Verbot von Bisphenol A

ShortId
13.3337
Id
20133337
Updated
16.05.2024 13:10
Language
de
Title
Verbot von Bisphenol A
AdditionalIndexing
2841;Gesundheitsrisiko;Giftstoff;organisches chemisches Erzeugnis;Getränkeverpackung;Konservenerzeugnis;Lebensmittelsicherheit;chemische Verbindung;Verpackungsartikel
1
  • L05K0705010208, organisches chemisches Erzeugnis
  • L04K07050102, chemische Verbindung
  • L05K0105060602, Lebensmittelsicherheit
  • L05K0701010102, Verpackungsartikel
  • L04K01050510, Gesundheitsrisiko
  • L06K070101010202, Getränkeverpackung
  • L05K0602010402, Giftstoff
  • L05K1402030209, Konservenerzeugnis
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Bisphenol A (BPA) ist ein synthetischer chemischer Stoff, der in zahlreichen Kunststoffen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, verarbeitet wird. BPA ist ein Bestandteil von Epoxidharzen, mit denen Konserven- und Getränkedosen ausgekleidet werden, und von Polykarbonaten, die für die Herstellung gewisser Babyfläschchen und Wasserspender verwendet werden. Auch auf Papier für Thermodrucker, beispielsweise auf Kassenzetteln, findet man BPA.</p><p>BPA ist ein endokriner Disruptor, der eine strukturelle Ähnlichkeit mit dem weiblichen Sexualhormon Östrogen aufweist und den Hormonhaushalt des Körpers beeinflussen kann. In toxischen Dosen wirkt sich BPA auf die Reproduktionsfähigkeit und auf die fötale Entwicklung aus, und die Chemikalie erhöht das Brustkrebsrisiko.</p><p>Die Agentur, die sich in Frankreich um die Lebensmittelsicherheit kümmert, hat in einem Bericht vom März 2013 bestätigt, dass von BPA Gefahren ausgehen. Die Agentur regt an, die Exposition gegenüber BPA, die sich durch den Kontakt von Stoffen mit Lebensmitteln ergibt, insbesondere durch den Kontakt von Lebensmitteln mit der Innenbeschichtung von Konservendosen, zu verringern; die Agentur regt ferner an, ab sofort Massnahmen zu ergreifen, damit Frauen, die mit Thermopapier in Berührung kommen, insbesondere mit Kassenzetteln, weniger stark mit BPA in Berührung kommen.</p>
  • <p>Der Bundesrat sorgt dafür, dass die Konsumentinnen und Konsumenten optimal gegen die Risiken im Zusammenhang mit Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen geschützt sind. Er versteht sich als Garant eines Risikomanagements, das auf einem wissenschaftlichen Ansatz basiert, und stützt seine Entscheide vor allem auf die Arbeiten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO).</p><p>Seit 2010 hat der Bundesrat mehrmals zur Problematik von Bisphenol A (BPA) Stellung genommen. In seiner Antwort auf das Postulat der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (Postulat 11.4045 SGK-N "Bisphenol-A-Problematik") hat er sich bereit erklärt, einen Bericht über die Nutzen und Gefahren der Verwendung von BPA zu erstellen. Dieser Bericht sollte Ende 2013 vorliegen.</p><p>Frankreich hat angekündigt, einen Antrag für eine Beschränkungsregelung für Bisphenol A in Kassenbons (Anhang XVII der REACH-Verordnung) zu stellen. Zudem soll Bisphenol A in diesem Zusammenhang als fortpflanzungsgefährdend eingestuft werden.</p><p>Zu Fragen der Kassenzettel hat das Bundesamt für Gesundheit kürzlich eine Studie (Demierre A.-L. &amp; al., Toxicology Letters 205 (2012) 305-308) realisiert, die gemäss einem validierten Protokoll durchgeführt wurde und sich unter anderem mit der Hautpenetration von BPA im Vergleich zu anderen Expositionsquellen befasste. Gemäss den ersten verfügbaren Ergebnissen wurde kein Gesundheitsproblem nachgewiesen. Die Studie der französischen Behörde für Ernährungssicherheit, Umwelt- und Arbeitsschutz ANSES (Agence française de sécurité sanitaire de l'alimentation, de l'environnement et du travail) wird aber in den oben erwähnten Bericht einfliessen und gegen die Studie des BAG abgewogen werden.</p><p>Der Bundesrat verfolgt die Entwicklung der Situation weiterhin aufmerksam. Er erachtet es nicht als nötig, vor dem Erscheinen des Berichts besondere Massnahmen zum Schutz der Gesundheit zu ergreifen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, möglichst rasch alle notwendigen Massnahmen für ein Verbot von Bisphenol A (BPA) zu ergreifen.</p>
