Stärkung der rechtlichen Stellung von Sexarbeitenden

ShortId
13.3332
Id
20133332
Updated
14.11.2025 07:50
Language
de
Title
Stärkung der rechtlichen Stellung von Sexarbeitenden
AdditionalIndexing
12;Arbeitnehmerschutz;Arbeitsrecht;Menschenhandel;Prostitution
1
  • L04K01010211, Prostitution
  • L04K07020402, Arbeitsrecht
  • L06K050102010303, Menschenhandel
  • L05K0702040201, Arbeitnehmerschutz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Für die selbstbestimmte Sexarbeit und die brutale Straftat des Menschenhandels müssen je unterschiedliche Massnahmen ausgearbeitet werden. Eine Vermischung der legalen Dienstleistung und des illegalen Verbrechens schadet den Betroffenen auf beiden Seiten. Die Sexarbeit ist in der Schweiz ein legales Gewerbe. Trotzdem haben Sexarbeitende wenig Rechte und sind in Bezug auf Gewalt und Ausbeutung verwundbar. Die rechtliche Stellung von Sexarbeitenden muss verbessert werden. Dazu gehören die Aufhebung der Sittenwidrigkeit und damit der rechtliche Anspruch auf den vereinbarten Freierlohn sowie das Recht, einen Arbeitsvertrag abzuschliessen (vgl. Interpellation Caroni 12.3187).</p><p>Massnahmen zur Eindämmung des Sexgewerbes dienen hingegen nicht dem Schutz der Betroffenen, sondern schwächen deren Stellung und sind damit kontraproduktiv. Wissenschaftliche Berichte (Jordan 2012: The Swedish Law to Criminalize Clients; und Dodillet/Östergren 2011: The Swedish Sex Purchase Act) belegen, dass repressive Modelle wie ein Prostitutionsverbot und die Freierkriminalisierung Sexarbeitende in die Illegalität drängen, die Gefahr von Gewalt und Ausbeutung erhöhen und keine wirksame Massnahme gegen Menschenhandel sind. Auch die Erfahrungen aus der Praxis von Schweizer Fachstellen zeigen, dass repressive Massnahmen wie die migrationspolitischen Empfehlungen des Rundschreibens des Bundesamtes für Migration vom Januar 2012 zur Rotlichtproblematik sich verschärfend auf die Situation der Sexarbeitenden auswirken.</p><p>Menschenhandel ist eine brutale Straftat. Bei der Lancierung des Nationalen Aktionsplans gegen Menschenhandel betonte Bundesrätin Sommaruga: "Erst wenn Opfer sich wehren können, können wir Menschenhandel wirksam bekämpfen ... Repressive Regelungen aber, die sich wie die Einschränkung oder gar das Verbote von Sexarbeit gegen die Sexarbeiterinnen selber richten, haben zur Folge, dass die Opfer in die Illegalität gedrängt und geschwächt werden, anstatt dass man sie vor den Tätern schützt."</p>
  • <p>Die Rahmenbedingungen für die Tätigkeit der Sexarbeitenden werden heute - unter Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftsfreiheit - von den Kantonen geregelt. Zur Frage des rechtlichen Anspruchs auf den vereinbarten Freierlohn und die Aufhebung der Sittenwidrigkeit hat der Bundesrat im Rahmen der Interpellation Caroni 12.3187, "Privatrechtliche Anerkennung des Prostituiertenlohns", bereits Stellung genommen. Im Parlament ist zudem eine Standesinitiative Bern 12.317, "Prostitution ist nicht sittenwidrig", zum Thema der Aufhebung der Sittenwidrigkeit hängig.