Allgemeine Systematik der Wirtschaftszweige. Ergänzung um die Rohstoffbranche

ShortId
13.3327
Id
20133327
Updated
14.11.2025 08:22
Language
de
Title
Allgemeine Systematik der Wirtschaftszweige. Ergänzung um die Rohstoffbranche
AdditionalIndexing
15;Handel;transnationales Unternehmen;Wirtschaftsstatistik;Gesellschaft des Handelsrechts;Verzeichnis;Holding;Rohstoff
1
  • L05K0701020407, Rohstoff
  • L03K070102, Handel
  • L05K0703060107, transnationales Unternehmen
  • L04K07040401, Wirtschaftsstatistik
  • L04K02020702, Verzeichnis
  • L04K07030301, Gesellschaft des Handelsrechts
  • L06K070301020202, Holding
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Ende März 2013 veröffentlichte der Bundesrat einen "Grundlagenbericht Rohstoffe". Darin wird festgehalten, dass die Bedeutung der Schweiz als Handelsplatz für Rohstoffe in den letzten Jahrzehnten markant zugenommen habe. Ebenso wird die volkswirtschaftliche Bedeutung der Branche hervorgehoben, überstieg doch neu der Anteil des (Transit-)Rohstoffhandels am Bruttoinlandprodukt (BIP) verwendungsseitig mit 3,4 Prozent erstmals jenen des Tourismus (Fremdenverkehrs) mit 2,7 Prozent.</p><p>Allerdings muss der Bundesrat in seinem Bericht auf Schätzungen und Vermutungen zurückgreifen, da zuverlässige Daten fehlen. Dies gilt in Bezug auf die Anzahl Unternehmungen, Anzahl Beschäftigter, das Steueraufkommen sowie auf ungenaue Daten zur Erfassung der Einnahmen aus dem Transithandel, welche in der (sehr bedeutenden) durch die SNB erhobenen Leistungsbilanz ausgewiesen werden müssen. Weder das statische Amt noch das Steueramt und die SNB können korrekte Angaben machen, obwohl z. B. im Rahmen der Betriebszählungen die Anzahl Unternehmen, Beschäftigter oder Daten zur Leistungsbilanz usw. ohnehin erhoben werden müssen.</p><p>Grund dafür ist unter anderem, dass in der "Allgemeinen Systematik der Wirtschaftszweige" (Noga) die Rohstoffhandelsunternehmen nicht separat erfasst und ausgewiesen werden. Diese werden insbesondere unter der Rubrik "Grosshandel", aber auch unter der Rubrik "Holdinggesellschaften" aufgelistet. Das macht Aussagen zu dieser immer wichtiger werdenden Branche fast unmöglich, wie im Grundlagenbericht Rohstoffe des Bundesrates mehrfach festgehalten wird. Da die Noga Grundlage für viele weitere Datenerfassungen und statistische Auswertungen ist, und angesichts der markant steigenden Bedeutung der Rohstoffbranche in der Schweiz, ist eine Anpassung respektive Modernisierung der Kategorien dringend nötig.</p><p>Eventuell kann an die Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (Nace Rev. 2) angelehnt werden, die in diesem Bereich deutlich differenzierter ist.</p>
  • <p>Wie von der Motionärin erwähnt wird, existiert in der aktuellen Version der "Allgemeinen Systematik der Wirtschaftszweige (NOGA)" keine Position, welche die Rohstoffhandelsunternehmen integral erfasst. Es gibt jedoch verschiedene NOGA-Positionen, die den Rohstoffhandelsunternehmen zugeteilt werden können, z.B. im Grosshandelsbereich (4621 Grosshandel mit Getreide, Rohtabak, Saatgut und Futtermittel; 4671 Grosshandel mit festen Brennstoffen und Mineralölerzeugnissen und 4672 Grosshandel mit Erzen, Metallen und Metallhalbzeug), im Bereich der Holdinggesellschaften (6420 Beteiligungsgesellschaften) und im Bereich Verkehr und Lagerei (4950 Transport in Rohrfernleitungen). Diese Positionen können bei Bedarf zu beliebigen Aggregaten zusammengefasst werden. In diesem Sinn kann dem Anliegen der Motionärin heute schon weitgehend entsprochen werden, ohne dass die NOGA aktualisiert werden müsste. Das Vorhandensein entsprechender Positionen ist allerdings noch kein Garant dafür, dass auch die gewünschten statistischen Informationen verfügbar sind. Insbesondere bei Stichprobenerhebungen können die Ergebnisse oftmals nicht so differenziert ausgewiesen werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass aufgrund der hohen Belastung der Befragten und der damit verbundenen Kosten für die Wirtschaft, die Durchführung von Vollerhebungen keine gangbare Alternative ist.