Fischsterben im Nationalpark. Welche Lehren zieht der Bundesrat daraus?

ShortId
13.3353
Id
20133353
Updated
28.07.2023 07:46
Language
de
Title
Fischsterben im Nationalpark. Welche Lehren zieht der Bundesrat daraus?
AdditionalIndexing
52;66;Wassernutzung;Wasserkraft;Wasserkraftwerk;Nationalpark;Wasserlauf;Fisch;Schutz der Tierwelt;Gewässerschutz
1
  • L05K1401060102, Fisch
  • L04K06010504, Wassernutzung
  • L04K06010408, Schutz der Tierwelt
  • L03K170507, Wasserkraft
  • L04K06010407, Gewässerschutz
  • L05K0601041201, Nationalpark
  • L04K17030202, Wasserkraftwerk
  • L04K06030110, Wasserlauf
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./2. Der Bundesrat bedauert den Vorfall ausserordentlich. Der Kanton Graubünden untersucht zurzeit in einem offiziellen Verfahren die Ursachen, wieso es zu diesem Zwischenfall gekommen ist. Aufgrund der Resultate wird der Bund prüfen, ob und wie solche Störfälle verhindert werden können. Bereits heute steht fest, dass dieser Störfall nicht direkt mit dem teilweise in der Schweiz noch ausstehenden Vollzug der Restwasserbestimmungen gemäss Gewässerschutzgesetz in Verbindung zu bringen ist: Bei der internationalen Stauanlage am Spöl wurden die Restwassermengen im Jahr 2011 vom Bundesamt für Energie (BFE) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umwelt (Bafu) gemäss den gesetzlichen Vorgaben festgelegt (Restwassersanierung im Rahmen der laufenden Konzession).</p><p>3. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der Ausbau der Wasserkraft im Rahmen der Energiestrategie 2050 unter Einhaltung der aktuellen Umweltgesetzgebung durchgeführt werden kann. Entsprechend wurden auch die Ausbauziele festgelegt (siehe: UVEK/BFE, Wasserkraftpotenzial der Schweiz, Juni 2012). Im Rahmen der Energiestrategie ist vorgesehen, dass die Kantone eine Planung erstellen, die Gebiete ausscheiden soll, die für die Wasserkraftnutzung geeignet sind. Damit sollen bisher weitgehend unberührte ökologisch wertvolle Gewässer verschont bleiben.</p><p>4. Das UVEK hat in den Jahren 1998 bis 2012 den Kantonen insgesamt sechsmal Unterstützung bei den Restwassersanierungen angeboten und am 29. Juni 2010 sowie am 3. April 2012 die Kantone aufgefordert, der fristgerechten Umsetzung der Restwassersanierung hohe Priorität beizumessen. Zurzeit analysiert das Bafu den Stand der Umsetzungen bei den Kantonen. Eine Publikation der Resultate ist Anfang Sommer 2013 zu erwarten.</p><p>5. Die Kantone vollziehen das Umweltrecht, und der Bund beaufsichtigt diesen Vollzug. Diese Aufgabenverteilung bringt mit sich, dass der Bund nicht sämtliche Einzelfälle hinsichtlich der Einhaltung der umweltrechtlichen Anforderungen prüfen kann. Liegen jedoch schwerwiegende oder systematische Verstösse gegen das Umweltrecht des Bundes vor und nimmt die zuständige Vollzugsbehörde ihre Aufgabe nicht wahr, wird der Bund aktiv, um möglichst gemeinsam mit der zuständigen Vollzugsbehörde die vorhandenen Missstände zu klären und zu beseitigen. Der Bund prüft, wie durch einen Erfahrungsaustausch mit den kantonalen Fachstellen und den Kraftwerksbetreibern Schwachstellen eruiert und beseitigt werden können und wie und wo Kontrollsysteme eingeführt werden müssen.</p><p>6. Gemäss Fischereigesetz müssen die nötigen Massnahmen getroffen werden, damit die Fische bei einer allfälligen flussabwärts gerichteten Wanderung nicht in die Turbinen geraten und auch anderweitig nicht geschädigt werden. Die Kantone müssen die Einhaltung dieser Massnahmen überprüfen. Der Schutz der Fische beim Abstieg an Wasserkraftanlagen ist heute jedoch ein noch ungelöstes Problem. Dies ist national und international erkannt, und es werden verschiedenste Anstrengungen unternommen, diese Problematik raschestmöglich zu lösen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Über die Ostertage 2013 ereignete sich bekanntlich im Nationalpark eine ökologische Tragödie, die dem Vernehmen nach rund 11 000 Fische das Leben gekostet hat. Dieses Ereignis ist auf zwei Probleme der Wasserkraftnutzung zurückzuführen, auf welche die Fischereiorganisationen seit Jahren hinweisen: die Gefahr der Turbinen für absteigende Fische und ungenügende Restwassermengen.</p><p>In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1. Wie beurteilt er die Fischtragödie im Nationalpark?</p><p>2. Welche Lehren zieht er daraus?</p><p>3. Ist er bereit, im Rahmen der Energiestrategie 2050 die für die Natur negativen Auswirkungen der Gefahren der Wasserkraftnutzung bei der Festlegung der Ausbauziele zu berücksichtigen bzw. diese so weit zu reduzieren, dass bisher weitgehend unberührte ökologisch wertvolle Gewässer verschont bleiben?</p><p>4. Wird er die Kantone mit einem verbindlichen Zeitplan zur umgehenden Sanierung der nach Ablauf der gesetzlichen Frist noch ungenügenden Restwasser zwingen und die Umsetzung kontrollieren?</p><p>5. Wie wird er zusammen mit den Kantonen sicherstellen, dass die Kraftwerke mit geeigneten Kontrollsystemen und -einrichtungen die dauernde Einhaltung der minimalen Restwassermengen überwachen und Notfallpläne für ausserordentliche Situationen ausarbeiten?</p><p>6. Wird er die Kraftwerke anhalten, die nötigen Massnahmen zu treffen, damit Fische absteigen können, ohne in die Turbinen zu gelangen?</p>
