Werden ortsansässige Lernende durch volljährige Lernende von jenseits der Grenze ersetzt?

ShortId
13.3347
Id
20133347
Updated
28.07.2023 10:10
Language
de
Title
Werden ortsansässige Lernende durch volljährige Lernende von jenseits der Grenze ersetzt?
AdditionalIndexing
32;15;Lehrstelle;Grenzgänger/in;Italien;Auszubildende/r;junge/r Arbeitnehmer/in;Fremdarbeiter/in;Tessin;berufliche Bildung
1
  • L05K0702020203, Auszubildende/r
  • L05K0702020109, Fremdarbeiter/in
  • L05K0702020110, Grenzgänger/in
  • L03K130202, berufliche Bildung
  • L06K070202030801, Lehrstelle
  • L05K0702020112, junge/r Arbeitnehmer/in
  • L05K0301010117, Tessin
  • L04K03010503, Italien
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Lehrstellenmarkt wird - neben verschiedenen anderen Faktoren - von Angebot und Nachfrage beeinflusst. Den Interessen und Fähigkeiten der Jugendlichen stehen die angebotenen Lehrstellen und die Erwartungen der Unternehmen gegenüber. In den letzten Jahren hat sich die Lehrstellensituation in der Schweiz allgemein und auch im Tessin stabil entwickelt. Gemäss den Hochrechnungen des Lehrstellenbarometers des Staatssekretariates für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) traten 2012 im Kanton Tessin 96 Prozent der Jugendlichen, die vor der Ausbildungswahl standen, in die Sekundarstufe II (berufliche Grundbildung oder Maturitätsschule) ein oder fanden eine Übergangslösung.</p><p>Grundlage für jedes Lehrverhältnis bildet der Lehrvertrag. Er ist als besonderer Einzelarbeitsvertrag im Obligationenrecht geregelt (Art. 344-346a OR). Dabei gilt - wie im schweizerischen Arbeitsrecht generell - die Vertragsfreiheit. Dieser Grundsatz hat sich bewährt und ermöglicht die nötige Flexibilität. Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus EU-/Efta-Staaten benötigen für den Abschluss eines Lehrvertrags keine Arbeitsbewilligung.</p><p>Zu den einzelnen Fragen:</p><p>1.-3. Der Bundesrat hat Verständnis für die von der Interpellantin geäusserte Besorgnis. Er ist sich bewusst, dass sich Grenzregionen in verschiedener Hinsicht mit besonderen Herausforderungen konfrontiert sehen, und nimmt die spezifische Lage der betroffenen Kantone ernst. Der Kanton Tessin beobachtet die Situation auf dem Lehrstellenmarkt; demnach ist von einem Anteil von rund 7 Prozent Grenzgängerinnen und Grenzgänger in der beruflichen Grundbildung auszugehen. Dieser ist seit Jahren stabil. Lehrverhältnisse mit Grenzgängerinnen und Grenzgängern finden sich hauptsächlich im Industrie- und Baubereich, neuerdings zunehmend auch im Dienstleistungsbereich. Im Industrie- und Baubereich haben die Unternehmen erfahrungsgemäss oft Mühe, alle angebotenen Lehrstellen mit im Tessin wohnhaften Lernenden zu besetzen.</p><p>Die Entwicklung wird seitens des Kantons Tessin weiter beobachtet. Eine Sensibilisierung der Unternehmen für das Thema ist insbesondere im Rahmen der kantonalen Lehrstellenförderung möglich.</p><p>4. Artikel 13 des Berufsbildungsgesetzes (SR 412.10) sieht vor, dass der Bundesrat bei einem sich abzeichnenden Ungleichgewicht auf dem Lehrstellenmarkt befristete Massnahmen zur Bekämpfung treffen kann.</p><p>Das SBFI verfolgt die Entwicklungen auf dem Lehrstellenmarkt. Es arbeitet dabei eng mit den zuständigen kantonalen Stellen sowie den Organisationen der Arbeitswelt zusammen und informiert periodisch über die Lehrstellensituation.</p><p>Der Bundesrat misst einem funktionierenden Lehrstellenmarkt eine hohe Bedeutung zu. Zum jetzigen Zeitpunkt erachtet er indessen auch in den Grenzregionen die Voraussetzungen für die Prüfung und das Einleiten von Massnahmen als nicht gegeben.