</p><p>Im Zusammenhang mit der Anpassung der NOGA ist zu berücksichtigen, dass die Wirtschaftszweignomenklaturen in einem internationalen System organisiert und harmonisiert sind. Ausgangspunkt ist die "International Standard Industrial Classification (ISIC)" der UNO. Daraus wird auf Europäischer Ebene die "Statistische Systematik der Wirtschaftszweige der Europäischen Gemeinschaft (NACE)" abgeleitet. Die einzelnen europäischen Länder definieren dann auf dieser Grundlage ihre nationalen Nomenklaturen (die NOGA für die Schweiz), indem sie die Struktur der NACE vollständig übernehmen. So sind die eingangs erwähnten NOGA-Positionen, die den Rohstoffhandel betreffen, mit jenen in der NACE identisch. Die Schweiz hat im Rahmen des Statistikabkommens zwischen der Schweiz und der EU das NACE-Regelwerk übernommen. Schweizerischen Eigenheiten und Bedürfnissen werden in der NOGA durch weitergehende Detaillierungen Rechnung getragen. Der Aufbau von speziellen, zusätzlich zur NOGA geführten Positionen für den Rohstoffhandel, welche die Anliegen der Motionärin erfüllen, wäre theoretisch denkbar. Die Positionen wären zwar relativ rasch kreiert, allerdings ist die Alimentierung der neuen Positionen mit erheblichen Aufwendungen verbunden; so müssten vom BFS und anderen Statistikproduzenten unter anderem mehrere NOGA-Positionen für ein Unternehmen geführt werden, was für Probleme bei der Zuweisung sorgt und somit eine eindeutige Branchenzuordnung erschwert. Ebenfalls müssten die erforderlichen Daten zusätzlich eingeholt und Erhebungen sowie Statistiksysteme müssten angepasst werden (auch bei anderen Statistikproduzenten). Die diesbezüglichen Kosten lassen sich nur schwer abschätzen, zumal auch Dritte davon betroffen wären. Darüber hinaus würde eine Nomenklatur, die nicht auf der NACE aufbaut, die Vergleichbarkeit der Daten mit den europäischen Statistiken nur beschränkt zulassen.</p><p>Um die Konsistenz des Systems zu wahren, werden Anpassungen und Revisionen international koordiniert durchgeführt, wobei die Hierarchie Welt - Europa - Länder strikt eingehalten wird. Diese konsequente Harmonisierung der Nomenklaturen ist eine wichtige Voraussetzung für die internationale Vergleichbarkeit von statistischen Informationen. Eine Anpassung der NOGA, wie sie die Motion fordert, kann deshalb nur im Rahmen eines internationalen Revisionsprogrammes durchgeführt werden. Die nächste Revision dieses Systems ist nicht vor 2015/16 zu erwarten. Anlässlich solcher Revisionen werden jeweils umfassende Konsultationen durchgeführt, um die Anliegen von Wirtschaft, Politik und Verwaltung einfliessen zu lassen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird mit Blick auf die zunehmende Bedeutung der im Rohstoffhandel tätigen Unternehmungen in der Schweiz beauftragt, diese in einer eigenen, im Rahmen der Allgemeinen Systematik der Wirtschaftszweige (Noga) neu zu schaffenden Kategorie separat zu erfassen.</p>
  • Allgemeine Systematik der Wirtschaftszweige. Ergänzung um die Rohstoffbranche
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Ende März 2013 veröffentlichte der Bundesrat einen "Grundlagenbericht Rohstoffe". Darin wird festgehalten, dass die Bedeutung der Schweiz als Handelsplatz für Rohstoffe in den letzten Jahrzehnten markant zugenommen habe. Ebenso wird die volkswirtschaftliche Bedeutung der Branche hervorgehoben, überstieg doch neu der Anteil des (Transit-)Rohstoffhandels am Bruttoinlandprodukt (BIP) verwendungsseitig mit 3,4 Prozent erstmals jenen des Tourismus (Fremdenverkehrs) mit 2,7 Prozent.</p><p>Allerdings muss der Bundesrat in seinem Bericht auf Schätzungen und Vermutungen zurückgreifen, da zuverlässige Daten fehlen. Dies gilt in Bezug auf die Anzahl Unternehmungen, Anzahl Beschäftigter, das Steueraufkommen sowie auf ungenaue Daten zur Erfassung der Einnahmen aus dem Transithandel, welche in der (sehr bedeutenden) durch die SNB erhobenen Leistungsbilanz ausgewiesen werden müssen. Weder das statische Amt noch das Steueramt und die SNB können korrekte Angaben machen, obwohl z. B. im Rahmen der Betriebszählungen die Anzahl Unternehmen, Beschäftigter oder Daten zur Leistungsbilanz usw. ohnehin erhoben werden müssen.</p><p>Grund dafür ist unter anderem, dass in der "Allgemeinen Systematik der Wirtschaftszweige" (Noga) die Rohstoffhandelsunternehmen nicht separat erfasst und ausgewiesen werden. Diese werden insbesondere unter der Rubrik "Grosshandel", aber auch unter der Rubrik "Holdinggesellschaften" aufgelistet. Das macht Aussagen zu dieser immer wichtiger werdenden Branche fast unmöglich, wie im Grundlagenbericht Rohstoffe des Bundesrates mehrfach festgehalten wird. Da die Noga Grundlage für viele weitere Datenerfassungen und statistische Auswertungen ist, und angesichts der markant steigenden Bedeutung der Rohstoffbranche in der Schweiz, ist eine Anpassung respektive Modernisierung der Kategorien dringend nötig.</p><p>Eventuell kann an die Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (Nace Rev. 2) angelehnt werden, die in diesem Bereich deutlich differenzierter ist.</p>
