kategorie E bzw. Ea.</p><p>Auch der Gotthardtunnel ist heute der restriktivsten Gefahrgutkategorie E unterstellt, die nur den Transport von fünf genau definierten Gefahrgütern erlaubt. Bei anderen Tunnels wie dem Seelisbergtunnel, dem Kerenzertunnel und dem Tunnel Costoni di Fieud gilt die Kategorie E nur an Wochenenden und Feiertagen sowie nachts von 19 bis 7 Uhr an den übrigen Tagen.</p>
- <p>1. Der Bundesrat hat die Beschränkungskategorien von Tunnels für Gefahrguttransporte auf den 1. Januar 2010 in die Verordnung vom 29. November 2002 über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR; SR 741.621) aufgenommen. Damit hat die Schweiz die Anforderungen nach ADR (Europäisches Übereinkommen vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse; SR 0.741.621) umgesetzt. Inzwischen wurden sämtliche Nationalstrassentunnels nach einheitlichen Gesichtspunkten analysiert. Die Resultate liegen im Sommer 2013 vor. Die daraus resultierende Anpassung der Beschränkungen von Tunnels für Gefahrguttransporte soll im Rahmen der ordentlichen Revision der SDR auf den 1. Januar 2015 vorgenommen und in Kraft gesetzt werden.</p><p>2. Im Herbst 2013 soll die Anhörung zu den Änderungen in der SDR eröffnet werden. Konkretere Angaben lassen sich erst nach der Auswertung der Anhörung machen.</p><p>3. Auch bei einem allfälligen richtungsgetrennten Betrieb bleibt der Gotthard-Strassentunnel ein überdurchschnittlich langer Tunnel und ein Unfall mit Beteiligung von Gefahrguttransporten ein schlimmstmögliches Gefahrenszenario. Ob nach der Sanierung eine Umkategorisierung des Gotthard-Strassentunnels von der heute geltenden restriktivsten Kategorie E in eine weniger restriktive Kategorie erfolgen soll, wird der Bundesrat unter Berücksichtigung aller dannzumal geltenden Rahmenbedingungen prüfen und entscheiden.</p><p>4. Das Ausmass der verkehrlichen Auswirkungen hängt von der Einstufung des Gotthard-Strassentunnels ab. Je weniger restriktiv der Bundesrat die Einstufung festlegt, desto eher müsste mit einer Zunahme der Gefahrguttransporte durch den Gotthard-Strassentunnel gerechnet werden.</p><p>5. Im Anhang 2 der SDR werden die Tunnels mit beschränkenden Kategorien (B, C, D und E) aufgelistet. Für die Tunnels Seelisberg, Kerenzer und Costoni di Fieud gilt die Kategorie E nur während bestimmter Zeiten. Diese sind ebenfalls im Anhang 2 der SDR aufgeführt. Ausserhalb dieser Zeiten gilt die nichtbeschränkende Kategorie A. Diese muss nicht signalisiert werden.</p>
- <p>1. Wann werden die heute pauschal mit der Gefahrgutkategorie E belegten Strassentunnels differenzierter eingestuft?</p><p>2. Für welche Tunnels ergeben sich Änderungen?</p><p>3. Wird der Gotthardtunnel einer anderen Gefahrgutkategorie unterstellt, wenn eine zweite Röhre einen richtungsgetrennten Betrieb ermöglicht?</p><p>4. Was wären die verkehrlichen Auswirkungen einer weniger restriktiven Einstufung des Gotthardtunnels?</p><p>5. Welche Gefahrgutbeschränkungen gelten für Tunnels der Kategorie Ea gemäss SDR-Anhang 2 während den Zeiten, in denen die Einschränkungen der Kategorie E nicht gelten?</p>
- Gefahrgutkategorien bei Gefahrguttransporten in Tunnels
