AKW-Rückbau. Reserven für unvorhergesehene Kostensteigerungen in Kostenstudien integrieren
- ShortId
-
13.3343
- Id
-
20133343
- Updated
-
28.07.2023 12:10
- Language
-
de
- Title
-
AKW-Rückbau. Reserven für unvorhergesehene Kostensteigerungen in Kostenstudien integrieren
- AdditionalIndexing
-
66;Ausstieg aus der Kernenergie;Lagerung radioaktiver Abfälle;Kostenrechnung;Rückbau;Kostenschätzung;Betriebsrücklage;Fonds;Kernkraftwerk;Kraftwerksstilllegung
- 1
-
- L04K17030102, Ausstieg aus der Kernenergie
- L04K17010113, Kraftwerksstilllegung
- L04K17030201, Kernkraftwerk
- L05K0705030307, Rückbau
- L05K0703020104, Betriebsrücklage
- L04K11090203, Fonds
- L05K0601020302, Lagerung radioaktiver Abfälle
- L05K0703020201, Kostenrechnung
- L06K070302020108, Kostenschätzung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die AKW-Betreiber sind dazu verpflichtet, einen Stilllegungs- und Entsorgungsfonds zu bilden. Liegt dort nach Abschalten der AKW zu wenig Geld und ist die finanzielle Last für die AKW-Konzerne unzumutbar, werden die Steuerzahlenden zur Kasse gebeten. Somit würden die Kosten für Stilllegung und Entsorgung nicht verursachergerecht erhoben. Es käme zu einer Preis- und Marktverzerrung, die künftigen Steuerzahlenden subventionierten den heutigen Atomstrom. Das ist inakzeptabel. Realistische Kostenschätzungen müssen deshalb Reserven enthalten.</p><p>Die KS von Swissnuclear, dem Branchenverband der AKW-Betreiber, bilden die Grundlage für die Berechnung der Rückstellungen der Betreiber sowie der Fondsbeiträge. Basierend auf der KS 11 wurden die Fondsbeiträge für 2012 bis 2016 festgelegt. Die Zahlen von Swissnuclear aus der KS 11 lassen jedoch Zweifel aufkommen, ob die bereitgestellten Gelder im Stilllegungsfonds für die Stilllegungskosten ausreichen werden. Swissnuclear musste in allen Berichten die Kosten nach oben anpassen - von der KS 06 zur KS 11 um ganze 17 Prozent. Ein wesentlicher Beitrag der Mehrkosten entfalle auf den Rückbaubetrieb. Dessen Umfang und Dauer habe sich aufgrund von Erkenntnissen aus laufenden Stilllegungsprojekten erweitert (vgl. KS 11).</p><p>Der Rückbau ist hochkomplex, kann bis zu 25 Jahre dauern und funktioniert selten nach Plan - wie Beispiele aus Deutschland zeigen. Deshalb werden in verschiedenen Ländern (z. B. Belgien, Frankreich, Slowakei und die USA) Risikozuschläge auf Budgetposten (wie Demontage des Reaktordruckbehälters) von bis zu 75 Prozent hinzugerechnet (vgl. OECD: Cost Estimation for Decommissioning; SES: Back-End-Kosten). Die Schweiz rechnet ohne Risikozuschläge. Mantelbericht zur KS 11: "Bei den hier vorgestellten Kostenschätzungen handelt es sich um sogenannte 'best estimates'. 'Best estimates'-Kosten sind Aufwendungen, die auf einem detaillierten technisch-wissenschaftlichen Konzept basieren, dem der neuste Wissensstand und ein klarer zeitlicher Ablauf der Ereignisse zugrunde liegen. Die Kosten werden realistisch, jedoch ohne zusätzliche Sicherheitszuschläge nach bestem Expertenwissen zu heutigen Marktpreisen (Overnight-Kosten) geschätzt."</p>
- <p>Die voraussichtlichen Kosten für die Stilllegung der Kernanlagen werden gemäss Artikel 4 der geltenden Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV; SR 732.17) alle fünf Jahre gestützt auf die Angaben der Anlageneigentümer berechnet. Die Kosten werden aufgrund aktueller technisch-wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie aufgrund der zum Zeitpunkt der Berechnung gültigen Preise ermittelt. Nach geltender Verordnung sind keine Risikozuschläge vorgesehen.</p><p>In seiner Stellungnahme zur Motion Fetz 11.4213, "Atomfonds. Schluss mit mehrjährigen Unterdeckungen und mit Rückzahlungen", und zu weiteren parlamentarischen Vorstössen hat der Bundesrat seine Bereitschaft erklärt, eine Revision der SEFV zu prüfen. Die Arbeiten an der Revision sind zurzeit im Gang. Im Rahmen dieser Revision wird u. a. auch die Frage der Unsicherheiten bei den Kostenberechnungen und den daraus resultierenden Beitragszahlungen abgeklärt. Ob und wieweit solche Unsicherheiten in den Kosten eingerechnet werden sollen, ist zurzeit noch offen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Massnahmen zu ergreifen, damit die Kostenstudien (KS) in Zukunft (ab KS 16) Reserven (Risikozuschläge) für unvorhergesehene Kostensteigerungen enthalten.</p>
