Förderung des beruflichen Wiedereinstiegs dank Bildungsgutscheinen

ShortId
13.3328
Id
20133328
Updated
14.11.2025 07:00
Language
de
Title
Förderung des beruflichen Wiedereinstiegs dank Bildungsgutscheinen
AdditionalIndexing
15;32;Wiedereinstieg ins Berufsleben;Weiterbildung;Subvention;Erziehung;Erwachsenenbildung
1
  • L05K0702030305, Wiedereinstieg ins Berufsleben
  • L04K01030302, Erziehung
  • L04K13030203, Weiterbildung
  • L04K13030202, Erwachsenenbildung
  • L05K1102030202, Subvention
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Jedes Jahr steigen 13 000 bis 15 000 Frauen, oft Mütter nach einer Familienphase, wieder ins Berufsleben ein. Der berufliche Wiedereinstieg betrifft primär Frauen, da sich nur wenige Männer aus familiären Gründen aus dem Erwerbsleben zurückziehen. Die Mehrheit dieser Frauen verfügt über einen Abschluss auf der Sekundarstufe II. Diese Wiedereinsteigerinnen sind potenzielle wertvolle Fachkräfte für unsere Wirtschaft. Eine unlängst veröffentlichte Studie, welche Travail Suisse im Auftrag des SBFI erstellte, zeigt auf, dass der Wiedereinstieg in den Berufsalltag alles andere als ein einfacher ist und mehrere Monate dauern kann. Schwierigkeiten begegnen zudem auch Frauen im tieferen Einkommensbereich, die oft nicht über die erforderliche Ausbildung verfügen. Beide Gruppen von Wiedereinsteigerinnen, ob bildungsnah oder bildungsfern, sind auf zusätzliche Begleitmassnahmen angewiesen, um den Wiedereinstieg erfolgreich meistern zu können.</p><p>Im Wissen, dass Bildungsgutscheine für gezielte Gruppen von Arbeitnehmenden und Wiedereinsteigerinnen sinnvoll sind (siehe Stefan C. Wolter und Dolores Messer, Weiterbildung und Bildungsgutscheine) und zur Erhöhung der Qualifikation der Wiedereinsteigerinnen beitragen, muss die Einführung von Bildungsgutscheinen für Wiedereinsteigerinnen gefördert und gezielt eingesetzt werden. Die Massnahme erlaubt nicht nur den Wiedereinstieg und die mittel- und langfristige soziale Absicherung dieser Personen, sondern dient auch der Wirtschaft, da die Massnahme gezielt und effizient eingesetzt werden kann und gleichzeitig zur Sicherstellung von genügend Fachkräften beiträgt. Das vom Bundesrat gutgeheissene Postulat 10.3298, welches aber abgeschrieben wurde, ging bereits in diese Richtung.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist mit der Motionärin einig, dass den Möglichkeiten für den beruflichen Wiedereinstieg von Personen, beispielsweise nach einem familienbedingten Unterbruch der Erwerbstätigkeit, steigende Bedeutung zukommt. Darauf wurde auch im Weiterbildungsbericht, im Bericht zur Fachkräfteinitiative des Eidgenössischen Departementes für Wirtschaft, Bildung und Forschung sowie in der Botschaft zum Bundesgesetz über die Weiterbildung hingewiesen. Das Parlament hat zudem die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung in die Legislaturplanung 2011-2015 aufgenommen (Art. 18 des Bundesbeschlusses vom 15. Juni 2012).</p><p>Die gesetzlichen Grundlagen für eine Förderung des Wiedereinstiegs finden sich bereits in verschiedenen Spezialgesetzen. Arbeitsmarktliche Massnahmen zur Förderung des beruflichen (Wieder-)Einstiegs sind im Arbeitslosenversicherungsgesetz (SR 837.0) geregelt. Dabei handelt es sich um Bildungs-, Beschäftigungs- und spezielle Massnahmen, die in allen Kantonen bereitstehen und die vom Bund mitfinanziert werden. Die Invalidenversicherung finanziert Integrationsmassnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung im Sinne des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (SR 