</p><p>Zur Frage der Auswirkungen von repressiven Massnahmen zur Regulierung des Sexgewerbes hält der Bundesrat fest, dass seine Bestrebungen dahin gehen, den Schutz von Sexarbeiterinnen zu stärken. Die vom Postulanten erwähnten Empfehlungen des Bundesamtes für Migration wurden im Rahmen einer Expertengruppe in Zusammenarbeit mit den Kantonen unter Berücksichtigung von Lösungsansätzen im In- und Ausland ausgearbeitet. Das Ziel war ein verbesserter Schutz in der Praxis und eine Klärung der kantonalen Kompetenzen im Bereich der Prostitution, keine Eindämmung des Sexgewerbes. Ferner hat der Bundesrat in den letzten Jahren auf einen Paradigmawechsel weg von der einseitigen Strafverfolgung hin zu einem verbesserten Opferschutz hingearbeitet. Im Weiteren verweist der Bundesrat auf das Postulat Streiff-Feller 12.4162, "Stopp dem Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung", welches von ihm zur Annahme beantragt und vom Nationalrat gutgeheissen wurde. Danach erklärt sich der Bundesrat bereit, einen Bericht zur Bekämpfung des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung zu unterbreiten. In diesen Bericht sollen auch, gestützt auf zwei von der Koordinationsstelle gegen Menschenhandel und Menschenschmuggel in Auftrag gegebene Studien, verschiedene Daten zur methodischen Erschliessung des Dunkelfeldes des Menschenhandels sowie über die Verbreitung und Ausprägung der Prostitution in der Schweiz einfliessen. Auch wenn die Fragen des Postulanten in eine andere Richtung weisen als das Postulat Streiff-Feller und dieser repressive Massnahmen im Sexgewerbe als kontraproduktiv bezeichnet, so werden in dem Bericht doch dieselben Themen geprüft, und es kann in diesem Rahmen auf die Fragestellung des Postulanten eingegangen werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat soll in einem Bericht zur rechtlichen Stellung von Sexarbeitenden folgende Fragen beantworten:</p><p>1. Was unternimmt er für eine Verbesserung der rechtlichen Stellung der Sexarbeitenden?</p><p>2. Wie sorgt er dafür, dass sich repressive Massnahmen zur Regulierung des Sexgewerbes sowie repressive migrationspolitische Massnahmen im Resultat nicht gegen Opfer von Menschenhandel richten?</p>
  • Stärkung der rechtlichen Stellung von Sexarbeitenden
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Für die selbstbestimmte Sexarbeit und die brutale Straftat des Menschenhandels müssen je unterschiedliche Massnahmen ausgearbeitet werden. Eine Vermischung der legalen Dienstleistung und des illegalen Verbrechens schadet den Betroffenen auf beiden Seiten. Die Sexarbeit ist in der Schweiz ein legales Gewerbe. Trotzdem haben Sexarbeitende wenig Rechte und sind in Bezug auf Gewalt und Ausbeutung verwundbar. Die rechtliche Stellung von Sexarbeitenden muss verbessert werden. Dazu gehören die Aufhebung der Sittenwidrigkeit und damit der rechtliche Anspruch auf den vereinbarten Freierlohn sowie das Recht, einen Arbeitsvertrag abzuschliessen (vgl. Interpellation Caroni 12.3187).</p><p>Massnahmen zur Eindämmung des Sexgewerbes dienen hingegen nicht dem Schutz der Betroffenen, sondern schwächen deren Stellung und sind damit kontraproduktiv. Wissenschaftliche Berichte (Jordan 2012: The Swedish Law to Criminalize Clients; und Dodillet/Östergren 2011: The Swedish Sex Purchase Act) belegen, dass repressive Modelle wie ein Prostitutionsverbot und die Freierkriminalisierung Sexarbeitende in die Illegalität drängen, die Gefahr von Gewalt und Ausbeutung erhöhen und keine wirksame Massnahme gegen Menschenhandel sind. Auch die Erfahrungen aus der Praxis von Schweizer Fachstellen zeigen, dass repressive Massnahmen wie die migrationspolitischen Empfehlungen des Rundschreibens des Bundesamtes für Migration vom Januar 2012 zur Rotlichtproblematik sich verschärfend auf die Situation der Sexarbeitenden auswirken.