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Betriebe im Tessin scheinen nach und nach einen Teil ihrer ortsansässigen Angestellten mit Grenzgängerinnen und Grenzgängern zu ersetzen. Nun gibt es Anzeichen, dass dieses Phänomen auch die Gruppe der Lernenden erfasst. Von den 9000 Lernenden kommen über 700 von jenseits der Grenze; Tendenz steigend. Die Hälfte von ihnen hat einen Arbeitsvertrag im Baugewerbe, in einem Handwerksbetrieb oder in der Industrie. Lernende aus dem angrenzenden Italien tauchen aber mehr und mehr auch in Tätigkeiten auf, die üblicherweise nicht von ihnen ausgeübt wurden. Es gibt welche, die eine Lehre in Sektoren machen können, in denen zu wenig ortsansässige Jugendliche eine Berufsbildung machen wollen. Damit befriedigen sie die Nachfrage des Marktes in Berufen, die die Tessinerinnen und Tessiner nicht ausüben wollen, und nehmen damit auch keinem den Platz weg. Offenbar ist aber eine wachsende Anzahl der Lernenden von jenseits der Grenze volljährig. Die Ursache dafür könnte sein, dass Betriebe auch in Berufen, für die es junge Interessentinnen und Interessenten aus dem Tessin gibt, lieber volljährige Lernende einstellen, weil sie gefährliche, für Minderjährige verbotene Arbeiten ausführen können oder weil sie den Führerausweis oder bereits berufliche Erfahrung haben. Denkbar ist auch, dass es vereinzelt Personen gibt, die in unserem Land eine Lehre beginnen, weil sie damit mehr verdienen als mit ihrem Beruf in ihrem Land. Damit das Phänomen, dass einheimische Minderjährige durch ausländische Volljährige ersetzt werden, nicht um sich greift, sind Informationen nötig.</p><p>Zwar ist es nicht Sache der Berufsbildungsbehörde, sondern Sache des Arbeitgebers, die Person für die Lehrstelle in seinem Betrieb zu wählen. Trotzdem frage ich den Bundesrat:</p><p>1. Ist ihm dieses Phänomen bekannt, und kann er dazu Informationen über die verschiedenen Regionen der Schweiz liefern?</p><p>2. Wie beurteilt er den Ersatz ortsansässiger Lernender durch - insbesondere volljährige - Lernende von jenseits der Grenze?</p><p>3. Will er im Einvernehmen mit den Kantonen Massnahmen zur Sensibilisierung der Arbeitgeber und der Berufsverbände durchführen, damit mehr einheimische Lernende eine Lehrstelle bekommen?</p><p>4. Will er die Möglichkeiten, die die Artikel 13 (Ungleichgewichte auf dem Markt für berufliche Grundbildung) und 14 Absatz 3 ("Der Lehrvertrag ist von der zuständigen kantonalen Behörde zu genehmigen") des Berufsbildungsgesetzes vorsehen, ausschöpfen und Massnahmen ergreifen, falls sich herausstellt, dass bestimmte Sektoren und bestimmte Regionen besonders gefährdet sind?</p>
  • Werden ortsansässige Lernende durch volljährige Lernende von jenseits der Grenze ersetzt?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Lehrstellenmarkt wird - neben verschiedenen anderen Faktoren - von Angebot und Nachfrage beeinflusst. Den Interessen und Fähigkeiten der Jugendlichen stehen die angebotenen Lehrstellen und die Erwartungen der Unternehmen gegenüber. In den letzten Jahren hat sich die Lehrstellensituation in der Schweiz allgemein und auch im Tessin stabil entwickelt. Gemäss den Hochrechnungen des Lehrstellenbarometers des Staatssekretariates für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) traten 2012 im Kanton Tessin 96 Prozent der Jugendlichen, die vor der Ausbildungswahl standen, in die Sekundarstufe II (berufliche Grundbildung oder Maturitätsschule) ein oder fanden eine Übergangslösung.</p><p>Grundlage für jedes Lehrverhältnis bildet der Lehrvertrag. Er ist als besonderer Einzelarbeitsvertrag im Obligationenrecht geregelt (Art. 344-346a OR). Dabei gilt - wie im schweizerischen Arbeitsrecht generell - die Vertragsfreiheit. Dieser Grundsatz hat sich bewährt und ermöglicht die nötige Flexibilität. Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus EU-/Efta-Staaten benötigen für den Abschluss eines Lehrvertrags keine Arbeitsbewilligung.</p><p>Zu den einzelnen Fragen:</p><p>1.-3. Der Bundesrat hat Verständnis für die von der Interpellantin geäusserte Besorgnis. Er ist sich bewusst, dass sich Grenzregionen in verschiedener Hinsicht mit besonderen Herausforderungen konfrontiert sehen, und nimmt die spezifische Lage der betroffenen Kantone ernst. Der Kanton Tessin beobachtet die Situation auf dem Lehrstellenmarkt; demnach ist von einem Anteil von rund 7 Prozent Grenzgängerinnen und Grenzgänger in der beruflichen Grundbildung auszugehen. Dieser ist seit Jahren stabil. Lehrverhältnisse mit Grenzgängerinnen und Grenzgängern finden sich hauptsächlich im Industrie- und Baubereich, neuerdings zunehmend auch im Dienstleistungsbereich. Im Industrie- und Baubereich haben die Unternehmen erfahrungsgemäss oft Mühe, alle angebotenen Lehrstellen mit im Tessin wohnhaften Lernenden zu besetzen.