Registrierungspflicht für Trusts und andere Offshore-Konstrukte
- ShortId
-
13.3356
- Id
-
20133356
- Updated
-
28.07.2023 12:52
- Language
-
de
- Title
-
Registrierungspflicht für Trusts und andere Offshore-Konstrukte
- AdditionalIndexing
-
24;Trust;Steuerausweichung;Verzeichnis;Kapitalanlage;Auskunftspflicht
- 1
-
- L06K070301020106, Trust
- L05K1201020101, Auskunftspflicht
- L05K1106020101, Kapitalanlage
- L04K02020702, Verzeichnis
- L04K11070601, Steuerausweichung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die "Offshore Leaks"-Affäre hat aufgezeigt, in welchem Ausmass Trusts und andere Offshore-Rechtskonstrukte zur Steuerverkürzung missbraucht werden. Zahlreiche Politiker aus allen Parteien äusserten in den Medien ihr grosses Unbehagen darüber, dass in vielen Jurisdiktionen, in denen Trusts üblich sind, keine Registrierungspflicht besteht. Es darf dem Finanzplatz Schweiz kein Wettbewerbsnachteil widerfahren, wenn er sich nun zur Steuerkonformität weiterentwickelt.</p><p>Auch das Bundesamt für Justiz vertrat in seinem ersten Vorentwurf zur Umsetzung des Haager Übereinkommens über das auf Trusts anzuwendende Recht (05.088) die Auffassung, das Interesse des wirtschaftlich Berechtigten an Anonymität habe hinter das öffentliche Interesse am Publizitätsprinzip bei mobilem Treugut zurückzutreten. Die geballte Lobby-Arbeit jener Vertreter der Schweizer Trustindustrie, welche damals noch auf das Geschäftsmodell der weltweiten Steuerfluchthilfe setzten, brachte diese Vorschläge aber bereits im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zur Vorlage 05.088 zu Fall.</p><p>Die Präsidentin der Swiss Association of Trust Companies (SATC) zeigt sich in einem Aufsatz von 2011 begeistert darüber, dass in den letzten zehn Jahren in der Schweiz "ein beachtliches Wachstum an Trust-Gesellschaften" beobachtet werden konnte. Sie nennt dafür zwei Hauptgründe: "Einerseits hat die Schweiz im Jahr 2007 das Haager Übereinkommen über das auf Trusts anwendbare Recht ratifiziert, welches der Verwaltung von Trusts in der Schweiz als sichere Rechtsgrundlage dient. Andererseits gibt es derzeit keine Lizenzierungs- oder Registrierungsvorschriften für Trustees. Entsprechend sind die Markteintrittsbarrieren in der Schweiz für Trust-Gesellschaften tief."</p><p>Gleichzeitig merkt die SATC-Präsidentin aber an, dass sich das internationale Umfeld seit 2007 drastisch verändert hat. Der Verzicht auf jegliche Lizenzierungs- oder Registrierungsvorschriften für Trustees erweist sich immer mehr als Reputationsrisiko - nicht allein für die Schweizer Trustindustrie, sondern für den Standort Schweiz ganz allgemein. Blosse Selbstregulierung genügt da nicht.</p>
- <p>Nach den internationalen Standards hinsichtlich der Transparenz und der wirtschaftlich Berechtigten von Rechtskonstrukten wie den Trusts liegt die Pflicht zur Haltung der Information über die wirtschaftlich Berechtigten des Trusts hauptsächlich beim Trustee. Die internationalen Standards gelten sowohl für die Länder mit einem Trustrecht als auch für die mit diesen Ländern in Verbindung stehenden Staaten, in denen die Trusts beispielsweise ein Bankkonto besitzen oder in denen sie verwaltet werden. Eine Registrierung der Trusts oder der Trustees wird nicht ausdrücklich verlangt.</p><p>Zu erwähnen ist das Haager Übereinkommen über das auf Trusts anzuwendende Recht und ihre Anerkennung, das in der Schweiz am 1. Juli 2007 in Kraft getreten ist. Es ermöglicht, ausländische Trusts auf zivilrechtlicher Ebene gestützt auf internationale Standards anzuerkennen, was die Rechtssicherheit in diesem Bereich erhöht. Es gibt jedoch kein Trustrecht in der Schweiz. Ein Trust kann somit nur gestützt auf das entsprechende ausländische Recht errichtet werden. Die Motion fordert vom Bundesrat, "die Eintragung von Trustverhältnissen in ein Register vorzuschreiben". Wird darunter die Erstellung eines Registers der Urkunden ausländischer Trusts (trust deeds) verstanden, so ist von Anfang an darauf hinzuweisen, dass die Rechtsordnung in den meisten Ländern mit einem Trustrecht keine Registrierung der Trusts in einem staatlichen Register verlangt. Die Einführung einer Registrierungspflicht für ausländische Trusts in den Nichterrichtungsländern der Trusts würde sich dadurch rechtlich und praktisch (mangels Information aus den Errichtungsländern) als schwierig erweisen. Der Bundesrat erinnert auch daran, dass die Frage der Einführung eines Trustregisters vom Bundesamt für Justiz im Vorfeld der Vernehmlassungsvorlage zur Ratifikation des Haager Trust-Übereinkommens geprüft wurde. In diesem Zusammenhang hatte sich der Bundesrat auch mit der in der Motion angesprochenen Transparenzthematik befasst, diesbezüglich aber die Geldwäschereigesetzgebung (siehe nächster Abschnitt) als ausreichend erachtet.