831.20). Das Berufsbildungsgesetz (BBG; SR 412.10) sieht in Artikel 32 die Förderung des beruflichen Wiedereinstiegs vor. Die Kantone sorgen für eine Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (Art. 51 BBG). Der Bund leistet zudem aufgrund des Gleichstellungsgesetzes (GlG; SR 151.1) Finanzhilfen an private Institutionen für die Beratung und die Förderung des beruflichen Wiedereinstiegs von Frauen und Männern nach einem familienbedingten Unterbruch der Erwerbsarbeit (Art. 15 GlG). Der Bund gewährt ferner im Rahmen des Ausländer- und des Asylgesetzes (AuG, SR 142.20; AsylG, SR 142.31) den Kantonen finanzielle Beiträge zur beruflichen (Wieder-)Eingliederung von Ausländerinnen und Ausländern, namentlich von vorläufig aufgenommenen Personen und Flüchtlingen.</p><p>Im vom Bundesrat ans Parlament überwiesenen Entwurf zu einem Weiterbildungsgesetz (WeBiG) werden Grundsätze formuliert, die eine Wirkung über die in den Spezialgesetzen geregelte und geförderte Weiterbildung entfalten sollen. Unter anderem wird festgehalten, dass vom Bund im Rahmen der Spezialgesetzgebung geleistete Finanzhilfen für die Förderung von Weiterbildung wo immer möglich nachfrageorientiert ausgestaltet werden sollen, d. h. beispielsweise in Form von Bildungsgutscheinen.</p><p>Es ist nicht das Ziel des WeBiG als Grundsatzgesetz, die Regelung und Förderung der einzelnen Weiterbildungstatbestände in den Spezialgesetzen zu ersetzen oder zu konkurrenzieren. Das geplante WeBiG ist deshalb nicht der richtige Ort für die Regelung der Förderung des beruflichen Wiedereinstiegs.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat soll Personen, die sich oft aus familiären Gründen aus dem Arbeitsmarkt zurückziehen, den beruflichen Wiedereinstieg dank der Einführung von Bildungsgutscheinen im Weiterbildungsgesetz ermöglichen. Dieses neue Rahmengesetz soll den beruflichen Wiedereinstieg ausdrücklich erwähnen und diesen fördern.</p>
  • Förderung des beruflichen Wiedereinstiegs dank Bildungsgutscheinen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Jedes Jahr steigen 13 000 bis 15 000 Frauen, oft Mütter nach einer Familienphase, wieder ins Berufsleben ein. Der berufliche Wiedereinstieg betrifft primär Frauen, da sich nur wenige Männer aus familiären Gründen aus dem Erwerbsleben zurückziehen. Die Mehrheit dieser Frauen verfügt über einen Abschluss auf der Sekundarstufe II. Diese Wiedereinsteigerinnen sind potenzielle wertvolle Fachkräfte für unsere Wirtschaft. Eine unlängst veröffentlichte Studie, welche Travail Suisse im Auftrag des SBFI erstellte, zeigt auf, dass der Wiedereinstieg in den Berufsalltag alles andere als ein einfacher ist und mehrere Monate dauern kann. Schwierigkeiten begegnen zudem auch Frauen im tieferen Einkommensbereich, die oft nicht über die erforderliche Ausbildung verfügen. Beide Gruppen von Wiedereinsteigerinnen, ob bildungsnah oder bildungsfern, sind auf zusätzliche Begleitmassnahmen angewiesen, um den Wiedereinstieg erfolgreich meistern zu können.</p><p>Im Wissen, dass Bildungsgutscheine für gezielte Gruppen von Arbeitnehmenden und Wiedereinsteigerinnen sinnvoll sind (siehe Stefan C. Wolter und Dolores Messer, Weiterbildung und Bildungsgutscheine) und zur Erhöhung der Qualifikation der Wiedereinsteigerinnen beitragen, muss die Einführung von Bildungsgutscheinen für Wiedereinsteigerinnen gefördert und gezielt eingesetzt werden. Die Massnahme erlaubt nicht nur den Wiedereinstieg und die mittel- und langfristige soziale Absicherung dieser Personen, sondern dient auch der Wirtschaft, da die Massnahme gezielt und effizient eingesetzt werden kann und gleichzeitig zur Sicherstellung von genügend Fachkräften beiträgt. Das vom Bundesrat gutgeheissene Postulat 10.3298, welches aber abgeschrieben wurde, ging bereits in diese Richtung.