Ruinöse Erbschaftssteuer-Initiative rasch behandeln

ShortId
13.3316
Id
20133316
Updated
28.07.2023 09:59
Language
de
Title
Ruinöse Erbschaftssteuer-Initiative rasch behandeln
AdditionalIndexing
24;04;Volksinitiative;Erbschaftssteuer;Behandlungsfrist einer Volksinitiative;Bundesblatt;Frist;Steuerbelastung
1
  • L04K11070501, Erbschaftssteuer
  • L04K08010204, Volksinitiative
  • L04K11070308, Steuerbelastung
  • L04K02020304, Bundesblatt
  • L05K0801020403, Behandlungsfrist einer Volksinitiative
  • L05K0503020802, Frist
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Einführung einer nationalen Erbschaftssteuer wäre ein massiver und kaum verkraftbarer Schlag für den Wirtschaftsstandort Schweiz, verbunden mit einer massiven Erosion des Steuersubstrats von Bund und Kantonen. Die Initiative wirkt rückwirkend auf den 1. Januar 2012. Damit verlassen bereits jetzt viele - namentlich ausländische - aber auch schweizerische vermögende Steuerzahler das Land oder ziehen nicht mehr zu. Dies führt früher oder später zu Steuererhöhungen für alle im Land verbleibenden Personen. In der Schweiz ist die Besteuerung von Vermögen im internationalen Vergleich schon heute überdurchschnittlich hoch. Beides, sowohl eine Vermögens- wie auch eine Erbschaftssteuer, kennen nur wenige OECD-Staaten. Schweden hat sowohl die Erbschafts- als auch die Vermögenssteuer eliminiert. Die meisten Kantone haben die Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen abgeschafft, da diese einem massiven Standortnachteil entspricht. In der Schweiz stammt ein grosser Teil des Steuersubstrates von relativ wenigen Steuerzahlern mit hohem Vermögen. Betroffen von den Folgen einer Erbschaftssteuer ist die gesamte Wirtschaft und alle Leute durch Verlust von Arbeitsplätzen und höhere Steuern, insbesondere auch viele kleine und mittlere Familienunternehmen, die das Rückgrat unserer Wirtschaft bilden und für welche eine Unternehmensübergabe an die nächste Generation mit einer Annahme der Initiative massiv erschwert würde. </p><p>Die Verunsicherung ist seit Einreichung der Initiative gross. Die Vorlage entfaltet wegen der Rückwirkung bereits jetzt in zunehmendem Mass negative Effekte auf den Standort Schweiz und führt zu einem Verlust von Steuergeldern. Deshalb ist eine beschleunigte Behandlung zwingend.</p>
  • <p>Am 12. März 2013 ist die eidgenössische Volksinitiative "Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)" mit 110'205 gültigen Unterschriften zustande gekommen. Die Volksinitiative sieht die Schaffung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer auf Bundesebene vor. Spätestens ein Jahr nach Einreichung der Volksinitiative muss der Bundesrat eine Botschaft und den Entwurf eines Bundesbeschlusses für eine Stellungnahme der Bundesversammlung unterbreiten. Legt der Bundesrat der Bundesversammlung gleichzeitig den Entwurf eines Bundesbeschlusses über einen Gegenentwurf oder den Entwurf zu einem mit der Volksinitiative eng zusammenhängenden Erlassentwurf vor, so verlängert sich diese Frist auf 18 Monate.</p><p>Der Bundesrat ist bestrebt, jede Volksinitiative zügig zu behandeln und so rasch wie möglich dem Parlament zu überweisen. Ein sachgerechter Meinungsbildungsprozess beansprucht jedoch eine gewisse Zeit. Dies gilt auch für die Volksinitiative zur Erbschaftssteuerreform.</p><p>Als erster Schritt ist vorgesehen, dass sich der Bundesrat über die Stossrichtung der Stellungnahme zur Volksinitiative ausspricht. Dieser Vorentscheid soll im September 2013 erfolgen. Die Botschaft wird im Anschluss an diesen Entscheid erarbeitet. Wie viel Zeit dies beansprucht, wird davon abhängen, ob der Bundesrat einen Gegenvorschlag (direkt oder indirekt) macht oder auf einen Gegenvorschlag verzichtet.</p><p>Die von der Motionärin geforderte Verabschiedung der Botschaft des Bundesrates bis Ende Juni dieses Jahres ist daher nicht realistisch.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, zur Volksinitiative "Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)" bis Ende Juni 2013 eine ablehnende Botschaft ohne Gegenentwurf vorzulegen, damit die Initiative durch das Parlament noch im zweiten Halbjahr 2013 behandelt werden kann.</p>