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>In der Antwort auf die Motion Cassis 09.4072 zum Thema Gefahrguttransporte in Tunnels erwähnt der Bundesrat die Möglichkeit einer Umkategorisierung von Tunnels aufgrund einer neuen Risikoermittlungsmethodik. Heute gilt gemäss Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) für ein Dutzend Tunnels pauschal die Kategorie E bzw. Ea.</p><p>Auch der Gotthardtunnel ist heute der restriktivsten Gefahrgutkategorie E unterstellt, die nur den Transport von fünf genau definierten Gefahrgütern erlaubt. Bei anderen Tunnels wie dem Seelisbergtunnel, dem Kerenzertunnel und dem Tunnel Costoni di Fieud gilt die Kategorie E nur an Wochenenden und Feiertagen sowie nachts von 19 bis 7 Uhr an den übrigen Tagen.</p>
- <p>1. Der Bundesrat hat die Beschränkungskategorien von Tunnels für Gefahrguttransporte auf den 1. Januar 2010 in die Verordnung vom 29. November 2002 über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR; SR 741.621) aufgenommen. Damit hat die Schweiz die Anforderungen nach ADR (Europäisches Übereinkommen vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse; SR 0.741.621) umgesetzt. Inzwischen wurden sämtliche Nationalstrassentunnels nach einheitlichen Gesichtspunkten analysiert. Die Resultate liegen im Sommer 2013 vor. Die daraus resultierende Anpassung der Beschränkungen von Tunnels für Gefahrguttransporte soll im Rahmen der ordentlichen Revision der SDR auf den 1. Januar 2015 vorgenommen und in Kraft gesetzt werden.</p><p>2. Im Herbst 2013 soll die Anhörung zu den Änderungen in der SDR eröffnet werden. Konkretere Angaben lassen sich erst nach der Auswertung der Anhörung machen.</p><p>3. Auch bei einem allfälligen richtungsgetrennten Betrieb bleibt der Gotthard-Strassentunnel ein überdurchschnittlich langer Tunnel und ein Unfall mit Beteiligung von Gefahrguttransporten ein schlimmstmögliches Gefahrenszenario. Ob nach der Sanierung eine Umkategorisierung des Gotthard-Strassentunnels von der heute geltenden restriktivsten Kategorie E in eine weniger restriktive Kategorie erfolgen soll, wird der Bundesrat unter Berücksichtigung aller dannzumal geltenden Rahmenbedingungen prüfen und entscheiden.</p><p>4. Das Ausmass der verkehrlichen Auswirkungen hängt von der Einstufung des Gotthard-Strassentunnels ab. Je weniger restriktiv der Bundesrat die Einstufung festlegt, desto eher müsste mit einer Zunahme der Gefahrguttransporte durch den Gotthard-Strassentunnel gerechnet werden.</p><p>5. Im Anhang 2 der SDR werden die Tunnels mit beschränkenden Kategorien (B, C, D und E) aufgelistet. Für die Tunnels Seelisberg, Kerenzer und Costoni di Fieud gilt die Kategorie E nur während bestimmter Zeiten. Diese sind ebenfalls im Anhang 2 der SDR aufgeführt. Ausserhalb dieser Zeiten gilt die nichtbeschränkende Kategorie A. Diese muss nicht signalisiert werden.</p>
- <p>1. Wann werden die heute pauschal mit der Gefahrgutkategorie E belegten Strassentunnels differenzierter eingestuft?</p><p>2. Für welche Tunnels ergeben sich Änderungen?</p><p>3. Wird der Gotthardtunnel einer anderen Gefahrgutkategorie unterstellt, wenn eine zweite Röhre einen richtungsgetrennten Betrieb ermöglicht?</p><p>4. Was wären die verkehrlichen Auswirkungen einer weniger restriktiven Einstufung des Gotthardtunnels?</p><p>5. Welche Gefahrgutbeschränkungen gelten für Tunnels der Kategorie Ea gemäss SDR-Anhang 2 während den Zeiten, in denen die Einschränkungen der Kategorie E nicht gelten?</p>
- Gefahrgutkategorien bei Gefahrguttransporten in Tunnels
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