    • <p>Wie von der Motionärin erwähnt wird, existiert in der aktuellen Version der "Allgemeinen Systematik der Wirtschaftszweige (NOGA)" keine Position, welche die Rohstoffhandelsunternehmen integral erfasst. Es gibt jedoch verschiedene NOGA-Positionen, die den Rohstoffhandelsunternehmen zugeteilt werden können, z.B. im Grosshandelsbereich (4621 Grosshandel mit Getreide, Rohtabak, Saatgut und Futtermittel; 4671 Grosshandel mit festen Brennstoffen und Mineralölerzeugnissen und 4672 Grosshandel mit Erzen, Metallen und Metallhalbzeug), im Bereich der Holdinggesellschaften (6420 Beteiligungsgesellschaften) und im Bereich Verkehr und Lagerei (4950 Transport in Rohrfernleitungen). Diese Positionen können bei Bedarf zu beliebigen Aggregaten zusammengefasst werden. In diesem Sinn kann dem Anliegen der Motionärin heute schon weitgehend entsprochen werden, ohne dass die NOGA aktualisiert werden müsste. Das Vorhandensein entsprechender Positionen ist allerdings noch kein Garant dafür, dass auch die gewünschten statistischen Informationen verfügbar sind. Insbesondere bei Stichprobenerhebungen können die Ergebnisse oftmals nicht so differenziert ausgewiesen werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass aufgrund der hohen Belastung der Befragten und der damit verbundenen Kosten für die Wirtschaft, die Durchführung von Vollerhebungen keine gangbare Alternative ist.</p><p>Im Zusammenhang mit der Anpassung der NOGA ist zu berücksichtigen, dass die Wirtschaftszweignomenklaturen in einem internationalen System organisiert und harmonisiert sind. Ausgangspunkt ist die "International Standard Industrial Classification (ISIC)" der UNO. Daraus wird auf Europäischer Ebene die "Statistische Systematik der Wirtschaftszweige der Europäischen Gemeinschaft (NACE)" abgeleitet. Die einzelnen europäischen Länder definieren dann auf dieser Grundlage ihre nationalen Nomenklaturen (die NOGA für die Schweiz), indem sie die Struktur der NACE vollständig übernehmen. So sind die eingangs erwähnten NOGA-Positionen, die den Rohstoffhandel betreffen, mit jenen in der NACE identisch. Die Schweiz hat im Rahmen des Statistikabkommens zwischen der Schweiz und der EU das NACE-Regelwerk übernommen. Schweizerischen Eigenheiten und Bedürfnissen werden in der NOGA durch weitergehende Detaillierungen Rechnung getragen. Der Aufbau von speziellen, zusätzlich zur NOGA geführten Positionen für den Rohstoffhandel, welche die Anliegen der Motionärin erfüllen, wäre theoretisch denkbar. Die Positionen wären zwar relativ rasch kreiert, allerdings ist die Alimentierung der neuen Positionen mit erheblichen Aufwendungen verbunden; so müssten vom BFS und anderen Statistikproduzenten unter anderem mehrere NOGA-Positionen für ein Unternehmen geführt werden, was für Probleme bei der Zuweisung sorgt und somit eine eindeutige Branchenzuordnung erschwert. Ebenfalls müssten die erforderlichen Daten zusätzlich eingeholt und Erhebungen sowie Statistiksysteme müssten angepasst werden (auch bei anderen Statistikproduzenten). Die diesbezüglichen Kosten lassen sich nur schwer abschätzen, zumal auch Dritte davon betroffen wären. Darüber hinaus würde eine Nomenklatur, die nicht auf der NACE aufbaut, die Vergleichbarkeit der Daten mit den europäischen Statistiken nur beschränkt zulassen.</p><p>Um die Konsistenz des Systems zu wahren, werden Anpassungen und Revisionen international koordiniert durchgeführt, wobei die Hierarchie Welt - Europa - Länder strikt eingehalten wird. Diese konsequente Harmonisierung der Nomenklaturen ist eine wichtige Voraussetzung für die internationale Vergleichbarkeit von statistischen Informationen. Eine Anpassung der NOGA, wie sie die Motion fordert, kann deshalb nur im Rahmen eines internationalen Revisionsprogrammes durchgeführt werden. Die nächste Revision dieses Systems ist nicht vor 2015/16 zu erwarten. Anlässlich solcher Revisionen werden jeweils umfassende Konsultationen durchgeführt, um die Anliegen von Wirtschaft, Politik und Verwaltung einfliessen zu lassen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird mit Blick auf die zunehmende Bedeutung der im Rohstoffhandel tätigen Unternehmungen in der Schweiz beauftragt, diese in einer eigenen, im Rahmen der Allgemeinen Systematik der Wirtschaftszweige (Noga) neu zu schaffenden Kategorie separat zu erfassen.</p>
    • Allgemeine Systematik der Wirtschaftszweige. Ergänzung um die Rohstoffbranche

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