Beruflicher Wiedereinstieg. Fehlende Zahlen

ShortId
13.3345
Id
20133345
Updated
27.07.2023 19:50
Language
de
Title
Beruflicher Wiedereinstieg. Fehlende Zahlen
AdditionalIndexing
15;Arbeitsmarktstatistik;Wiedereinstieg ins Berufsleben;Statistik;Zugang zum Beruf
1
  • L05K0702020303, Arbeitsmarktstatistik
  • L05K0702030305, Wiedereinstieg ins Berufsleben
  • L05K0702030313, Zugang zum Beruf
  • L03K020218, Statistik
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Zurzeit ist es unmöglich herauszufinden, wie viele Personen, und noch schwieriger, mit welchen Eignungen und Neigungen sie wieder in das Erwerbsleben einsteigen möchten. Nach einer Studie des BFS melden sich sechs von zehn Frauen, die sich in einer solchen Situation befinden, nicht bei den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV). Diejenigen, die sich trotzdem melden, werden laut einer kürzlich durchgeführten Studie von den RAV oft an private Beratungsdienste wie diejenigen des Netzwerks plusplus.ch verwiesen. Diese Dienste führen zwar für das Eidgenössische Gleichstellungsbüro, von dem sie auch finanziell unterstützt werden, einige Statistiken; sie haben aber die Möglichkeit nicht, detaillierte Angaben zu erheben zu den Eignungen und Neigungen der Personen, die sie begleiten. Aufgrund verschiedener Statistiken schätzt man, dass jedes Jahr zwischen 13 000 und 15 000 Frauen, oft nach einer Familienphase von mehreren Jahren, wieder ins Erwerbsleben zurückkehren möchten. Das ist keine vernachlässigbare Anzahl, vor allem wenn man bedenkt, dass diese Personen ein interessantes und vor Ort verfügbares Potenzial darstellen, dank dem Abhilfe geschaffen werden kann für den Fachkräftemangel, der in verschiedenen Branchen der Wirtschaft herrscht. Viele dieser Personen verfügen über eine abgeschlossene Berufsbildung.</p><p>Man muss die Eignungen und Neigungen der Personen - mehrheitlich Frauen, wie man weiss - kennen, die wieder ins Berufsleben einsteigen wollen. Nur so lassen sich die Massnahmen zur Förderung des beruflichen Wiedereinstiegs, wie sie das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) empfiehlt, treffen, und nur so lässt sich somit der schon 2011 festgestellte Fachkräftemangel bekämpfen.</p>
  • <p>Die Arbeitsmarktstatistik des Staatssekretariates für Wirtschaft wertet in Form einer elektronischen Vollerhebung die bei den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) gemeldeten Stellensuchenden und Arbeitslosen nach diversen Personen- und Qualifikationsmerkmalen monatlich aus. Aktuell sind rund 1700 Personen in der Erwerbssituation Wiedereintritt ins Erwerbsleben registriert, rund 950 davon sind Frauen. Die Daten dieser Personen können grundsätzlich nach allen erfassten Merkmalen wie Geschlecht, Nationalität, Alter, Beruf, Ausbildung, Dauer der Stellensuche usw. ausgewertet werden, mit Ausnahme des Wirtschaftszweiges des letzten Arbeitgebers, zu welchem nur bei rund zwei Dritteln der erfassten Personen Angaben vorliegen. Personen, die nicht bei einem RAV registriert sind, können von den Informationssystemen der Arbeitsmarktstatistik hingegen nicht erfasst werden.</p><p>Wie die erwähnte Analyse des Bundesamtes für Statistik (BFS) zu Frauen und Erwerbslosigkeit zeigt, melden sich tatsächlich nicht alle stellensuchenden Personen bei den RAV. Dies gilt für Männer wie auch Frauen - wenn auch für Letztere in verstärktem Ausmass. Denn in der Schweiz besteht keine Meldepflicht - weder hinsichtlich der Erwerbslosigkeit noch hinsichtlich des Wunsches zum Wiedereinstieg in die Arbeitswelt. Die Einführung einer solchen Meldepflicht erachtet der Bundesrat nicht als sinnvoll, insbesondere da sich schon heute alle stellensuchenden Personen bei den RAV melden und deren Dienstleistungen bei der Arbeitsvermittlung in Anspruch nehmen können, dies unabhängig davon, ob diese Personen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben oder nicht.</p><p>Mit der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung des BFS ist zudem eine andere Datenbasis vorhanden, die bei Bedarf auf die Frage des Wiedereinstiegs ausgewertet werden kann. Die Grundlagen dazu sind verfügbar. Zudem beschränkt sich diese Erhebung nicht auf die bei den RAV gemeldeten Stellensuchenden. Somit sind hinreichende Daten zu den Wiedereinsteigern und Wiedereinsteigerinnen vorhanden, und eine Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen ist nicht notwendig.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie das geltende Recht ergänzt oder geändert werden muss, damit jedes Jahr detaillierte Angaben der Personen, die wieder ins Arbeitsleben einsteigen möchten, erhoben werden können. Auf dieser Grundlage könnten bedürfnisgerechte Massnahmen für den beruflichen Wiedereinstieg getroffen werden.</p>
