Vollkostenrechnung in der Bundesverwaltung
- ShortId
-
13.3364
- Id
-
20133364
- Updated
-
28.07.2023 14:01
- Language
-
de
- Title
-
Vollkostenrechnung in der Bundesverwaltung
- AdditionalIndexing
-
24;04;Buchführung;Leistungsauftrag;Kostenrechnung;Bundesverwaltung;Verwaltungstätigkeit
- 1
-
- L04K08060103, Bundesverwaltung
- L05K0806010105, Leistungsauftrag
- L04K08060101, Verwaltungstätigkeit
- L05K0703020201, Kostenrechnung
- L04K07030201, Buchführung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im EFK-Jahresbericht 2012 wurde festgestellt, dass das VBS für seine WK keine Vollkostenrechnung erstellt. Somit konnte das VBS nicht berechnen, um wie viel ein World-Economic-Forum-WK die Kosten eines regulären WK übersteigt.</p>
- <p>Die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) ist in Artikel 40 des Finanzhaushaltgesetzes gesetzlich verankert. Demzufolge müssen die Verwaltungseinheiten eine auf ihre Bedürfnisse ausgerichtete KLR führen. Die massgeblichen Kriterien sind in Artikel 40 der Finanzhaushaltverordnung festgelegt. Danach bestimmen die Departemente im Einvernehmen mit der Eidgenössischen Finanzverwaltung, ob die Verwaltungseinheiten die Basisvariante, eine einfache KLR oder die ausgebaute KLR (Vollkostenrechnung) führen. Bei Differenzen entscheidet der Bundesrat.</p><p>Die Umsetzung der jeweils festgelegten KLR-Variante wurde mit der Einführung des Neuen Rechnungsmodells Bund im Jahre 2007 vollzogen. Alle Verwaltungseinheiten, welche über eine hohe betriebliche Autonomie verfügen oder Leistungen für Dritte erbringen, führen bereits heute eine ausgebaute KLR. Für diese besteht gemäss Erläuterungen zur Finanzhaushaltverordnung die Auflage, eine KLR-Infrastruktur zu betreiben, die eine Vollkostenkalkulation für Leistungen an verwaltungsexterne und -interne Abnehmer sicherstellt. Dies trifft auch für die betroffenen Verwaltungseinheiten des VBS zu.</p><p>Der in der Begründung zur Motion dargelegte Mangel ist weder durch nichtvorhandene Weisungen noch durch das Fehlen einer ausgebauten KLR bzw. einer Vollkostenrechnung begründet.</p><p>Die Forderung der Motion ist bereits erfüllt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, jede Verwaltungsstelle, welche für Dritte Leistungen erbringt, anzuweisen, eine Vollkostenrechnung zu erstellen. Dabei müssen sämtliche Kosten (sowohl die variablen Kosten als auch die Fixkosten wie Abschreibungen, Mieten, Zinsen, Gehälter usw.) detailliert berechnet und ausgewiesen werden.</p>
- Vollkostenrechnung in der Bundesverwaltung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Im EFK-Jahresbericht 2012 wurde festgestellt, dass das VBS für seine WK keine Vollkostenrechnung erstellt. Somit konnte das VBS nicht berechnen, um wie viel ein World-Economic-Forum-WK die Kosten eines regulären WK übersteigt.</p>
- <p>Die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) ist in Artikel 40 des Finanzhaushaltgesetzes gesetzlich verankert. Demzufolge müssen die Verwaltungseinheiten eine auf ihre Bedürfnisse ausgerichtete KLR führen. Die massgeblichen Kriterien sind in Artikel 40 der Finanzhaushaltverordnung festgelegt. Danach bestimmen die Departemente im Einvernehmen mit der Eidgenössischen Finanzverwaltung, ob die Verwaltungseinheiten die Basisvariante, eine einfache KLR oder die ausgebaute KLR (Vollkostenrechnung) führen. Bei Differenzen entscheidet der Bundesrat.</p><p>Die Umsetzung der jeweils festgelegten KLR-Variante wurde mit der Einführung des Neuen Rechnungsmodells Bund im Jahre 2007 vollzogen. Alle Verwaltungseinheiten, welche über eine hohe betriebliche Autonomie verfügen oder Leistungen für Dritte erbringen, führen bereits heute eine ausgebaute KLR. Für diese besteht gemäss Erläuterungen zur Finanzhaushaltverordnung die Auflage, eine KLR-Infrastruktur zu betreiben, die eine Vollkostenkalkulation für Leistungen an verwaltungsexterne und -interne Abnehmer sicherstellt. Dies trifft auch für die betroffenen Verwaltungseinheiten des VBS zu.</p><p>Der in der Begründung zur Motion dargelegte Mangel ist weder durch nichtvorhandene Weisungen noch durch das Fehlen einer ausgebauten KLR bzw. einer Vollkostenrechnung begründet.</p><p>Die Forderung der Motion ist bereits erfüllt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, jede Verwaltungsstelle, welche für Dritte Leistungen erbringt, anzuweisen, eine Vollkostenrechnung zu erstellen. Dabei müssen sämtliche Kosten (sowohl die variablen Kosten als auch die Fixkosten wie Abschreibungen, Mieten, Zinsen, Gehälter usw.) detailliert berechnet und ausgewiesen werden.</p>
- Vollkostenrechnung in der Bundesverwaltung
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