</p><p>Die Entwicklung wird seitens des Kantons Tessin weiter beobachtet. Eine Sensibilisierung der Unternehmen für das Thema ist insbesondere im Rahmen der kantonalen Lehrstellenförderung möglich.</p><p>4. Artikel 13 des Berufsbildungsgesetzes (SR 412.10) sieht vor, dass der Bundesrat bei einem sich abzeichnenden Ungleichgewicht auf dem Lehrstellenmarkt befristete Massnahmen zur Bekämpfung treffen kann.</p><p>Das SBFI verfolgt die Entwicklungen auf dem Lehrstellenmarkt. Es arbeitet dabei eng mit den zuständigen kantonalen Stellen sowie den Organisationen der Arbeitswelt zusammen und informiert periodisch über die Lehrstellensituation.</p><p>Der Bundesrat misst einem funktionierenden Lehrstellenmarkt eine hohe Bedeutung zu. Zum jetzigen Zeitpunkt erachtet er indessen auch in den Grenzregionen die Voraussetzungen für die Prüfung und das Einleiten von Massnahmen als nicht gegeben.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Betriebe im Tessin scheinen nach und nach einen Teil ihrer ortsansässigen Angestellten mit Grenzgängerinnen und Grenzgängern zu ersetzen. Nun gibt es Anzeichen, dass dieses Phänomen auch die Gruppe der Lernenden erfasst. Von den 9000 Lernenden kommen über 700 von jenseits der Grenze; Tendenz steigend. Die Hälfte von ihnen hat einen Arbeitsvertrag im Baugewerbe, in einem Handwerksbetrieb oder in der Industrie. Lernende aus dem angrenzenden Italien tauchen aber mehr und mehr auch in Tätigkeiten auf, die üblicherweise nicht von ihnen ausgeübt wurden. Es gibt welche, die eine Lehre in Sektoren machen können, in denen zu wenig ortsansässige Jugendliche eine Berufsbildung machen wollen. Damit befriedigen sie die Nachfrage des Marktes in Berufen, die die Tessinerinnen und Tessiner nicht ausüben wollen, und nehmen damit auch keinem den Platz weg. Offenbar ist aber eine wachsende Anzahl der Lernenden von jenseits der Grenze volljährig. Die Ursache dafür könnte sein, dass Betriebe auch in Berufen, für die es junge Interessentinnen und Interessenten aus dem Tessin gibt, lieber volljährige Lernende einstellen, weil sie gefährliche, für Minderjährige verbotene Arbeiten ausführen können oder weil sie den Führerausweis oder bereits berufliche Erfahrung haben. Denkbar ist auch, dass es vereinzelt Personen gibt, die in unserem Land eine Lehre beginnen, weil sie damit mehr verdienen als mit ihrem Beruf in ihrem Land. Damit das Phänomen, dass einheimische Minderjährige durch ausländische Volljährige ersetzt werden, nicht um sich greift, sind Informationen nötig.</p><p>Zwar ist es nicht Sache der Berufsbildungsbehörde, sondern Sache des Arbeitgebers, die Person für die Lehrstelle in seinem Betrieb zu wählen. Trotzdem frage ich den Bundesrat:</p><p>1. Ist ihm dieses Phänomen bekannt, und kann er dazu Informationen über die verschiedenen Regionen der Schweiz liefern?</p><p>2. Wie beurteilt er den Ersatz ortsansässiger Lernender durch - insbesondere volljährige - Lernende von jenseits der Grenze?</p><p>3. Will er im Einvernehmen mit den Kantonen Massnahmen zur Sensibilisierung der Arbeitgeber und der Berufsverbände durchführen, damit mehr einheimische Lernende eine Lehrstelle bekommen?</p><p>4. Will er die Möglichkeiten, die die Artikel 13 (Ungleichgewichte auf dem Markt für berufliche Grundbildung) und 14 Absatz 3 ("Der Lehrvertrag ist von der zuständigen kantonalen Behörde zu genehmigen") des Berufsbildungsgesetzes vorsehen, ausschöpfen und Massnahmen ergreifen, falls sich herausstellt, dass bestimmte Sektoren und bestimmte Regionen besonders gefährdet sind?</p>
    • Werden ortsansässige Lernende durch volljährige Lernende von jenseits der Grenze ersetzt?

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