  • Beruflicher Wiedereinstieg. Fehlende Zahlen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Zurzeit ist es unmöglich herauszufinden, wie viele Personen, und noch schwieriger, mit welchen Eignungen und Neigungen sie wieder in das Erwerbsleben einsteigen möchten. Nach einer Studie des BFS melden sich sechs von zehn Frauen, die sich in einer solchen Situation befinden, nicht bei den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV). Diejenigen, die sich trotzdem melden, werden laut einer kürzlich durchgeführten Studie von den RAV oft an private Beratungsdienste wie diejenigen des Netzwerks plusplus.ch verwiesen. Diese Dienste führen zwar für das Eidgenössische Gleichstellungsbüro, von dem sie auch finanziell unterstützt werden, einige Statistiken; sie haben aber die Möglichkeit nicht, detaillierte Angaben zu erheben zu den Eignungen und Neigungen der Personen, die sie begleiten. Aufgrund verschiedener Statistiken schätzt man, dass jedes Jahr zwischen 13 000 und 15 000 Frauen, oft nach einer Familienphase von mehreren Jahren, wieder ins Erwerbsleben zurückkehren möchten. Das ist keine vernachlässigbare Anzahl, vor allem wenn man bedenkt, dass diese Personen ein interessantes und vor Ort verfügbares Potenzial darstellen, dank dem Abhilfe geschaffen werden kann für den Fachkräftemangel, der in verschiedenen Branchen der Wirtschaft herrscht. Viele dieser Personen verfügen über eine abgeschlossene Berufsbildung.</p><p>Man muss die Eignungen und Neigungen der Personen - mehrheitlich Frauen, wie man weiss - kennen, die wieder ins Berufsleben einsteigen wollen. Nur so lassen sich die Massnahmen zur Förderung des beruflichen Wiedereinstiegs, wie sie das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) empfiehlt, treffen, und nur so lässt sich somit der schon 2011 festgestellte Fachkräftemangel bekämpfen.</p>
    • <p>Die Arbeitsmarktstatistik des Staatssekretariates für Wirtschaft wertet in Form einer elektronischen Vollerhebung die bei den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) gemeldeten Stellensuchenden und Arbeitslosen nach diversen Personen- und Qualifikationsmerkmalen monatlich aus. Aktuell sind rund 1700 Personen in der Erwerbssituation Wiedereintritt ins Erwerbsleben registriert, rund 950 davon sind Frauen. Die Daten dieser Personen können grundsätzlich nach allen erfassten Merkmalen wie Geschlecht, Nationalität, Alter, Beruf, Ausbildung, Dauer der Stellensuche usw. ausgewertet werden, mit Ausnahme des Wirtschaftszweiges des letzten Arbeitgebers, zu welchem nur bei rund zwei Dritteln der erfassten Personen Angaben vorliegen. Personen, die nicht bei einem RAV registriert sind, können von den Informationssystemen der Arbeitsmarktstatistik hingegen nicht erfasst werden.</p><p>Wie die erwähnte Analyse des Bundesamtes für Statistik (BFS) zu Frauen und Erwerbslosigkeit zeigt, melden sich tatsächlich nicht alle stellensuchenden Personen bei den RAV. Dies gilt für Männer wie auch Frauen - wenn auch für Letztere in verstärktem Ausmass. Denn in der Schweiz besteht keine Meldepflicht - weder hinsichtlich der Erwerbslosigkeit noch hinsichtlich des Wunsches zum Wiedereinstieg in die Arbeitswelt. Die Einführung einer solchen Meldepflicht erachtet der Bundesrat nicht als sinnvoll, insbesondere da sich schon heute alle stellensuchenden Personen bei den RAV melden und deren Dienstleistungen bei der Arbeitsvermittlung in Anspruch nehmen können, dies unabhängig davon, ob diese Personen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben oder nicht.</p><p>Mit der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung des BFS ist zudem eine andere Datenbasis vorhanden, die bei Bedarf auf die Frage des Wiedereinstiegs ausgewertet werden kann. Die Grundlagen dazu sind verfügbar. Zudem beschränkt sich diese Erhebung nicht auf die bei den RAV gemeldeten Stellensuchenden. Somit sind hinreichende Daten zu den Wiedereinsteigern und Wiedereinsteigerinnen vorhanden, und eine Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen ist nicht notwendig.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie das geltende Recht ergänzt oder geändert werden muss, damit jedes Jahr detaillierte Angaben der Personen, die wieder ins Arbeitsleben einsteigen möchten, erhoben werden können. Auf dieser Grundlage könnten bedürfnisgerechte Massnahmen für den beruflichen Wiedereinstieg getroffen werden.</p>
    • Beruflicher Wiedereinstieg. Fehlende Zahlen

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