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist mit der Motionärin einig, dass den Möglichkeiten für den beruflichen Wiedereinstieg von Personen, beispielsweise nach einem familienbedingten Unterbruch der Erwerbstätigkeit, steigende Bedeutung zukommt. Darauf wurde auch im Weiterbildungsbericht, im Bericht zur Fachkräfteinitiative des Eidgenössischen Departementes für Wirtschaft, Bildung und Forschung sowie in der Botschaft zum Bundesgesetz über die Weiterbildung hingewiesen. Das Parlament hat zudem die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung in die Legislaturplanung 2011-2015 aufgenommen (Art. 18 des Bundesbeschlusses vom 15. Juni 2012).</p><p>Die gesetzlichen Grundlagen für eine Förderung des Wiedereinstiegs finden sich bereits in verschiedenen Spezialgesetzen. Arbeitsmarktliche Massnahmen zur Förderung des beruflichen (Wieder-)Einstiegs sind im Arbeitslosenversicherungsgesetz (SR 837.0) geregelt. Dabei handelt es sich um Bildungs-, Beschäftigungs- und spezielle Massnahmen, die in allen Kantonen bereitstehen und die vom Bund mitfinanziert werden. Die Invalidenversicherung finanziert Integrationsmassnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung im Sinne des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (SR 831.20). Das Berufsbildungsgesetz (BBG; SR 412.10) sieht in Artikel 32 die Förderung des beruflichen Wiedereinstiegs vor. Die Kantone sorgen für eine Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (Art. 51 BBG). Der Bund leistet zudem aufgrund des Gleichstellungsgesetzes (GlG; SR 151.1) Finanzhilfen an private Institutionen für die Beratung und die Förderung des beruflichen Wiedereinstiegs von Frauen und Männern nach einem familienbedingten Unterbruch der Erwerbsarbeit (Art. 15 GlG). Der Bund gewährt ferner im Rahmen des Ausländer- und des Asylgesetzes (AuG, SR 142.20; AsylG, SR 142.31) den Kantonen finanzielle Beiträge zur beruflichen (Wieder-)Eingliederung von Ausländerinnen und Ausländern, namentlich von vorläufig aufgenommenen Personen und Flüchtlingen.</p><p>Im vom Bundesrat ans Parlament überwiesenen Entwurf zu einem Weiterbildungsgesetz (WeBiG) werden Grundsätze formuliert, die eine Wirkung über die in den Spezialgesetzen geregelte und geförderte Weiterbildung entfalten sollen. Unter anderem wird festgehalten, dass vom Bund im Rahmen der Spezialgesetzgebung geleistete Finanzhilfen für die Förderung von Weiterbildung wo immer möglich nachfrageorientiert ausgestaltet werden sollen, d. h. beispielsweise in Form von Bildungsgutscheinen.</p><p>Es ist nicht das Ziel des WeBiG als Grundsatzgesetz, die Regelung und Förderung der einzelnen Weiterbildungstatbestände in den Spezialgesetzen zu ersetzen oder zu konkurrenzieren. Das geplante WeBiG ist deshalb nicht der richtige Ort für die Regelung der Förderung des beruflichen Wiedereinstiegs.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat soll Personen, die sich oft aus familiären Gründen aus dem Arbeitsmarkt zurückziehen, den beruflichen Wiedereinstieg dank der Einführung von Bildungsgutscheinen im Weiterbildungsgesetz ermöglichen. Dieses neue Rahmengesetz soll den beruflichen Wiedereinstieg ausdrücklich erwähnen und diesen fördern.</p>
    • Förderung des beruflichen Wiedereinstiegs dank Bildungsgutscheinen

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