</p><p>Zudem besteht nach dem Haager Abkommen die Möglichkeit, einen abtrennbaren Teilbereich des Trusts, z. B. dessen Verwaltung, einem separaten Recht zuzuweisen. Was die Tätigkeit der Verwaltung ausländischer Trusts in der Schweiz anbelangt, so handeln entweder Banken oder im Nichtbankensektor Treuhänder und in geringerem Masse Anwälte und selbstständige Vermögensverwalter als Trustee eines Express-Trusts. Trustees sind Finanzintermediäre im Sinne des Geldwäschereigesetzes (GwG). Damit ist die Verwaltung eines ausländischen Trusts zwingend an die Eigenschaft des Finanzintermediärs gekoppelt. In dieser Eigenschaft müssen Trustees einer anerkannten Selbstregulierungsorganisation angeschlossen sein oder bei der Finanzmarktaufsicht (Finma) die Bewilligung zur Geschäftstätigkeit beantragen. Zudem gelten für die Trustees die Sorgfaltspflichten im Sinne des GwG, zu denen die Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten des Trusts gehört. Die Trustees sind der Aufsicht einer (von der Finma beaufsichtigten) Selbstregulierungsorganisation oder hinsichtlich der Einhaltung der Sorgfaltspflichten gemäss GwG direkt der Finma unterstellt. Durch die Registrierungspflicht der Finanzintermediäre in der Schweiz sind bei der Finma alle in der Schweiz tätigen Trustees erfasst. Damit erübrigt sich eine Registrierung für Trustees.</p><p>Somit erfüllt die Schweiz bereits heute die internationalen Anforderungen in Bezug auf die Transparenz von Trusts vollumfänglich.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Eintragung von Trustverhältnissen in ein Register vorzuschreiben und sich auch auf internationaler Ebene für eine Registrierungspflicht für Trusts und andere Offshore-Konstrukte einzusetzen.</p>
- Registrierungspflicht für Trusts und andere Offshore-Konstrukte
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die "Offshore Leaks"-Affäre hat aufgezeigt, in welchem Ausmass Trusts und andere Offshore-Rechtskonstrukte zur Steuerverkürzung missbraucht werden. Zahlreiche Politiker aus allen Parteien äusserten in den Medien ihr grosses Unbehagen darüber, dass in vielen Jurisdiktionen, in denen Trusts üblich sind, keine Registrierungspflicht besteht. Es darf dem Finanzplatz Schweiz kein Wettbewerbsnachteil widerfahren, wenn er sich nun zur Steuerkonformität weiterentwickelt.</p><p>Auch das Bundesamt für Justiz vertrat in seinem ersten Vorentwurf zur Umsetzung des Haager Übereinkommens über das auf Trusts anzuwendende Recht (05.088) die Auffassung, das Interesse des wirtschaftlich Berechtigten an Anonymität habe hinter das öffentliche Interesse am Publizitätsprinzip bei mobilem Treugut zurückzutreten. Die geballte Lobby-Arbeit jener Vertreter der Schweizer Trustindustrie, welche damals noch auf das Geschäftsmodell der weltweiten Steuerfluchthilfe setzten, brachte diese Vorschläge aber bereits im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zur Vorlage 05.088 zu Fall.</p><p>Die Präsidentin der Swiss Association of Trust Companies (SATC) zeigt sich in einem Aufsatz von 2011 begeistert darüber, dass in den letzten zehn Jahren in der Schweiz "ein beachtliches Wachstum an Trust-Gesellschaften" beobachtet werden konnte. Sie nennt dafür zwei Hauptgründe: "Einerseits hat die Schweiz im Jahr 2007 das Haager Übereinkommen über das auf Trusts anwendbare Recht ratifiziert, welches der Verwaltung von Trusts in der Schweiz als sichere Rechtsgrundlage dient. Andererseits gibt es derzeit keine Lizenzierungs- oder Registrierungsvorschriften für Trustees. Entsprechend sind die Markteintrittsbarrieren in der Schweiz für Trust-Gesellschaften tief."</p><p>Gleichzeitig merkt die SATC-Präsidentin aber an, dass sich das internationale Umfeld seit 2007 drastisch verändert hat. Der Verzicht auf jegliche Lizenzierungs- oder Registrierungsvorschriften für Trustees erweist sich immer mehr als Reputationsrisiko - nicht allein für die Schweizer Trustindustrie, sondern für den Standort Schweiz ganz allgemein. Blosse Selbstregulierung genügt da nicht.</p>