</p><p>Menschenhandel ist eine brutale Straftat. Bei der Lancierung des Nationalen Aktionsplans gegen Menschenhandel betonte Bundesrätin Sommaruga: "Erst wenn Opfer sich wehren können, können wir Menschenhandel wirksam bekämpfen ... Repressive Regelungen aber, die sich wie die Einschränkung oder gar das Verbote von Sexarbeit gegen die Sexarbeiterinnen selber richten, haben zur Folge, dass die Opfer in die Illegalität gedrängt und geschwächt werden, anstatt dass man sie vor den Tätern schützt."</p>
    • <p>Die Rahmenbedingungen für die Tätigkeit der Sexarbeitenden werden heute - unter Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftsfreiheit - von den Kantonen geregelt. Zur Frage des rechtlichen Anspruchs auf den vereinbarten Freierlohn und die Aufhebung der Sittenwidrigkeit hat der Bundesrat im Rahmen der Interpellation Caroni 12.3187, "Privatrechtliche Anerkennung des Prostituiertenlohns", bereits Stellung genommen. Im Parlament ist zudem eine Standesinitiative Bern 12.317, "Prostitution ist nicht sittenwidrig", zum Thema der Aufhebung der Sittenwidrigkeit hängig.</p><p>Zur Frage der Auswirkungen von repressiven Massnahmen zur Regulierung des Sexgewerbes hält der Bundesrat fest, dass seine Bestrebungen dahin gehen, den Schutz von Sexarbeiterinnen zu stärken. Die vom Postulanten erwähnten Empfehlungen des Bundesamtes für Migration wurden im Rahmen einer Expertengruppe in Zusammenarbeit mit den Kantonen unter Berücksichtigung von Lösungsansätzen im In- und Ausland ausgearbeitet. Das Ziel war ein verbesserter Schutz in der Praxis und eine Klärung der kantonalen Kompetenzen im Bereich der Prostitution, keine Eindämmung des Sexgewerbes. Ferner hat der Bundesrat in den letzten Jahren auf einen Paradigmawechsel weg von der einseitigen Strafverfolgung hin zu einem verbesserten Opferschutz hingearbeitet. Im Weiteren verweist der Bundesrat auf das Postulat Streiff-Feller 12.4162, "Stopp dem Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung", welches von ihm zur Annahme beantragt und vom Nationalrat gutgeheissen wurde. Danach erklärt sich der Bundesrat bereit, einen Bericht zur Bekämpfung des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung zu unterbreiten. In diesen Bericht sollen auch, gestützt auf zwei von der Koordinationsstelle gegen Menschenhandel und Menschenschmuggel in Auftrag gegebene Studien, verschiedene Daten zur methodischen Erschliessung des Dunkelfeldes des Menschenhandels sowie über die Verbreitung und Ausprägung der Prostitution in der Schweiz einfliessen. Auch wenn die Fragen des Postulanten in eine andere Richtung weisen als das Postulat Streiff-Feller und dieser repressive Massnahmen im Sexgewerbe als kontraproduktiv bezeichnet, so werden in dem Bericht doch dieselben Themen geprüft, und es kann in diesem Rahmen auf die Fragestellung des Postulanten eingegangen werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat soll in einem Bericht zur rechtlichen Stellung von Sexarbeitenden folgende Fragen beantworten:</p><p>1. Was unternimmt er für eine Verbesserung der rechtlichen Stellung der Sexarbeitenden?</p><p>2. Wie sorgt er dafür, dass sich repressive Massnahmen zur Regulierung des Sexgewerbes sowie repressive migrationspolitische Massnahmen im Resultat nicht gegen Opfer von Menschenhandel richten?</p>
    • Stärkung der rechtlichen Stellung von Sexarbeitenden

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