  • Verbot von Bisphenol A
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bisphenol A (BPA) ist ein synthetischer chemischer Stoff, der in zahlreichen Kunststoffen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, verarbeitet wird. BPA ist ein Bestandteil von Epoxidharzen, mit denen Konserven- und Getränkedosen ausgekleidet werden, und von Polykarbonaten, die für die Herstellung gewisser Babyfläschchen und Wasserspender verwendet werden. Auch auf Papier für Thermodrucker, beispielsweise auf Kassenzetteln, findet man BPA.</p><p>BPA ist ein endokriner Disruptor, der eine strukturelle Ähnlichkeit mit dem weiblichen Sexualhormon Östrogen aufweist und den Hormonhaushalt des Körpers beeinflussen kann. In toxischen Dosen wirkt sich BPA auf die Reproduktionsfähigkeit und auf die fötale Entwicklung aus, und die Chemikalie erhöht das Brustkrebsrisiko.</p><p>Die Agentur, die sich in Frankreich um die Lebensmittelsicherheit kümmert, hat in einem Bericht vom März 2013 bestätigt, dass von BPA Gefahren ausgehen. Die Agentur regt an, die Exposition gegenüber BPA, die sich durch den Kontakt von Stoffen mit Lebensmitteln ergibt, insbesondere durch den Kontakt von Lebensmitteln mit der Innenbeschichtung von Konservendosen, zu verringern; die Agentur regt ferner an, ab sofort Massnahmen zu ergreifen, damit Frauen, die mit Thermopapier in Berührung kommen, insbesondere mit Kassenzetteln, weniger stark mit BPA in Berührung kommen.</p>
    • <p>Der Bundesrat sorgt dafür, dass die Konsumentinnen und Konsumenten optimal gegen die Risiken im Zusammenhang mit Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen geschützt sind. Er versteht sich als Garant eines Risikomanagements, das auf einem wissenschaftlichen Ansatz basiert, und stützt seine Entscheide vor allem auf die Arbeiten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO).</p><p>Seit 2010 hat der Bundesrat mehrmals zur Problematik von Bisphenol A (BPA) Stellung genommen. In seiner Antwort auf das Postulat der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (Postulat 11.4045 SGK-N "Bisphenol-A-Problematik") hat er sich bereit erklärt, einen Bericht über die Nutzen und Gefahren der Verwendung von BPA zu erstellen. Dieser Bericht sollte Ende 2013 vorliegen.</p><p>Frankreich hat angekündigt, einen Antrag für eine Beschränkungsregelung für Bisphenol A in Kassenbons (Anhang XVII der REACH-Verordnung) zu stellen. Zudem soll Bisphenol A in diesem Zusammenhang als fortpflanzungsgefährdend eingestuft werden.</p><p>Zu Fragen der Kassenzettel hat das Bundesamt für Gesundheit kürzlich eine Studie (Demierre A.-L. &amp; al., Toxicology Letters 205 (2012) 305-308) realisiert, die gemäss einem validierten Protokoll durchgeführt wurde und sich unter anderem mit der Hautpenetration von BPA im Vergleich zu anderen Expositionsquellen befasste. Gemäss den ersten verfügbaren Ergebnissen wurde kein Gesundheitsproblem nachgewiesen. Die Studie der französischen Behörde für Ernährungssicherheit, Umwelt- und Arbeitsschutz ANSES (Agence française de sécurité sanitaire de l'alimentation, de l'environnement et du travail) wird aber in den oben erwähnten Bericht einfliessen und gegen die Studie des BAG abgewogen werden.</p><p>Der Bundesrat verfolgt die Entwicklung der Situation weiterhin aufmerksam. Er erachtet es nicht als nötig, vor dem Erscheinen des Berichts besondere Massnahmen zum Schutz der Gesundheit zu ergreifen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, möglichst rasch alle notwendigen Massnahmen für ein Verbot von Bisphenol A (BPA) zu ergreifen.</p>
    • Verbot von Bisphenol A

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