- AKW-Rückbau. Reserven für unvorhergesehene Kostensteigerungen in Kostenstudien integrieren
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die AKW-Betreiber sind dazu verpflichtet, einen Stilllegungs- und Entsorgungsfonds zu bilden. Liegt dort nach Abschalten der AKW zu wenig Geld und ist die finanzielle Last für die AKW-Konzerne unzumutbar, werden die Steuerzahlenden zur Kasse gebeten. Somit würden die Kosten für Stilllegung und Entsorgung nicht verursachergerecht erhoben. Es käme zu einer Preis- und Marktverzerrung, die künftigen Steuerzahlenden subventionierten den heutigen Atomstrom. Das ist inakzeptabel. Realistische Kostenschätzungen müssen deshalb Reserven enthalten.</p><p>Die KS von Swissnuclear, dem Branchenverband der AKW-Betreiber, bilden die Grundlage für die Berechnung der Rückstellungen der Betreiber sowie der Fondsbeiträge. Basierend auf der KS 11 wurden die Fondsbeiträge für 2012 bis 2016 festgelegt. Die Zahlen von Swissnuclear aus der KS 11 lassen jedoch Zweifel aufkommen, ob die bereitgestellten Gelder im Stilllegungsfonds für die Stilllegungskosten ausreichen werden. Swissnuclear musste in allen Berichten die Kosten nach oben anpassen - von der KS 06 zur KS 11 um ganze 17 Prozent. Ein wesentlicher Beitrag der Mehrkosten entfalle auf den Rückbaubetrieb. Dessen Umfang und Dauer habe sich aufgrund von Erkenntnissen aus laufenden Stilllegungsprojekten erweitert (vgl. KS 11).</p><p>Der Rückbau ist hochkomplex, kann bis zu 25 Jahre dauern und funktioniert selten nach Plan - wie Beispiele aus Deutschland zeigen. Deshalb werden in verschiedenen Ländern (z. B. Belgien, Frankreich, Slowakei und die USA) Risikozuschläge auf Budgetposten (wie Demontage des Reaktordruckbehälters) von bis zu 75 Prozent hinzugerechnet (vgl. OECD: Cost Estimation for Decommissioning; SES: Back-End-Kosten). Die Schweiz rechnet ohne Risikozuschläge. Mantelbericht zur KS 11: "Bei den hier vorgestellten Kostenschätzungen handelt es sich um sogenannte 'best estimates'. 'Best estimates'-Kosten sind Aufwendungen, die auf einem detaillierten technisch-wissenschaftlichen Konzept basieren, dem der neuste Wissensstand und ein klarer zeitlicher Ablauf der Ereignisse zugrunde liegen. Die Kosten werden realistisch, jedoch ohne zusätzliche Sicherheitszuschläge nach bestem Expertenwissen zu heutigen Marktpreisen (Overnight-Kosten) geschätzt."</p>
- <p>Die voraussichtlichen Kosten für die Stilllegung der Kernanlagen werden gemäss Artikel 4 der geltenden Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV; SR 732.17) alle fünf Jahre gestützt auf die Angaben der Anlageneigentümer berechnet. Die Kosten werden aufgrund aktueller technisch-wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie aufgrund der zum Zeitpunkt der Berechnung gültigen Preise ermittelt. Nach geltender Verordnung sind keine Risikozuschläge vorgesehen.</p><p>In seiner Stellungnahme zur Motion Fetz 11.4213, "Atomfonds. Schluss mit mehrjährigen Unterdeckungen und mit Rückzahlungen", und zu weiteren parlamentarischen Vorstössen hat der Bundesrat seine Bereitschaft erklärt, eine Revision der SEFV zu prüfen. Die Arbeiten an der Revision sind zurzeit im Gang. Im Rahmen dieser Revision wird u. a. auch die Frage der Unsicherheiten bei den Kostenberechnungen und den daraus resultierenden Beitragszahlungen abgeklärt. Ob und wieweit solche Unsicherheiten in den Kosten eingerechnet werden sollen, ist zurzeit noch offen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Massnahmen zu ergreifen, damit die Kostenstudien (KS) in Zukunft (ab KS 16) Reserven (Risikozuschläge) für unvorhergesehene Kostensteigerungen enthalten.</p>
- AKW-Rückbau. Reserven für unvorhergesehene Kostensteigerungen in Kostenstudien integrieren
Back to List