Aufgabentrennung zwischen Bund und Kantonen

ShortId
13.3363
Id
20133363
Updated
24.06.2025 23:56
Language
de
Title
Aufgabentrennung zwischen Bund und Kantonen
AdditionalIndexing
04;24;Aufgabenüberprüfung;Beziehung Bund-Kanton;Aufgabenteilung;Finanzierung
1
  • L06K080701020101, Aufgabenteilung
  • L07K08070102010101, Beziehung Bund-Kanton
  • L03K110902, Finanzierung
  • L05K0802030201, Aufgabenüberprüfung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mündlich</p>
  • <p>Bei der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) wurde eine umfassende Analyse der Zuordnung der Verbundaufgaben vorgenommen und auf das Einführungsjahr 2008 auch eine beachtliche Anzahl Entflechtungen realisiert. In der ersten Projektphase hatte die Projektorganisation 21 Aufgabenentflechtungen vorgeschlagen; bei teilweise grossen politischen Widerständen konnten davon schliesslich deren 17 realisiert werden.</p><p>Es ist nicht davon auszugehen, dass sich die Vorzeichen für zusätzliche Aufgabenentflechtungen heute günstiger präsentieren als während der politischen Entscheidfindung im Rahmen der NFA. Es darf in diesem Zusammenhang nicht ausser Acht gelassen werden, dass die seinerzeit vorgenommenen Aufgabenentflechtungen wesentlich durch die Aussicht auf einen deutlich stärkeren und effektiveren Finanzausgleich begünstigt wurden; der Finanzausgleich war wichtiger Bestandteil des Gesamtpakets NFA. Im Übrigen ist die Evaluation der Einführungsphase der NFA noch nicht abgeschlossen. Eine Analyse zu den vorgenommenen Aufgabenentflechtungen wird erst mit dem zweiten Wirksamkeitsbericht vorliegen. Dieser Bericht wird gegenwärtig erarbeitet, und die Vernehmlassung ist für das zweite Quartal 2014 vorgesehen. Bevor die Ergebnisse der Vernehmlassung zum zweiten Wirksamkeitsbericht vorliegen, ist es nach Ansicht des Bundesrates zu früh, im Sinne der Motion bereits weitere Aufgabenentflechtungen zu prüfen.</p><p>Zudem laufen gegenwärtig die Vorbereitungsarbeiten zur Unternehmenssteuerreform III (USR III). Diese dürfte weitreichende Auswirkungen auf die finanziellen Beziehungen zwischen Bund und Kantonen haben und bis zur Umsetzung mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Parallel dazu eine Anpassung auf der Ausgaben- bzw. Aufgabenseite in Angriff zu nehmen erscheint dem Bundesrat als hoch riskant, weil dadurch die USR III, der eine hohe steuer- und wirtschaftspolitische Priorität zukommt, gefährdet werden könnte.</p><p>Auf jeden Fall müsste ein solches Projekt, auch die Erarbeitung einer blossen Auslegeordnung, wie schon bei der NFA von Anfang an in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen in Angriff genommen werden. Im Rahmen der Vernehmlassung zum zweiten Wirksamkeitsbericht wird der Bundesrat daher die Frage einer allfälligen weiteren Entflechtung von Verbundaufgaben thematisieren und die Bedürfnisse und Bereitschaft der Kantone dazu ausloten, wie er dies schon im Rahmen des Berichtes zur Legislaturplanung 2011-2015 in Aussicht gestellt hat (Ziel 1: Das Gleichgewicht des Haushalts bleibt gewahrt).</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine vollständige Analyse aller Verbundaufgaben zwischen Bund und Kantonen (d. h. Aufgaben, bei welchen die Verantwortung und/oder die Finanzierung gemeinsam bei Bund und Kantonen liegen) zu unterbreiten. Zu jeder einzelnen Verbundaufgabe unterbreitet der Bundesrat, ob:</p><p>a. eine vollständige Überführung der Verantwortung bzw. Finanzierung in die Kantonshoheit zweckmässig wäre;</p><p>b. eine vollständige Überführung der Verantwortung bzw. Finanzierung in die Bundeshoheit zweckmässig wäre;</p><p>c. oder eine Aufgabe weiterhin eine Verbundaufgabe bleiben soll, mit vertiefter Begründung.</p><p>Für die einzelnen Aufgaben sind die Finanzierungsschlüssel aufzuführen.</p>