- <p>Nach den internationalen Standards hinsichtlich der Transparenz und der wirtschaftlich Berechtigten von Rechtskonstrukten wie den Trusts liegt die Pflicht zur Haltung der Information über die wirtschaftlich Berechtigten des Trusts hauptsächlich beim Trustee. Die internationalen Standards gelten sowohl für die Länder mit einem Trustrecht als auch für die mit diesen Ländern in Verbindung stehenden Staaten, in denen die Trusts beispielsweise ein Bankkonto besitzen oder in denen sie verwaltet werden. Eine Registrierung der Trusts oder der Trustees wird nicht ausdrücklich verlangt.</p><p>Zu erwähnen ist das Haager Übereinkommen über das auf Trusts anzuwendende Recht und ihre Anerkennung, das in der Schweiz am 1. Juli 2007 in Kraft getreten ist. Es ermöglicht, ausländische Trusts auf zivilrechtlicher Ebene gestützt auf internationale Standards anzuerkennen, was die Rechtssicherheit in diesem Bereich erhöht. Es gibt jedoch kein Trustrecht in der Schweiz. Ein Trust kann somit nur gestützt auf das entsprechende ausländische Recht errichtet werden. Die Motion fordert vom Bundesrat, "die Eintragung von Trustverhältnissen in ein Register vorzuschreiben". Wird darunter die Erstellung eines Registers der Urkunden ausländischer Trusts (trust deeds) verstanden, so ist von Anfang an darauf hinzuweisen, dass die Rechtsordnung in den meisten Ländern mit einem Trustrecht keine Registrierung der Trusts in einem staatlichen Register verlangt. Die Einführung einer Registrierungspflicht für ausländische Trusts in den Nichterrichtungsländern der Trusts würde sich dadurch rechtlich und praktisch (mangels Information aus den Errichtungsländern) als schwierig erweisen. Der Bundesrat erinnert auch daran, dass die Frage der Einführung eines Trustregisters vom Bundesamt für Justiz im Vorfeld der Vernehmlassungsvorlage zur Ratifikation des Haager Trust-Übereinkommens geprüft wurde. In diesem Zusammenhang hatte sich der Bundesrat auch mit der in der Motion angesprochenen Transparenzthematik befasst, diesbezüglich aber die Geldwäschereigesetzgebung (siehe nächster Abschnitt) als ausreichend erachtet.</p><p>Zudem besteht nach dem Haager Abkommen die Möglichkeit, einen abtrennbaren Teilbereich des Trusts, z. B. dessen Verwaltung, einem separaten Recht zuzuweisen. Was die Tätigkeit der Verwaltung ausländischer Trusts in der Schweiz anbelangt, so handeln entweder Banken oder im Nichtbankensektor Treuhänder und in geringerem Masse Anwälte und selbstständige Vermögensverwalter als Trustee eines Express-Trusts. Trustees sind Finanzintermediäre im Sinne des Geldwäschereigesetzes (GwG). Damit ist die Verwaltung eines ausländischen Trusts zwingend an die Eigenschaft des Finanzintermediärs gekoppelt. In dieser Eigenschaft müssen Trustees einer anerkannten Selbstregulierungsorganisation angeschlossen sein oder bei der Finanzmarktaufsicht (Finma) die Bewilligung zur Geschäftstätigkeit beantragen. Zudem gelten für die Trustees die Sorgfaltspflichten im Sinne des GwG, zu denen die Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten des Trusts gehört. Die Trustees sind der Aufsicht einer (von der Finma beaufsichtigten) Selbstregulierungsorganisation oder hinsichtlich der Einhaltung der Sorgfaltspflichten gemäss GwG direkt der Finma unterstellt. Durch die Registrierungspflicht der Finanzintermediäre in der Schweiz sind bei der Finma alle in der Schweiz tätigen Trustees erfasst. Damit erübrigt sich eine Registrierung für Trustees.</p><p>Somit erfüllt die Schweiz bereits heute die internationalen Anforderungen in Bezug auf die Transparenz von Trusts vollumfänglich.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Eintragung von Trustverhältnissen in ein Register vorzuschreiben und sich auch auf internationaler Ebene für eine Registrierungspflicht für Trusts und andere Offshore-Konstrukte einzusetzen.</p>
- Registrierungspflicht für Trusts und andere Offshore-Konstrukte
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