  • Ruinöse Erbschaftssteuer-Initiative rasch behandeln
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Einführung einer nationalen Erbschaftssteuer wäre ein massiver und kaum verkraftbarer Schlag für den Wirtschaftsstandort Schweiz, verbunden mit einer massiven Erosion des Steuersubstrats von Bund und Kantonen. Die Initiative wirkt rückwirkend auf den 1. Januar 2012. Damit verlassen bereits jetzt viele - namentlich ausländische - aber auch schweizerische vermögende Steuerzahler das Land oder ziehen nicht mehr zu. Dies führt früher oder später zu Steuererhöhungen für alle im Land verbleibenden Personen. In der Schweiz ist die Besteuerung von Vermögen im internationalen Vergleich schon heute überdurchschnittlich hoch. Beides, sowohl eine Vermögens- wie auch eine Erbschaftssteuer, kennen nur wenige OECD-Staaten. Schweden hat sowohl die Erbschafts- als auch die Vermögenssteuer eliminiert. Die meisten Kantone haben die Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen abgeschafft, da diese einem massiven Standortnachteil entspricht. In der Schweiz stammt ein grosser Teil des Steuersubstrates von relativ wenigen Steuerzahlern mit hohem Vermögen. Betroffen von den Folgen einer Erbschaftssteuer ist die gesamte Wirtschaft und alle Leute durch Verlust von Arbeitsplätzen und höhere Steuern, insbesondere auch viele kleine und mittlere Familienunternehmen, die das Rückgrat unserer Wirtschaft bilden und für welche eine Unternehmensübergabe an die nächste Generation mit einer Annahme der Initiative massiv erschwert würde. </p><p>Die Verunsicherung ist seit Einreichung der Initiative gross. Die Vorlage entfaltet wegen der Rückwirkung bereits jetzt in zunehmendem Mass negative Effekte auf den Standort Schweiz und führt zu einem Verlust von Steuergeldern. Deshalb ist eine beschleunigte Behandlung zwingend.</p>
    • <p>Am 12. März 2013 ist die eidgenössische Volksinitiative "Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)" mit 110'205 gültigen Unterschriften zustande gekommen. Die Volksinitiative sieht die Schaffung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer auf Bundesebene vor. Spätestens ein Jahr nach Einreichung der Volksinitiative muss der Bundesrat eine Botschaft und den Entwurf eines Bundesbeschlusses für eine Stellungnahme der Bundesversammlung unterbreiten. Legt der Bundesrat der Bundesversammlung gleichzeitig den Entwurf eines Bundesbeschlusses über einen Gegenentwurf oder den Entwurf zu einem mit der Volksinitiative eng zusammenhängenden Erlassentwurf vor, so verlängert sich diese Frist auf 18 Monate.</p><p>Der Bundesrat ist bestrebt, jede Volksinitiative zügig zu behandeln und so rasch wie möglich dem Parlament zu überweisen. Ein sachgerechter Meinungsbildungsprozess beansprucht jedoch eine gewisse Zeit. Dies gilt auch für die Volksinitiative zur Erbschaftssteuerreform.</p><p>Als erster Schritt ist vorgesehen, dass sich der Bundesrat über die Stossrichtung der Stellungnahme zur Volksinitiative ausspricht. Dieser Vorentscheid soll im September 2013 erfolgen. Die Botschaft wird im Anschluss an diesen Entscheid erarbeitet. Wie viel Zeit dies beansprucht, wird davon abhängen, ob der Bundesrat einen Gegenvorschlag (direkt oder indirekt) macht oder auf einen Gegenvorschlag verzichtet.</p><p>Die von der Motionärin geforderte Verabschiedung der Botschaft des Bundesrates bis Ende Juni dieses Jahres ist daher nicht realistisch.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, zur Volksinitiative "Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)" bis Ende Juni 2013 eine ablehnende Botschaft ohne Gegenentwurf vorzulegen, damit die Initiative durch das Parlament noch im zweiten Halbjahr 2013 behandelt werden kann.</p>
    • Ruinöse Erbschaftssteuer-Initiative rasch behandeln

Back to List