  • Aufgabentrennung zwischen Bund und Kantonen
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20120101
  • 20193001
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mündlich</p>
    • <p>Bei der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) wurde eine umfassende Analyse der Zuordnung der Verbundaufgaben vorgenommen und auf das Einführungsjahr 2008 auch eine beachtliche Anzahl Entflechtungen realisiert. In der ersten Projektphase hatte die Projektorganisation 21 Aufgabenentflechtungen vorgeschlagen; bei teilweise grossen politischen Widerständen konnten davon schliesslich deren 17 realisiert werden.</p><p>Es ist nicht davon auszugehen, dass sich die Vorzeichen für zusätzliche Aufgabenentflechtungen heute günstiger präsentieren als während der politischen Entscheidfindung im Rahmen der NFA. Es darf in diesem Zusammenhang nicht ausser Acht gelassen werden, dass die seinerzeit vorgenommenen Aufgabenentflechtungen wesentlich durch die Aussicht auf einen deutlich stärkeren und effektiveren Finanzausgleich begünstigt wurden; der Finanzausgleich war wichtiger Bestandteil des Gesamtpakets NFA. Im Übrigen ist die Evaluation der Einführungsphase der NFA noch nicht abgeschlossen. Eine Analyse zu den vorgenommenen Aufgabenentflechtungen wird erst mit dem zweiten Wirksamkeitsbericht vorliegen. Dieser Bericht wird gegenwärtig erarbeitet, und die Vernehmlassung ist für das zweite Quartal 2014 vorgesehen. Bevor die Ergebnisse der Vernehmlassung zum zweiten Wirksamkeitsbericht vorliegen, ist es nach Ansicht des Bundesrates zu früh, im Sinne der Motion bereits weitere Aufgabenentflechtungen zu prüfen.</p><p>Zudem laufen gegenwärtig die Vorbereitungsarbeiten zur Unternehmenssteuerreform III (USR III). Diese dürfte weitreichende Auswirkungen auf die finanziellen Beziehungen zwischen Bund und Kantonen haben und bis zur Umsetzung mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Parallel dazu eine Anpassung auf der Ausgaben- bzw. Aufgabenseite in Angriff zu nehmen erscheint dem Bundesrat als hoch riskant, weil dadurch die USR III, der eine hohe steuer- und wirtschaftspolitische Priorität zukommt, gefährdet werden könnte.</p><p>Auf jeden Fall müsste ein solches Projekt, auch die Erarbeitung einer blossen Auslegeordnung, wie schon bei der NFA von Anfang an in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen in Angriff genommen werden. Im Rahmen der Vernehmlassung zum zweiten Wirksamkeitsbericht wird der Bundesrat daher die Frage einer allfälligen weiteren Entflechtung von Verbundaufgaben thematisieren und die Bedürfnisse und Bereitschaft der Kantone dazu ausloten, wie er dies schon im Rahmen des Berichtes zur Legislaturplanung 2011-2015 in Aussicht gestellt hat (Ziel 1: Das Gleichgewicht des Haushalts bleibt gewahrt).</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine vollständige Analyse aller Verbundaufgaben zwischen Bund und Kantonen (d. h. Aufgaben, bei welchen die Verantwortung und/oder die Finanzierung gemeinsam bei Bund und Kantonen liegen) zu unterbreiten. Zu jeder einzelnen Verbundaufgabe unterbreitet der Bundesrat, ob:</p><p>a. eine vollständige Überführung der Verantwortung bzw. Finanzierung in die Kantonshoheit zweckmässig wäre;</p><p>b. eine vollständige Überführung der Verantwortung bzw. Finanzierung in die Bundeshoheit zweckmässig wäre;</p><p>c. oder eine Aufgabe weiterhin eine Verbundaufgabe bleiben soll, mit vertiefter Begründung.</p><p>Für die einzelnen Aufgaben sind die Finanzierungsschlüssel aufzuführen.</p>
    • Aufgabentrennung zwischen Bund und Kantonen

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