  • Fischsterben im Nationalpark. Welche Lehren zieht der Bundesrat daraus?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2. Der Bundesrat bedauert den Vorfall ausserordentlich. Der Kanton Graubünden untersucht zurzeit in einem offiziellen Verfahren die Ursachen, wieso es zu diesem Zwischenfall gekommen ist. Aufgrund der Resultate wird der Bund prüfen, ob und wie solche Störfälle verhindert werden können. Bereits heute steht fest, dass dieser Störfall nicht direkt mit dem teilweise in der Schweiz noch ausstehenden Vollzug der Restwasserbestimmungen gemäss Gewässerschutzgesetz in Verbindung zu bringen ist: Bei der internationalen Stauanlage am Spöl wurden die Restwassermengen im Jahr 2011 vom Bundesamt für Energie (BFE) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umwelt (Bafu) gemäss den gesetzlichen Vorgaben festgelegt (Restwassersanierung im Rahmen der laufenden Konzession).</p><p>3. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der Ausbau der Wasserkraft im Rahmen der Energiestrategie 2050 unter Einhaltung der aktuellen Umweltgesetzgebung durchgeführt werden kann. Entsprechend wurden auch die Ausbauziele festgelegt (siehe: UVEK/BFE, Wasserkraftpotenzial der Schweiz, Juni 2012). Im Rahmen der Energiestrategie ist vorgesehen, dass die Kantone eine Planung erstellen, die Gebiete ausscheiden soll, die für die Wasserkraftnutzung geeignet sind. Damit sollen bisher weitgehend unberührte ökologisch wertvolle Gewässer verschont bleiben.</p><p>4. Das UVEK hat in den Jahren 1998 bis 2012 den Kantonen insgesamt sechsmal Unterstützung bei den Restwassersanierungen angeboten und am 29. Juni 2010 sowie am 3. April 2012 die Kantone aufgefordert, der fristgerechten Umsetzung der Restwassersanierung hohe Priorität beizumessen. Zurzeit analysiert das Bafu den Stand der Umsetzungen bei den Kantonen. Eine Publikation der Resultate ist Anfang Sommer 2013 zu erwarten.</p><p>5. Die Kantone vollziehen das Umweltrecht, und der Bund beaufsichtigt diesen Vollzug. Diese Aufgabenverteilung bringt mit sich, dass der Bund nicht sämtliche Einzelfälle hinsichtlich der Einhaltung der umweltrechtlichen Anforderungen prüfen kann. Liegen jedoch schwerwiegende oder systematische Verstösse gegen das Umweltrecht des Bundes vor und nimmt die zuständige Vollzugsbehörde ihre Aufgabe nicht wahr, wird der Bund aktiv, um möglichst gemeinsam mit der zuständigen Vollzugsbehörde die vorhandenen Missstände zu klären und zu beseitigen. Der Bund prüft, wie durch einen Erfahrungsaustausch mit den kantonalen Fachstellen und den Kraftwerksbetreibern Schwachstellen eruiert und beseitigt werden können und wie und wo Kontrollsysteme eingeführt werden müssen.</p><p>6. Gemäss Fischereigesetz müssen die nötigen Massnahmen getroffen werden, damit die Fische bei einer allfälligen flussabwärts gerichteten Wanderung nicht in die Turbinen geraten und auch anderweitig nicht geschädigt werden. Die Kantone müssen die Einhaltung dieser Massnahmen überprüfen. Der Schutz der Fische beim Abstieg an Wasserkraftanlagen ist heute jedoch ein noch ungelöstes Problem. Dies ist national und international erkannt, und es werden verschiedenste Anstrengungen unternommen, diese Problematik raschestmöglich zu lösen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Über die Ostertage 2013 ereignete sich bekanntlich im Nationalpark eine ökologische Tragödie, die dem Vernehmen nach rund 11 000 Fische das Leben gekostet hat. Dieses Ereignis ist auf zwei Probleme der Wasserkraftnutzung zurückzuführen, auf welche die Fischereiorganisationen seit Jahren hinweisen: die Gefahr der Turbinen für absteigende Fische und ungenügende Restwassermengen.</p><p>In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1. Wie beurteilt er die Fischtragödie im Nationalpark?</p><p>2. Welche Lehren zieht er daraus?</p><p>3. Ist er bereit, im Rahmen der Energiestrategie 2050 die für die Natur negativen Auswirkungen der Gefahren der Wasserkraftnutzung bei der Festlegung der Ausbauziele zu berücksichtigen bzw. diese so weit zu reduzieren, dass bisher weitgehend unberührte ökologisch wertvolle Gewässer verschont bleiben?</p><p>4. Wird er die Kantone mit einem verbindlichen Zeitplan zur umgehenden Sanierung der nach Ablauf der gesetzlichen Frist noch ungenügenden Restwasser zwingen und die Umsetzung kontrollieren?</p><p>5. Wie wird er zusammen mit den Kantonen sicherstellen, dass die Kraftwerke mit geeigneten Kontrollsystemen und -einrichtungen die dauernde Einhaltung der minimalen Restwassermengen überwachen und Notfallpläne für ausserordentliche Situationen ausarbeiten?</p><p>6. Wird er die Kraftwerke anhalten, die nötigen Massnahmen zu treffen, damit Fische absteigen können, ohne in die Turbinen zu gelangen?</p>
    • Fischsterben im Nationalpark. Welche Lehren zieht der Bundesrat daraus?

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